Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es eine Definition für einen gewerblichen Verkäufer gibt - man hört immer ganz verschiedene Sache. Bin ich mit 200 Bewertungen ein gewerblicher Verkäufer, wenn ich neue Sachen - genauer Werbemittel - verkaufe?
Bin ich mit 200 Bewertungen ein gewerblicher Verkäufer?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hier ist eine gute Übersicht zu finden.
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Danke...das heist also, es gibt keine einheutliche Regelung und ist von Fall zu Fall Ermessenssache...
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So ist es, du bist im Zweifelsfall Richtern ausgeliefert, die noch nie in ihrem leben bei ebay einen Kauf oder Verkauf getätigt haben. Zu was so etwas führt, sieht man an der unterschiedlichen Rechtsprechung unter dem angegebenen Link!
--- editiert vom Admin
http://cgi.ebay.de/Beethoven-Symphonie-No-9-Kurt-Masur-Laserdisc-OVP_W0QQitemZ4845866315QQcategoryZ39176QQrdZ1QQcmdZViewItem
...und mal auf *alle Artikel* klicken...;)
Ich meine,der war früher mal *gewerblich*.
Alles scheint möglich.....
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