"Selbständige, die einen Umsatz von bis zu maximal 22.000 Euro erzielen, können die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragen."
Ich habe weniger als die Grenze verdient (19,000), aber mit der Corona-Hilfe wird es mehr:
+ 5,000 April
+ 1,100 November
Würde jetzt für 2021 bedeuten das ich MwSt ausweisen musste? Oder falle ich noch in die Umsatzgrenze?
Danke !
- Hidai
-- Editiert von hidai am 14.01.2021 10:24
Kleinunternehmen Umsatzgrenze: betrachtet die Corona Hilfe als Umsatz?
14. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2021 | 10:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmen Umsatzgrenze: betrachtet die Corona Hilfe als Umsatz?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2021 | 10:58
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Die Corona-Hilfen sind zwar betriebliche Einnahme im Sinne der Ertragssteuer, jedoc kein Umsatz im Sinne des UStG, da es an einem Leistungsaustausch fehlt!
taxpert
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten