BahnCard widerrufen nach 11 Monaten (ohne Widerrufsbelehrung)

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
BahnCard widerrufen nach 11 Monaten (ohne Widerrufsbelehrung)

Hallo zusammen,

Ich habe am 14.02.2020 eine BahnCard 50 online erworben. Diese habe ich nur ein einziges mal genutzt.

Nun habe ich das EuGH Urteil vom 12.3.2020 (Az.: C-583/18) gesehen. Dieses räumt mir ein Widerrufssrecht ein, über welches mich die Bahn aber nie informiert hat. Damit sollte ich noch innerhalb von 12 Monate und 14 Tage nach Kauf ein Widerrufsrecht haben. (Diese Information habe ich unter anderem hier gefunden: https://www.financeandlife.de/2020/03/24/bahncard-stornieren-geht-das/)

Nun zu meinen Fragen:

1) Würdet ihr dem Sachverhalt bzw. der Argumentation so zustimmen?

2) Sollte ich die Argumentation so im Widerrufsschreiben aufgreifen?

3) Wie sollte ich das schreiben der Bahn zukommen lassen per Email oder Einschreieben?

4) Wie seht ihr die Erfolgsaussichten des Widerrufs?

5) Was mache ich, wenn die Bahn dem Widerruf nicht entspricht?

Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten!

lg Marius


PS. Ich bin darauf aufmerksam geworden, weil mir die BahnCard 50 (unwissentlich) verlängert wurde. Mir war wirklich nicht klar, dass ich ein Abo beim Kauf eingehe. Ich habe bereits eine Email an die Bahn geschrieben, um die Verlängerung zu widerrufen, weil ich der Auffassung bin, dass es nicht hinreichend kenntlich gemacht wurde beim Onlinekauf, dass ich ein Abo abschließe. Dabei bin ich dieser Vorlage gefolgt: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/db-bahncard/. Sollte ich die ursprüngliche BahnCard (wie oben beschrieben) widerrufen können, erübrigt sich dann dieser Versuch um die Verlängerung zu widerrufen, oder?


-- Editiert von maus3r am 12.01.2021 11:09

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Im Prinzip sollte so ein Widerruf möglich sein.

In einschlägigen Foren ist jedoch zu lesen, dass die Bahn den Widerruf nicht akzeptiert und man daher im Zweifel klagen muss.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von maus3r):
4) Wie seht ihr die Erfolgsaussichten des Widerrufs?


Je nach von Dir zu erbringender Beweislage irgendwo zwischen 0 und 100%.

Zitat (von maus3r):
Dieses räumt mir ein Widerrufssrecht ein, über welches mich die Bahn aber nie informiert hat.....

Bist Du Dir da ganz sicher, oder waren nicht doch auf der Seite ein paar Links welche dort hin geführt hätten und bestätigt werden mussten?

Zitat:
Mir war wirklich nicht klar, dass ich ein Abo beim Kauf eingehe


Bist Du Dir da ganz sicher, oder war nicht doch auf der Seite eine Information, dass sich der Vertrag automatisch verlängert?

Zitat:
......online erworben.


So und nun geh mal ganz nüchtern in Dich und beantworte Dir selbst folgende Frage.
Hast Du Dir alles durchgelesen, was auf der Webseite stand, oder hast Du (wie leider üblich) alles überflogen, ein paar Haken in Kästchen gesetzt und auf "kaufen" geklickt?

Wenn das vor dem oder zutrifft, stell Dir bitte die Frage, wie Du das nachweisen könntest.

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#3
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also um das klar zu stellen. Ich bin mir ganz sicher, dass es keine Information zum Widerruf gab. Dieses wurde ja erst mit dem Urteil des EuGH festgelegt, dass es die geben muss, und die Bahn hat darauf erst deutlich später reagiert. Ich wurde auch definitiv danach nicht aufgeklärt, daher sollte ein Widerrufsrecht weiterhin bestand haben. (Ich muss ja nicht jeden Monat auf der Homepage selber schauen, bei Abschluss gab es definitiv keins).

Daher folgere ich, dass ein Widerruf der ursprünglichen BahnCard von der Deutsche Bahn angenommen werden muss.


Wegen des Abo und der Verlängerung ist das nochmal ne andere Sache. Da haben sie sicherlich irgendwo was versteckt auf der Homepage, aber darüber müssten sie ja ordentlich aufklären beim Internetkauf was sie definitiv nicht tun. Wenn ich aber die ursprünglichen BahnCard jetzt widerrufen kann. Dann ist das ja ohnehin hinfällig.

Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von maus3r):
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?
Da du widerrufen möchtest, wäre es sinnig einen Widerruf zu formulieren und an die DB zu schicken.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
In einschlägigen Foren ist jedoch zu lesen, dass die Bahn den Widerruf nicht akzeptiert und man daher im Zweifel klagen muss.


Es ist eigentlich so, dass der, der Geld haben möchte, klagen muss. Im Fall der Bahncard ist das die Deutsche Bahn. Der Kunde kann sich ruhig zurücklehnen und die Forderung schlichtweg wg. dem Widerruf bestreiten.
Die Deutsche Bahn mag das akzeptieren oder nicht akzeptieren - ohne Titel muss der Kunde nichts zahlen.
Regelmäßig lässt es die Deutsche Bahn bei Streitigkeiten um BahnCard nicht zu einem Klageverfahren kommen. Das schläft nach einem widersprochenen Mahnbescheid (von Universum Inkasso / RA Neumann) ein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?


1. Nachweisbar und schriftlich widerrufen und die Forderung bestreiten!
2. Inkassobriefe von Universum Inkasso ignorieren bzw. als kostenfreies Klopapier nutzen!
3. Gerichtlichen Mahnbescheid (der zur besten Urlaubszeit im Sommer oder zu Weihnachten eintrudelt) widersprechen und nachweisbar ans Mahngericht zurückschicken!
4. Ah ja - und natürlich nichts zahlen!

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Nur mal als Hinweis: ich habe meine Bahncard im Dez 19 (!) online erworben und bin mir sicher, dass zu diesem Zeitpunkt bereits der Text "Bitte beachten Sie, dass Sie die BahnCard im Abonnement erwerben." ganz oben auf der Bestellseite ebenso wie ein Link zu den Bedingungen und der Widerrufserklärung vorhanden war.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Ja, nachdem die DB vor mehreren Jahren einige Prozesse verloren hat, ist der "Abo-Hinweis" mittlerweile absolut rechtssicher. Mit dem Argument, dass beim Kauf nicht auf das Abo hingewiesen wurde, hat man mittlerweile 0% Erfolgswahrscheinlichkeit - eben weil die DB aus den verlorenen Prozessen gelernt hat und der Hinweis da ist.

Allerdings ist auch sicher, dass die DB bis etwa Ostern nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat, weil die DB bis zu dem Zeitpunkt der festen Überzeugung war, dass für die Bahncard kein Widerrufsrecht besteht und eine Widerrufsbelehrung deshalb unnötig war (nach DB-Sicht). Mittlerweile ist auch das geändert.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Es ist eigentlich so, dass der, der Geld haben möchte, klagen muss. Im Fall der Bahncard ist das die Deutsche Bahn. Der Kunde kann sich ruhig zurücklehnen und die Forderung schlichtweg wg. dem Widerruf bestreiten.


Diesen Hinweis verstehe ich jetzt nicht. Bei einem Widerruf möchte doch der Kunde sein bereits gezahltes Geld zurück haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es geht dem TE hie

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es geht dem TE hier darum, der unliebsamen Vertragsverlängerung der Bahncard aus dem Weg zu gehen. Der Widerrut bietet dazu den goldenen Ausweg.
Hier müsste die Bahn klagen, um den Preis der verlängerten Bahncard durchzusetzen.

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#12
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich habe nun auf meine Email die Verlängerung zu Widerrufen die erwartete Rückmeldung bekommen, dass dies nicht möglich sei und dass erst ab 2022 meine Bahncard gekündigt ist. (Das war die Email, dass ich nicht wusste, dass die Bahncard ein Abo ist was sich automatisch verlängert)

Nun möchte ich mein Widerspruchsrecht auf die ursprüngliche Bahncard wie hier im Thread besprochen an die Bahn schicken. Dazu habe ich folgenden Text verfasst. Sollte das so passen oder würdet ihr was ändern?

"
Absender:
XXXX


An die

DB Vertrieb GmbH / DB Fernverkehr AG

BahnCard-Service

60643 Frankfurt am Main



BahnCard-Nummer: XXX

Rechnungsnummer: XXX

Widerruf der Bahncard 50 vom xx.02.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit widerrufe ich den Erwerb der BahnCard 50 vom xx.02.2020 (BahnCard-Nummer: XXX).

Nach Urteil des Europäischem Gerichtshof (EuGH) vom 12.3.2020 (Az.: C-583/18) habe ich beim Erwerb der Rabattierkarte BahnCard 50 ein Widerrufsrecht. Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung nach § 356 Abs. 3 BGB. Beim Erwerb meiner BahnCard 50 am xx.02.2020 habe ich jedoch weder auf der Webseite noch in der Bestätigung eine Widerrufsbelehrung der Deutschen Bahn erhalten und damit keinen Hinweis auf mein Widerrufsrecht erhalten. Damit besteht das Widerrufsrecht bis 12 Monate und 14 Tage nach Erwerb der BahnCard 50 nach § 356 Abs. 3 BGB, von welchem ich nun Gebrauch mache.

Anbei sende ich Ihnen die BahnCard 50 zurück.

Bitte Erstatten sie mir den Betrag von 229,00 Euro abzüglich der in Anspruch genommenen Vergünstigungen von 86,15 Euro. Überweisen sie daher 142.85 Euro auf das unten angegebe Bankkonto bis spätestens 10.02.2020.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX

Bankkonto:
DE-XXXX
XXX
"

Würdet ihr das per Email oder per Einschreiben schicken? Soll ich die BahnCard 50 gleich mitschicken? Und würdet ihr die Zahlungsaufforderung ebenfalls dazu schreiben? Oder soll ich einfach nach dem Absatz mit den Erklärungen zum Widerruf aufhören?

lg Marius


-- Editiert von maus3r am 19.01.2021 11:19

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat:
Würdet ihr das per Email oder per Einschreiben schicken? Soll ich die BahnCard 50 gleich mitschicken? Und würdet ihr die Zahlungsaufforderung ebenfalls dazu schreiben? Oder soll ich einfach nach dem Absatz mit den Erklärungen zum Widerruf aufhören?


Ich schlage IMMER Einschreiben vor Mailversand vor

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Soll ich die BahnCard 50 gleich mitschicken?

Ja.
Die Frage, ob Mail oder Einschreiben hat sich damit ja auch erledigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Oke danke für eure Antworten!

Passt der verfasste Text so oder würdet ihr die Zahlungsforderung rausnehmen? Wichtiger ist mir ja die Verlängerung zu umgehen.

Liebe Grüße,
Marius

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Rechtsberatung im konkreten Einzelfall widerspricht den Forenregeln.

Aber grundsätzlich ist es immer sinnvoll, wenn man möglichst konkret schreibt, was man will.
Wenn Sie Geld zurück haben wollen, sollten Sie das auch zum Ausdruck bringen.
Die Gegenseite raten zu lassen, was man möchte, ist selten eine erfolgreiche Strategie.
Deshalb frage ich mich, warum von dem hier:

Zitat:
Wichtiger ist mir ja die Verlängerung zu umgehen.
nichts in Ihrem Schreiben steht. Sie scheinen ja davon auszugehen, dass die Gegenseite von selbst auf die Idee kommt, dass Sie die Folgebahncard dann auch nicht haben wollen. Das erscheint mir sehr optimistisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#17
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Die Gegenseite raten zu lassen, was man möchte, ist selten eine erfolgreiche Strategie.
Deshalb frage ich mich, warum von dem hier:
Zitat:
Wichtiger ist mir ja die Verlängerung zu umgehen.
nichts in Ihrem Schreiben steht. Sie scheinen ja davon auszugehen, dass die Gegenseite von selbst auf die Idee kommt, dass Sie die Folgebahncard dann auch nicht haben wollen. Das erscheint mir sehr optimistisch.


Danke für die Antwort. Ich war davon ausgegangen, dass wenn ich die ursprünglich BahnCard widerrufe, ebenfalls die Verlängerung entfällt. Sehe ich das falsch?

Aber sie haben Recht ich sollte es auf jedenfall erwähnen.

Liebe Grüße,
Marius

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Danke für die Antwort. Ich war davon ausgegangen, dass wenn ich die ursprünglich BahnCard widerrufe, ebenfalls die Verlängerung entfällt. Sehe ich das falsch?


Sie haben Recht, denn es existiert dann keine vertragliche Grundlage für die Verlängerung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Sie haben Recht, denn es existiert dann keine vertragliche Grundlage für die Verlängerung.

Ja - aber woher soll die Bahn wissen, dass Sie die Verlängerung gar nicht wollen?
Es könnte ja sein, dass Sie dieses Jahr die Bahncard haben wollen.
Hellsehen können die auch nicht.
Bislang haben Sie nur mitgeteilt, dass Sie die Vorjahresbahncard widerrufen wollen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja vielen Dank für den Hinweis. Ich habe den Widerruf jetzt per Einschreiben abgeschickt Vorher habe ich noch einen Absatz eingefügt, wo ich darauf hinweise, dass die an den Vertrag gekoppelte Verlängerung damit auch gegenstandslos ist. Dass sie das bestätigen sollen und den Versand einer neuen BahnCard 50 gestoppt werden soll.

Ich hoffe mal die Bahn lässt das so durchgehen, wobei ich rechtlich vermutlich auf der sicheren Seite bin, auf einen Rechtsstreit habe ich jedoch keine Lust...

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachdem ich das Einschreiben vorgestern abgeschickt hatte, ist gestern schon die neue BahnCard eingetroffen. Der Brief ist noch ungeöffnet. Was mache ich damit? Ungeöffnet zur Post zurück und Annahme verweigern oder per Einschreiben an die Bahn oder einfach erstmal abwarten was sie zum Widerruf sagen?

lg Marius

-- Editiert von maus3r am 22.01.2021 10:59

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe mal die Bahn lässt das so durchgehen, wobei ich rechtlich vermutlich auf der sicheren Seite bin, auf einen Rechtsstreit habe ich jedoch keine Lust...


Die Bahn hat keine Sonderrechte, d.h. es ist egal, ob die das durchgehen lassen oder nicht.
Wichtig ist, dass Du rechtlich aus sicheren Füßen stehst.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Na toll, die Bahn hat mit folgender standard Antwort per Email reagiert:

"Ihren Wunschtermin können wir leider nicht bestätigen: Eine Kündigung ist jeweils zum Ende der Geltungsdauer mit einer Frist von sechs Wochen möglich. Für Ihre BahnCard können wir eine Kündigung frühestens für den 13. Februar 2022 vormerken. Sie werden dann danach keine Folgekarte mehr erhalten.

Damit Sie weiterhin die Leistung der BahnCard in Anspruch nehmen können, werden wir Ihnen eine kostenlose Ersatzkarte zusenden. Diese wird Ihnen in den nächsten 2 bis 3 Wochen mit einem separaten Schreiben zugesandt."

Was mache ich denn nun? Es steht ja zum einen noch die Zahlung der Neuen Bahncard aus, andererseits steht ihre Rückerstattung aus. Außerdem habe ich die neue Bahncard im noch geschlossen Brief.

Irgendwelche Tipps wie ich am besten vorgehe?


Ich habe garkeine Lust auf diesen Stress. Und zeigt mir, dass ich ein Unternehmen welches mit solchen Mitteln und so unfreundlich mit ihren Kunden umgeht (Abo unterjubeln, Widerruf nicht gewähren erst nach EuGH Urteil, berechtigten Widerruf dann nicht akzeptieren) wie die Deutsche Bahn in Zukunft wo es nur geht meiden werde...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Irgendwelche Tipps wie ich am besten vorgehe?

Wenn Sie keine Lust auf Stress haben, bleibt nur, die Sache als Lehrgeld zu verbuchen.

Für die Bahncard des ersten Jahres liegt der Ball in Ihrem Feld. Sie haben ja schon bezahlt - d.h. wenn Sie das Geld zurückhaben wollen wegen des Widerrufs, dann müssten Sie die Initiative ergreifen und klagen - sinnvollerweise mit anwaltlicher Hilfe. Ansonsten sehe ich da nichts, was man sonst machen könnte.

Für die folgende Bahncard (die Sie kürzlich bekommen haben) könnten Sie einfach nicht bezahlen. Die DB ist recht fix, unbezahlte Rechnungen an ein Inkasso abzugeben. Das wird Sie mit Forderungen nerven - Sie müssen die Forderungen aussitzen. Vielleicht geht die DB dann vor Gericht und klagt das Geld ein, vielleicht auch nicht - das kann man nicht vorhersehen. Auf jeden Fall liegt der Ball dafür im Feld der DB, d.h. Sie müssen nichts machen, sondern warten, was die DB macht - denn die DB will ja was von Ihnen, nämlich Geld für die Bahncard.
Sie sollten sich aber jetzt entscheiden, ob Sie bereit sind, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Wenn nicht, sollten Sie lieber gleich bezahlen (womit wir wieder beim Lehrgeld wären). Denn erst die Zahlung zu verweigern, aber später doch einzuknicken, weil man doch lieber keinen Prozess riskieren will, ist immer die teuerste Lösung.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von maus3r):
Na toll, die Bahn hat mit folgender standard Antwort per Email reagiert:
Wen wundert es?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Na toll, die Bahn hat mit folgender standard Antwort per Email reagiert:


Ich wiederhole. Es ist völlig Schnuppe, was die Bahn hier macht.
Die Bahn ist kein Gericht.
Und es zählt nur, was die Bahn gerichtlich durchsetzen kann.
Und die Rechtsposition vom TE sieht gut aus.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Und es zählt nur, was die Bahn gerichtlich durchsetzen kann.

Stimmt unterm Strich.
Aber für das laufende Jahr wäre es am Fragesteller den Widerruf durchzusetzen - die Bahn muss nichts mehr durchsetzten, denn die hat ja schon das Geld.
Nur für das kommende Jahr müsste die Bahn etwas durchsetzen, nämlich die Bezahlung.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dem TE geht es ja darum, um die Vertragsverlängerung herumzukommen. Hier fordert ja die Bahn Geld.
Das Geld für das erste Jahr BahnCard hat TE ja schon innerlich abgeschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
maus3r
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

nur nochmal als Rückmeldung. Am Ende habe ich bezahlt und es als Lehrgeld verbucht... Mir war ein Rechtsstreit doch zu heikel ohne Rechtschutzversicherung. Und wollte es nicht darauf ankommen lassen. Wichtiger aber noch: Ich hatte keine Lust mehr auf den Stress, den das ganze bei mir verursacht... Das war mir die 230€ wert, aber die Bahn werde ich fortan, wo es nur geht meiden und fliegen, Auto oder Flixbus fahren. Das ist bezüglich der Thematik Klimaschutz als jemand der ca. 10 Dienstreisen innerhalb von Europa im Jahr macht (außerhalb der Corona Zeit) leider nicht zuträglich, aber so ist es halt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
TarLay
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von maus3r):
Abo unterjubeln


Zwar schon etwas spät, aber: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Du wirst bei deiner BahnCard-Bestellung mehrfach drauf hingewiesen, schon beim Start übrigens, dass die BahnCard in ein Abo übergeht, wenn du sie nicht kündigst. Also "ich wusste wirklich nicht" zählt hier nicht.

Zum Widerruf: Schade, dass du nicht durchgehalten hast. Es gibt ein Urteil des EuGH, welches der Bahn auferlegte, den Widerruf sauber und ordentlich online zu stellen. Hier hast du nämlich Recht, denn es gab bis Oktober 2020 schlicht keine Widerrufsbelehrung.

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