Kleinunternehmen Umsatzgrenze: betrachtet die Corona Hilfe als Umsatz?

14. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
hidai
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmen Umsatzgrenze: betrachtet die Corona Hilfe als Umsatz?

"Selbständige, die einen Umsatz von bis zu maximal 22.000 Euro erzielen, können die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragen."

Ich habe weniger als die Grenze verdient (19,000), aber mit der Corona-Hilfe wird es mehr:
+ 5,000 April
+ 1,100 November

Würde jetzt für 2021 bedeuten das ich MwSt ausweisen musste? Oder falle ich noch in die Umsatzgrenze?

Danke !
- Hidai

-- Editiert von hidai am 14.01.2021 10:24

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Corona-Hilfen sind zwar betriebliche Einnahme im Sinne der Ertragssteuer, jedoc kein Umsatz im Sinne des UStG, da es an einem Leistungsaustausch fehlt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen