Befristeter Arbeitsvertrag, tatsächlich keine Kündigungsmöglichkeit?

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag, tatsächlich keine Kündigungsmöglichkeit?

Hallo,

ein auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag liegt zur Unterschrift vor. Bewerben musste ich mich bei dem AG aufgrund eines Vermittlungsvorschlags der Arbeitsagentur, ich kann also nicht so einfach ablehnen.

Im AV gibt es keine Angaben zu Kündigungsmöglichkeiten. Kann der AV tatsächlich nicht vor Ablauf der Befristung gekündigt werden? Das würde ja bedeuten, dass man sich für ein ganzes Jahr verpflichtet?

Wie sieht das in einer Probezeit aus? Gibt es hier vielleicht doch noch (gesetzliche) Kündigungsmöglichkeiten, auch wenn diese im AV nicht explizit genannt sind?

Ich finde keine Angaben zu einer Probezeit. Muss nicht jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit haben?

MfG
Mark

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
Kann der AV tatsächlich nicht vor Ablauf der Befristung gekündigt werden?


Zumindest nicht ordentlich gekündigt.

Zitat (von Mark72):
Das würde ja bedeuten, dass man sich für ein ganzes Jahr verpflichtet?


Das ist das Grundwesen eines Vertrages über einen bestimmten Zeitraum.

Zitat (von Mark72):
Wie sieht das in einer Probezeit aus? Gibt es hier vielleicht doch noch (gesetzliche) Kündigungsmöglichkeiten, auch wenn diese im AV nicht explizit genannt sind?


Dazu muss eine Probezeit vereinbart werden.

Zitat (von Mark72):
Ich finde keine Angaben zu einer Probezeit. Muss nicht jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit haben?


Nein.

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zur Zeit liegt dir ein Vertragsangebot vor. Das heißt nicht, dass dieses nicht mehr verändert werden kann.
Verhandle mit dem AG. Verlange die Einführung einer Probezeit und die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wenn im AV nichts von einer Kündigungsfrist steht, gibt es keine - ordentliche - Kündigung vor Ablauf des befr. Vertrages. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bleibt immer, wenn denn die Bedingungen dafür passen, also außerordentlich schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem AV.
Es bleibt aber die Option eines Aufhebungsvertrags - wobei der AG allerdings mitspielen muss.
Und ja: Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden bzw. worden sein.

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#4
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

also ist eine Probezeit nur freiwillig und kann vom AG zeitlich frei bestimmt werden.

Sobald eine Probezeit im AV steht, gibt es zumindestens innerhalb der Probezeit die Möglichkeit zu kündigen?
Wenn zur Probezeit keine Kündigungsfristen angegeben sind, wie werden die dann definiert?

MfG
Chris

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
Sobald eine Probezeit im AV steht, gibt es zumindestens innerhalb der Probezeit die Möglichkeit zu kündigen?
Und auch außerhalb. Eben *außerordentlich*---fristlos.

Zitat (von Mark72):
ich kann also nicht so einfach ablehnen.
Prüfe mal, ob die Beschäftigung für dich zumutbar ist.
Kennst du die gesetzl. Regeln zur *Zumutbarkeit*?
------------------------------------------------
Zitat (von Shihaya):
Verhandle mit dem AG. Verlange die Einführung einer Probezeit und die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
Verhandeln mit dem AG nach Bewerbung aufgrund eines VV der Agentur--- stelle ich mir schwierig vor.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Mir klingt es danach, dass du in den Vertrag eine Hintertür eingebaut wissen willst, dass du ggf. vorzeitig da wieder rauskommst. Dir ist aber klar, dass du den Konflikt mit der AA so nur verschiebst, oder?

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#7
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich möchte nicht vorzeitig kündigen können, sondern nur innerhalb der gesetzmäßigen und auch üblichen Fristen (2 Wochen während Probezeit, 4 Wochen danach zu Mitte oder Ende des Monats).

Wie schon angedeutet, es ist ein Vermittlungsvorschlag der Agentur. Ich muss den Job annehmen, auch wenn ich gar nicht möchte. Ich werde mich aber weiter bewerben, deswegen möchte ich mich nicht für 1 Jahr verpflichten.

Kann denn eine Probezeit von nur 2 Monaten vereinbart werden, ohne Angabe von Kündigungsfristen?

MfG
Mark

-- Editiert von Mark72 am 12.01.2021 17:01

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Wenn zur Probezeit keine Kündigungsfristen angegeben sind, wie werden die dann definiert? So wie der Gesetzgeber es in § 622(3) BGB festgelegt hat. Oder so wie es in dem angewandtem Tarifvertrag steht...

-- Editiert von muemmel am 12.01.2021 17:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Kann denn eine Probezeit von nur 2 Monaten vereinbart werden, ohne Angabe von Kündigungsfristen?

Eine Probezeit von 2 Mon zu vereinbaren, ist möglich. Aber wozu 'ohne Angabe von Kündigungsfristen'? Denn damit greifen die gesetzlichen Fristen oder die aus dem TV. Ob die passen, musst du dir anschauen. Es ist aber auch möglich, bei einer zweimonatigen Probezeit z.B. eine K-Frist von 1 Woche zu vereinbaren.

Und: Natürlich willst du vorzeitig kündigen können, da du die Laufzeit des befr. AV ja nicht willst.
Ziemlich viel Theater um so einen eher kurz befristeten AV, will mir scheinen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
Ich muss den Job annehmen, auch wenn ich gar nicht möchte.
Na, wenn er also für dich zumutbar ist, wirst du ihn annehmen müssen. Und da gibts vermutlich auch nichts zum Verhandeln.
Ganz ohne Probezeit sind Arbeitsverträge eigentlich nie.
Wenn du dann kündigst oder dich ---pardon--- so blöd anstellst, dass der AG dir außerordentlich kündigt, hast du das gleiche Problem mit der Agentur.
Entweder Sperrzeit oder Sanktion...Es sei denn, du findest den Superjob gleich im Anschluss...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
PaulPfluecke
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden. Durch außergewöhnliche Gründe kann aber auch ein befristetes Arbeitsverhältnis gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von PaulPfluecke):
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden.

Doch, das kann es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

also gilt bei befristeten Arbeitsverträgen folgendes:

1. Ohne Kündigungsklausel kann keinesfalls ordentlich gekündigt werden. Gegebenenfalls kann ein beiderseitiger Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Eine provozierte fristlose Kündigung lass ich mal außen vor.

2. Mit Probezeit und Kündigungsfrist gelten die individuell vereinbarten Fristen. Zum Beispiel innerhalb der Probezeit von 6 Monaten kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

3. Mit Probezeit, aber ohne Kündigungsfrist gelten ersatzweise die gesetzliche Fristen, zum Beispiel einen Monat zum Ende eines Kalendermonats: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Soweit richtig verstanden?

MfG
Mark

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

korrekt

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