Notorisches Schulschwänzen - Kind 80% GdB (ADHS)

25. März 2021 Thema abonnieren
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guest-12322.12.2023 22:48:26
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Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Notorisches Schulschwänzen - Kind 80% GdB (ADHS)

Moin werte 123recht-Gemeinde!

Meine Freundin F. (Mutter im Folgenden) bat mich, für sie hierzuforum eine Frage zu platzieren.

Hintergundinfos

Mutter, alleinerziehend, Bäckerin und berufstätig in Teilzeit, 30St/Woche, angestellt.

Kind, GdB 80% (ADHS), 12 Jahre alt, besucht 7. Klasse an einer Gesamtschule.

Den Kindesvater gibt es nicht.

Kind verweigert sehr konsequent und hartnäckig den Online-Unterricht. Man muss wirklich im wörtlichen Sinn daneben stehen, damit das Kind sich einloggt und mitmacht.

Mutter arbeitet und kann also nicht danebengehen. Bzw. nicht immer. Es gibt auch keine Omas/Opas/Tanten/Co, die daneben stehen könnten.

Neue Themen erarbeitet sich das Kind selbst aus den Youtube-Tutorials und Google-Infos, die Aufgaben bekommt er per Mail erteilt. Referate/Arbeiten/Wochenpläne/Projekte/Co werden von Kind (im Regelfall ) erledigt und diese werden auch (im Regelfall) im mittleren Feld benotet: 2 – 3.

Da das Kind aber wie oben geschildert sowohl vor dem Lockdown die Schule massiv geschwänzt hat als auch jetzt den Online-Unterricht schwänzt, hagelt es böse Briefe, von überall. Von den Lehrern, von der Schulleitung, von dem Jugendamt. Verständlicherweise.

Das Kind ist auch generell sehr schwierig und erfordert ständige Aufsicht und Anleitung, sich zu duschen/Zähne zu putzen/elementarste Dinge zu tun, die jeder 12jähriger mit seiner Intelligenz längst flüssig drauf haben müsste.

Das Kind ist normalbegabt, sprachlich eloquent, vielseitig interessiert, es mangelt ihn nicht an den Fähigkeiten, sondern massiv an der Motivation. Das Kind ist (krankheitsbedingt? ) nicht imstande, Dinge zu erledigen, die er nicht erledigen will. Dabei ist ihm auf der kognitiven Ebene sehr wohl bewusst, welche Konsequenzen z.B. das Nicht-Duschen mit sich bringt. Die will er eigentlich auch nicht haben. Die zeitlich verletzten Konsequenzen sind dem Kind aber in Hier-und-Jetzt egal.

Mutter weiß langsam nicht weiter und wendet sich aus schierer Verzweiflung an das Jugendamt, mit der Frage, was gemacht werden soll/kann, damit das schwerbehinderte Kind beschult wird.

Antwort des Jugendamtes: Kündigen Sie Ihren Job.

Frage

Gibt es andere Lösungen? Ideen?

Falls es keine anderen Lösungen gibt: wovon soll Mutter nach der Kündigung leben? ALG I? Wie soll sie dann die Kündigung begründen, damit F. keine Sperre von ALG I bekommt? "hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da ich nach Auflage des Jugendamtes neben meinem Kind stehen muss, damit es an dem Online-Unterricht auch wirklich teilnimmt...?" (Gut, Sarkasmus ist jetzt von mir, nicht von F., der ist gerade gar nicht nach Schmunzeln)


-- Editiert von alya_spock am 25.03.2021 02:45

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13 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 922x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Mutter weiß langsam nicht weiter und wendet sich aus schierer Verzweiflung an das Jugendamt, mit der Frage, was gemacht werden soll/kann, damit das schwerbehinderte Kind beschult wird.

Antwort des Jugendamtes: Kündigen Sie Ihren Job.
Sofern diese Aussage tatsächlich gefallen ist, würde sie eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde rechtfertigen. In diesem Fall hielte ich beides für zutreffend.

Zitat (von alya_spock):
Gibt es andere Lösungen? Ideen?
Ja, z.B. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung durch das Jugendamt. Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX durch das Sozialamt. Jugend- sowie Sozialhilfeträger sind Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Der Sozialhilfeträger möchte doch ganz bestimmt die Wirksamkeit des Bundesteilhabegesetzes unter Beweis stellen. Das ist seine Chance.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Sicherstellung der Teilhabe am Unterricht sieht normalerweise so aus, dass eine geschulte Kraft das Kind im Unterricht begleitet. Wenn das nicht geht, weil im Augenblick der "Erfüllungsort" zu Hause ist, dann muss die Kraft eben dort neben dem Kind sitzen und dafür sorgen, dass es seinen Verpflichtungen nachkommt.

Damit wäre eine Hürde genommen. Die weitere ist dann noch, ob flankierend psychologische Betreuung oder aber Ergotherapie, was weiß ich, erforderlich sind. Das sollte der Fachmann herausfinden.

Ich habe so das Gefühl, die Mutter ist bisher sehr alleine gelassen worden. Vielleicht, weil sie nicht energisch genug war. Aber, so geht das gar nicht. Und Jobaufgabe ist keine Option. Dadurch kommt das Kind auch nicht mit seiner Störung besser zurecht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von smogman):
(...) Ja, z.B. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung durch das Jugendamt. Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX durch das Sozialamt. Jugend- sowie Sozialhilfeträger sind Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Der Sozialhilfeträger möchte doch ganz bestimmt die Wirksamkeit des Bundesteilhabegesetzes unter Beweis stellen. Das ist seine Chance.
Moin smogman, danke für Ihre Antwort. Siehe unten, meine Antwort an wirdwerden.

Zitat (von wirdwerden):
Die Sicherstellung der Teilhabe am Unterricht sieht normalerweise so aus, dass eine geschulte Kraft das Kind im Unterricht begleitet. Wenn das nicht geht, weil im Augenblick der "Erfüllungsort" zu Hause ist, dann muss die Kraft eben dort neben dem Kind sitzen und dafür sorgen, dass es seinen Verpflichtungen nachkommt.
Moin wirdwerden, danke für Ihre Antwort.

Ca. 6 Monate vor dem ersten Lockdown sah die Welt eigentlich so aus, als würde das Kind langsam-langsam die Kurve kriegen. Schulschwänzen nahm ab, das Kind ging 3xWoche boxen, um sich auszupowern, 2x Woche fand die Nachhilfe statt, die das Kind nicht verweigert hat, 1x Woche gab es einen Besuch von der Therapeutin. Am WE unternahm ich an mind 1 Tag mit dem Kind und meinem Sohn zusammen Ausflüge (Kinder sind befreundet).

Das Stichwort "Auspowern" ist hier auch von einer großen Bedeutung. Das Kind ist motorisch unruhig, rastlos und hat Einschlaf - und Durchschlafschwierigkeiten. Nach dem Schule (von 08:00 bis 16:00) und Sport/Therapie/Nachhilfe war das Kind "ausgepowert" und schlief wenigstens ca. 6 Stunden am Stück.

Zustand jetzt: Boxen ist entfallen, Nachhilfe ist entfallen, das erste halbe Jahr des Lockdowns fanden auch keine Treffen mit der Therapeutin statt. Das Kind schläft kaum, das im Keller eigerichtetes "kleines Sportstudio&Bastelbude" deckt den Bedarf des Kindes nicht annähernd ab. Das Kind kann auch mit Medikamenten nicht einschlafen und geistert bis nach 2:00 über durch die Wohnung, wacht nach dem Einschlafen öfter auf. Meine Freundin bekommt das letzte Jahr gefühlt wenn überhaupt so gerade mal 4 Stunden Schlaf am Tag - die Nerven liegen blank.

Es gab einen Versuch, die Kinds-Medikation für die Nacht hochzufahren - mit dem Ergebnis, dass das Kind morgens dermaßen benebelt war, dass die Teilnahme an einem Schulunterricht sich eh erübrigte.

Mein jetziger Kenntnisstand: Schulbegleitung ist im Dezember 2020 wiederholt beantragt worden.
Schulbehörde "versteht nicht, warum schon wieder" (lief wie gesagt ca. 6 Monaten vor dem ersten Lockdown ja auch einigermaßen gut).

Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX hat die Mutter ebenfalls beantrag - es sind 10€/Monat auch bewilligt worden, damit hat es sich.

Zitat (von wirdwerden):
Die weitere ist dann noch, ob flankierend psychologische Betreuung oder aber Ergotherapie, was weiß ich, erforderlich sind. Das sollte der Fachmann herausfinden.
Das Kind befindet sich selbstverständlich seit frühster Kindheit in ärztlicher und psychologischer Betreuung. Kind bekommt auch eine Medikation.

Zitat (von wirdwerden):
Ich habe so das Gefühl, die Mutter ist bisher sehr alleine gelassen worden. Vielleicht, weil sie nicht energisch genug war. Aber, so geht das gar nicht. Und Jobaufgabe ist keine Option. Dadurch kommt das Kind auch nicht mit seiner Störung besser zurecht.(...)
Das Gefühl täuscht und ist sicherlich meiner Schilderung geschuldet. Verzeihen Sie bitte. Die Mutter hat den Durchsetzungsvermögen und Energie eines Turbo-Baggers. Aber auch diese ist mal - nach 12 Jahren 24/7 Betreuung irgendwann mal zu Ende.

Die Aufgabe des Jobs für die Mutter kommt nicht in Frage. Das mag gegenüber dem Kind egoistisch klingen, aber den Job braucht die Mutter, nicht nur um den Lebensunterhalt zu sichern. Der Job (6Stunden/Tag) gestattet der Mutter, die restlichen 18 Stunden des Tages sich um das Kind kümmern zu können. Ohne den Ausgleich wäre das Kind vermutlich längst erschlagen worden, wörtlich ausgedrückt.

Zitat (von smogman):
(...) Sofern diese Aussage tatsächlich gefallen ist, würde sie eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde rechtfertigen. In diesem Fall hielte ich beides für zutreffend.(...)


Moin smogman. Die Aussage soll genau so (wörtlich "dann kündigen Sie halt Ihren Job" ) gefallen sein.


Nachtrag: Ein Pflegegeld ist bewilligt - Mutter bezieht Pflegegeld.


-- Editiert von alya_spock am 25.03.2021 11:23

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 922x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX hat die Mutter ebenfalls beantrag - es sind 10€/Monat auch bewilligt worden, damit hat es sich.
Sicher? Leistungen nach § 112 SGB IX dürften gerade keine finanziellen Leistungen sein, vgl. z.B. § 116 SGB IX. Für was sollen die 10 € denn sein?

Bei dem Thema sollte man sich die §§ 117 ff. SGB IX einfach mal durchlesen. Dort steht drin wie das auszusehen und zu erfolgen hat. Für die Eingliederungshilfe im SGB VIII ist das nicht so detailliert geregelt. Dennoch bestünde auch dort ggf. ein Anspruch auf konkrete Unterstützung, z.B. durch eine begleitende Person.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/bundesteilhabegesetz.html

https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Umsetzung_BTHG/Gesetz_BTHG/Gesetz_node.html

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-teilhabeplanverfahren/leistungen-anderer-rehabilitationstraeger/oeffentliche-jugendhilfe/fda-1006/

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Kind, GdB 80% (ADHS), 12 Jahre alt, besucht 7. Klasse an einer Gesamtschule.
Unterliegt das Kind der *normalen* Beschulung oder ist das eine integrative Schule?
Zitat (von alya_spock):
Gibt es andere Lösungen? Ideen?
Ganz unabhängig von Pandemie und Distanzunterricht sollte die Mutter eine Prüfung verlangen, inwieweit das Kind überhaupt weiterhin in *normaler* Schulform beschult werden kann.
iaR ist die Schulbehörde des Bundeslandes zuständig, die kann/sollte dann den Diagnostischen Dienst beauftragen, den Schüler zu begutachten.

Es gibt durchaus andere Lösungen als Job-Kündigung und viele böse Briefe. Vor allem hilft das vermutlich nur ganz bedingt.
Es gibt Förderschulen, Nachhilfe, Betreuer, Sozialarbeiter in der Schule.

Aus Erfahrung:
Ähnliche Situation, ohne Corona, ohne GdB, jetzt Klasse 7F.
Schwänzer, Verweigerer, Sportler, Nachtaktiv, aber grds. *lieb*.
Der Schüler konnte nach langer Quälerei und diversen Versuchen und 1x Wdh. Klasse 3, nach der 5.Klasse auf eine Förderschule wechseln. Hat sonderpädagogischen Förderbedarf
Vorteile: Klassenstärke 8 Schüler*innen, Lehrer mit sonderpäd. Ausbildung,
Hauptziel: Erreichung des HS-Abschlusses/Berufsreife.
Durchgesetzt hat das letztlich die Sozialarbeiterin der Schule, in vereinter Kraft mit den Eltern, Ehrenamtlern und dem Diagnostischen Dienst/GA der Landesbehörde. Gedauert hat es knapp 2 Jahre.
Kein Jugendamt war involviert.






Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(...) Unterliegt das Kind der *normalen* Beschulung oder ist das eine integrative Schule?


Guten Abend Anami, Danke für Ihre Antwort. Das Kind besucht eine "normale" Gesamtschule.

Zitat (von Anami):
(...)
Ganz unabhängig von Pandemie und Distanzunterricht sollte die Mutter eine Prüfung verlangen, inwieweit das Kind überhaupt weiterhin in *normaler* Schulform beschult werden kann.(...)
Die Mutter möchte eigentlich, dass das Kind weiterhin "normale" Schule besucht. Sie befürchtet Stigmatisierung.

Zitat (von Anami):
(...)
Es gibt Förderschulen, Nachhilfe, Betreuer, Sozialarbeiter in der Schule.(...)

Förderschule -> kommt erst mal nicht in Frage
Nachhilfe -> wurde beansprucht, findet z.Z. nicht statt. Da Corona.
Betreuer -> verstehe ich nicht. Von wem?
Sozialarbeiter in der Schule -> verweist auf das Jugendamt.

Von Jugendamt gab es auch mal eine Hilfe, die das Kind wöchentlich besuchte. Es war ausgemacht, dass diese das Kind beim Zimmer-Aufräumen beaufsichtigt und anleitet. Die Zeit wurde von der Hilfe dazu genutzt, mit dem Kind zusammen "tolle Sachen" zu machen. Ausflüge, Eisessen, das Kind wurde auch ohne die Mutter darüber ins Kenntnis zu setzen, zu der "Hilfe" nach Hause mitgenommen. Daraufhin beschwerte sich die Mutter beim Jugendamt. Dies sah kein "Fehlverhalten" der Hilfe. Das sah die Mutter anders und beendete die Zusammenarbeit.

Zitat (von Anami):
(...)
Hauptziel: Erreichung des HS-Abschlusses/Berufsreife.(...) .
Meine laienhafte Gedanken dazu:

Das Kind wird im herkömmlichen Sinne seit über einem Jahr nicht beschult und bekommt Aufgaben und Links zu dem Info-Material per Mail. Das Kind ist imstande sich die neuen Themen (Klasse 7) selbständig in ausreichender aber minimaler Menge aus den YouTube-Videos zu erarbeiten. Notendurchschnitt für die abgegebenen Arbeiten liegt bei 2-3. Laut Angaben der Mutter braucht das Kind für das Erledigen einer zweistündigen Aufgabe maximal 20 Minuten. Mutter hält daher das Kind für hochbegabt. Die letzte IQ Messung ergab durchschnittliche Ergebnisse mit auffälligen "Höhen" von 128 und "Tiefen" von 90.

Meine laienhafter Fazit dazu:

-Das Kind ist also nicht dumm, fällt aber gerade im bildungstechnischen Sinn durch den Raster durch.

Es muss doch Möglichkeiten geben...?!



-- Editiert von alya_spock am 31.03.2021 02:18

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#7
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von smogman):
(...) Sicher? Leistungen nach § 112 SGB IX dürften gerade keine finanziellen Leistungen sein, vgl. z.B. § 116 SGB IX. Für was sollen die 10 € denn sein?
Guten Abend smogman, das war die Antwort der Mutter. 10€/Monat zu "Bildung und Teilhabe".

Ihre Links habe ich so weiter an die Mutter geleitet. Danke Ihnen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 922x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Nachhilfe -> wurde beansprucht, findet z.Z. nicht statt. Da Corona.
Ich habe durch private Kontakte sehr tiefen Einblick in das Nachhilfebusiness. Nachhilfe wird seit Beginn von Corona weiterhin erbracht, entweder online oder auch vor Ort. Da gab es nie einen Abbruch. Dieser liegt höchstens am Anbieter. Da muss man sich einfach einen anderen suchen.

Zitat (von alya_spock):
Sozialarbeiter in der Schule -> verweist auf das Jugendamt.
Das halte ich grundsätzlich nicht für falsch, nur hinreichend konkret sollte der Verweis auch sein.

Zitat (von alya_spock):
Das sah die Mutter anders und beendete die Zusammenarbeit.
Weil das Kind einmal mit einer vertrauten Fachkraft einer Hilfe zur Erziehung (vermutlich nach § 30 SGB VIII) nach Hause gegangen ist? Und da hat man nicht mal daran gedacht, stattdessen die Hilfeinhalte und Ziele im dafür vorgesehenen Hilfeplangespräch zu besprechen? Dann schien der Drang nach Unterstützung ja nicht so groß.

Zitat (von alya_spock):
10€/Monat zu "Bildung und Teilhabe".
Das habe ich befürchtet. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommt jeder mit schwächeren Einkommensverhältnissen. Das ist keine individuelle Leistung für behinderte Menschen. Daraus kann man auch einen Schwimmkurs oder das Mittagessen im Schulhort finanzieren. Nicht das, was hier eigentlich benötigt wird.

Zitat (von alya_spock):
Es muss doch Möglichkeiten geben...?!
Ja, die gibt es. Durch die Rehabilitationsträger Jugendamt und Sozialamt. Irgendwann in grauer Zukunft hoffentlich mal aus einer Hand im Rahmen inklusiver Kinder- und Jugendhilfe. Eingliederungshilfeleistungen hat die Mutter jedoch offensichtlich noch nie beantragt. War sie doch mal an der richtigen Stelle, hat sie die Hilfe (des Jugendamtes) aus unzureichendem Grund beendet. Vielleicht hat die Mutter deshalb auch die flapsige Antwort des Jugendamtes bekommen, denn anscheinend wollte sie deren Hilfe ja nicht. Ich würde - nach wie vor - Leistungen nach § 35a SGB VIII und nach §§ 112 ff. SGB IX beim Jugendamt und beim Sozialamt beantragen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich kenne es etwa so wie mein Vorschreiber. Das Jugendamt kann involviert werden als Träger bestimmter Leisungen, ebenso das Sozialamt. Bei den ADHS Kindern ist es durchaus Standart, durch das JA eine ständige Schulbetreuung bezahlt zu bekommen. Und ich wiederhole meine Einschätzung von weiter oben. Diese Betreuung hat das Kind auch zu Hause zu betreuen, wenn die Schule zu Hause stattfindet.

Ich hatte ja nun auch ein behindertes Kind (Dyspraktiker/Autist) zu Hause. Ab der 5. Klasse für zwei Jahre Schule mit besonderem Förderbedarf, seinerzeit 15 Schüler pro Klasse, zwei Lehrer, einen Sozialarbeiter dabei. Ich musste dem Kind die übervollen Klassen in den ersten Schuljahren des Gymnasiums ersparen. Mit der Förderschule war ganz klar ausgemacht, es so zu fördern, dass irgendwann ein Wechsel in eine Regelschule möglich sein sollte. Ab 8. Klasse dann Gymnasium, hat geklappt, man war verblüfft, dass der Standard da war, Kind hat Abitur gebaut, studiert, arbeitet heute als Wissenschaftler in der med. Forschung. Hätte ohne die ruhige intensive Förderung in den zwei Jahren nach meiner Einschätzung nie geklappt. Vielleicht ein etwas unüblicher Weg, aber auch so etwas bitte von Planungen her nicht ausschließen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Notendurchschnitt für die abgegebenen Arbeiten liegt bei 2-3
Dann braucht man doch gar nichts tun. Das Kind schafft es doch. Noten sind akzeptabel.

---warum braucht das Kind das Jugendamt oder Nachhilfe? Wegen der blauen Briefe?
Was genau verlangt oder empfiehlt man denn darin?

Zitat (von alya_spock):
fällt aber gerade im bildungstechnischen Sinn durch den Raster
Mit Noten 2-3?? NÖ.
Da hängt das Kind trotz ADHS und GdB und evtl. Hochbegabung doch im Mittelfeld.

Zitat (von alya_spock):
Es muss doch Möglichkeiten geben...?!
Vielleicht kann es einfach die Klasse 7 in der GS wiederholen?

Ansonsten: Die Befürchtung, stigmatisiert zu werden, weil man die Förderschule besucht, ist scheinbar ein unausrottbare Ansicht aus früheren Zeiten. Die Mutter unterliegt vermutlich auch solchen *Geschichten*.
Stigmatisierung erfahren behinderte und benachteiligt Kinder auch an jeder anderen Schule, später bei der *besonderen* Ausbildung und noch später im allg. Leben.
Die heutigen Förderschulen setzen mit ihren Konzepten viel früher an, um spätere Stigmatisierung möglichst zu vermeiden.

Hier wurde die Wdh. einer Klassenstufe von Realschulen schon im Mai 20 den Mittelfeldschülern freigestellt.
Ich kenne 2 Schüler, die jetzt die 7. und 1, der jetzt die 9. wiederholt. Ganz freiwillig, ohne blaue Briefe---nur wegen Corona (im Mai wusste noch keiner, wie sich die *Schulpandemie* entwickelt).
Jetzt haben alle 3 große Sprünge in der digitalen Nutzung gemacht. Sind immer noch --mittel--. Natürlich nervt die auch der Distanzunterricht, oder in Teilklassen oder 2Tage Präsenz und 2Tage Distanz...und das Hüh-hott der Beschulung.

Zitat (von alya_spock):
10€/Monat zu "Bildung und Teilhabe".
Die 10,- können als Zuschuss zur Vereinsgebühr (zB fürs Boxen) gewährt werden.
Für Nachhilfe und Lernförderung für dieses Kind gelten andere Regelungen/Gelder/Kassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von alya_spock):
Notendurchschnitt für die abgegebenen Arbeiten liegt bei 2-3

Dann braucht man doch gar nichts tun. Das Kind schafft es doch. Noten sind akzeptabel.


Die Gesamtnote setzt sich je nach Benotungssystem aus mehr als nur die der abgegebenen Arbeiten zusammen, also wäre ich mit einer solchen Aussage erstmal vorsichtig.

Zitat (von alya_spock):
Die Mutter möchte eigentlich, dass das Kind weiterhin "normale" Schule besucht. Sie befürchtet Stigmatisierung.


Hier sollte die Mutter vielleicht noch mal in sich gehen und/oder sich beraten lassen.
Nur mal als Denkanstoß, eine Stigmatisierung findet viel einfacher statt, wenn man unter "Normalen" ist und dort durchs Raster fällt, als wenn man mit Personen lernt/arbeitet, die eine vergleichbare Geschichte haben.

Für die spätere Zukunft ist das ziemlich irrelevant, ob man eine "Normale" oder eine Förderschule besucht hat, denn es zählt was man erreicht hat und nicht wo.

-- Editiert von spatenklopper am 31.03.2021 12:55

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
aus mehr als nur die der abgegebenen Arbeiten zusammen,
Das ist mir bekannt und auch bewusst.
Welche Noten das Kind noch erhielt, findet sich garantiert im Zeugnis.
Bei reinem Distanzunterricht /nur online... hätte die Schule zB im Januar 21 das Halbjahreszeugnis ausgegeben.

Die blauen Briefe sehe ich wegen Schwänzen, Verweigerung der Teilnahme am online-Unterricht.
Nicht wegen der Leistungsnoten.
Wie und ob im Rahmen der Pandemie-Beschränkungen nun auch Verhaltensnoten gegeben werden, weiß ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Hier gibt es auch eine Fortsetzung. Da es um die gleiche Person geht, stelle ich die Frage hier im Strang.

Die Mutter hat ihre Stelle gekündigt (der AG hat sie in die Kurzarbeit geschickt, so dass die Mutter hätte aufstocken müssen) und eine neue Stelle "nahtlos" (ab dem nächsten Werktag) aufgenommen, ohne Kurzarbeit und bei der besseren Vergütung.

Die Krankenkasse meldete die Mutter vom Pflegegeld ab, als der alte AG sie von der KK (AOK) abgemeldet hat. Der neue AG meldete die Mutter sehr zeitig wieder an: die Neuanmeldung von Pflegegeld dauert aber nach Angaben der GKK "6 bis 8 Wochen". Solange fließt auch kein Pflegegeld für das schwer behinderte Kind (80 GdB).

Frage: ist das normal ...?

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