Hallo,
ein Mitarbeiter hatte zum 31.12. gekündigt, noch vor dem letzten Arbeitstag eine GmbH gegründet (Eintragung Handelsregister vor 01.01.) und mit einem Lieferanten von uns einen Liefervertrag geschlossen. Zwar hat der Lieferant keinen Exklusivvertrag und der ehem. Mitarbeiter geht keine Kunden von uns aktiv an. Dennoch frage ich mich, ob wir eine rechtliche Möglichkeit haben, da er schon vor Austritt mit einem Lieferanten gesprochen hat und nun einen Wettbewerb aufgebaut hat. Am Markt erschienen ist er mit der neuen Firma erst ab dem 01.01.
Die Gründung der GmbH ist meines Wissens nach in Ordnung, da es nur als vorbereitende Maßnahme gilt
-- Editiert von clst12 am 18.01.2021 21:02
Mitarbeiter macht sich mit Lieferant selbständig
18. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2021 | 21:00
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Mitarbeiter macht sich mit Lieferant selbständig
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatda er schon vor Austritt mit einem Lieferanten gesprochen hat :
In seiner Freizeit kann er machen was er will.
Zitatund nun einen Wettbewerb aufgebaut hat. :
Hat man kein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag? Dann ist das Pech.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Januar 2021 | 11:00
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Aber darf er auch mit Lieferanten sprechen die mit uns zusammenarbeiten?
#4
Antwort vom 19. Januar 2021 | 11:02
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Ja, warum nicht?ZitatAber darf er auch mit Lieferanten sprechen die mit uns zusammenarbeiten? :
#5
Antwort vom 19. Januar 2021 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatAber darf er auch mit Lieferanten sprechen die mit uns zusammenarbeiten? :
ZitatIn seiner Freizeit kann er machen was er will. :
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten