Ein Praktikumsvertrag ohne Kündigungsfristen

16. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
David.mo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Praktikumsvertrag ohne Kündigungsfristen

Hallo zusammmen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen Praktikumsvertrag für sechs Monate unterschrieben. Aber steht in dem Vertrag nichts über eine Probezeit oder Kündigungsfristen.
Im Vertrag ist lediglich die Befristung des Vertrags ab 01.03.2021 bis zum 31.8.2021 und Vergütung vermerkt.
Ich will diesen Vertrag kündigen, weil ich ein neues Angebot bekommen habe und das finde ich besser.
Darf ich den Vertrag jetzt und 6 Wochen vor dem Antritt kündigen?

Vielen Dank für die Hilfe!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Was genau ist denn das, was du da als Praktikum vorhast? Praktikum ist heutzutage fest verbunden mit entsprechenden Ausbildungsgängen, die halt Praktika vorsehen.

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#2
 Von 
David.mo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was genau ist denn das, was du da als Praktikum vorhast? Praktikum ist heutzutage fest verbunden mit entsprechenden Ausbildungsgängen, die halt Praktika vorsehen.


Das neue Angebot finde ich besser.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Ich habe es wohl nicht so klar rübergebracht. Die Frage ist: welche Ausbildung machst du, in der Praktika vorgesehen sind. Wenn dein sogenannter Praktikumsvertrag nicht an einer Ausbildung gekoppelt ist, handelt es sich um einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Allerdings steht die Vermutung dafür, dass mit dem Begriff Praktikumsvertrag verschleiert werden soll, dass z.b. kein Mindestlohn gezahlt wird. Wenn es ein normaler Arbeitsvertrag ist dann ist es womöglich ein befristeter Arbeitsvertrag und der kennt keine Kündigungsfristen innerhalb dieses Zeitraums, sondern endet mit Ablauf.

Wenn es sich aber doch um ein richtiges Praktikum handelt, dann sind die Bedingungen in der Ausbildungsordnung oder in der Prüfungsordnung für diese Ausbildung zu finden. Dann gibt es innerhalb des Ausbildungsbetriebes aber auch einen Zuständigen, der sich um die Praktikanten kümmert.

-- Editiert von blaubär+ am 16.01.2021 21:09

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#4
 Von 
David.mo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich habe es wohl nicht so klar rübergebracht. Die Frage ist: welche Ausbildung machst du, in der Praktika vorgesehen sind. Wenn dein sogenannter Praktikumsvertrag nicht an einer Ausbildung gekoppelt ist, handelt es sich um einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Allerdings steht die Vermutung dafür, dass mit dem Begriff Praktikumsvertrag verschleiert werden soll, dass z.b. kein Mindestlohn gezahlt wird. Wenn es ein normaler Arbeitsvertrag ist dann ist es womöglich ein befristeter Arbeitsvertrag und der kennt keine Kündigungsfristen innerhalb dieses Zeitraums, sondern endet mit Ablauf.

Wenn es sich aber doch um ein richtiges Praktikum handelt, dann sind die Bedingungen in der Ausbildungsordnung oder in der Prüfungsordnung für diese Ausbildung zu finden. Dann gibt es innerhalb des Ausbildungsbetriebes aber auch einen Zuständigen, der sich um die Praktikanten kümmert.


Ich bin Student und ich wollte ein freiwilliges Praktikum machen.
Der Lohn beträgt 600 Euro mit 40 Stunden pro Woche.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von David.mo):
Darf ich den Vertrag jetzt und 6 Wochen vor dem Antritt kündigen?

Dürfen darf man, nur wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, dann hat man Pech gehabt, denn durchsetzen kann man die Kündigung dann nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Im Klartext bedeutet das, dass du Vollzeit arbeitest für 600 € im Monat. Der Mindestlohn von derzeit 9, 35 EUR wird damit klar unterschritten. Aber gut: das ist ein Thema für sich. Du willst ja wissen, wie du aus diesem Vertrag wieder heraus kommst. Angesichts der Umstände will mir scheinen, dass du einfach dem Arbeitgeber mitteilst, dass du die Stelle nicht anzutreten gedenkst. Meine Einschätzung geht dahin, dass der sich wegen eines Halbjahresvertrages nicht sonderlich aufregen wird.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Wenn du ins Spiel bringst, dass du nun erfahren hast, dass dir eigentlich der Mindestlohn zusteht, dürfte der Arbeitgeber einer Auflösung des Vertrages wohl leicht zustimmen. Das wäre dann die rechtlich saubere Lösung. Wegbleiben geht immer noch, denn einen Schaden wird der Arbeitgeber nicht reklamieren bzw beziffern können

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#8
 Von 
David.mo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Im Klartext bedeutet das, dass du Vollzeit arbeitest für 600 € im Monat. Der Mindestlohn von derzeit 9, 35 EUR wird damit klar unterschritten. Aber gut: das ist ein Thema für sich. Du willst ja wissen, wie du aus diesem Vertrag wieder heraus kommst. Angesichts der Umstände will mir scheinen, dass du einfach dem Arbeitgeber mitteilst, dass du die Stelle nicht anzutreten gedenkst. Meine Einschätzung geht dahin, dass der sich wegen eines Halbjahresvertrages nicht sonderlich aufregen wird.


Danke für deine Erklärungen.
Die einen sagen:
Auch ein Vertrag ohne Kündigungsklausel ist wirksam und "rechtens". Wenn der Vertrag keine Vereinbarung zu Kündigungsfristen enthält, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Gilt das auch für mich? Dann habe ich 6 Monate vor dem Beginn und ich kann kündigen. oder?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

In deinem Fall ist es anders, denn du hast tatsächlich einen befristeten Arbeitsvertrag für sechs Monate abgeschlossen. Der müsste eigens eine Kündigungsklausel mit irgendwelchen Fristen enthalten, sonst gibt es keine ordentliche Kündigung unter der Zeit sondern nur den Ablauf mit dem Ende der Befristung.

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#10
 Von 
David.mo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
In deinem Fall ist es anders, denn du hast tatsächlich einen befristeten Arbeitsvertrag für sechs Monate abgeschlossen. Der müsste eigens eine Kündigungsklausel mit irgendwelchen Fristen enthalten, sonst gibt es keine ordentliche Kündigung unter der Zeit sondern nur den Ablauf mit dem Ende der Befristung.


Ich habe bemerkt, dass in meinem Vertrag "Pflichtpraktikum" ist geschrieben. Aber ich habe ein freiwilliges beantragt und ich kann nicht mit diesem Vertrag einen Urlaub an der Uni beantragen.
Hilft das??

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

//// ... dass in meinem Vertrag "Pflichtpraktikum" ist geschrieben

Genau das ist der Trick, mit dem der AG den Mindestlohn unterlaufen will.
Du bist vmt. ganz schnell aus dem Vertrag, indem du den Mindestlohn verlangst. Davon gibt es zwar Ausnahmen, aber wenige und ich habe die nun nicht eigens gegoogelt.

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#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von David.mo):
Ich habe bemerkt, dass in meinem Vertrag "Pflichtpraktikum" ist geschrieben. Aber ich habe ein freiwilliges beantragt und ich kann nicht mit diesem Vertrag einen Urlaub an der Uni beantragen.
Hilft das??


Ja, dem AG.
Offensichtlich hast du ihn angelogen.

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#13
 Von 
David.mo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von David.mo):
Ich habe bemerkt, dass in meinem Vertrag "Pflichtpraktikum" ist geschrieben. Aber ich habe ein freiwilliges beantragt und ich kann nicht mit diesem Vertrag einen Urlaub an der Uni beantragen.
Hilft das??


Ja, dem AG.
Offensichtlich hast du ihn angelogen.


Warum? Ich habe in meinem Anschreiben geschrieben, dass ich ein freiwilliges Praktikum brauche. Ich kann nicht ein Pflichtpraktikum machen. Das akzeptiert meine Uni nicht.

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

@hiphappy
worauf stützt sich deine unterstellung, david habe gelogen? und gar offensichtlich?

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Davon gibt es zwar Ausnahmen, aber wenige und ich habe die nun nicht eigens gegoogelt. Es scheint keine davon vorzuliegen - insofern dürfte sich das Praktikum in der Tat erledigt haben, wenn der TE den Mindestlohn fordert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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