"Selbständige, die einen Umsatz von bis zu maximal 22.000 Euro erzielen, können die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragen."
Ich habe weniger als die Grenze verdient (19,000), aber mit der Corona-Hilfe wird es mehr:
+ 5,000 April
+ 1,100 November
Würde jetzt für 2021 bedeuten das ich MwSt ausweisen musste? Oder falle ich noch in die Umsatzgrenze?
Danke !
- Hidai