Ihr Lieben,
ich bin selbstständig tätig und umsatzsteuerpflichtig.
Frage: Muss ich für Leistungen, die ich in 2020 erbracht habe, aber erst in 2021 in Rechnung stelle 16% oder 19% MwSt ausweisen? Für mich sieht es so aus, als müsste ich 16 % ausweisen, aber 19 % abführen (Zuflussprinzip). Mir würde also ein Verlust entstehen. Ist das so, oder habe ich da etwas mißverstanden?
Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand helfen könnte.
Viele liebe Grüße
Biene