Fernseher gekauft mit Mängel

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
JustNiko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernseher gekauft mit Mängel

Guten Tag, ich habe einen Fernseher gekauft auf Facebook über eine Gruppe (Privatkauf) darin stand TV ohne Mängel zu verkaufen, jedoch nachdem habe ich in nicht Vorort getestet und den Leuten vertraut. Ich habe in im Auto Liegend transportiert und zuhause angeschlossen und mir ist aufgefallen das der Fernseher einen dünnen aber sichtbaren Balken hat der nach unten zieht. In dem Beitrag auf Facebook stand jedoch ebenfalls ohne Gewährleistung. Kann ich dem Verkäufer nun etwas oder ist es Pech meinerseits das ich den Vorort nicht getestet habe ? LG

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Man würde beweisen müssen, das der Mangel bereits bei Übergabe vorlag ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Genau und hierzu müsste man die Fehler Quelle ausfindig machen und wodurch diese entsteht. Also ob der Transport das auslösen konnte. Ich glaube das müsste ein Gutachter feststellen, habe ich aber keine Erfahrung mit. Du kannst ja erstmal mit VK sprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen.

Ansonsten hängt es von der Umschreibung der Gewährleistung ab. Es gibt nämlich keine Gewährleistung mehr. Jetzt spielt eine Sachmängelhaftung eine Rolle.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von JustNiko):
Kann ich dem Verkäufer nun etwas
In der Regel nicht, wiel du nicht nachweisen kannst, dass er dir ein mangelhaftes Gerät verkauft hat. Könnte ja durch deinen Transport oder bei dir / durch dich beschädigt worden sein.

Zitat (von JustNiko):
oder ist es Pech meinerseits das ich den Vorort nicht getestet habe
eher dies...


Zitat (von Kotaki):
Du kannst ja erstmal mit VK sprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Für mich als Vk würde die Einigung so aussehen. Das Gerät hat funktioniert, es wurde vom TE gekauft. Das war die Einigung. Wenn jetzt was mit dem Gerät ist, ist es dem TE sein Problem - ist ja schließlich sein Gerät. Aus diesem Grund würde ich gar nicht erst die Kontaktversuche des TE erwidern.


Zitat (von Kotaki):
Ansonsten hängt es von der Umschreibung der Gewährleistung ab. Es gibt nämlich keine Gewährleistung mehr. Jetzt spielt eine Sachmängelhaftung eine Rolle.
§133 BGB

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JustNiko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von JustNiko):
Kann ich dem Verkäufer nun etwas
In der Regel nicht, wiel du nicht nachweisen kannst, dass er dir ein mangelhaftes Gerät verkauft hat. Könnte ja durch deinen Transport oder bei dir / durch dich beschädigt worden sein.

Zitat (von JustNiko):
oder ist es Pech meinerseits das ich den Vorort nicht getestet habe
eher dies...


Zitat (von Kotaki):
Du kannst ja erstmal mit VK sprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Für mich als Vk würde die Einigung so aussehen. Das Gerät hat funktioniert, es wurde vom TE gekauft. Das war die Einigung. Wenn jetzt was mit dem Gerät ist, ist es dem TE sein Problem - ist ja schließlich sein Gerät. Aus diesem Grund würde ich gar nicht erst die Kontaktversuche des TE erwidern.


Zitat (von Kotaki):
Ansonsten hängt es von der Umschreibung der Gewährleistung ab. Es gibt nämlich keine Gewährleistung mehr. Jetzt spielt eine Sachmängelhaftung eine Rolle.
§133 BGB


Kann ich damit zum Anwalt oder wird das nichts bringen da es ohne Gewährleistung war der verkauf?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von JustNiko):
Kann ich damit zum Anwalt oder wird das nichts bringen da es ohne Gewährleistung war der verkauf?


Natürlich kannst du damit zum Anwalt.

Die Kosten zahlst du natürlich erst einmal.

Erfolgschance: kleiner 1% (wenn der Verkäufer sich nicht komplett blöd anstellt).

0x Hilfreiche Antwort

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