Nachweispflicht Familienheimfahrten bei doppelter haushaltsführung

14. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Nachweispflicht Familienheimfahrten bei doppelter haushaltsführung

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte eine Frage bezüglich doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten (jedes Wochenende)

1.) Ist das Finanzamt berechtigt einen Nachweis über die durchgeführten Familienheimfahrten zu fordern? Es handelt sich ja um den pauschalen Betrag von 30 Cent je km, den man geltend machen kann. Man kann ja theoretisch auch per Anhalter gefahren sein, wie soll man da denn einen Nachweis drüber erbringen? (Bin quasi als Mitfahrerin unterwegs gewesen, aber hab davon keine Beweise)

2.) insbesondere in der aktuellen Lage kann es ja sein, dass das Finanzamt einem unterstellt seit März 2020 Home Office gemacht zu haben und daher keine Familienheimfahrten durchgeführt zu haben - wie kann man dem Finanzamt dann glaubhaft machen, dass dies der Job nicht zulässt? Eventuell die Pendlerbescheinigung vom Arbeitgeber einreichen? Am Arbeitsplatz herrscht leider keine „Stempelpflicht", weshalb dieser Nachweis wegfällt.

Bei der letzten Steuererklärung wollte das Finanzamt nichts weiter als die beiden Mietverträge sehen. Also nichts, was die Fahrten angeht.

Mir ist noch eingefallen, dass ich jedes Wochenende mit Karte die Einkäufe bezahlt habe am 1. Wohnsitz, das müsste ja auch als Nachweis gelten oder?

Viele Grüße

-- Editiert von emily94 am 14.01.2021 00:24

-- Editiert von emily94 am 14.01.2021 01:31

-- Editiert von emily94 am 14.01.2021 02:36

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von emily94):
Ist das Finanzamt berechtigt einen Nachweis über die durchgeführten Familienheimfahrten zu fordern?

Ja.
Oder wie soll es sonst Deine Angaben überprüfen?

Zitat (von emily94):
Bei der letzten Steuererklärung wollte das Finanzamt nichts weiter als die beiden Mietverträge sehen. Also nichts, was die Fahrten angeht.

Wir haben Abschnittsbesteuerung. Es kann jedes Jahr neu geprüft (und auch entschieden) werden.

Zitat (von emily94):
Mir ist noch eingefallen, dass ich jedes Wochenende mit Karte die Einkäufe bezahlt habe am 1. Wohnsitz, das müsste ja auch als Nachweis gelten oder?

Ist zumindest ein Indiz.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Naja, also es handelt sich ja um einen PAUSCHAL-Betrag, daher muss man ja nur nachweisen, DASS man gefahren ist, aber nicht WIE man gefahren ist, oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von emily94):
DASS man gefahren ist, aber nicht WIE man gefahren ist, oder sehe ich das falsch?

Nö, hat auch niemand behauptet.
Allerdings musst DU die Fahrten ggf. NACHWEISEN.
Wenn Du also keine Bestätigung des Fahrers hast, dann hast Du keinen Nachweis.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok, verstehe ich immer noch nicht richtig. Das heißt, dass Finanzamt kann behaupten ich sei nie am ersten Wohnsitz gewesen trotz der Nachweise, dass ich dort mit Karte bezahlt habe an den Wochenenden und der Nachweise, dass ich unter der Woche am nebenwohnsitz gezahlt habe?

Was ich habe ist eine Tabelle mit Datum und was ich bezahlt habe für die Fahrt, aber das bringt dem Finanzamt ja eher wenig als Nachweis oder ?


-- Editiert von emily94 am 14.01.2021 13:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Das heißt, dass Finanzamt kann behaupten ich sei nie am ersten Wohnsitz gewesen trotz der Nachweise, dass ich dort mit Karte bezahlt habe an den Wochenenden und der Nachweise, dass ich unter der Woche am nebenwohnsitz gezahlt habe?


Die Familienheimfahrten müssen gleubhaft gemacht werden. Wie man das genau macht ist eine Frage des Einzelfalls. Wenn man nachweisen kann, dass man in der Woche am Zweitwohnsitz war und am Wochenende am Erstwohnsitz, dann dürfte das im Regelfall reichen.

Zitat:
Das heißt, dass Finanzamt kann behaupten ich sei nie am ersten Wohnsitz gewesen trotz der Nachweise


Wenn man nur den Aufenthalt am Erstwohnsitz nachweisen kann, dann könnte es ja auch sein, dass man nie am Zweitwohnsitz war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von emily94):
Das heißt, dass Finanzamt kann behaupten ich sei nie am ersten Wohnsitz gewesen trotz der Nachweise, dass ich dort mit Karte bezahlt habe an den Wochenenden und der Nachweise, dass ich unter der Woche am nebenwohnsitz gezahlt habe?

Das hat doch auch niemand behauptet. Die Kartenzahlung kann durchaus auch ausreichen. Deine Ursprungsfrage war doch, ob das FA Nachweise anfordern darf. Und das darf es.

Entscheidend ist, dass Du tatsächlich zwei Wohnsitze hast, was ich so aus dem Eingangspost entnehme (wegen der zwei Mietverträge). Und dass Du auch tatsächlich Familienheimfahrten durchgeführt hast.
Den Rest schilderst Du wahrheitsgemäß und dann sollte es keine allzu großen Probleme geben.
Die Anforderungen an die Nachweise sind aber immer noch Ermessenssache. Das kann von Bundesland zu Bundesland, von FA zu FA und sogar von Bearbeiter zu Bearbeiter variieren.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok, vielen Dank soweit für die Antworten. Ja, die zwei Wohnsitze hab ich beim letzten Mal schon mit Mietverträgen nachgewiesen - als weiteren Nachweis gäbe es natürlich noch die Zahlungen.

Ich werde mal sehen, ob meine Nachweise so ausreichen, wäre natürlich ärgerlich wenn nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Ich werde mal sehen, ob meine Nachweise so ausreichen, wäre natürlich ärgerlich wenn nicht.


Es gilt nur noch eine Belegvorhaltepflicht, nicht mehr eine Belegvorlagepflicht.

Die Nachweise für die Familienheimfahrten müssen daher nur auf Anforderung des Finanzamtes vorgelegt werden. Es kann daher auch sein, dass die Zahl der Familienheimfahrten ganz ohne Nachweis akzeptiert wird. Solche Dinge werden nur stichprobenartig geprüft. Es ist daher durchaus denkbar, dass die Angaben 2 Jahre nicht geprüft werden und dann im 3. Jahr doch wieder Belege angefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen