Hallo, mein Nachbar gewährt sehr offensichtlich (EG und Fenster ohne Gardine an Straße) Einblick in intime Situationen, er ist dabei unmittelbar vor dem Fenster und hat Licht an. Muss ich das hinnehmen insbesondere in Kauf nehmen, dass ich meinem Kleinkind womöglich solch intime Momente erklären muss, wenn es bei mir ist? Überwiegt hier seine „Privatsphäre", die ihm ja offensichtlich nicht wichtig ist oder "darf" (ich tue es schon!) mich belästigt fühlen?
Privatsphäre vs. Belästigung
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Du hast die Möglichkeit, den Einblick zu verhindern, indem du Gardinen oder Rollos an deinen Fenstern anbringst.ZitatHallo, mein Nachbar gewährt sehr offensichtlich (EG und Fenster ohne Gardine an Straße) Einblick in intime Situationen, :
Wenn du das möchtest, darfst du dich belästigt fühlen.Zitatoder "darf" (ich tue es schon!) mich belästigt fühlen? :
Deinem Kleinkind musst du solche Einblicke nicht gewähren, dann entfällt auch die Erklärung dazu.
Es ist leider so, dass ich an seinem Fenster mehrmals täglich, vorbei laufen muss. Ich bin draußen, er drinnen, jedoch unmittelbar hinter dem Fenster. Mein Kind ist regelmäßig mit mir draußen und passiert besagtes Fenster. Leider fällt der Blick zwangsläufig dort hin, auch wenn ich es nicht möchte. Mein Kind kann ich nicht zum wegschauen zwingen, mich selbst schon. Jedoch ist die Frage, ob er nicht dazu aufgefordert werden kann, mich und andere nicht zu belästigen.
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ZitatJedoch ist die Frage, ob er nicht dazu aufgefordert werden kann, mich und andere nicht zu belästigen. :
Klar.
Auffordern kann man, denn zu was auffordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Aufforderung zu erfüllen.
ZitatEinblick in intime Situationen :
Und das wären jetzt welche genau?
Zitat:
ZitatEinblick in intime Situationen :
Und das wären jetzt welche genau?
Intime Handlungen an sich selbst wie gesagt am unverdeckten (bodentiefem) Fenster mit Licht an bei Dubkelheit draußen.
ZitatIntime Handlungen an sich selbst wie gesagt am unverdeckten (bodentiefem) Fenster mit Licht an bei Dubkelheit draußen. :
Sich den Bauchnabel zu kraueln und das Brusthaar zu streicheln ist nicht sanktionierbar ...
Zitat:ZitatIntime Handlungen an sich selbst wie gesagt am unverdeckten (bodentiefem) Fenster mit Licht an bei Dubkelheit draußen. :
Sich den Bauchnabel zu kraueln und das Brusthaar zu streicheln ist nicht sanktionierbar ...
Ich denke ich muss es nicht weiter ausführen.
Hejdi, hast du schon mal mit dem Ordnungsamt gesprochen? Wir hatten einen Nachbarn neben dem Büro, der ebenfalls gern vor dem Fenster masturbiert hat. Es war nicht direkt an der Strasse aber trotzdem war er für jeden Passanten und die Anwohner gegenüber gut sichtbar.
Die Nachbarin von gegenüber hat das Ordnungsamt eingeschaltet. Er bekam Besuch in Uniform und ab da war der Spuk vorbei.
ZitatHejdi, hast du schon mal mit dem Ordnungsamt gesprochen? Wir hatten einen Nachbarn neben dem Büro, der ebenfalls gern vor dem Fenster masturbiert hat. Es war nicht direkt an der Strasse aber trotzdem war er für jeden Passanten und die Anwohner gegenüber gut sichtbar. :
Die Nachbarin von gegenüber hat das Ordnungsamt eingeschaltet. Er bekam Besuch in Uniform und ab da war der Spuk vorbei.
Vielen Dank. Die Idee hatte ich tatsächlich noch nicht.
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