Home Office Pauschale / Häusliches Arbeitszimmer

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jurazubi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Home Office Pauschale / Häusliches Arbeitszimmer

Guten Tag,
nehmen wir einmal folgendes an:
Ein Selbsständiger ist 2020 seit April ausschließlich im Home Office tätig. Zunächst verfügt er über kein eigenständiges häusliches Arbeitszimmer, richtet sich dieses aber im Jahresverlauf ein, z. B. ab Juli. Die Voraussetzungen an ein absetzbares häusliches Arbeitszimmer seien erfüllt.

§4 EStG sagt:

(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
...
6b. 1Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. 4Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;


Soll die Einschränkung "Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet" verhindern, dass gleichzeitig Home Office Pauschale und Arbeitszimmer abgesetzt werden, oder bezieht sich diese Einschränkung auf das gesamte Kalenderjahr? Konkret: Kann der Selbstständige nun für den Zeitraum April - Juni die Home Office Pauschale und ab Juli die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen (ab Juli dann natürlich keine Pauschale mehr)?

Ich würde mich freuen wenn dazu jemand eine Einschätzung abgeben könnte.

-- Editiert von Jurazubi am 12.01.2021 17:07

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Sie sind doch Selbstständiger, dann sind es keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Damit hätten Sie das Zimmer in ihr Unternehmen eingelegt mit allen Konsequenzen..

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#2
 Von 
Jurazubi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Sie sind doch Selbstständiger, dann sind es keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Damit hätten Sie das Zimmer in ihr Unternehmen eingelegt mit allen Konsequenzen..


Das stimmt, aber von Werbungskosten war doch auch keine Rede. Deshalb verstehe ich die Anmerkung leider nicht.

Das häusliche Arbeitszimmer befindet sich in einer Mietwohnung, sollte das Thema Betriebsvermögen also nicht betreffen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Einschränkung bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jurazubi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Einschränkung bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr.


Danke! Könntest Du das noch kurz begründen oder belegen damit es für mich besser nachvollziehbar ist?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da steht:
wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet

In diesem Satzteil ist keine Einschränkung zu erkennen, d.h. es wird ein vollständiger Verzicht gefordert.

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