Ich habe eine Frage und zwar bekomme ich langsam schier die Krise. Ich möchte meine Steuererklärung das erste Mal abgeben (Student im Master). Jetzt weiß ich bezüglich der Entfernungspauschale nicht mehr an wie vielen Tagen ich generell gearbeitet habe, wie oft ich krank war, wann ich zuhause gearbeitet habe und wann nicht usw. Mein alter Arbeitgeber hat mich eben ziemlich angeblafft, weil ich gefragt habe, ob sie mir die Infos mitteilen könnten. Das sei wohl leider nicht mehr möglich (oder er hat nur keine Lust). Lange Rede kurzer Sinn, bin ich verpflichtet diese Angaben in der Steuererklärung einzutragen oder kann ich die Felder mit der Enternungspauschale einfach leer lassen? Ich habe eh kaum Steuern gezahlt und um das bisschen Steuern zurückzubekommen, was ich gezahlt habe, kann ich auch andere Dinge geltend machen. Für den Verlustvortrag lohnt es sich auch nicht, da ich dafür dann doch wieder zu viel verdient habe bzw. zu wenige Ausgaben hatte. Es würde mir also steuerlich sicher nichts bringen, wenn ich die Entfernungspauschale geltend mache.
Und noch eine andere Frage: Für meine Stelle dieses Jahr (zum Glück ein netterer AG), muss ich mir hier ab jetzt immer notieren, wenn ich von zuhause aus gearbeitet habe, um dann diese neue Home Office Pauscale geltend zu machen oder meldet das Arbeitgeber das aufgrund der neuen Regelung automatisch ans Finanzamt?
-- Editiert von miamia12 am 12.01.2021 11:10
-- Editiert von miamia12 am 12.01.2021 11:12
Muss Entfernungspauschale angegeben werden?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:bin ich verpflichtet diese Angaben in der Steuererklärung einzutragen
Nein
Zitat:oder kann ich die Felder mit der Enternungspauschale einfach leer lassen?
Die Felder kannst DU auch einfach leer lassen.
Zitat:muss ich mir hier ab jetzt immer notieren, wenn ich von zuhause aus gearbeitet habe, um dann diese neue Home Office Pauscale geltend zu machen
Ja
Zitat:oder meldet das Arbeitgeber das aufgrund der neuen Regelung automatisch ans Finanzamt?
Nein, eine automatische Meldung bei der Home-Office-Pauschale ist nicht vorgesehen. Zudem gehe ich davon aus, dass die meisten AG das auch gar nicht aufzeichnen.
Okay, wunderbar. Ein Problem weniger.
Notieren werde ich ab jetzt fleißig. Hier vielleicht noch eine Frage: Ich bin bei der neuen Stelle die meiste Zeit eh im Home Office. Grob gesagt, gibt aber davon auch Abweichungen, muss ich alle drei Wochen für einen Tag ins Büro. Kann ich nun also zum einen die HO-Pauschale geltend machen, eben für die Tage, an denen ich wirklich im HO gearbeitet habe, aber gleichzeitig auch noch die Entfernungspauschale, für die Tage an denen ich ins Büro gefahren bin?
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Ja.
Der Aufwand lohnt sich aber nur, wenn man insgesamt über die WK-Pauschale von 1000 € kommt.
Okay, vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Vielleicht noch eine Interessensfrage: Kann es wirklich sein, dass der AG aus dem Jahr 2019 keinerlei Daten mehr darüber hat, wann ich anwesend war (es wurde gestempelt)? Ich bin langsam richtig sauer auf meinen alten AG. Meine Beurteilung habe ich von 2019 auch noch nicht. Werde immer wieder vertröstet. Erst war es wegen Corona, dann zu viel zu tun, dann angeblich längere Zeit krank....
Ich will es mal so ausdrücken:ZitatVielleicht noch eine Interessensfrage: :
Mir ist keine rechtliche Vorschrift bekannt, die den ehemaligen (oder auch aktuellen) ArbG dazu verpflichtet, Dir die von dir geforderten Auskünfte zu erteilen, egal ob er sie vorliegen aht oder nicht!
taxpert
Okay, aber der AG sagt, er hat die Unterlagen nicht mehr. Kann das denn wirklich sein?
Der AG mich und alle anderen ACHT Praktikanten bzw. Werkstudenten behandelt wie ein Stück Sch***. Das regt einfach nur auf & dann jetzt auch noch angelogen zu werden. Man könnte sonst ja ehrlich sein und sagen, dass man die Unterlagen noch hat, aber sie nicht herausgeben will, weil man dazu nicht verpflichtet ist usw.
Zitat:Okay, aber der AG sagt, er hat die Unterlagen nicht mehr. Kann das denn wirklich sein?
Es handelt sich um persönliche Daten, die nach der DSGVO vernichtet werden müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Wenn arbeits- oder traifvertraglich z.B. eine Ausschlussfrist von nur 6 oder 12 Monaten besteht, dann wüsste ich nicht, wozu die Daten noch relevant sein könnten. Er müsste die Daten also löschen.
Wenn die Entfernungspauschale steuerliche Auswirkungen hätte, dann würde ich die Anzahl der Tage schätzen und dabei tendenziell einen sicheren Wert nehmen, d.h. eher niedrig schätzen. Das wäre legitim und ist immer noch besser als gar nichts einzutragen.
Ja, das kann sein! Sogar dann, wenn Unterlagen auf grund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrungspflichtg sind, werden sie -aus verschiedesten Gründen- manchmal eben nicht aufbewahrt!ZitatOkay, aber der AG sagt, er hat die Unterlagen nicht mehr. Kann das denn wirklich sein? :
... und damit einen monatelangen Email-Terror provozieren, weil doch vielleicht ... och bütte bütte ... aber weil ich ... nur dies eine mal ...!ZitatMan könnte sonst ja ehrlich sein und sagen, dass man die Unterlagen noch hat, aber sie nicht herausgeben will, weil man dazu nicht verpflichtet ist usw. :
Nee, nicht wirklich!
taxpert
Okay, danke. Dann will ich das mal glauben, dass die Daten nicht mehr da sind. Bin mal gespannt, wann ich meine Beurteilung mal endlich bekomme.
In jedem Fall vielen Dank für eure Antworten & eure Hilfe!
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