Mitarbeiter macht sich mit Lieferant selbständig

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
clst12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Mitarbeiter macht sich mit Lieferant selbständig

Hallo,
ein Mitarbeiter hatte zum 31.12. gekündigt, noch vor dem letzten Arbeitstag eine GmbH gegründet (Eintragung Handelsregister vor 01.01.) und mit einem Lieferanten von uns einen Liefervertrag geschlossen. Zwar hat der Lieferant keinen Exklusivvertrag und der ehem. Mitarbeiter geht keine Kunden von uns aktiv an. Dennoch frage ich mich, ob wir eine rechtliche Möglichkeit haben, da er schon vor Austritt mit einem Lieferanten gesprochen hat und nun einen Wettbewerb aufgebaut hat. Am Markt erschienen ist er mit der neuen Firma erst ab dem 01.01.

Die Gründung der GmbH ist meines Wissens nach in Ordnung, da es nur als vorbereitende Maßnahme gilt

-- Editiert von clst12 am 18.01.2021 21:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von clst12):
da er schon vor Austritt mit einem Lieferanten gesprochen hat

In seiner Freizeit kann er machen was er will.



Zitat (von clst12):
und nun einen Wettbewerb aufgebaut hat.

Hat man kein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag? Dann ist das Pech.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
clst12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber darf er auch mit Lieferanten sprechen die mit uns zusammenarbeiten?

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von clst12):
Aber darf er auch mit Lieferanten sprechen die mit uns zusammenarbeiten?
Ja, warum nicht?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von clst12):
Aber darf er auch mit Lieferanten sprechen die mit uns zusammenarbeiten?

Zitat (von Harry van Sell):
In seiner Freizeit kann er machen was er will.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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