Da seit dieses und letztes Jahr verstärkt auf HomeOffice gesetzt wird, wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet. Nur dieses Zimmer hat Zugang zu einer Dachterrasse. Die Überlegung ist nun für den Sommer auch diese einzurichten, um von dort aus zu arbeiten. Sind z.B. Möbel, Sonnenschutz etc. als Arbeitsmittel absetzbar?
Einrichtung Dachterrasse div. Arbeitsmittel
ZitatSind z.B. Möbel, Sonnenschutz etc. als Arbeitsmittel absetzbar? :
Wenn diese fast ausschließlich beruflich genutzt werden, was kaum glaubhaft erscheint.
ZitatWenn diese fast ausschließlich beruflich genutzt werden, was kaum glaubhaft erscheint. :
Tatsächlich ist das die Idee, da sie bisher gar nicht genutzt wurde. Die Frage der Glaubhaftigkeit kann ich natürlich verstehen. Wie kann/muss man denn sowas glaubhaft machen?
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ZitatWie kann/muss man denn sowas glaubhaft machen? :
Ehrlich gesagt, IMHO gar nicht.
Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.
Je nachdem, wie hoch die geltend gemachten Kosten sind ist da der Weg vor's FG vorprogrammiert.
Zitat:
Das widerspricht jeglicher Lebenserfahrung.
Okay wegen? Kenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches.
Aktuell stehen andere und schönere Möglichkeiten für die private Nutzung zur Verfügung. Die Terrasse ist für die spätere Lebensplanung vielleicht mal interessant (5-10 Jahre) aktuell aber kein Thema.
Zitat:Je nachdem, wie hoch die geltend gemachten Kosten sind ist da der Weg vor's FG vorprogrammiert.
Wie gesagt da die Nutzung sich eher aufs home office im Sommer beschränkt, sollen die Kosten auch nicht so hoch werden.
Möbel waren 300€.
Sonnenschutz wird aktuell nach günstigen Möglichkeiten geschaut. Hoffentlich auch nicht mehr als 300-400€.
ZitatKenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches. :
Das sind dann Betriebsvermögen, bei denen sich außerhalb der Bürozeiten vermutlich niemand sonnt?
Zitat:ZitatKenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches. :
Das sind dann Betriebsvermögen, bei denen sich außerhalb der Bürozeiten vermutlich niemand sonnt?
Vermutlich, aber gibt auch die eine oder andere Grillparties außerhalb der Bürozeiten.
ZitatVermutlich, aber gibt auch die eine oder andere Grillparties außerhalb der Bürozeiten. :
Betriebsfeiern mit den Angestellten oder fährt der Chef zur Firma, um dort mit Freunden und Verwandten zu feiern?
Zitat:
Betriebsfeiern mit den Angestellten oder fährt der Chef zur Firma, um dort mit Freunden und Verwandten zu feiern?
Ist ja für das Thema egal.
Ich fasse zusammen, prinzipiell steuerrechtlich möglich und erlaubt, ob es glaubhaft ist wird der Sachbearbeiter entscheiden.
ZitatIch fasse zusammen, prinzipiell steuerrechtlich möglich und erlaubt, ob es glaubhaft ist wird der Sachbearbeiter entscheiden. :
Ich erweitere den Satz um: "und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen."
ZitatKenne auch normale Büros mit Dachterrassen. Daran ist doch nichts ungewöhnliches. :
Finde den Unterschied!ZitatHomeOffice gesetzt wird, wurde ein Arbeitszimmer eingerichtet. Nur dieses Zimmer hat Zugang zu einer Dachterrasse. :
Sollte die Priavtwohnung des Unternehmers rein zufällig auch eien Zugang zu der Dachterrasse des BÜROS haben, hätte erdie selben steuerrechtlichen Probleme!
taxpert
ZitatIst ja für das Thema egal. :
Nein, denn genau das macht den Unterschied aus, ob eine rein berufliche bzw. betriebliche Nutzung vorliegt oder nicht.
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