Privatsphäre vs. Belästigung

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatsphäre vs. Belästigung

Hallo, mein Nachbar gewährt sehr offensichtlich (EG und Fenster ohne Gardine an Straße) Einblick in intime Situationen, er ist dabei unmittelbar vor dem Fenster und hat Licht an. Muss ich das hinnehmen insbesondere in Kauf nehmen, dass ich meinem Kleinkind womöglich solch intime Momente erklären muss, wenn es bei mir ist? Überwiegt hier seine „Privatsphäre", die ihm ja offensichtlich nicht wichtig ist oder "darf" (ich tue es schon!) mich belästigt fühlen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Hallo, mein Nachbar gewährt sehr offensichtlich (EG und Fenster ohne Gardine an Straße) Einblick in intime Situationen,
Du hast die Möglichkeit, den Einblick zu verhindern, indem du Gardinen oder Rollos an deinen Fenstern anbringst.
Zitat (von Hejdi):
oder "darf" (ich tue es schon!) mich belästigt fühlen?
Wenn du das möchtest, darfst du dich belästigt fühlen.
Deinem Kleinkind musst du solche Einblicke nicht gewähren, dann entfällt auch die Erklärung dazu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist leider so, dass ich an seinem Fenster mehrmals täglich, vorbei laufen muss. Ich bin draußen, er drinnen, jedoch unmittelbar hinter dem Fenster. Mein Kind ist regelmäßig mit mir draußen und passiert besagtes Fenster. Leider fällt der Blick zwangsläufig dort hin, auch wenn ich es nicht möchte. Mein Kind kann ich nicht zum wegschauen zwingen, mich selbst schon. Jedoch ist die Frage, ob er nicht dazu aufgefordert werden kann, mich und andere nicht zu belästigen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Jedoch ist die Frage, ob er nicht dazu aufgefordert werden kann, mich und andere nicht zu belästigen.

Klar.
Auffordern kann man, denn zu was auffordern kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Aufforderung zu erfüllen.



Zitat (von Hejdi):
Einblick in intime Situationen

Und das wären jetzt welche genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):




Zitat (von Hejdi):
Einblick in intime Situationen

Und das wären jetzt welche genau?


Intime Handlungen an sich selbst wie gesagt am unverdeckten (bodentiefem) Fenster mit Licht an bei Dubkelheit draußen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
Intime Handlungen an sich selbst wie gesagt am unverdeckten (bodentiefem) Fenster mit Licht an bei Dubkelheit draußen.

Sich den Bauchnabel zu kraueln und das Brusthaar zu streicheln ist nicht sanktionierbar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Hejdi):
Intime Handlungen an sich selbst wie gesagt am unverdeckten (bodentiefem) Fenster mit Licht an bei Dubkelheit draußen.

Sich den Bauchnabel zu kraueln und das Brusthaar zu streicheln ist nicht sanktionierbar ...


Ich denke ich muss es nicht weiter ausführen.

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#7
 Von 
Muriel H.
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hejdi, hast du schon mal mit dem Ordnungsamt gesprochen? Wir hatten einen Nachbarn neben dem Büro, der ebenfalls gern vor dem Fenster masturbiert hat. Es war nicht direkt an der Strasse aber trotzdem war er für jeden Passanten und die Anwohner gegenüber gut sichtbar.
Die Nachbarin von gegenüber hat das Ordnungsamt eingeschaltet. Er bekam Besuch in Uniform und ab da war der Spuk vorbei.

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#8
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Muriel H.):
Hejdi, hast du schon mal mit dem Ordnungsamt gesprochen? Wir hatten einen Nachbarn neben dem Büro, der ebenfalls gern vor dem Fenster masturbiert hat. Es war nicht direkt an der Strasse aber trotzdem war er für jeden Passanten und die Anwohner gegenüber gut sichtbar.
Die Nachbarin von gegenüber hat das Ordnungsamt eingeschaltet. Er bekam Besuch in Uniform und ab da war der Spuk vorbei.


Vielen Dank. Die Idee hatte ich tatsächlich noch nicht.

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