Amazon Lieferung verschwunden, Amazon fordert Strafanzeige von mir

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.01.2021 21:27:08
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Amazon Lieferung verschwunden, Amazon fordert Strafanzeige von mir

Hallo zuzsammen,

ich habe etwas bei Amazon bestellt.
Zustelldienst: Amazon Logistics.

Am Samstag, den 09.01.2021 habe ich eine Mail erhalten, dass der Artikel erfolgreich zugestellt wurde. In der Sendungsverfolgung fand ich die Info "Zugestellt an Briefkasten".

In meinem Briefkasten war aber kein Paket von Amazon.

Also habe ich sofort den Support per Chat kontaktiert, um eine Paket-Nachverfolgung zu starten. Daraufhin habe ich eine Mail bekommen und vom Mitarbeiter die Info, das sich mich nach drei Tagen erneut melden sollte.

Am 12.01.2021 habe ich mich erneut beim Support gemeldet und folgende Antwort erhalten:

Guten Tag Herr *,

es tut uns leid, dass Sie Ihre(n) Artikel der Bestellnummer ***** noch nicht erhalten haben.

Wir haben diese Angelegenheit umfassend untersucht und auch den Versandunternehmer befragt, der das Paket geliefert hat. Basierend auf den Ergebnissen unserer Untersuchungen gehen wir davon aus, dass das Paket an die richtige Adresse geliefert wurde. Wir haben insbesondere folgende Informationen aus unseren Unterlagen berücksichtigt, die den Artikel als geliefert kennzeichnen:

- der zeitlich festgelegte Geocode-Stempel des Zustellungsortes;
- zum Zeitpunkt der Lieferung gesammelte Informationen und
- das Paketgewicht sowie der gemeldete Zustand bei der Lieferung.

Dementsprechend können wir basierend auf unseren Untersuchungen derzeit keinen Ersatz oder eine Erstattung für diese Bestellung anbieten. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihren Artikel ohne Ihre Erlaubnis abgefangen hat, ist das eine Straftat. Sie sollten sich in diesem Fall mit Ihrer örtlichen Polizeibehörde in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit weiterzuverfolgen. Bitte beachten Sie: Um die Erstellung eines Polizeiberichts zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, der Polizei eine Kopie dieser E-Mail zur Verfügung zu stellen, um zu veranschaulichen, was passiert ist. Gerne arbeiten wir bei Ermittlungen mit der Polizei zusammen.

Wenn das Problem nach der Kontaktaufnahme mit der örtlichen Polizei nicht behoben wurde, kontaktieren Sie uns bitte erneut und senden Sie eine Kopie des Polizeiberichts im PDF-, JPG- oder PNG-Format an die folgende Adresse: de-deliveryinvestigation@amazon.de . Bitte geben Sie folgende wichtige Informationen an:

- Die Nummer des Polizeiberichts über den Vorfall
- Den Namen des zugehörigen Reviers
- Aktenzeichen der Straftat/URL des Berichts/angegebene Referenznummer
- Wenn die Meldung per Telefon an ein lokales Revier gemacht wurde: Name und Plakettennummer des Beamten, der die Meldung aufnahm, und Kontaktnummer des Reviers
- Wenn die Meldung an die Polizei online gemacht wurde: Eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail oder Referenznummer zur Verfügung stellen

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir freuen uns über Ihr Feedback und bitten Sie, Ihre heutige Erfahrung mit unserem Kundenservice zu bewerten.



Bei mir verschwand vor Jahren schon einmal ein Hermes-Paket von Amazon.
Damals bekam ich anstandslos eine Ersatzlieferung.

Nun aber soll ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen?
Ist das nicht die Aufgabe von Amazon als Versender?

Ich bin gerade echt verwirrt und mache mir Gedanken, was Amazon mit dieser Forderung bezwecken möchte.


Fall es irgendwie eine Rolle spielt: Es handelt sich um ein Produkt im Wert von 40€.

Viele liebe Grüße

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59 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

So ungefähr würde ich schreiben:
Sehr geehrte Support-Pappnasen,

statt aufwändiger Untersuchungen hätten Sie mal als erstes den gesunden Menschverstand nutzen sollen, dann wäre ihnen aufgefallen das man Pakete gemäß den Gesetzen der Physik nicht in Briefkästen zustellen kann.
Spätesten bei der behaupteten Prüfung des gemeldeten Zustands bei der Lieferung hätte das sogar dem Dümmsten auffallen müssen.

Die Strafanzeige werde ich selbstverständlich erstatten und Ihnen entsprechde Dokumentationen zukommen lassen.


Die Neulieferung oder eine Erstattung erwarte ich bis zum TT.MM.JJJJ, falls das nicht erfolgt, werde ich entsprechend weitere Schritte einleiten.




Zitat (von gummimann):
Nun aber soll ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen?

Warum nicht, man ist ja Opfer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat:
Nun aber soll ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen?
Ist das nicht die Aufgabe von Amazon als Versender?


Amazon empfiehlt Dir das, das ist richtig. Mit der (aus Amazons Sicht) ordnungsgemässen Zustellung ist das Paket (aus Amazons Sicht) aber bei Dir angekommen - also solltest Du Strafanzeige stellen.

Du vergibst Dir damit aus meiner Sicht auch nichts. Was spricht also dagegen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von gummimann):
In meinem Briefkasten war aber kein Paket von Amazon.
Ein Paket im Briefkasten?

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Passt das Produkt denn in den Briefkasten? Bei Amazon ist ja alles ein Paket und die "Umschläge" gehen durchaus in den Briefkasten und werden da auch zugestellt. Sie schauen aber auch gerne mal raus, weil sie zwar in den Schlitz passen, aber nicht um die Ecke reinfallen. Dann kann sie jeder klauen.

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#5
 Von 
guest-12318.01.2021 21:27:08
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, das "Paket" passt in den Briefkasten. Ist nur ein kleines Ersatzteil für eine Drohne.
Amazon hat ja solche Papp-Umschläge. Habe schon öfters solche in meinem Briefkasten gehabt.
Nur halt diesmal nicht.

Mir kommt halt einfach diese Mail merkwürdig vor. Das passt gar nicht dazu wie sie sonst solche Fälle bahandeln.

Bin ich kurz vor einer Sperrung meines Kontos (davon liest man in den Medien ja immer wieder) oder wird da eventuell neuerdings von Amazon so gehandhabt, weil es in der Vergangenheit zu viele verschwundene Pakete gab? Durch die Pandemie soll die Anzahl ja Medienberichten zur Folge extrem gestiegen sein.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Nun aber soll ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen?
Ist das nicht die Aufgabe von Amazon als Versender?


Amazon empfiehlt Dir das, das ist richtig. Mit der (aus Amazons Sicht) ordnungsgemässen Zustellung ist das Paket (aus Amazons Sicht) aber bei Dir angekommen

Rechtlich ist es das aber nicht, denn ein Paket ist nicht an den Empfänger übergeben worden, wenn im Briefkasten ein Zettel liegt.

Beim Geschäft zwischen Unternehmer (Amazon) und Verbraucher (Kunde) erfolgt der Gefahrübergang in dem Moment, wo der Transporteur (Paketdienst) die Sendung an den Empfänger übergibt.

Und das ist hier nicht geschehen, denn der Empfänger hat den Empfang nicht quittiert.

Richtig ist, daß die Paketdienste im Moment aus "Corona-Gründen" auf das Quittieren des Empfangs verzichten. Die daraus entstehenden Risiken tragen allein die Paketdienste.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Rechtlich ist es das aber nicht, denn ein Paket ist nicht an den Empfänger übergeben worden, wenn im Briefkasten ein Zettel liegt.
Beim ersten Lesen hatte ich auch -aus irgendeinem Grund- diesen Zettel im Kopf, das ist aber nicht der Fall. Der TE hat lediglich die Zustellinfo (mutmaßlich) aus der Sendungsverfolgung, welche über die Zustellung an den Briefkasten informiert. Es wäre auch sinnlos einen Zettel zu schreiben, dass ein Paket im Briefkasten liegt und jenen Wisch dann in den Briefkasten zu werfen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Rechtlich ist es das aber nicht, denn ein Paket ist nicht an den Empfänger übergeben worden, wenn im Briefkasten ein Zettel liegt.
Ein Paket gilt aber durchaus als beim Empfänger angekommen, wenn es in dessen Briefkasten liegt und eine Ablageerlaubnis vorliegt.

Zitat (von eh1960):
Und das ist hier nicht geschehen, denn der Empfänger hat den Empfang nicht quittiert.
Das braucht der Empfänger auch nicht zu quittieren, wenn eine Abstellerlaubnis für das Paket vorliegt.
Generell bedarf es dazu keiner Unterschrift, der Händler braucht nur nachweisen zu können, dass die Ware in den Wirkbereich des Empfängers gelangt ist. Der Briefkasten gehört dazu.

Zitat (von eh1960):
Die daraus entstehenden Risiken tragen allein die Paketdienste.
Nein, das ist nicht korrekt. Oft geben die Empfänger eine Abstellerlaubnis, oft übergeben die Paketdienste die Pakete ohne Unterschrift. Eine Unterschrift ist aber gar nicht nötig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
guest-12318.01.2021 21:27:08
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Abstellerlaubnis habe ich nie erteilt.

Dann könnte der Fahrer ja quasi jedes Paket im Auto behalten, sobald er in meiner Straße gehalten hat und dann einfach behauptet er hat es in den Briefkasten gesteckt?

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#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von gummimann):
Dann könnte der Fahrer ja quasi jedes Paket im Auto behalten, sobald er in meiner Straße gehalten hat und dann einfach behauptet er hat es in den Briefkasten gesteckt?

Ja, das wäre durchaus "denkbar", würde aber relativ schnell zu Auffälligkeiten beim Fahrer führen. Sicherlich wird eine Quote ermittelt wo wann wieviele Pakete welcher Art verloren gehen. Diese Information ist elementar für Amazons Kalkulationen (bspw. ob einfach ein neues Paket gesendet wird oder wie hier ein "Zinober" veranstaltet wird).

Man sollte auch prüfen, ob man diese Erlaubnis ggf. im Rahmen der AGB zugestimmt hat.

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

ich würde da auch über die Schiene "Ablagevereinbarung" fahren und fragen wodurch genau der Briefkasten zur Annahme und quittierung der Annahme von Pakten bevollmächtigt wurde.

Es ist ein nämlich Briefkasten. Der ist für Briefe gedacht und nicht für (quittierungspflichtige(!)) Pakete. Auch dann nicht wenn die Pakete zufällig da rein passen.
Meiner Meinung braucht man für Pakete im Briefkasten genau so eine Ablagevereinbarung wie für das Ablegen der Pakete unter der Fußmatte, im Vorgarten oder im Mülleimer.

In dem Fall ist meiner Meinung nach schlicht und ergreifend die Nachweiskette nicht vollständig, dass das Paket den Empfänger erreicht hat. Schade, dass Amazon da die volle Beweislast trifft. Die Strafanzeige würde ich Amazon als Geschädigtem des Diebstahls überlassen.

-- Editiert von Kalanndok am 14.01.2021 10:43

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von gummimann):
Dann könnte der Fahrer ja quasi jedes Paket...
Ja, könnte er, doch warum sollte er?? Fällt dir ein Grund ein?
na klar geht eine Strafanzeige bei der Polizei. Der Zustelldienst konnte ja in den Briekasten zustellen...trotz Physik und Klimawandel...hat die Sendung reingepasst.
Weiteres dein Problem.
War es denn zwar klein und billig, aber trotzdem als Paketsendung frankiert und damit versichert?

https://parcelsapp.com/de/carriers/amazon-logistics
schön daraus das hier, triffts aber nicht:
Jemand hat das Paket gestohlen. Obwohl dies nicht die wahrscheinlichste Ursache für ein verspätetes Paket ist, kann es passieren. Dies ist vor allem in den Ferien der Fall, wenn viele wertvolle Pakete auf den Terrassen und Stufen der Menschen sitzen. ;)
--------------------------------------------------------
Zitat (von eh1960):
denn ein Paket ist nicht an den Empfänger übergeben worden, wenn im Briefkasten ein Zettel liegt.
Bitte lesen. #5.
Zitat (von eh1960):
Und das ist hier nicht geschehen, denn der Empfänger hat den Empfang nicht quittiert.
Musste er vielleicht nicht, da die Sendung in den Briekasten zugestellt wurde. Ich quittiere nie den Empfang der Sendungen, die mir in den Briefkasten zugestellt werden. Du etwa?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

ja, ich weiß, bei Päckchen gibts keine Nachverfolgung bzw. SV-Nr---aber evtl. beim Amazon-Zustelldienst??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von gummimann):
Ja, das "Paket" passt in den Briefkasten. Ist nur ein kleines Ersatzteil für eine Drohne.
Amazon hat ja solche Papp-Umschläge.


Wovon redet Ihr alle hier? Das ist doch keine Paketlieferung! Das ist einfach ein fester Briefumschlag, der natürlich auch per Briefkasten zugestellt werden kann.

Zitat (von eh1960):
Und das ist hier nicht geschehen, denn der Empfänger hat den Empfang nicht quittiert.
Muss der Empfänger in diesem Fall auch nicht.

Zitat (von gummimann):
Eine Abstellerlaubnis habe ich nie erteilt.
Doch. Sozusagen durch Deinen Briefkasten.

Zitat (von Kalanndok):
ich würde da auch über die Schiene "Ablagevereinbarung" fahren und fragen wodurch genau der Briefkasten zur Annahme und quittierung der Annahme von Pakten bevollmächtigt wurde.

Es ist ein nämlich Briefkasten. Der ist für Briefe gedacht und nicht für (quittierungspflichtige(!)) Pakete.
Welches Paket? Und wieso "quittierungspflichtig"?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Wovon redet Ihr alle hier? Das ist doch keine Paketlieferung! Das ist einfach ein fester Briefumschlag, der natürlich auch per Briefkasten zugestellt werden kann.

Das wurde aber erst in #5 mitgeteilt.

Jetzt ist die große Frage ob es tatsächlich so ein Pappumschlag ist oder tatsächlich ein Paket das nit in den Briefkasten passt ... dann das ist in den juristischen Auswirkungen ein gewaltiger Unterschied ...



Zitat (von gummimann):
Bin ich kurz vor einer Sperrung meines Kontos

Nun muss man entscheiden, braucht man amazon oder nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Müsste man hier in den AGB nicht erst einmal genau klären, wo der Gefahrenübergang stattfindet ?

Wer ab wann für die Ware haftet ?

Natürlich machen solche Versender das gerne, die Leute dazu aufzufordern, Strafanzeige zu stellen, denn das machen dann diejenigen, welche die Ware erhalten haben dann doch erst mal nicht und man filtert schon mal diese heraus.

Nun ist die Frage, wer genau der Geschädigte ist und dazu müsste man eben wissen, wo der Gefahrenübergang vertraglich vereinbart war. Wäre eine persönliche Zustellung gegen Unterschrift notwendig gewesen -> Pech für Amazon (bzw. dem Zusteller)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Müsste man hier in den AGB nicht erst einmal genau klären, wo der Gefahrenübergang stattfindet ?
Nö. Zusendung eines Briefes, der in den Briefkasten passt ... Zustellung erfolgreich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JoHo57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist hier nicht ausschlaggebend, dass es sich um eine Warensendung und nicht um eine Briefsendung handelt? Wenn der Postkasten groß genug wäre (theoretisch), würde dort auch ein großes Paket reinpassen. Das macht es aber noch lange nicht zum Brief.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von JoHo57):
Ist hier nicht ausschlaggebend, dass es sich um eine Warensendung und nicht um eine Briefsendung handelt?
Nö. Eine Zustellung in einen Briefkasten ist ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von JoHo57):
Das macht es aber noch lange nicht zum Brief.
Du meinst aber nicht, dass in einen Briefkasten nur Briefe dürfen? Oder doch?
Zitat (von Kalanndok):
Die Strafanzeige würde ich Amazon als Geschädigtem des Diebstahls überlassen.
Wie kommst du darauf? Ich vermute, der TE hat was bei A bestellt, TE hat bezahlt, A hat seinen Zustelldienst Alog beauftragt, der hat zugestellt. Ende. Kein Geschädigter.
A hat Geld und Verkauf erledigt.
Alog hat zugestellt. Ende.
Geschädigt ist hier nur der TE.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Ein stehlen aus dem Briefkasten ist doch eher unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist jedoch das das (Klein)Paket gar nicht in den Briefkasten geworfen wurde sondern, entweder, am Briefkasten abgestellt wurde, bzw. so in den Briefkastenschlitz gesteckt wurde das es noch hinausgeschaut hat. In beiden Fällen ist keine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt und entsprechend ist auch kein Gefahrenübergang an den Käufer zustande gekommen. Daher ist der Käufer auch niemals Besitzer oder Eigentümer des bestellten Artikels geworden.

Was soll er also anzeigen?

-- Editiert von Alter Sack am 15.01.2021 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Ein stehlen aus dem Briefkasten ist doch eher unwahrscheinlich.


Aber nicht unmöglich. Das ist eine durchaus schwierige Situation, denn Amazon kann gut belegen, dass sein Lieferdienst mit dem Paket/Brief jedenfalls am Briefkasten war, siehe:

- der zeitlich festgelegte Geocode-Stempel des Zustellungsortes;
- zum Zeitpunkt der Lieferung gesammelte Informationen und
- das Paketgewicht sowie der gemeldete Zustand bei der Lieferung.


Dass der Lieferdienst das Paket dann nicht eingeworfen hat wirkt eher unwahrscheinlich, ist aber auch nicht unmöglich.

Durch die Blume unterstellt Amazon dem TE letztlich, dass er fälschlich behauptet, das Pakt/den Brief nicht erhalten zu haben um die Ware nicht bezahlen zu müssen.

Eine Zustellung eines Paketes in der Größe eines Briefes halte ich ebenfalls für ordnungsgemäß.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von hh):
Durch die Blume unterstellt Amazon dem TE letztlich, dass er fälschlich behauptet, das Pakt/den Brief nicht erhalten zu haben um die Ware nicht bezahlen zu müssen.


Das ist mir schon klar, und sicherlich gibt es auch Kunden die die unterschriftslose Übergabe der Pakete auch ausnutzen, das ist aber trotzdem kein Grund eine polizeilich Anzeige zu fordern. Wie oft habe ich schon "herrenlose" Paket auf Briefkästenanlagen, aus Briefschlitzen herausstehend oder einfach nur im Flur abgelegt gesehen, das ist doch leider die Regel und nicht die Ausnahme und da helfen auch keine Geo-Daten.

Wie gesagt, was soll der Käufer anzeigen? Den Verlust eines angeblich im Briefkasten zugestellten Paketes?
Mal ganz von dem Aufwand abgesehen die eine solche Anzeige machen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
In beiden Fällen ist keine ordnungsgemäße Zustellung erfolgt
Hellseher? Oder kann der TE das beweisen?
Du schreibst die *möglichen Varianten* im Präsens--- aber nie warst du dabei und nie hast du gesehen, was tatsächlich ist und war.
Zitat (von Alter Sack):
das ist aber trotzdem kein Grund eine polizeilich Anzeige zu fordern.
Sie wird nicht gefordert---sie wird dem TE empfohlen. Der Grund ist nachvollziehbar. Dem TE ist ein Schaden entstanden, vermutlich durch Diebstahl.
Zitat (von Alter Sack):
Wie gesagt, was soll der Käufer anzeigen?
Er soll nicht, es wird ihm empfohlen. Er kann den Diebstahl anzeigen. Gegen unbekannt.
Anzeigen machen immer Aufwand. Oft bringen sie nicht das gewünschte Ergebnis, ob wohl sich etliche AN damit lange Zeit beschäftigen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

@Anami

1.) Zu erst müsste Amazon ja erst einmal die ordnungsgemäße Lieferung beweisen? Ist das bereits geschehen? Nein! Geo-Daten belegen keine Zustellung, sie belegen nur das der Zusteller am Haus war, wohin er das Paket dort gelegt hat wird dadurch nicht nachgewiesen.

2.) Und natürlich fordern Amazon die Anzeige als Bedingung den Vorfall hausintern weiter bearbeiten können. Einfach mal den Eingangspost lesen!

3.) Du schreibst dem TE ist ein Schaden entstanden, aber eben dies steht gar nicht fest! Dies wäre nur dann der Fall wenn das Paket nach einer ordnungsgemäßen Zustellung in den Besitz des TE übergegangen wäre, aber eben dies ist gar nicht belegt (siehe 1.).

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zu erst müsste Amazon ja erst einmal die ordnungsgemäße Lieferung beweisen? Ist das bereits geschehen? Nein! Geo-Daten belegen keine Zustellung, sie belegen nur das der Zusteller am Haus war, wohin er das Paket dort gelegt hat wird dadurch nicht nachgewiesen.
??? Es handelt sich um kein "Paket". Sondern um eine Lieferung im Briefformat. Die passt in den Briefkasten. Und wenn der Zusteller angibt: "in Briefkasten gesteckt", ist das ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und wenn der Zusteller angibt: "in Briefkasten gesteckt", ist das ausreichend.


Wenn Du meinst!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Zu erst müsste Amazon ja erst einmal die ordnungsgemäße Lieferung beweisen? Ist das bereits geschehen? Nein!


Wieso nein?

Zitat:
Geo-Daten belegen keine Zustellung, sie belegen nur das der Zusteller am Haus war, wohin er das Paket dort gelegt hat wird dadurch nicht nachgewiesen.


Wohin er das Paket gelegt hat wird aber der Zusteller bezeugen.

Das ist ähnlich wie bei einem Einwurfeinschreiben der Post und bei dem gibt es keine Geodaten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zu erst müsste Amazon ja erst einmal die ordnungsgemäße Lieferung beweisen?
Nö. Die Zustellung durch ihren A-log-Zusteller. Ich meine, ja, ist schon erfolgt.
Zitat (von gummimann):
Basierend auf den Ergebnissen unserer Untersuchungen gehen wir davon aus, dass das Paket an die richtige Adresse geliefert wurde. Wir haben insbesondere folgende Informationen aus unseren Unterlagen berücksichtigt, die den Artikel als geliefert kennzeichnen:
- der zeitlich festgelegte Geocode-Stempel des Zustellungsortes;
- zum Zeitpunkt der Lieferung gesammelte Informationen und
- das Paketgewicht sowie der gemeldete Zustand bei der Lieferung.
Mehr tun sie vermutlich nicht, weil das Zustellungs-Beweis genug ist. Sie würden erst wieder was tun, wenn der TE eine Anzeige aufgibt...dann arbeiten sie gern mit der Polizei zusammen. Phrase, na klar...

Wenn du den Sachverhalt von Paketzustellungen so dermaßen verallgemeinerst, dürfte kein Verkäufer keinem Zusteller mehr ohne (anderen )BEWEIS eine Sendung zustellen. Es dürfte vermutlich auch kein Absender ohne BEWEIS etwas zusenden.
Was sollten deiner Ansicht nach die Zusteller als BEWEIS bringen?
Sollte die quittungslose Zustellung verboten werden?
Sollte wie früher der Empfänger hinter der Gardine sitzen, bis der *Briefträger* und *Postbote* kommt und klingelt und händisch übergibt?
Zitat (von Alter Sack):
Und natürlich fordern Amazon die Anzeige als Bedingung den Vorfall hausintern weiter bearbeiten können. Einfach mal den Eingangspost lesen!
Nö. Ist dort nicht lesbar.
Dein 3 ist 1 und es geht hier um Huhn oder Ei. Das bringt den TE nicht weiter.

A hat Stellung bezogen, hat empfohlen, was der TE tun kann.
Also---was sollte der TE tun?
Da der Zusteller in sein System eingab: Zustellt in Briefkasten--- wird es kein Brief sein, sondern ein kleinformatiges Paket.

Zugestellt heißt zugestellt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zitat (von user08154711):
Und wenn der Zusteller angibt: "in Briefkasten gesteckt", ist das ausreichend.


Wenn Du meinst!
Ach? Einfach mal mit einem Einwurfeinschreiben vergleichen ...

1x Hilfreiche Antwort

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