Geringfüg. Anstellung gekündigt - Arbeitgeber lässt mich angemeldet - ALG2 Probleme?

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kwijo11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringfüg. Anstellung gekündigt - Arbeitgeber lässt mich angemeldet - ALG2 Probleme?

Hallo,

aufgrund von Trennung (Ehe) bin ich woanders hingezogen und habe am alten Wohnort auf ALG II-Leistungen freiwillig verzichtet.

Dafür habe ich vom Vermieter eine Beschäftigung aufgenommen.

- Einkommen 200€
- versichert/angemeldet über Knappschaft

Mit Auszug habe ich gekündigt und ab dann weder Leistungen erbracht noch Einkommen erhalten.

Ich habe am neuen Wohnort erst einmal Grundsicherung (ALGII) beantragt und bewilligt bekommen.

Nun hat mein alter Vermieter/Arbeitgeber mich aber nicht abgemeldet in der Hoffnung es renkt sich wieder ein und weil der Mietvertrag seines Anwesens mit dieser geringfügig bezahlten Beschäftigung verknüpft war und eine 3 Monate Kündigungsfrist enthielt. Ichverstehe ja den Vermieter, da er genügend Zeit benötigt, um Nachfolger zu finden.

Doch bei einer Trennung läuft oft nie alles geregelt ab. Ich wollte einfach nur weg, weil es kaum auszuhalten war. Demütigungen, Beleidigungen usw.

Aktuell erledigt meine EX diese Tätigkeiten und erhält auch die Leistungen. Nur gemeldet bin ich und das hat das Amt nun mitbekommen und den Vermieter/Arbeitgeber angeschrieben.

Wie klärt man die Sache am Besten auf. Ich würde dem Amt die Sache erklären.

Das andere ist nun, dass mein EX sich beschwert, dass sie für mich aufkommen müsse. Sie hat ALG 1.

Oh man, alles sehr wirr. Evtl hat jemand einen Rat.

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ihre EX arbeitet also auf den für Sie angemeldeten Job? Oder wie soll ich das verstehen? Das ist so nicht rechtens - und das sollte der Vermieter auch wissen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Kwijo11):
und das hat das Amt nun mitbekommen und den Vermieter/Arbeitgeber angeschrieben.
Damit hast du nichts zu tun.
Der Arbeitgeber kann das dem Amt erklären. Du brauchst erst was erklären, wenn das Amt dich anschreibt und was dazu wissen will.

Echt wirr, aber recht einfach.

Deine EX kann zu ihrem ALG1 noch 165,- hinzuverdienen. Falls sie den Vertrag auch über 200,- hat, verliert sie 35,-.
Sie muss den Job nicht machen, kann ja auch kündigen, dann hat sie nur ihr ALG1. Fertig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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