Hallo Forum,
ich habe eine Verständnisfrage und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Es geht um das Thema Pflege.
Angenommen, ein Kind macht mit seinem Vater einen Vertrag. Der Vater überschreibt seiner Tochter sein Haus mit Nießbrauch und Wart und Pflege.
Die Tochter soll auf Aufforderung dem Vater den Haushalt führen und bei Bedarf auch Pflege erbringen. Dauerpflege ist aber nur zu erbringen soweit sie mit den erforderlichen hauswirtschaftlichen Verrichtungen nicht mehr als 90 Minuten, also anderthalb Stunden erfordert.
Frage: Bedeutet dies im Klartext, die Tochter ist nur verpflichtet, insgesamt 90 Minuten Haushalt und/oder Pflege zu erbringen, egal was sie macht?
-- Editiert von Huihui am 13.01.2021 19:30
Pflege.
13. Januar 2021
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Frage vom 13. Januar 2021 | 19:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflege.
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#1
Antwort vom 13. Januar 2021 | 19:36
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Möchten Sie noch den Bezug zum Erbrecht erläutern? Sie posten hier schließlich im Unterforum "Erbrecht".
#2
Antwort vom 13. Januar 2021 | 19:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Soweit ich weiss geht es in diesem Forum auch um das Thema "Schenkungen", zumindest wird es oben so angegeben. Damit denke ich, ich bin im richtigen Forum. Falls nicht, dann können die Admins den Beitrag gerne ins richtige Forum verschieben.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2021 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Bedeutet dies im Klartext, die Tochter ist nur verpflichtet, insgesamt 90 Minuten Haushalt und/oder Pflege zu erbringen, egal was sie macht?
Ja, wobei ich davon ausgehe, dass die 90 Min. pro Tag gelten.
#4
Antwort vom 14. Januar 2021 | 08:40
Von
Status: Unbeschreiblich (38485 Beiträge, 14013x hilfreich)
Da müsste man den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen. Ich gehe mal davon aus, dass diese ein Notar gefertigt hat. Der sollte sich eigentlich klar ausgedrückt haben.
wirdwerden
#5
Antwort vom 14. Januar 2021 | 08:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Ja, wobei ich davon ausgehe, dass die 90 Min. pro Tag gelten.
Ja Pro Monat, Jahr oder insgesamt wäre das etwas wenig.
#6
Antwort vom 14. Januar 2021 | 08:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa müsste man den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen. :
Dauerpflege ist aber nur zu erbringen soweit sie mit den erforderlichen hauswirtschaftlichen Verrichtungen einen Zeitaufwand von nicht mehr als 90 Minuten.
Das ist der genaue Wortlaut aus dem Vertrag. Die Hausarbeiten werden zuerst aufgeführt, allerdings ohne Zeitangabe, dann erfolgt der Passus mit der Pflege. Allerdings steht explizit bei den Hausarbeiten: auf Verlangen.
#7
Antwort vom 14. Januar 2021 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Da der Vater offenbar noch lebt, sollte man als beschenktes Kind den Vater nochmal fragen, was er genau damit gemeint hat. Das dann im Vertrag klar und deutlich verständlich und lesbar ergänzen.ZitatBedeutet dies im Klartext, die Tochter ist nur verpflichtet, insgesamt 90 Minuten Haushalt und/oder Pflege zu erbringen, egal was sie macht? :
Es wäre nicht schön, wenn man im Falle der Notwendigkeit der Dauerpflege über die 90 min oder *der hat nicht verlangt, dass ich*... in Streit gerät.
Meine Empfehlung: Bitte den Klartext vom Verfasser klären lassen.
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