Ihr Lieben,
ich bin selbstständig tätig und umsatzsteuerpflichtig.
Frage: Muss ich für Leistungen, die ich in 2020 erbracht habe, aber erst in 2021 in Rechnung stelle 16% oder 19% MwSt ausweisen? Für mich sieht es so aus, als müsste ich 16 % ausweisen, aber 19 % abführen (Zuflussprinzip). Mir würde also ein Verlust entstehen. Ist das so, oder habe ich da etwas mißverstanden?
Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand helfen könnte.
Viele liebe Grüße
Biene
MwSt-Reduzierung 2020 vs. Rechnungsstellung 2021
12. Januar 2021
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Frage vom 12. Januar 2021 | 15:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt-Reduzierung 2020 vs. Rechnungsstellung 2021
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#1
Antwort vom 12. Januar 2021 | 17:55
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1172x hilfreich)
ZitatMuss ich für Leistungen, die ich in 2020 erbracht habe, aber erst in 2021 in Rechnung stelle 16% oder 19% MwSt ausweisen? :
16 %
ZitatFür mich sieht es so aus, als müsste ich 16 % ausweisen, aber 19 % abführen (Zuflussprinzip). :
Nein, natürlich müssen Sie auch nur 16 % abführen!
#2
Antwort vom 14. Januar 2021 | 22:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke :-)
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#3
Antwort vom 14. Januar 2021 | 22:39
Von
Status: Schlichter (7140 Beiträge, 1495x hilfreich)
Das Leistungsdatum ist maßgeblich für die Ust,
Und jetzt?
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