Ich habe vor einem halben Jahr den Faker kennengelernt, der sich als Person A (angeblich 15 Jahre alt) ausgegeben hat und mit dem sehr viele Gesichtsbilder und ca. 8 Nacktbilder von mir und welche von ihm (Person A) ausgetauscht. Dann hat er mir am 24. November gesagt, dass er fake ist und hat mir danach weiter Bilder geschickt von Person B (Alter:17) und sich als ihn ausgegeben. Dabei dachte ich, dass er die Person B wirklich ist, weil er mir zahlreich über 200 Bilder schickte, darunter auch Nacktbilder. Wir waren sogar zusammen (Onlinebeziehung). Anfang 2021 habe ich jedoch Schluss gemacht und seit dem keinen Kontakt mehr zu dem Faker. Jetzt bin ich in Kontakt mit der richtigen Person B gekommen, es hat sich herausgestellt, dass sich der Faker als Person A und B ausgegeben hat bei mir. Der Faker hat sich bei Person B als Person A ausgegeben, um seine Bilder zu bekommen und hat mir dann die Bilder (auch Nacktbilder) von Person B geschickt (ohne dessen Einverständnis) und sich als ihn ausgegeben.
Das Geschehen fand ca. zwischen Sommer 2020 und Januar 2021 statt. Zum Zeitpunkt des Geschehens waren Person B und Ich 17 und der Faker wurde im November 2020 18 Jahre alt.
Ich habe nun sowohl Nacktbilder von mir an den Faker versendet (ohne Gesicht) als auch Nacktbilder von Person A (angeblich 15,16) und B(17) auf meinem Handy durch den Faker.
In 4 Tagen werde Ich 18 Jahre alt.
- Inwiefern habe Ich mich strafbar gemacht (Allgemein und durch die Bilder, die ich als Beweiszwecke noch besitze) und was hätte es vor Gericht oder der Polizei zur Folge, dass ich bald 18 werde?
- Inwiefern hat der Faker sich strafbar gemacht und kann er von mir angezeigt und/oder verklagt werden?
- Können Person B und Ich Schmerzensgeld verlangen?
PS: Es ist ungewiss wie alt Person A auf gewissen Bildern ist (Nacktbildern), aber laut dem Faker mindestens 15 Jahre alt.
Bilderaustausch mit einem Faker
12. Januar 2021
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Frage vom 12. Januar 2021 | 13:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilderaustausch mit einem Faker
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2021 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Wie kommst du darauf, dass sowas strafbar wäre?ZitatInwiefern habe Ich mich strafbar gemacht :
Er hat evtl. Daten von B unerlaubt benutzt. Dann kann B ihn anzeigen.ZitatInwiefern hat der Faker sich strafbar gemacht und kann er von mir angezeigt und/oder verklagt werden? :
Für welche Schmerzen?ZitatKönnen Person B und Ich Schmerzensgeld verlangen? :
Wenn du Schadensersatz meinst, müsstest du den entstandenen Schaden in € beziffern. Kannst du das? Dann kannst du auch verlangen.
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