Arbeitskleidung zu Hause anziehen

19. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Heisenberg123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitskleidung zu Hause anziehen

Servus,
Ich hätte da mal eine Frage. Seit Corona dürfen wir uns nicht mehr auf der Arbeit umziehen wegen zu vielen Menschen auf einmal in der Umkleide. Vorher war es striktens verboten sich zu Hause umzuziehen wegen hygienevorschriften. Nun müssen wir uns zu Hause umziehen und dürfen mit der Arbeitskleidung nach und vor der Arbeit auch nichts privates erledigen. Sprich ich darf vor oder nach der Arbeit nicht einkaufen gehen oder sonstiges. Arbeitszeit wird uns dafür keine gutgeschrieben. Ist das rechtens? Ich finde das extrem unfair da es meine Freizeit ist und ich nach der Arbeit nach Hause soll um mich umzuziehen bevor ich was anderes machen kann. Habe auch einen Weg von 17 Kilometer. Lg und danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Heisenberg123mitglied):
Ist das rechtens?

Nein.



Zitat (von Heisenberg123mitglied):
Seit Corona dürfen wir uns nicht mehr auf der Arbeit umziehen wegen zu vielen Menschen auf einmal in der Umkleide.

Dann muss der Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen treffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// nach und vor der Arbeit auch nichts privates erledigen

Das hätte der AG wohl gern. Aber sobald deine Arbeitszeit um ist und du aus der Firma raus bist, beginnt deine Freizeit - und da hat der AG keine Vorschriften zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heisenberg123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// nach und vor der Arbeit auch nichts privates erledigen

Das hätte der AG wohl gern. Aber sobald deine Arbeitszeit um ist und du aus der Firma raus bist, beginnt deine Freizeit - und da hat der AG keine Vorschriften zu machen.


Aber genau das will mir mein Arbeitgeber vorschreiben. Das ich nach der Arbeit nach Hause fahre um mich dort umzuziehen. Private Sachen wie einkaufen, Arzttermine untersagt der Arbeitgeber mir in Arbeitskleidung wegen Hygienevorschriften. Das ist doch nicht normal

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Natürlich kann man den AG verstehen, er ist gehalten wegen besondere Hygiene-Regeln zu erlassen. Dazu kann natürlich auch gehören das nicht mehrere Leute gleichzeitig die Umkleideräume nutzen. Aber natürlich darf er nicht in das Privatleben er Arbeitnehmer eingreifen.

Fordert der AG dies, so muss man dem gegen treten oder akzeptieren. Das sind Entscheidungen die man selbst treffen muss. Im Kleinbetrieb wo man ohne Grund jederzeit gekündigt werden kann fällt diese Entscheidung womöglich anders aus wie im größeren Betrieb wo KschG und Betriebsrat hinter einem stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Heisenberg123mitglied):
Private Sachen wie einkaufen, Arzttermine untersagt der Arbeitgeber mir in Arbeitskleidung wegen Hygienevorschriften. Das ist doch nicht normal

Nö, das ist nicht normal, selbst mit nur 2 aktiven Hirnzellen müsste Dein Chef wissen, das es egal ist, ob man nun im Supermarkt oder ÖPNV ist - die Hygiene ist nicht mehr gewährleistet.


Es gibt übrigens auch Ämter die sich für so was sehr interessieren, je nachdem was für eine Branche das ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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