Guten Tag,
nehmen wir einmal folgendes an:
Ein Selbsständiger ist 2020 seit April ausschließlich im Home Office tätig. Zunächst verfügt er über kein eigenständiges häusliches Arbeitszimmer, richtet sich dieses aber im Jahresverlauf ein, z. B. ab Juli. Die Voraussetzungen an ein absetzbares häusliches Arbeitszimmer seien erfüllt.
§4 EStG sagt:
(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
...
6b. 1Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. 4Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;
Soll die Einschränkung "Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet" verhindern, dass gleichzeitig Home Office Pauschale und Arbeitszimmer abgesetzt werden, oder bezieht sich diese Einschränkung auf das gesamte Kalenderjahr? Konkret: Kann der Selbstständige nun für den Zeitraum April - Juni die Home Office Pauschale und ab Juli die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen (ab Juli dann natürlich keine Pauschale mehr)?
Ich würde mich freuen wenn dazu jemand eine Einschätzung abgeben könnte.