DB Bahncard UNIVERSUM Mahnverfahren

4. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Bahncard UNIVERSUM Mahnverfahren

Hallo an euch,

zu dem Thema existieren zwar bereits einige Einträge hier, aber diese sind entweder bereits etwas älter oder aber das 'Endergebnis' fehlt.

Ich habe im September 2020 wegen eines Umzuges die Rechnung und die Mahnung der DB bezüglich meines Bahncard 50 Abos verpasst. Daraufhin wurde "die fällige Gesamtforderung aus ~meinem~ zentralen Kundenkonto bei der DB Vertrieb GmbH zum Einzug abgegeben." und zwar beim UNIVERSUM Inkasso.

Am 02.12 erhielt ich das erste Schreiben:

Hauptforderung: 60,70€

Mahngebühren: 2,50€

Zinsen in Höhe von
5% über Basiszinssatz aus
60,7 vom 22.11 bis 02.12
zuzüglich Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über Basiszinssatz
aus 60,70 EUR ab dem 03.12: 0,08€

1.10 Geschäftsgebühr analog § 4 Abs. 5 S. 1
RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus 60,70 EUR: 49,50€

Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG: 9,90€

Gesamtforderung per 02.12.2020: 122,68

Frist bis zum 16.12.2020 - in diesem Zeitraum habe ich die Hauptforderung inkl. Mahngebühren und Zinsen an die DB direkt überwiesen (und das in der Überweisung auch so vermerkt).

UNIVERSUM hab ich darüber Informiert.

Zwei Wochen später kam das nächste Schreiben in dem UNIVERSUM meine Zahlung so verrechnet hat, dass lediglich die Hauptforderung abzüglich 1,60€ noch offen blieb.

Das und die Schreiben (inkl. mehrfacher Androhung von umgehenden Mahnverfahren bei nicht einhalten der immer wieder gesetzten Fristen) vom 18.01.2021, vom 17.02, 19.07 und 31.08 habe ich ignoriert.
Die Forderung stieg in der Zwischenzeit immer weiter leicht an wegen der Zinsen.

Das ganze auf den Rat eines älteren Beitrags hin - die nächsten Schritte wären dann das vollständige Widersprechen des Mahnverfahrens und darauf hoffen, dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
(In einem anderem Beitrag wurde noch empfohlen UNIVERSUM echtes/unechtes Factoring vorzuwerfen und Einsicht in ihre Verträge mit der DB zu verlangen, woraufhin sie sich in einer Patt Situation befänden (?))

Ich habe mich nun mittlerwerweile aber doch sehr verunsichern lassen und wollte deshalb nochmal nachfragen, ob das alles so richtig war oder ich Fehler gemacht habe und mich am Ende jetzt doch größeren Problemen stellen muss.

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.

Danke schonmal im Voraus

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

Ich sehe da keinen Fehler ...


Zitat (von Hogz):
Ich habe mich nun mittlerwerweile aber doch sehr verunsichern lassen

Von wem und / oder was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von wem und / oder was genau?


Von dem Umstand, dass ich keinerlei Erfahrung mit solchen Dingen habe, das Geld nicht so locker sitzen habe und Angst vor einem Eintrag bei der Schufa habe.

Der Mahnbescheid ist mittlerweile da - laut dem 'Leitfaden' unter dem Beitrag an den ich mich halte, widerspreche ich nun einfach ohne Begründung in vollem Umfang und damit ist die Sache gegessen, korrekt ?

Danke übrigens für die schnelle Antwort - hat mir einen Teil meiner Sorgen nehmen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Hogz):
widerspreche ich nun einfach ohne Begründung in vollem Umfang und damit ist die Sache gegessen, korrekt ?

Wie kommst du denn auf die Idee? RA Neumeyer wird dich mindestens noch einmal anschreiben und dann ggf klagen (die Wahrscheinlichkeit ist dafür aber gering).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit "gegessen" meinte ich bloß, dass ich vorerst (und im Idealfall auch längerfristig) nichts weiter unternehmen muss - war zugegebenermaßen etwas ungenau ausgedrückt.

Unter einem anderen Beitrag (vom 07.04.21) hier im Forum bestand Interesse an dem Vertrag zwischen Universum und der DB - falls das noch besteht, bin ich gerne bereit dazu das 'anzufordern'.

Und da ich hier nirgends Endresultate zu der ganzen Geschichte finden konnte, steht das bei mir in 6 Monaten im Kalender (falls ich es aus irgendeinem Grund doch vergessen sollte, könnt ihr einfach eine Antwort verfassen und ich bekomme eine Benachrichtigung per Mail)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Nur um die Kosten etwas aufzustückeln:

Zitat (von Hogz):
Am 02.12 erhielt ich das erste Schreiben:

Hauptforderung: 60,70€

Mahngebühren: 2,50€

Zinsen in Höhe von
5% über Basiszinssatz aus
60,7 vom 22.11 bis 02.12
zuzüglich Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über Basiszinssatz
aus 60,70 EUR ab dem 03.12: 0,08€

1.10 Geschäftsgebühr analog § 4 Abs. 5 S. 1
RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus 60,70 EUR: 49,50€

Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG: 9,90€

Gesamtforderung per 02.12.2020: 122,68
Die Forderung ist nicht erstattungsfähig gewesen.
- HF sollte ja klar sein
- Mahngebühren nur dann, wenn die Bahn dich 2x per Post über deinen Rückstand gemahnt hat. Ansonsten nein.
- Zinsen - mit dem heutigen Tag 2,61 €. Pro Tag kommen 0,0069 € hinzu
- Inkassogebühren - unzulässig. Maximal 15,00 €
- Auslagenpauschale - 3 €

Die Forderung ist entsprechend unzulässig gewesen.

-- > Dein Fehler war aber nun gewesen, du hast, so wie ich gelesen habe, einfach bezahlt ??

Zitat (von Hogz):
Der Mahnbescheid ist mittlerweile da
Was wird gefordert?
Und wie viel hast du letzten Endes bezahlt, sodass nur noch 1,60 € offen sein soll?
Willst mir nicht sagen das Inkasso hat jetzt wegen 1,60 € den Mahnbescheid beauftragt?

Es fehlen ein paar Infos was wo wie du / ihr da geschrieben habt, wo der aktuelle Stand liegt in der Sache.

-- Editiert von DStein am 08.12.2021 09:54

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
-- > Dein Fehler war aber nun gewesen, du hast, so wie ich gelesen habe, einfach bezahlt ??


Nein, das habe ich nicht - ich hab mich an die Anleitung unter anderen Posts hier gehalten und die HF + (berechtigte, da 2fache Mahnung seitens der Bahn) Mahngebühren + Zinsen an die DB selber überwiesen.

Das waren 63,70€.

Das habe ich sowohl im Verwendungszweck so angegeben, als auch UNIVERSUM eine Mail geschrieben, dass ich die Hauptforderung inkl. Mahngebühren und Zinsen gezahlt habe.

Die wollten darauf hin nen Zahlungsbeleg - hab ich nicht geschickt und im nächsten Schreiben was ich erhalten habe wurde das Gezahlte so verrechnet, dass die Hauptforderung noch offen blieb und lediglich die Inkassogebühren, Auslagen, Zinsen und Mahngebühren beglichen wurden.
(Ich weiß leider nicht wie das hier mit Bildern verlinken funktioniert, sonst würde ich das einfach machen)

Die neue Forderungsaufstellung sah also so aus:

Hauptforderung abzüglich der 1,60€ (die übrig waren nach dem Verrechnen auf die anderen Kosten): 59,10€


Zitat (von DStein):
Was wird gefordert?
Und wie viel hast du letzten Endes bezahlt, sodass nur noch 1,60 € offen sein soll?
Willst mir nicht sagen das Inkasso hat jetzt wegen 1,60 € den Mahnbescheid beauftragt?


Der Mahnbescheid sieht folgendermaßen aus:

I. Hauptforderung
1. Kaufvertrag 59,10€
2. Zinsrückstände 2,25€

II. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten 36,00€
2. Rechtsanwalts-/
Rechtsbeistandskosten
- Gebühr 22,05€
- Auslagen 9,80€

Gesamtsumme: 129,20€



Ich hoffe ich konnte die Lücken damit schließen :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt den nächsten Brief vom 22.12 vorliegen von "Neumeyer Rechtsanwälte".

Beginnend mit der Bestätigung, dass ich gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt habe.

Danach: "Wir überreichen Ihnen anliegend eine aktuelle Forderungsaufstellung, sowie die der Forderung zu Grunde liegenden Unterlagen.
Aus der beigefügten Forderungsaufstellung ist ersichtlich, dass die Zahlung ordnungsgemäß bei unserer Mandantin, der Universum Inkasso GmbH, verrechnet wurde. Die Zahlung erfolgte nicht fristgerecht und führte daher nicht zum vollständigen Ausgleich. Einschließlich aller bisher angefallenen Zinsen und Kosten stehen nunmehr noch eine Restforderung in Höhe von 156,29 EUR zur Zahlung offen.

Der Vorlage eines Rückzahlungsvorschlags sowie der Rücknahme des Widerspruchs sehen wir bis zum 08.01.2022 entgegen. Im Falle des fruchtlosen Fristablaufs sind wir gehalten, die Forderung im gerichtlichen Klageverfahren geltend zu machen, was mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden wäre."

Die aktuelle Forderungsaufstellung sieht jetzt folgendermaßen aus:

22.11.2020 Kaufvertrag -- 60,70€

22.11.2020 Mandantenauslagen -- 2,50€

02.12.2020 Zahlungshinweis DB - -59,40€

1,10 Geschäftsgebühr analog § 4. Abs. 5 S. 1 RDGEG
i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus 60,70 EUR -- 49,50€

Auflagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG -- 9,90€

20.12.2020 4,12% aus 60,70 EUR
vom 22.11.2020 - 20.12.2020 -- 0,20€

20.12.2020 Direktzahlung OW -- 63,70€

23.11.2021 MB-Antrag -- 94,80€

14.12.2021 4,12% aus 59,10 EUR
vom 21.12.2020 - 14.12.2021 -- 2,39€

14.12.2021 Summe -- 219,99

Forderungstand zum 14.12.2021: 156,29€

(Wie vorher bereits beschrieben wurden meine 63,70 zuerst auf die 2,50 Mandantenauslagen, 0,20 Zinsen und Zahlungshinweis DB 59,40 verrechnet.
Die von meiner Zahlung dann noch übrig gebliebenen1,60€ (war etwas großzügig mit den Zinsen) wurden dann erst auf die Hauptforderung verrechnet.)

Darauf reagiere ich weiterhin nicht, korrekt ?

Außerdem verstehe ich nicht wieso Universum eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, um einen Mahnbescheid zu stellen.
Und kostest das stellen eines MB-Antrag wirklich so viel ?

Hoffe ihr könnt mir nochmal helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Hogz):
Darauf reagiere ich weiterhin nicht, korrekt ?

Ich würde darauf nicht reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Was zur Hölle ist "Zahlungshinweis DB"?
Von der Summe her sind das die Inkassokosten von Universum, welche der Rechtsanwalt jetzt entgegen der eindeutigen Anweisung versucht hat als Hauptforderung zu verrechnen.

Der Versuch doppelte Rechtsberatungsgebühren einzutreiben ist hoffentlich ein Versehen, denn wenn es kein Versehen wäre, dann wäre es Betrug durch denjenigen, der hier die Rechtsberatungskosten als Hauptforderung deklariert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Was zur Hölle ist "Zahlungshinweis DB"?

Es war den Herrschaften wohl zu profan für 59,40 EUR einfach nur "Inkassomahnung" zu scheiben - für die Summe soll es dann schon etwas exklusiver sein ....


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go611252-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hogz,

was war denn bei dir jetzt das Endergebnis?

Du hast ja schon richtig festgestellt, dass das bei den meisten Beiträgen fehlt. :) Wäre schön, wenn du das hier teilen könntest.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob das nun das Endergebnis sein wird, sei Mal dahingestellt - ich kann leider nicht einschätzen wie viel Zeit die sich lassen können/dürfen/wollen, bis sie eventuell klagen.

Aber bis heute habe ich keine weiteren Schreiben von UNIVERSUM oder dem Gericht erhalten.

(Falls jemand zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal den aktuellen Stand erfragen möchte, schreibt einfach eine Antwort - Mail-Benachrichtigungen lasse ich aktiviert und antworte euch dann relativ flott :) )

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120320 Beiträge, 39872x hilfreich)

So als ungefähre Regel kann man nehmen "Zustellung Mahnbescheid + 7 Monate". Ab dem Datum flacht die Gefahrenkurve erheblich ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kato43
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibts Neuigkeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es tatsächlich nicht - habe nichts mehr von UNIVERSUM gehört seit dem Brief, dessen Inhalt ich hier am 03. Januar geteilt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kato43
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann hat sich das scheinbar wirklich erledigt! Glückwunsch :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Alstahr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi! Gab es hierzu noch einmal Neuigkeiten?

Grüße
A

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hogz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein gibt keine Neuigkeiten - habe nie wieder etwas von UNIVERSUM gehört.

Hat also alles problemlos funktioniert - konnte mit meinem hier erlangten Wissen in der Zwischenzeit tatsächlcih auch einem Freund von mir weiterhelfen.


Danke dafür also nochmal an die Leute, die sich hier die Zeit nehmen und Laien wie mir helfen :) .

0x Hilfreiche Antwort

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