Behandlungsfehler bei Alignern

4. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
go520817-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlungsfehler bei Alignern

Hallo,

Um meine Zahnfehlstellungen kosmetisch zu korrigieren, habe ich Aligner für 1.650 € bestellt.
Dabei handelt es sich um Zahnschienen die an die Form meines Gebisses angepasst sind und die Zähne in Position zurecht gedrückt werden. Dadurch wird versucht, meine Zähne über einen Zeitraum von vier Monaten kosmetisch zu begradigen.

Im Vorfeld teilte mir mein Zahnart, der mich seit 30 Jahren behandelt, mit, dass die Behandlung mit Alignern für mich nicht funktionieren wird, weil ich einen vertieften Zahn habe der nicht so einfach begradigt werden kann und meine Scheidezähne zu breit ausgeformt sind - ähnlich einem Trapez - und dadurch nicht in eine Reihe zurecht gedrückt werden können.

Entgegen der Empfehlung meines Zahnarztes, dies nicht zu tun, wurde ich vom Anbieter der Aligner überzeugt, die Behandlung durchzuführen. Sie haben meine Zähne visuell gescannt, es wurden keine Röntgenaufnahmen gemacht.

Nun, fast 6 Monate nach der abgeschlossenen Behandlung, sind meine Zähne tatsächlich kosmetisch begradigt, aber ich kann meinen Mund nicht mehr richtig schließen, ohne zuerst mit den oberen Schneidezähnen auf den unteren Schneidezähnen zu landen.

Eine Reklamation beim Anbieter führte dazu, dass dieser sein Garantieversprechen nicht erfüllen möchte, da mein Zahnarzt im Vorfeld an der Behandlung beteiligt war.
Weiterhin hat der Anbieter alle Zahnscans und Fotos aus dem Behandlungszeitraum von meinem Online-Account gelöscht. Vermutlich, um mir die Möglichkeit zu nehmen, eine mögliche fehlerhafte Behandlung nachzuweisen.

Ich fühle mich ziemlich verletzt und möchte nur, dass der Biss korrigiert wird.
Ich bin bereit, mit großem Zeit- und Kostenaufwand einen Rechtsstreit gegen dieses Unternehmen zu führen.

Was wären die nächsten Schritte die ich jetzt unternehmen sollte?

-- Editiert von Moderator topic am 04.10.2021 15:48

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Was wären die nächsten Schritte die ich jetzt unternehmen sollte?

1. Gerichtsfeste Reklamation der Fehlbehandlung.
2 Bei negativem Ergebnis einen Fachanwalt aufsuchen, mit Prüfung der Erfolgsaussichten beauftragen und eventuell mit der Klage beauftragen

Man sollte sich dabei darauf einstellen, das das Handeln entgegen der Empfehlung des versierten Fachmannes zu einer erheblichen Mitschuld führen könnte.



Zitat (von go520817-64):
Vermutlich, um mir die Möglichkeit zu nehmen, eine mögliche fehlerhafte Behandlung nachzuweisen.

Ich wette man wird sagen das dieses im Rahmen der DSGVO gesetzlich vorgeschrieben ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ich fürchte, das ganze sieht nicht erfolgversprechend aus.
Denn letztendlich wurde "nur" ein kosmetisches Produkt verkauft und keine medizinische Behandlung.

Deshalb ist Ich fühle mich ziemlich verletzt und möchte nur, dass der Biss korrigiert wird. in meinen Augen nicht erreichbar.
Das bestmögliche Ergebnis ist die Rückgabe des Produktes gegen Erstattung des Kaufpreises. Dafür müsste man nachweisen, dass das Produkt mangelhaft ist. Ihrer Schilderung nach, liegt die ärgerliche Situation aber nicht daran, dass das Produkt fehlerhaft ist, sondern daran, dass Ihre Zähne nicht für das Produkt geeignet sind. Wird also sehr schwierig.
Für Erstattung von Folgeschäden (Bisskorrektur) sehe ich keine Rechtsgrundlage.

Zitat:
Ich bin bereit, mit großem Zeit- und Kostenaufwand einen Rechtsstreit gegen dieses Unternehmen zu führen.
Sie kennen die Empfehlung, dass man schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwerfen soll?
Mir erscheint es zweckmäßiger, die Zeit und Kosten lieber in eine ordnungsgemäße Behandlung beim Zahnarzt Ihres Vertrauens zu investieren, anstatt in einen Rechtsstreit mit mäßigen Aussichten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
Im Vorfeld teilte mir mein Zahnart, der mich seit 30 Jahren behandelt, mit, dass die Behandlung mit Alignern für mich nicht funktionieren wird, weil ich einen vertieften Zahn habe der nicht so einfach begradigt werden kann und meine Scheidezähne zu breit ausgeformt sind - ähnlich einem Trapez - und dadurch nicht in eine Reihe zurecht gedrückt werden können.

Entgegen der Empfehlung meines Zahnarztes, dies nicht zu tun, wurde ich vom Anbieter der Aligner überzeugt, die Behandlung durchzuführen. Sie haben meine Zähne visuell gescannt, es wurden keine Röntgenaufnahmen gemacht.


Sorry , aber so leid es mir tut ... Sie sind nun mal selber Schuld an dem Zustand

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go520817-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten, wenn auch wenig befriedigend. Zu den Aussagen habe ich noch ein paar Fragen.

Zitat:
Man sollte sich dabei darauf einstellen, das das Handeln entgegen der Empfehlung des versierten Fachmannes zu einer erheblichen Mitschuld führen könnte.


Welche rechtliche neubewertung würde sich ergeben, wenn SmileDirectClub (der Anbieter) seine eigenen Ärzte für eine Beurteilung der Behandlung herangezogen hat und diese die Behandlung ohne Einschränkungen empfohlen haben. In der Presse ist der SmileDirectClub bereits in der Kritik, dass deren Ärzte nicht sorgfältig arbeiten und dass es bereits zu Verlust der Zähne durch deren Behandlung gekommen ist. Entsprechend kann ich auf Basis diverser Presseberichte nachweisen, dass der SmileDirectClub seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat.
bloomberg.com/news/features/2018-09-20/orthodonists-aren-t-smiling-about-teeth-straightening-startups
nbcnews.com/health/health-news/things-didn-t-feel-right-some-smiledirectclub-customers-report-problems-n1134056
eu.usatoday.com/story/money/2020/02/14/smiledirectclub-nbc-teeth-straightening-aligners-sdc-smile-shop/4759141002/
cbc.ca/news/canada/hidden-camera-investigation-finds-misleading-information-questionable-treatment-plans-from-smiledirectclub-1.5511095

Zitat:
Ich wette man wird sagen das dieses im Rahmen der DSGVO gesetzlich vorgeschrieben ist ...

Sorry, hier geht es nicht um Wetten oder Vermutungen, sondern um Rechte. Beziehen Sie sich bitte auf Gesetze oder Urteile.

Laut DSGVO und $19, 34 BDSG habe ich sogar ein Auskunftsrecht. Demnach wäre der SmileDirectClub zur Herausgabe meiner Fotos, Zahnscans und Modellierungsmodelle verpflichtet. Stattdessen hat der Anbieter meine Fotos und Zahnscans aus meinem Kundenkonto entfernt, damit ich keinen Zugriff mehr habe und keine Beweise im Falle einer Klage vorlegen kann. Außerdem werden meine E-Mails mit der Bitte um Herausgabe meiner Zahnscans von SmileDirectClub nicht beantwortet

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Hm.
Es sieht so aus, als ob doch eine medizinische Leistung beworben und versprochen wird.
Es handelt sich also nicht nur um einen Kauf eines kosmetischen Produktes.

Fraglich ist allerdings, ob sich dadurch Ihre Position verbessert.
Denn bei einer medizinischen Behandlung wird nur eine fachgerechte Behandlung geschuldet, aber kein Erfolg gartantiert. Man kann Ärzte nicht wegen fehlendem Behandlungserfolg verklagen, wenn die Behandlung an und für sich fachgerecht ausgeführt wurde.
Eine Bisskorrektur (= Herbeiführen des Behandlungserfolges) werden Sie daher meiner Meinung nach nicht erfolgreich einklagen können.

Es geht also nur um Erstattung der bisherigen Kosten plus evtl. Schmerzensgeld. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Behandlung eben nicht fachgerecht erfolgte.

Bei Arzthaftungsfragen sind Sie sowieso auf einen Anwalt angewiesen.
Wenn Sie einen Rechtsstreit anstreben, sollten Sie sich jetzt an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden.

Was mir etwas Sorge macht, ist, dass die Firma in Großbritannien zu sitzen scheint. Im Impressum der Homepage ist zwar eine deutsche Niederlassung genannt, aber Sie müssten sorgfältig schauen, wer denn genau der Vertragspartner ist - eine deutsche oder eine britische Firma.
Im worst case ist nämlich ein britisches Gericht zuständig. Das können Sie dann vergessen. Großbritannien ist kein EU-Land.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Entsprechend kann ich auf Basis diverser Presseberichte nachweisen, dass der SmileDirectClub seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat.
Auch für deinen Fall müsstest du *Nachweise/Beweise* erbringen. Diese vermutlich von deutschen Stellen.
Oder in welchem Staat möchtest du den Rechtsstreit führen?
Aus Deutschland gibt es auch Kritik:
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/behandlungsfehler/aligner-das-geschaeft-den-schoenen-zaehnen

Zitat (von go520817-64):
Welche rechtliche Neubewertung würde sich ergeben,
Ein Gericht würde die Bewertung geben, nennt sich Urteil oder Beschluss. Ein Forum kann das nicht.
Ein von dir beauftragter Anwalt kann alle Unterlagen sichten, deine Argumente bewerten und dich zu weiteren Schritten beraten, uU auch vertreten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Beziehen Sie sich bitte auf Gesetze oder Urteile.

Wenn man daran interessiert ist, einfach einen Rechtsanwalt fragen.

Wobei der auch nicht in die Zukunft sehen kann, was die Firma sagen wird.



Zitat (von go520817-64):
Entsprechend kann ich auf Basis diverser Presseberichte nachweisen, dass der SmileDirectClub seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat.

Nein, kann man natürlich nocht, denn nicht eineinziger der Presseberichte handelt wonl vom eigenen Fall.
Im übrigen sind Presseberichte in der Regel eh keine trgfähigem Beweise, was an der Natur dieser Berichte liegt.



Zitat (von go520817-64):
Laut DSGVO und $19, 34 BDSG habe ich sogar ein Auskunftsrecht.

Dann würde ich das doch einfach mal wahrnehmen.



Zitat (von go520817-64):
Demnach wäre der SmileDirectClub zur Herausgabe meiner Fotos, Zahnscans und Modellierungsmodelle verpflichtet.

Das ist schlicht falsch.
Zum einen hat man nur einen Auskunftsanpruch und keinen Herausgabeanspruch.
Zum anderen bezieh sich das denknowendigerweise nur auf Daten die noch vorhanden sind.



Zitat (von go520817-64):
Außerdem werden meine E-Mails mit der Bitte um Herausgabe meiner Zahnscans von SmileDirectClub nicht beantwortet

Bitten muss keiner beantworten. Ist uwar unhöflich, aber rechtlich korrekt.
Vermutlich sind diese E-Mail nie angekommen, da sollte man mal insgesamt auf gerichtsfeste Kommunikation umstellen.

Auf Anhieb fiele mir auch keine Rechtsgrundlage für einen Herausgabeabspruch ein.
Eventuell könnte man argumentieren, das es eine Patientenakte ist?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
go520817-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Es sieht so aus, als ob doch eine medizinische Leistung beworben und versprochen wird.
Es handelt sich also nicht nur um einen Kauf eines kosmetischen Produktes.

Sie sind gut! Tatsächlich wurde mir ein medizinisches Produkt verkauft. Das geht aus dem Verpackungsaufdruck hervor: "Kieferorthopädische Sonderanfertigung".


Zitat:
Es geht also nur um Erstattung der bisherigen Kosten plus evtl. Schmerzensgeld. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Behandlung eben nicht fachgerecht erfolgte.

Nein, ich will kein Geld zurück, ich will eine Nachbesserung. Wenn der SmileDirectClub eine Nachbesserung verweigert, möchte ich zu einem anderen Anbieter wechseln, der von SmileDirectClub bezahlt wird. Ich habe 1.650 € bezahlt. Dieser Betrag war es mir Wert meine Zähne zu korrigieren. Nicht mehr und nicht weniger!


Zitat:
Was mir etwas Sorge macht, ist, dass die Firma in Großbritannien zu sitzen scheint. Im Impressum der Homepage ist zwar eine deutsche Niederlassung genannt, aber Sie müssten sorgfältig schauen, wer denn genau der Vertragspartner ist - eine deutsche oder eine britische Firma.
Im worst case ist nämlich ein britisches Gericht zuständig. Das können Sie dann vergessen. Großbritannien ist kein EU-Land.

Herzlichen Dank für Ihre sorgfältige Recherche!


Zitat:
Eventuell könnte man argumentieren, das es eine Patientenakte ist?

Da es sich um ein medizinisches Produkt bzw. medizinische Behandlung handelt, ist der Anbieter auf Herausgabe meiner Unterlagen verpflichtet? Kann ich mit diesem Argument die Herausgabe erzwingen?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Kann ich mit diesem Argument die Herausgabe erzwingen?
Mit welchem Argument denn?
Du hast trotz der deutlichen Ansage deines Zahnarztes trotzdem einem Verkäufer vertraut. Der windet sich schon mit der Beteiligung deines Zahnarztes heraus. Vermutlich, weil der schon auf das Scheitern hinwies.

Es war keine med. Behandlung! Warum sollte es eine Patientenakte geben?

Eine kieferorthopädische Sonderanfertigung, die verschreibungspflichtig ist, macht dich nicht zum Patienten, sondern zum Kunden.
Zitat (von go520817-64):
ich will eine Nachbesserung.
Aha. Dann ist wohl Nacherfüllung gemeint. Nach Kaufrecht. Käufer und Verkäufer. Nach § 439 f. BGB ??
Was soll das Ergebnis der Nachbesserung sein?
-die Beseitigung des Mangels oder
-die Lieferung einer mangelfreien Sache

Viel Spaß.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Mysteriös, was genau Vertragsinhalt war.
War es eine medizinische Behandlung oder wurde ein medizinisches Produkt gekauft?
Sollte es letztendlich nur um Kaufrecht gehen (weil der Vertrag nur Kauf und Lieferung des Produktes abdeckt), dann sieht es mau aus. Wie schon erwähnt, macht es ein Unterschied ob man Patient oder nur Käufer eines Produktes war. Ohne Patient zu sein, hat man natürlich auch keinen Anspruch auf eine Patientenakte.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1023 Beiträge, 177x hilfreich)

Darf ich bitte mal fragen, was an dem Aligner 1.650 € gekostet hat?
Ich trage seit gut 6 Monaten auch einen Aligner. Wurde nach dem Röntgen meiner Zähne (in einer angesehen Zahnklink) angefertigt, hatte mich kein 50.- gekostet und hat schon beste Wirkungen gezeigt. Des weiteren bin ich monatlich zum Nachschauen in der Zahnklink.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go520817-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Darf ich bitte mal fragen, was an dem Aligner 1.650 € gekostet hat?
Ich trage seit gut 6 Monaten auch einen Aligner. Wurde nach dem Röntgen meiner Zähne (in einer angesehen Zahnklink) angefertigt, hatte mich kein 50.- gekostet und hat schon beste Wirkungen gezeigt. Des weiteren bin ich monatlich zum Nachschauen in der Zahnklink.

Die Aligner, für die ich 1.650 € bezahlt habe, sollen meine schiefen Zähne in eine gerade Position drücken. Die Kosten der Behandlung werden jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen. Schauen Sie bitte auf die Website des Anbieters SmileDirectClub, nur kaufen bitte nicht bei diesem.


Zitat:
Mysteriös, was genau Vertragsinhalt war.
War es eine medizinische Behandlung oder wurde ein medizinisches Produkt gekauft?

Vor Behandlungsbeginn wurde vor Ort ein Vertrag unterschrieben, digital auf deren iPad.
Eine Kopie des Vertrages wird grundsätzlich nicht nicht ausgehändigt.

Heute morgen war ich bei meinem Zahnarzt, der mich seit 30 Jahren behandelt. Auf die Frage, ob es sich bei meinem Aligner um ein kosmetisches oder ein medizinisches Produkt/Behandlung handelt, erhielt ich folgende Auskünfte:

Die Aligner sind ein Medizinisches Produkt und es handelt sich um eine medizinische Behandlung, insbesondere deshalb, weil der Behandlungsverlauf kieferorthopädisch begleitet werden muss.
Er fügte hinzu, dass alle Anbieter dieser Aligner (einschließlich des Weltmarktführers) diese Produkte nicht als medizinische Produkte anbieten, um sich aus der Haftung zu befreien.

Frage: Kann sich der Anbieter, obwohl es sich um ein medizinisches Produkt und Behandlung handelt, von der Haftung befreien, nur weil er es als kosmetische Behandlung anbietet?

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#13
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Vor Behandlungsbeginn wurde vor Ort ein Vertrag unterschrieben, digital auf deren iPad.


Nur zum Verständnis: mit "vor Ort" ist wo? Ein Zahnarzt/Kieferorthopäde, der vom Anbieter gelistet ist? Hat man mit dem einen Behandlungsvertrag geschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
nur weil er es als kosmetische Behandlung anbietet?
Wo steht denn das nun? Oben steht: Kieferorthopädische Sonderanfertigung. Verschreibungspflichtig.

WER hat dir die Aligner denn verschrieben? Welcher Kieferorthopäde hat diese *Behandlung* über 6 Monate begleitet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Frage: Kann sich der Anbieter, obwohl es sich um ein medizinisches Produkt und Behandlung handelt, von der Haftung befreien, nur weil er es als kosmetische Behandlung anbietet?

Es gibt gewisse Lücken, die genutzt werden können.
Ob das hier der Fall ist, dürfte dann im Rahmen des Gerichtsverfahrens geklärt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
go520817-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nur zum Verständnis: mit "vor Ort" ist wo? Ein Zahnarzt/Kieferorthopäde, der vom Anbieter gelistet ist? Hat man mit dem einen Behandlungsvertrag geschlossen?


Danke für Ihre Nachfrage. Ich freue mich sehr über die rege Beteiligung an meinem Thema.
Der Anbieter dieser Zahnschienen hat Filialen in Ballungsgebieten. In den Filialen werden die Kunden betreut, dort werden auch das Gebiss 3D gescannt und der Vertrag unterschrieben.


Zitat:
Wo steht denn das nun? Oben steht: Kieferorthopädische Sonderanfertigung. Verschreibungspflichtig.
WER hat dir die Aligner denn verschrieben? Welcher Kieferorthopäde hat diese *Behandlung* über 6 Monate begleitet?

Der Schriftzug "Kieferorthopädische Sonderanfertigung.Verschreibungspflichtig." ist auf der PVC-Verpackung der Aligner aufgedruckt.
Kein Kieferorthopäde hat diese *Behandlung* über 6 Monate begleitet? Die Behandlung wurde wie folgt begleitet: In der Mitte der Behandlungszeit muss der Kunde/Patient Fotos von seinen Zähnen online an den Anbieter senden. Das wars auch schon. Das habe ich auch getan!


Übrigens, ich habe den Anbieter schriftlich per E-Mail und postalisch per Einschreiben
- eine 2,5 wöchige Frist zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen und
- eine 2,5 wöchige Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.

Ich werde euch auf den Laufenden halten!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
Der Anbieter dieser Zahnschienen hat Filialen in Ballungsgebieten.

Nur zur Klarstellung: echte Filialen? Oder nur Ärzte die im Auftrag als Dienstleister mit Geräten des Anbieters arbeiten?



Zitat (von go520817-64):
- eine 2,5 wöchige Frist zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen und
- eine 2,5 wöchige Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.

Ich rate mal: Daten gibt es nicht, weil keine mehr da sind und Patientenakten gibt es auch nicht weil man ja nur kosmetiche Produkte verkauft ...


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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von go520817-64):
eine 2,5 wöchige Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.
Witzig.
Keine kieferorthopädische Behandlung, keine Nachweise über nichts.

Na denn. :sad:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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