AU-Bescheinigung und Übergabe

16. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)
AU-Bescheinigung und Übergabe

Guten Tag,

ich habe viel nachgelesen aber nichts Passendes gefunden und so hoffe ich hier eine Antwort zu finden.

Kurz zur Situation. Bin in einem IT Unternehmen als Administrator tätig seit ca. 1 Jahr. Ich habe gekündigt, weil ich in einem anderen Unternehmen arbeiten möchte. Die Kündigung wurde Mitte Dezember abgegeben und bestätigt. Meine Kollegen auch der IT-Leiter (Partner d. Unternehmens) hatten vorher schon gekündigt sodass diese ab Januar nicht mehr im Unternehmen waren. Auch hatten sehr viele Kunden gekündigt die wir verwaltet hatten in der IT. Diese sind ab Februar keine Kunden mehr des Unternehmens.

Ich war sozusagen der letzte verbliebene ITler im Unternehmen. Im Unternehmen war bevor die "Kündigungswelle" losging schon chaotische Zustände in allen Bereichen (IT, Buchhaltung etc.). Nun sollte und solle ich diese Zustände beheben bis mein AV endet. Es gab es seitens meines noch Chefs Androhungen, wenn ich es nicht so mache wie er will. Dabei wurde von fristloser Kündigung gesprochen oder Klagen vor Gericht usw. Ich hatte ab 21.12.20 Urlaub eingereicht und auch bestätigt bekommen. Trotzdem rief mich mein Chef täglich mehrfach an um irgendwelche Kleinigkeiten zu klären oder mir Aufgaben zu geben die ich von zuhause erledigen sollte. Teilweise habe ich diese auch im guten Willen erledigt.

Am 3.1.21 gegen 21 Uhr schrieb er mir per WhatsApp, verkündete Kurzarbeit für mich u sagte ich solle erst nachmittags in die Firma kommen. Am 4.1.21 hätte ich wieder zur Arbeit erscheinen sollen. Dies tat ich nicht und ging zum Arzt u ließ mich krankschreiben. Grund dafür waren die seit Monaten chaotischen Zustände, die vielen Repressalien und Drohungen gegen mich ausgehend von meinem Chef.

Nun war und bin ich krankgeschrieben aufgrund des hohen Drucks. Trotzdem kamen und kommen täglich Anrufe/Mails und WhatsApp Nachrichten von meinem Chef. Es gab kaum Notfälle es geht nur darum sein seit Jahren bestehendes Chaos jetzt noch vom verbliebenen ITler zu beheben. Einmal gab es einen kleinen Notfall und ich rief in der Firma einen Buchhalter an um diesen zu beheben. Ich sagte ihm sollte ein Notfall oder arbeiten im Januar anfallen würde ich mich darum kümmern. Dieses Gespräch wurde heimlich vom Chef mitgehört und kurz darauf rief er mich an und erzählte mir das und das er mich Verklagen will, wenn bei den IT Kunden ein technisches Problem auftritt, es kam mehr oder weniger zu einem Streit. Ich beendete den Kontakt und blockierte ihn in meinem Telefon. Über Mail bin ich noch erreichbar für ihn.

Nun möchte er von mir die Übergabe der kompletten IT ausgerecht von dem IT Mitarbeiter der erst seit einem Jahr ausgelernt hat und erst ca. einem Jahr im Unternehmen tätig ist. Da er mit den anderen Mitarbeitern ziemlich zerstritten ist wg. fehlender Zahlungen etc. Eine Übergabe würde wohl sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wahrscheinlich mehrere Arbeitstage teilweise auch gar nicht umsetzbar von mir allein.
Da ich aufgrund der Situation bis Ende Januar krankgeschrieben bin und auch Angst habe diesem Menschen gegenüber zutreten möchte ich dies ungern tun. Bin ich trotzdem in der Pflicht?

Außerdem möchte er von mir alle Passwörter zu den Kunden. Warum mein Chef bis heute sowas nicht hat ist mir unbegreiflich. Die Passwörter waren alle auf einem Server gespeichert der im Besitz vom IT-Leiter ist und ich habe keinen Zugriff mehr darauf. Teilweise kenne ich die Passwörter aber das wird nicht reichen. Denn der Zugang zu den Servern muss eingerichtet werden und das würde auch wieder Arbeit für mich bedeuten. Zumal die Kunden um die es sich dreht bis auf zwei alle zum Ende Januar gekündigt haben, die restlich zwei bis Ende Februar. Also wäre der Aufwand enorm für kaum nutzen. Ich denke es geht ihm nur darum mich weiter fertig machen zu wollen, denn ich habe meine Dienste für anfallende Arbeiten ja Angeboten (eine Übergabe etc. würde deutlich länger dauern).

Jetzt kam gestern wieder eine Mail von meinem Chef in der er mir drohte mich zu verklagen, wenn ich die Passwörter nicht bis Montag rausgebe. Wie gesagt das ist enormer Aufwand dies alle in Erfahrung zu bringen da ich keinen Zugriff mehr auf diese habe.

Ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll und würde mich freuen über eure Ratschläge und Ideen.


Ein schönes Wochenende wünsche ich euch!


Was ich vergessen habe... mein Chef ist kein ITler und hat keine Ahnung von dem Thema.



-- Editiert von Heinz_Peter am 16.01.2021 14:30

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Heinz_Peter):
Ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll
Einfach auf das Wesentliche beschränken, würde schon helfen.
Zitat (von Heinz_Peter):
Da ich aufgrund der Situation bis Ende Januar krankgeschrieben bin ... Bin ich trotzdem in der Pflicht?
Nein. Wer arbeitsunfähig ist-- ist gerade nicht in der Pflicht, irgendwas betriebliches zu tun. Weder persönlich noch schriftlich.

Du hast gekündigt. Du hast noch Urlaub genommen. Du bist nun arbeitsunfähig. Mehr ist nicht und mehr wird nicht.
Zitat (von Heinz_Peter):
in der er mir drohte mich zu verklagen,
Da kommt er sicher mit seinem großen Bruder?

Für dich ist wichtig und zu tun, dass du arbeitsfähig für den neuen AG wirst. Punkt.
Zitat (von Heinz_Peter):
da ich keinen Zugriff mehr auf diese habe.
Daraus könnte man eine letzte Antwort-Mail machen: *Ich habe keinen Zugriff auf die Daten. Den hat nur Herr x.*

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

Im Krankenstand bist du zu keiner Leistung ggü deinem AG verpflichtet.
Kein Mensch und kein AN ist verpflichtet - von gaaanz wenigen Ausnahmen abgesehen - im Krankenstand oder im Urlaub Emails zu lesen und zu beantworten; dasselbe gilt für whatsapp.
Ruhe bewahren.
Du hast gekündigt - somit kann man dich nicht auf Kurzarbeit setzen, abgesehen von de AU.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Heinz_Peter):
Jetzt kam gestern wieder eine Mail von meinem Chef in der er mir drohte mich zu verklagen, wenn ich die Passwörter nicht bis Montag rausgebe.

Einfach das machen:
Zitat (von Anami):
Daraus könnte man eine letzte Antwort-Mail machen: *Ich habe keinen Zugriff auf die Daten. Den hat nur Herr x.*


Und dann auch per Mail blockieren und zwar so das er es merkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten! Ich hatte diese gestern schon gelesen und konnte dann auch mal ruhiger schlafen :)

Ich hatte oft im Internet gelesen das man in Notfällen usw. trotz AU-Bescheinigung verpflichtet ist zu arbeiten o.ä. deswegen war ich verunsichert.

Ich werde meinem Chef morgen freundlich meine Arbeitskraft anbieten für Notfälle sodass kein Schaden entstehen kann und gar nicht auf seine Forderungen von Übergabe und Dokumentation eingehen. Die Notfälle werden sich in den letzten zwei Wochen des Monats in Grenzen halten und dann bin ich sowieso raus. Oder wie seht ihr das?


VG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Heinz_Peter):
Ich werde meinem Chef morgen freundlich meine Arbeitskraft anbieten für Notfälle sodass kein Schaden entstehen kann

Ich frage mich immer, was Leute zu solch schwachsinnigen Angeboten treibt ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Heinz_Peter):
Ich werde meinem Chef morgen freundlich meine Arbeitskraft anbieten für Notfälle


Und damit bestätigen, das du nicht AU bist. Ziemlich dämlich....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich immer, was Leute zu solch schwachsinnigen Angeboten treibt ...


Ich möchte den Kunden nicht Schaden (man sieht sich immer zweimal im Leben). Außerdem möchte ich generell niemandem Schaden und die Sache ordentlich über die Bühne bringen.

Zitat (von hiphappy):
Und damit bestätigen, das du nicht AU bist. Ziemlich dämlich....


Ich habe schon während der Krankschreibung im Januar arbeiten übernommen. Ist das nun nachteilig für mich?

Muss dazu sagen das Arbeit/Notfall im IT Bereich in den allermeisten fällen in 15 min mit wenigen Klicks erledigt ist (wenn man weiß was man tut). Anders wäre es natürlich wenn ich eine Übergabe/Dokumentation in Form von Passwörter übergeben muss, dass ist schon ziemlich viel zu tun, dass würde ich dann auch arbeit nennen :) .

-- Editiert von Heinz_Peter am 17.01.2021 22:24

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Heinz_Peter):
Ich möchte den Kunden nicht Schaden

Das macht das unfähiger Chef und nicht Du.



Zitat (von Heinz_Peter):
Ich habe schon während der Krankschreibung im Januar arbeiten übernommen. Ist das nun nachteilig für mich?

Das kann es durchaus werden - das Problem muss man jetzt nicht noch erhöhen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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