Guten Tag, ich habe einen Fernseher gekauft auf Facebook über eine Gruppe (Privatkauf) darin stand TV ohne Mängel zu verkaufen, jedoch nachdem habe ich in nicht Vorort getestet und den Leuten vertraut. Ich habe in im Auto Liegend transportiert und zuhause angeschlossen und mir ist aufgefallen das der Fernseher einen dünnen aber sichtbaren Balken hat der nach unten zieht. In dem Beitrag auf Facebook stand jedoch ebenfalls ohne Gewährleistung. Kann ich dem Verkäufer nun etwas oder ist es Pech meinerseits das ich den Vorort nicht getestet habe ? LG
Fernseher gekauft mit Mängel
13. Januar 2021
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Frage vom 13. Januar 2021 | 00:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernseher gekauft mit Mängel
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2021 | 02:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
Man würde beweisen müssen, das der Mangel bereits bei Übergabe vorlag ...
#2
Antwort vom 13. Januar 2021 | 05:35
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 9x hilfreich)
Genau und hierzu müsste man die Fehler Quelle ausfindig machen und wodurch diese entsteht. Also ob der Transport das auslösen konnte. Ich glaube das müsste ein Gutachter feststellen, habe ich aber keine Erfahrung mit. Du kannst ja erstmal mit VK sprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Ansonsten hängt es von der Umschreibung der Gewährleistung ab. Es gibt nämlich keine Gewährleistung mehr. Jetzt spielt eine Sachmängelhaftung eine Rolle.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2021 | 07:43
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
In der Regel nicht, wiel du nicht nachweisen kannst, dass er dir ein mangelhaftes Gerät verkauft hat. Könnte ja durch deinen Transport oder bei dir / durch dich beschädigt worden sein.ZitatKann ich dem Verkäufer nun etwas :
eher dies...Zitatoder ist es Pech meinerseits das ich den Vorort nicht getestet habe :
Für mich als Vk würde die Einigung so aussehen. Das Gerät hat funktioniert, es wurde vom TE gekauft. Das war die Einigung. Wenn jetzt was mit dem Gerät ist, ist es dem TE sein Problem - ist ja schließlich sein Gerät. Aus diesem Grund würde ich gar nicht erst die Kontaktversuche des TE erwidern.ZitatDu kannst ja erstmal mit VK sprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen. :
§133 BGBZitatAnsonsten hängt es von der Umschreibung der Gewährleistung ab. Es gibt nämlich keine Gewährleistung mehr. Jetzt spielt eine Sachmängelhaftung eine Rolle. :
#4
Antwort vom 13. Januar 2021 | 19:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:In der Regel nicht, wiel du nicht nachweisen kannst, dass er dir ein mangelhaftes Gerät verkauft hat. Könnte ja durch deinen Transport oder bei dir / durch dich beschädigt worden sein.ZitatKann ich dem Verkäufer nun etwas :
eher dies...Zitatoder ist es Pech meinerseits das ich den Vorort nicht getestet habe :
Für mich als Vk würde die Einigung so aussehen. Das Gerät hat funktioniert, es wurde vom TE gekauft. Das war die Einigung. Wenn jetzt was mit dem Gerät ist, ist es dem TE sein Problem - ist ja schließlich sein Gerät. Aus diesem Grund würde ich gar nicht erst die Kontaktversuche des TE erwidern.ZitatDu kannst ja erstmal mit VK sprechen und versuchen eine Einigung zu erzielen. :
§133 BGBZitatAnsonsten hängt es von der Umschreibung der Gewährleistung ab. Es gibt nämlich keine Gewährleistung mehr. Jetzt spielt eine Sachmängelhaftung eine Rolle. :
Kann ich damit zum Anwalt oder wird das nichts bringen da es ohne Gewährleistung war der verkauf?
#5
Antwort vom 13. Januar 2021 | 19:25
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatKann ich damit zum Anwalt oder wird das nichts bringen da es ohne Gewährleistung war der verkauf? :
Natürlich kannst du damit zum Anwalt.
Die Kosten zahlst du natürlich erst einmal.
Erfolgschance: kleiner 1% (wenn der Verkäufer sich nicht komplett blöd anstellt).
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