Neue Urteile oder anh. Verfahren bekannt zur Auflösung einer Betriebsaufspaltung?

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
Neue Urteile oder anh. Verfahren bekannt zur Auflösung einer Betriebsaufspaltung?

Hallo,

wie viele andere Unternehmer (und damit auch Einkommenssteuerzahler) leiden wir permanent unter den Folgen der aufdoktrierten Betriebsaufspaltung.
Leiden insofern, als dass man praktisch fast nichts geltend machen kann und wenn es was gäbe, das seitens des FA abgeschmettert wird und man sich am Ende eh ein Eigentor schiesst, wenn es mal um die Beendigung oder Einstellung des Geschäftsbetriebs der Firma geht..
Leider sind wir durch Falschberatung zur Firmengründung in die Betriebsaufspaltung gerutscht und hätten die GmbH ansonsten anders gegründet (was die Anteile angeht, nur meine Gattin und ich sind Gesellschafter und die Firma firmiert unter der Privatadresse im eigenen Haus).

Meine gewonnene Erkenntnis über die letzten Jahre ist und die damit verbundene Frage:
Die Betriebsaufspaltung ist ja für viele Unternehmer mit Eigenheim unausweichlich (gewesen) und ist für mein Befinden in keiner Weise (Niedrigzins usw.) mehr zweitgemäß und eh entstanden, als die Zeiten noch anders waren. Wir z.B. hatten erst 2012 die GmbH gegründet.
Gibt es aktuelle Urteile oder anhängige Grundsatz-Verfahren, wo versucht wurde oder wird, die Betriebsaufspaltung an sich in Frage zu stellen um diese vorzeitig oder mit Geschäftsaufgabe zu beenden, ohne dass dann das große böse Erwachen kommt mit einer privaten Steuerzahlung mit in der Regel einem 6-stelligen Betrag?
Ich möchte die (kleine) Firma zwar noch ein paar Jahre weiter führen, aber eben auch nicht ewig und auch nicht als Karteileiche bis zu meinem Ableben am Leben erhalten für nichts, wie es viele Andere mehr oder weniger erfolgreich versuchen. Denn nach jetzigem Stand würde eine Beendigung des Geschäftsbetriebs die Beendigung der Betriebsaufspaltung bedeuten. Die damit verbundene Steuerlast bedeutet dann für uns nach heutigem Stand, dass wir rechtzeitig das Haus verkaufen müssten um das bezahlen zu können. Die Firma ist eine kleine GmbH, ich zahle mir kein Direktorengehalt und die Ergebnisse waren entweder neutral oder mit sehr kleinem Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

thoren.

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19 Antworten
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#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Leiden insofern, als dass man praktisch fast nichts geltend machen kann und wenn es was gäbe, das seitens des FA abgeschmettert wird...
Das dürfte auch daran liegen, dass das durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung von niemandem, auch dem BVerfG, ernsthaft in Frage gestellt wird. Was soll das FA dann sonst machen außer "abschmettern"?
Zitat:
Die Betriebsaufspaltung ist ja für viele Unternehmer mit Eigenheim unausweichlich (gewesen)...

Zitat:
Die Firma ist eine kleine GmbH...
Geht es um ein an die GmbH vermietetes Zimmer oder was? Wie kommen Sie bei einem Zimmer und einer kleinen GmbH, die anscheinend keinen Gewinn abwirft, auf eine
Zitat:
Steuerzahlung mit in der Regel einem 6-stelligen Betrag

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Falschberatung zur Firmengründung
Was sagt den der Steuerberater, den man damals aufgesucht hat dazu? Schließlich steht er für eine Falschberatung grade und kann dies seiner Haftpflichtversicherung melden.

Zitat (von Thoren):
Meine gewonnene Erkenntnis der letzten Jahre
Wenn man bereit seit Jahren mit dem "Problem" kämpft, warum hat man es nicht pragmatisch gelöst in dem man die Betriebsaufspaltung beendet hat?

taxpert

-- Editiert von taxpert am 12.01.2021 13:01

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Was sagt den der Steuerberater, den man damals aufgesucht hat dazu?

Einfacher ist es, über den Staat zu meckern.

Zitat (von taxpert):
Wenn man bereit seit Jahren mit dem "Problem" kämpft, warum hat man es nicht pragmatisch gelöst in dem man die Betriebsaufspaltung beendet hat?

Wegen der sechsstelligen Steuerlast?
Wobei ich mich genau das:

Zitat (von Tom998):
Wie kommen Sie bei einem Zimmer und einer kleinen GmbH, die anscheinend keinen Gewinn abwirft, auf eine
Zitat:
Steuerzahlung mit in der Regel einem 6-stelligen Betrag

auch gefragt habe.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Anh. ist beim BFH nur die - sehr vereinfacht dargestellte - Rechtsfrage, ob durch Erbfall eine Betriebsaufspaltung entstehen kann.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Das dürfte auch daran liegen, dass das durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung von niemandem, auch dem BVerfG, ernsthaft in Frage gestellt wird. Was soll das FA dann sonst machen außer "abschmettern"?


Ja, darum meine Nachfrage, ob ggfs. bestehende Verfahren bekannt sind oder ob es zuletzt Urteile dazu gab.
Natürlich hast du recht mit deiner Aussage, dass das FA wohl nicht anders kann. Aber die wissen ja auch nicht alles und beschränken sich in der Regel auf Behauptungen, die man widerlegen muss.


Zitat (von Tom998):

Geht es um ein an die GmbH vermietetes Zimmer oder was? Wie kommen Sie bei einem Zimmer und einer kleinen GmbH, die anscheinend keinen Gewinn abwirft, auf eine Steuerzahlung mit in der Regel einem 6-stelligen Betrag


Es zählt insgesamt bei einer Beendigung der Betriebsaufspaltung der Wert der Immobilie. Da wir hier in einem Misch-Gewerbegebiet gebaut haben, müssen wir min. 30% der "Wohnfläche" des Hauses geschäftlich nutzen. Bzw. richtiger ausgedrückt: Wir müssen mindestens 30% der Fläche Gewerberaum schaffen, ob selbstgenutzt oder nicht.
Tatsächlich mietet die GmbH rund 40% (anteilig Treppenhaus inkl.).
Es ist ein Büroraum, Lagerraum, Werkstatt zu einem ortsüblichen Mietzins.
Das heisst, dass 40% des Hauswertes der GmbH als stille Reserve dienen.


-- Editiert von Thoren. am 12.01.2021 14:33

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#6
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Wenn man bereit seit Jahren mit dem "Problem" kämpft, warum hat man es nicht pragmatisch gelöst in dem man die Betriebsaufspaltung beendet hat?



Wir kämpfen mit dem FA und die Betriebsaufspaltung ist uns im Rahmen der ständigen Querelen mit dem FA dann erst bewusst geworden. Es geht in erster Linie darum, dass Anschaffungen die den Wert der Immobilie anheben, nicht dem Hauswert zugebucht wurden, der Mietzins habe laut dem IHK Mietspiegels viel höher liegen müssen und weiterer Blödsinn (der Mietspiegel ist so, wie wir zahlen und das haben wir auch immer mit Beispielen belegen können). Neuer Mitarbeiter, neue Querelen und dann wieder grundsätzliches, was längst vom Tisch war. Soll aber insgesamt nicht das Thema sein.

Zu deiner Frage: Natürlich können wir die Betriebsaufspaltung sofort beenden. Etwa dadurch, Gesellschafteranteile zu verändern, das war sogar geplant. Aber dann wird eben der Wert der Immobilie sofort durch einen Gutachter bestimmt und die private Steuerschuld, die die Beendigung nach sich zieht, ist sofort fällig.

-- Editiert von Thoren. am 12.01.2021 14:34

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Damit es aufgrund der Beendigung zu einer sechsstelligen Steuerschuld käme, müssten die aufgedeckten stillen Reserven mindestens 200.000 EUR betragen.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass ab einem gewissen Alter ggf. der Freibetrag bzw. die Tarifermäßigung in Anspruch genommen werden kann.

Zitat (von Thoren.):
Es geht in erster Linie darum, dass Anschaffungen die den Wert der Immobilie anheben, nicht dem Hauswert zugebucht wurden,

Wie bitte?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Damit es aufgrund der Beendigung zu einer sechsstelligen Steuerschuld käme, müssten die aufgedeckten stillen Reserven mindestens 200.000 EUR betragen.


Bedingt durch den Mietvertrag, den wir ja mit mindestens 30% der Gebäudefläche deckeln mussten, sind es aktuell eben gar 40% des Wertes des Hauses. Und ja, deine Zahl kommt locker hin. Denn ich habe nur den Rohbau stellen lassen und alles andere selbst gemacht. Innenausbau, Türen, Trockenbau, Estrich und und und. 2011/2012 hatte ich die Zeit und selbst das Grundstück war günstig (heute nicht mehr) und die Gestehungskosten waren ein Traum.

Zitat (von Cybert.):

Zu berücksichtigen ist zudem, dass ab einem gewissen Alter ggf. der Freibetrag bzw. die Tarifermäßigung in Anspruch genommen werden kann.


Ja, das habe ich gerade auch erfahren. Der Mehrheits-Gesellschafter muss demnach offenbar zum Zeitpunkt der Beendigung über 55 Jahre alt sein. Das halbiert die Steuerschuld, frei ausgedrückt.

Zitat (von Cybert.):

Wie bitte?


Sorry, ich bin kein Profi auf dem Gebiet, vor Allem im korrekten Fach-Ausdruck. Ich meinte, Wertsteigerungen am Haus, die man dann auch im Bezug auf die Firma steuerlich geltend machen könnte (oder wir zumindest wollten), wurden stets abgelehnt. Ist jetzt auch ok, dann werden die eben ausgeklammert aber fixiert und dann bei einer Begutachtung des Hauses zur Beendigung vom Wert abgezogen. Das Grundstück zählt ja auch nicht rein.
Tatsächlich ist es so, dass man einzig und allein die Finanzierung der Immobilie (0,9%) anteilmäßig steuerlich geltend machen kann und das war es dann schon als Vorteil. Die Miete, die man an sich selbst zahlt, wird ja eh im Rahmen der Steuererklärung wieder aufaddiert und abgezogen.

Ich hoffe, damit ist zumindest mein Fall erklärt, auch wenn meine Frage nicht beantwortet wurde, ob es neue Urteile gibt oder ob Gerichte bekannter Weise damit befasst werden oder wurden.
Es gibt ja zigtausende ähnlicher Konstellationen. Sicherlich war das früher mal interessanter und wohl völlig egal. Aber heutzutage wohl für gar keine Konstellation rechnerisch schönzureden und unsinnig, ausser für das FA.

Mit freundlichen Grüßen

thoren.

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#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
das war sogar geplant. Aber dann wird eben der Wert der Immobilie sofort durch einen Gutachter bestimmt und die private Steuerschuld, die die Beendigung nach sich zieht, ist sofort fällig.
Und mit jedem Jahr warten und zögern wird der Immo-Wert steigen! Eientlich unverständlich, warum man es dann nicht schon lange geacht hat, sondern es lieber aussitzen will!!??

taxpert

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
auch wenn meine Frage nicht beantwortet wurde, ob es neue Urteile gibt oder ob Gerichte bekannter Weise damit befasst werden oder wurden.
Die frage wurde vollumfänglich mit Antwort #1 und #4 beantwortet!

Zitat (von Thoren.):
Aber heutzutage wohl für gar keine Konstellation rechnerisch schönzureden und unsinnig,
Bedank Dich bei den Metzgern, Bäckern und anderen Handwerkern, die in den '70ern massiv GmbH's gegründet haben. Nicht wegen der Haftungsbegrenzung, sondern um die Immos im Privatvermögen zu halten!

Und nicht vergessen: Man ist durch die Betriebsaufspaltung nicht schlechter gestellt als der Einzelunternehmer, der seinen betrieb in eigenen Räumen betreibt! Eine GmbH mindernt letztendlich nur die Aussenhaftung!

taxpert

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#11
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Zitat (von Thoren.):
das war sogar geplant. Aber dann wird eben der Wert der Immobilie sofort durch einen Gutachter bestimmt und die private Steuerschuld, die die Beendigung nach sich zieht, ist sofort fällig.
Und mit jedem Jahr warten und zögern wird der Immo-Wert steigen! Eientlich unverständlich, warum man es dann nicht schon lange geacht hat, sondern es lieber aussitzen will!!??

taxpert


Ja, natürlich ist das so.
Aber ich muss schon noch ein paar Jahre arbeiten und das Haus ist auch erst vor 8 Jahren gebaut worden. ;-)

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#12
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Bedank Dich bei den Metzgern, Bäckern und anderen Handwerkern, die in den '70ern massiv GmbH's gegründet haben. Nicht wegen der Haftungsbegrenzung, sondern um die Immos im Privatvermögen zu halten!

Und nicht vergessen: Man ist durch die Betriebsaufspaltung nicht schlechter gestellt als der Einzelunternehmer, der seinen betrieb in eigenen Räumen betreibt! Eine GmbH mindernt letztendlich nur die Aussenhaftung!

taxpert


Ist einfach so, das stimmt. Wenn die Bauzinsen ein paar %% höher wären, ist die Rechnung eine völlig andere.
In unserem Fall und vielen anderen Fällen aus den letzten Jahren ist die Betriebsaufspaltung halt ein riesiges Problem und vielen Leuten (uns ja auch nicht) sind die Folgen in keiner Weise bewusst.
In der Regel kauft oder baut man sich was, um die Kosten im Alter niedrig zu halten oder ggfs. etwas zum Vermieten zu haben. Mit Betriebsaufspaltung geht die Rechnung für keinen Hausbesitzer mit eigener GmbH in den eigenen Räumen mehr auf.
Man kann nur weiter auf eine Gesetzesänderung hoffen, darum meine Nachfrage, ob sich schon was in die Richtung getan hat oder jemand mal was gehört hat. Bei Geschäftsbeendigung fliegt einem alles um die Ohren.
Und ich möchte wirklich auch nicht, die GmbH unnötig am Leben halten, wenn ich das Geschäft nicht mehr ordentlich führe. Beispiele wie von dir genannt kenne ich natürlich auch zu genüge.

Mit freundlichen Grüßen

thoren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Da wird keine Gesetzesinitiative geschweige denn Gesetzesänderungen kommen! Mit welcher Begründung soll den der GmbH-Gesellschafter besser gestellt werden als der Einzelunternehmer?

Deine Probleme sind genauso „hausgemacht" wie die derjenigen Leute, die jammern dass ihnen das häusliche Arbeitszimmer wegen §8. EStDV und den stark gestiegenen Immo-Preisen um die Ohren fliegt!

taxpert

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#14
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Da wird keine Gesetzesinitiative geschweige denn Gesetzesänderungen kommen! Mit welcher Begründung soll den der GmbH-Gesellschafter besser gestellt werden als der Einzelunternehmer?


taxpert


Ist doch Unsinn.
Wir sind schlechter gestellt ohne dass es dafür einen vernünftigen und zeitgemäßen Grund gibt.
Oder womit sollen wir uns besser stellen?
Das, was ich privat irgendwann zahlen soll, habe ich nie als Vorteil genossen oder hat mich in irgendeiner Weise bevorteilt. Und meine Firma hat auch keinen einzigen, bemerkenswerten Vorteil. Miete zahle ich und die wird auch versteuert, davon ab ist das verdiente Geld der GmbH auch schon mehrfach besteuert.
Die Diskussion bringt aber nichts, hat auch nichts mehr mit dem Thema an sich zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ist doch Unsinn.


Das ist kein Unsinn. Die Betriebsaufspaltung hat der BFH ja letztlich "erfunden" um eine ungerechtfertigte Bevorzugung gegenüber von Einzelunternehmern zu verhindern.

Zitat:
Wir sind schlechter gestellt ohne dass es dafür einen vernünftigen und zeitgemäßen Grund gibt.


Durch die Betriebsaufspaltung seid Ihr gleichgestellt. Wo da eine Schlechterstellung sein soll, kann ich nicht erkennen.

Zitat:
Miete zahle ich und die wird auch versteuert,


Und die wird gleichzeitig als Betriebsausgaben abgesetzt.

Zitat:
davon ab ist das verdiente Geld der GmbH auch schon mehrfach besteuert.


Wie ist das gemeint und wie unterscheidet sich das im Ergebnis vom Einzelunternehmer?

Zitat:
Die Diskussion bringt aber nichts, hat auch nichts mehr mit dem Thema an sich zu tun.


Doch, so eine Diskussion sollte geführt werden.

Bei Dir gibt es schließlich das Gefühl, dass Du benachteiligt wirst, obwohl das real nicht der Fall ist. Da ist es schon hilfreich zu klären, woher dieses Gefühl kommt und darüber aufzuklären, dass ein Einzelunternehmer jedenfalls im Ergebnis genauso besteuert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei Dir gibt es schließlich das Gefühl, dass Du benachteiligt wirst, obwohl das real nicht der Fall ist. Da ist es schon hilfreich zu klären, woher dieses Gefühl kommt und darüber aufzuklären, dass ein Einzelunternehmer jedenfalls im Ergebnis genauso besteuert wird.
Das stimmt natürlich alles, nur das Leute wie @Thoren das entweder nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.

Das "Problem" und eine Lösungsmöglichkeit hat er erkannt, zögert aber jedes Handeln weiter hinaus und jammert dann, dass die "Lösung" -logischer Weise beim derzeitigen Immo-Markt!- immer teurer wird. Viel lieber wäre ihm -was zwar nachvollziehbar, aber nun einmal unrealistisch ist!- wenn der Gesetzgeber einfach das Gesetz ändern würde, damit er weniger Steuern zahlen muss! Üblicher Weise hat bei solchen Personen die ...
Zitat (von Thoren.):
Falschberatung zur Firmengründung
... nicht ein StB übernommen, sondern man hat sich an Hand von Foren oder YouTube-Beiträgen aufgeschlaut. Wer braucht heutzutage schon noch teure Fachberatungen!? Das Internet weiß alles! Oder man hat sich doch von einem StB beraten lassen, die Beratung aber nicht verstanden oder die "negativen" Aspekte -grade wenn sie weit in der Zukunft liegen- einfach mal ausgeblendet.

Von daher widerspreche ich Dir hier ...
Zitat (von hh):
Doch, so eine Diskussion sollte geführt werden.
... denn damit ...
Zitat (von Thoren.):
Die Diskussion bringt aber nichts,
... hat @Thoren recht, denn wir und auch kein anderer (außer vielleicht ein YouTube-Held) wird ihm die Antwort geben können, die er hören möchte ohne dabei jede rechtliche Basis verlassen zu müssen.

taxpert

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#17
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Unterlasst doch einfach mal das Unterstellen und Persönlichwerden, Höflichkeit ist eine Tugend und ausgerechnet bei der erwähnten Klientel offenbar, wie bei den letzten Statements auch, offenbar ein Fremdwort.
Natürlich wurden wir von einem Steuerberater beraten, der die Betriebsaufspaltung mal schlicht übersehen hat und letztlich haben wir die Folgen zu tragen, ja. Die Betriebsaufspaltung ist da und das seit 8 Jahren, Punkt.
Ich war bei Gründung auch Hausbesitzer, aber bereits in der Bauphase zum jetzigen Haus.
Da ich vorher jahrzehntelang Einzelunternehmer war, sind mir jetzt keine Ungerechtigkeiten oder Vorteile zu meinem früheren Status als Einzelunternehmer bekannt. Ausser, dass ich jetzt auch noch bilanzieren "darf".
Ist es eigentlich ein Problem, eine einfache Frage sachlich zu beantworten, ohne irgendeinen Unsinn rein zu interpretieren?
Danke für die Antworten bis hierher.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Da ich vorher jahrzehntelang Einzelunternehmer war
Dann ist/war Ihnen wahrscheinlich auch bekannt/bewusst, dass das ...
Zitat (von Thoren.):
Bei Geschäftsbeendigung fliegt einem alles um die Ohren.
... auch bei einem Einzelunternehmer oder Gesellschafter an einer Personengesellschaft passiert! Die im Laufe der Zeit angewachsenen stillen Reserven sind zu versteuern.

Deswegen kann ich eigentlich nicht verstehen, warum Sie einerseits schreiben ...
Zitat (von Thoren.):
Wir sind schlechter gestellt ohne dass es dafür einen vernünftigen und zeitgemäßen Grund gibt.
... und andererseits sagen ...
Zitat (von Thoren.):
sind mir jetzt keine Ungerechtigkeiten oder Vorteile zu meinem früheren Status als Einzelunternehmer bekannt.


Wo sehen Sie den jetzt die reklamierte Schlechterstellung?

taxpert

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ist es eigentlich ein Problem, eine einfache Frage sachlich zu beantworten, ohne irgendeinen Unsinn rein zu interpretieren?


Ist es denn ein Problem eine Frage sachlich zu stellen? Darf ich das in aller Höflichkeit zitieren um Dir den Spiegel vorzuhalten?

wie viele andere Unternehmer (und damit auch Einkommenssteuerzahler) leiden wir permanent unter den Folgen der aufdoktrierten Betriebsaufspaltung.
Leiden insofern, als dass man praktisch fast nichts geltend machen kann und wenn es was gäbe, das seitens des FA abgeschmettert wird und man sich am Ende eh ein Eigentor schiesst, wenn es mal um die Beendigung oder Einstellung des Geschäftsbetriebs der Firma geht..


Im übrigen erschließt sich mir auch die Logik in vielen Deiner Statements nicht:

Zitat:
Ich meinte, Wertsteigerungen am Haus, die man dann auch im Bezug auf die Firma steuerlich geltend machen könnte (oder wir zumindest wollten), wurden stets abgelehnt. Ist jetzt auch ok, dann werden die eben ausgeklammert aber fixiert und dann bei einer Begutachtung des Hauses zur Beendigung vom Wert abgezogen. Das Grundstück zählt ja auch nicht rein.
Tatsächlich ist es so, dass man einzig und allein die Finanzierung der Immobilie (0,9%) anteilmäßig steuerlich geltend machen kann und das war es dann schon als Vorteil.


Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können selbstverständlich anteilig oder bei direkter Zurodnung sogar komplett als Werbungskosten bei V+V geltend gemacht werden. Herstellungskosten müssen dort entsprechend abgeschrieben werden. Wie kommt es dann zu der Aussage, man könne nur anteilig Zinsen (0,9%) geltend machen?

Zitat:
Wenn die Bauzinsen ein paar %% höher wären, ist die Rechnung eine völlig andere.


Bei solchen Aussagen kommt mir immer der Spruch "Steuern sparen, koste es was es wolle" in den Kopf.

Letztlich sagst Du, Du möchtest gerne 1.000€ mehr Zinsen zahlen um 200€ Steuern zu sparen. Ja, die Rechnung ist eine völlig andere, denn man hätte dann effektiv 800€ weniger in der Tasche wie jetzt. Richtig ist, dass dann die Steuerlast niedriger ist, aber was hat man davon, wenn ein deutlich höherer Betrag an die Bank geht?

Zitat:
In der Regel kauft oder baut man sich was, um die Kosten im Alter niedrig zu halten oder ggfs. etwas zum Vermieten zu haben. Mit Betriebsaufspaltung geht die Rechnung für keinen Hausbesitzer mit eigener GmbH in den eigenen Räumen mehr auf.


Das sehe ich nicht so.

Zitat:
Man kann nur weiter auf eine Gesetzesänderung hoffen, darum meine Nachfrage, ob sich schon was in die Richtung getan hat oder jemand mal was gehört hat. Bei Geschäftsbeendigung fliegt einem alles um die Ohren.


Es würde mich überraschen, wenn der Gesetzgeber Hausbesitzer mit eigenen GmbH erhebliche Vorteile zukommen lassen würde, die bei anderer Organisation nicht hätte. Warum soll ein Betrieb nur deswegen weniger Steuern zahlen müssen, nur weil sich z.B. das im Eigentum befindliche Ladengeschäft im eigenen Wohnhaus und nicht in einer separaten Immobilie befindet? Steuersytematisch würde das zu einer völlig ungerechtfertigten Bevorzugung von GmbHs führen, die im eigenen Wohnhaus betrieben werden.

Wenn es in dieser Richtung eine Gesetzesänderung geben sollte, dann erwarte ich eher das Umgekehrte, nämlich dass nur noch zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien von der Spekulationssteuer befreit sind. Dann funktioniert die Umgehung der Betriebsaufstaltung durch geschickte Eigentümerstruktur auch nicht mehr.

Zitat:
Und ich möchte wirklich auch nicht, die GmbH unnötig am Leben halten, wenn ich das Geschäft nicht mehr ordentlich führe. Beispiele wie von dir genannt kenne ich natürlich auch zu genüge.


Das würde dann auch den Erben auf die Füße fallen. Ein Lied können davon z.B. auch Bauern singen, die den Betrieb des Bauerhofes faktisch längst aufgegeben haben und dann ein Stück Land einem Kind zur Bebauung überlassen wollen. Die Privatentnahme des Baulandes löst dann auch erhebliche Steuern aus. Oder die Erben wollen den Hof verkaufen und verfallen dann ich Schockstarre, wenn sie realisieren, welchen Anteil vom Verkaufserlös das Finanzamt gerne hätte.

Zitat:
Wir sind schlechter gestellt ohne dass es dafür einen vernünftigen und zeitgemäßen Grund gibt.
Oder womit sollen wir uns besser stellen?


Nein, die Regelung mit der Betriebsaufspaltung sorgt für eine Gleichstellung mit anderen Unternehmensformen. Ihr seid also nicht besser gestellt als Unternehmen, deren Betrieb sich nicht im eigenen Wohnhaus, sondern in gesonderten Immobilien befindet, aber auch nicht schlechter.

Zitat:
Miete zahle ich und die wird auch versteuert, davon ab ist das verdiente Geld der GmbH auch schon mehrfach besteuert.


Die Miete kann als Betriebsausgabe abgezogen werden. Im Ergebnis kommt daher etwa das Gleiche heraus, als wenn die Immobilie zum Betriebsvermögen gehören würde. Eine Mehrfachbesteuerung kann ich ebenfalls nicht erkennen.

Auch zu Betrieben, die die Betriebsstätte von einem fremden Dritten anmieten, kann ich keine unterschiedliche Behandlung erkennen. Wenn ein fremder Dritter die Miete kassiert, dann hält man es doch für selbstverständlich, dass derjenige die Mieteinnahmen auch versteuern muss. Warum will man die Mieteinnahmen nicht versteuern, nur weil sie von der eigenen GmbH gezahlt werden?

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