Hallo,
ein auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag liegt zur Unterschrift vor. Bewerben musste ich mich bei dem AG aufgrund eines Vermittlungsvorschlags der Arbeitsagentur, ich kann also nicht so einfach ablehnen.
Im AV gibt es keine Angaben zu Kündigungsmöglichkeiten. Kann der AV tatsächlich nicht vor Ablauf der Befristung gekündigt werden? Das würde ja bedeuten, dass man sich für ein ganzes Jahr verpflichtet?
Wie sieht das in einer Probezeit aus? Gibt es hier vielleicht doch noch (gesetzliche) Kündigungsmöglichkeiten, auch wenn diese im AV nicht explizit genannt sind?
Ich finde keine Angaben zu einer Probezeit. Muss nicht jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit haben?
MfG
Mark
Befristeter Arbeitsvertrag, tatsächlich keine Kündigungsmöglichkeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKann der AV tatsächlich nicht vor Ablauf der Befristung gekündigt werden? :
Zumindest nicht ordentlich gekündigt.
ZitatDas würde ja bedeuten, dass man sich für ein ganzes Jahr verpflichtet? :
Das ist das Grundwesen eines Vertrages über einen bestimmten Zeitraum.
ZitatWie sieht das in einer Probezeit aus? Gibt es hier vielleicht doch noch (gesetzliche) Kündigungsmöglichkeiten, auch wenn diese im AV nicht explizit genannt sind? :
Dazu muss eine Probezeit vereinbart werden.
ZitatIch finde keine Angaben zu einer Probezeit. Muss nicht jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit haben? :
Nein.
Zur Zeit liegt dir ein Vertragsangebot vor. Das heißt nicht, dass dieses nicht mehr verändert werden kann.
Verhandle mit dem AG. Verlange die Einführung einer Probezeit und die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
Gruß
Shihaya
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Wenn im AV nichts von einer Kündigungsfrist steht, gibt es keine - ordentliche - Kündigung vor Ablauf des befr. Vertrages. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt immer, wenn denn die Bedingungen dafür passen, also außerordentlich schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem AV.
Es bleibt aber die Option eines Aufhebungsvertrags - wobei der AG allerdings mitspielen muss.
Und ja: Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden bzw. worden sein.
Hallo,
also ist eine Probezeit nur freiwillig und kann vom AG zeitlich frei bestimmt werden.
Sobald eine Probezeit im AV steht, gibt es zumindestens innerhalb der Probezeit die Möglichkeit zu kündigen?
Wenn zur Probezeit keine Kündigungsfristen angegeben sind, wie werden die dann definiert?
MfG
Chris
Und auch außerhalb. Eben *außerordentlich*---fristlos.ZitatSobald eine Probezeit im AV steht, gibt es zumindestens innerhalb der Probezeit die Möglichkeit zu kündigen? :
Prüfe mal, ob die Beschäftigung für dich zumutbar ist.Zitatich kann also nicht so einfach ablehnen. :
Kennst du die gesetzl. Regeln zur *Zumutbarkeit*?
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Verhandeln mit dem AG nach Bewerbung aufgrund eines VV der Agentur--- stelle ich mir schwierig vor.ZitatVerhandle mit dem AG. Verlange die Einführung einer Probezeit und die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. :
Mir klingt es danach, dass du in den Vertrag eine Hintertür eingebaut wissen willst, dass du ggf. vorzeitig da wieder rauskommst. Dir ist aber klar, dass du den Konflikt mit der AA so nur verschiebst, oder?
Hallo,
ich möchte nicht vorzeitig kündigen können, sondern nur innerhalb der gesetzmäßigen und auch üblichen Fristen (2 Wochen während Probezeit, 4 Wochen danach zu Mitte oder Ende des Monats).
Wie schon angedeutet, es ist ein Vermittlungsvorschlag der Agentur. Ich muss den Job annehmen, auch wenn ich gar nicht möchte. Ich werde mich aber weiter bewerben, deswegen möchte ich mich nicht für 1 Jahr verpflichten.
Kann denn eine Probezeit von nur 2 Monaten vereinbart werden, ohne Angabe von Kündigungsfristen?
MfG
Mark
-- Editiert von Mark72 am 12.01.2021 17:01
Wenn zur Probezeit keine Kündigungsfristen angegeben sind, wie werden die dann definiert? So wie der Gesetzgeber es in § 622(3) BGB festgelegt hat. Oder so wie es in dem angewandtem Tarifvertrag steht...
-- Editiert von muemmel am 12.01.2021 17:00
/// Kann denn eine Probezeit von nur 2 Monaten vereinbart werden, ohne Angabe von Kündigungsfristen?
Eine Probezeit von 2 Mon zu vereinbaren, ist möglich. Aber wozu 'ohne Angabe von Kündigungsfristen'? Denn damit greifen die gesetzlichen Fristen oder die aus dem TV. Ob die passen, musst du dir anschauen. Es ist aber auch möglich, bei einer zweimonatigen Probezeit z.B. eine K-Frist von 1 Woche zu vereinbaren.
Und: Natürlich willst du vorzeitig kündigen können, da du die Laufzeit des befr. AV ja nicht willst.
Ziemlich viel Theater um so einen eher kurz befristeten AV, will mir scheinen.
Na, wenn er also für dich zumutbar ist, wirst du ihn annehmen müssen. Und da gibts vermutlich auch nichts zum Verhandeln.ZitatIch muss den Job annehmen, auch wenn ich gar nicht möchte. :
Ganz ohne Probezeit sind Arbeitsverträge eigentlich nie.
Wenn du dann kündigst oder dich ---pardon--- so blöd anstellst, dass der AG dir außerordentlich kündigt, hast du das gleiche Problem mit der Agentur.
Entweder Sperrzeit oder Sanktion...Es sei denn, du findest den Superjob gleich im Anschluss...
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden. Durch außergewöhnliche Gründe kann aber auch ein befristetes Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
ZitatEin befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden. :
Doch, das kann es.
Hallo,
also gilt bei befristeten Arbeitsverträgen folgendes:
1. Ohne Kündigungsklausel kann keinesfalls ordentlich gekündigt werden. Gegebenenfalls kann ein beiderseitiger Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Eine provozierte fristlose Kündigung lass ich mal außen vor.
2. Mit Probezeit und Kündigungsfrist gelten die individuell vereinbarten Fristen. Zum Beispiel innerhalb der Probezeit von 6 Monaten kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
3. Mit Probezeit, aber ohne Kündigungsfrist gelten ersatzweise die gesetzliche Fristen, zum Beispiel einen Monat zum Ende eines Kalendermonats: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Soweit richtig verstanden?
MfG
Mark
korrekt
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