Guten Morgen,
ich habe gestern ein Schreiben der Allianz bekommen, dass aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre eine Anpassung des Rechnungszins und damit auch des Rentenfaktors nötig ist.
Zitat:
Wir haben die Absenkung des Rentenfaktors nach unserer vertraglichen Vereinbarung von einem
unabhängigen, aktuariellen Treuhänder prüfen lassen. Dieser hat bestätigt, dass die Anpassung erforderlich und angemessen ist.
Dabei bleibt unser Ziel, Ihnen auch in einer Nullzinsphase Zugang zu einer chancenorientierten Kapitalanlage und somit eine attraktive und langfristig sichere Altersvorsorgeleistung zu bieten.
Ihr aktueller Rentenfaktor basiert auf einem Rechnungszins von 1,75% . Diesen Rechnungszins passen wir
auf 1,25% an. Dadurch ändert sich der Rentenfaktor von bislang xx auf künftig yy.
Habe ich damit nun endlich die Möglichkeit diesen Vertrag verlustfrei zu kündigen, ohne auch die Zulagen zu verlieren? Aus meiner Sicht ist das doch eine Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile und müsste ein Sonderkündigungsrecht nach sich ziehen. Oder sehe ich das falsch?
Danke für eure Meinungen dazu.
Viele Grüße