Hallo,
ich vermiete eine Wohnung und in dieser Wohnung ist ein Holzfenster kaputt. In der Teilungserklärung steht, dass alle Eigentümer ihre Fenster selber bezahlen. So weit, so gut.
Nun würde ich dann gerne direkt alle Holzfenstenster gegen Kunstofffenster austauschen lassen. Ich habe mit der WEG gesprochen und die Info bekommen, dass ich nur Holzfenster einbauen darf.
Ist diese Vorgabe so rechtens? Kann ich dagegen irgendwas machen? In der Teilungserklärung habe ich nichts zum Thema "Holzfenster" gefunden.
Ich habe mir zwei Angebote bezüglich neuer Fenster eingeholt. Die Holzfenster sollen ca. 2.500,00 € mehr kosten. Darum würde ich natürlich viel lieber die von mir gewünschten Kunstofffenster einbauen lassen.
Ich würde mich über jede Hilfe freuen.
Liebe Grüße
Patrick