Enorm hohe Kaltwasserkosten in NK-Abrechnung

18. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Enorm hohe Kaltwasserkosten in NK-Abrechnung

Hallo zusammen,

ich bin vor Schreck fast vom Stuhl gefallen: 1.600€ Nachzahlung der Nebenkosten für das Jahr 2020.
Da ich die 5 Jahre zuvor immer Geld zurück bekommen habe und sparsam lebe, habe ich die Abrechnung von Ista genauer geprüft.

Der Fehler (?) scheint bei dem Kaltwasserzähler zu liegen. Hatte ich dort sonst einen Verbrauch von ca. 20, liegt dieser nun bei 390 (Zählerstand 425).

Die Gesamtkosten des Hochhauses belaufen sich auf 40.000€. Ich soll 1.500€ Kaltwassser als Alleinstehende für eine 60qm Wohnung zahlen?! Der Wasserzähler scheint wirklich so hoch zu sein, denn ich bin im März diesen Jahres ausgezogen und da stand er schon bei 560, was auch wieder einen Verbrauch von mehr als 100 für 3 Monate bedeutet… zumal ich im März gar nicht mehr in der Wohnung war.

Ich kann mir diesen Verbrauch nicht erklären. Ich meine, die Toilettenspülung war Ende 2020 kaputt (hat nachgespült, dies hatte ich dem Vermieter per Mail mitgeteilt und keine Antwort bekommen), aber es wirkte nicht so, als würde hier viel Wasser nachlaufen.

Ich habe der Hausverwaltung per Mail geschrieben und die Stelle aufgezeigt, aber noch keine Antwort erhalten.

Was sollten meine nächsten Schritte sein?
Ist dieser Verbrauch irgendwie zu erklären?


Die Summe soll per SEPA Ende des Jahres eingezogen werden - kann ich dies verhindern?

-- Editiert von go597902-24 am 18.12.2021 19:39

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42 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

20 m³/Verbrauch im Jahr ist schon ziemlich wenig. Wie war der Zählerstand denn im Jahr davor, schau dir doch mal die Abrechnung an.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
Was sollten meine nächsten Schritte sein?

Mal Belegeinsicht nehmen und auch die eigenen Aufzeichnungen mit den Zählerständen in den Belegen abgleichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Zählerstand lag im Jahr davor (Ende 2019) bei 36,48. Ende 2020 nun bei 425.

2018 wurde wohl gegen Mitte des Jahres der Zähler gewechselt (in dem Jahr war der Endstand 14,25).

Und ja, das ist wenig (vllt liegt das am separaten Warmwasserzähler? Ich hatte auch länger keine Waschmaschine). Aber sind 390 dagegen nicht unnormal viel?

-- Editiert von go597902-24 am 18.12.2021 20:12

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#4
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

@Harry van sell
Danke, ich müsste dort theoretisch prüfen, ob die Summe des Kaltwassers des Hauses mit den Einzelzählern zusammenpasst, oder auf was müsste ich achten?

Allerdings scheint es ja am Wasserzähler zu liegen, da die Ablesewerte von dem was ich weiß nicht unbedingt falsch sind.

Als eigene Aufzeichnung habe ich lediglich den Zählerstand von März diesen Jahres (Auszug), der schon zeigt, dass mit 135qm3 in 2 1/2 Monaten extrem viel Wasser verbraucht wurde.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
Ende 2020 nun bei 425.
2018 wurde wohl gegen Mitte des Jahres der Zähler gewechselt (in dem Jahr war der Endstand 14,25).
Könnte ein Tippfehler/Zahlenfehler sein..?

425 statt 14,25...?
Hat wer die 1 nicht bemerkt?

Belegeinsicht nehmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
Ich kann mir diesen Verbrauch nicht erklären. Ich meine, die Toilettenspülung war Ende 2020 kaputt (hat nachgespült, dies hatte ich dem Vermieter per Mail mitgeteilt und keine Antwort bekommen), aber es wirkte nicht so, als würde hier viel Wasser nachlaufen.

Ständig nachlaufen des WC-Spülkasten, und das über längere Zeit, kann natürlich zu überhöhtem Wasserverbrauch führen und letztlich zu diesen Kosten.

Zitat (von go597902-24):
Ich soll 1.500€ Kaltwassser als Alleinstehende für eine 60qm Wohnung zahlen?!

Die Größe der Wohnung hat mit dem Wasserverbrauch nicht direkt zu tun, es zählen nur die verbrauchten cbm, für welchen Zeitraum, und wurden die Wasser-zähler auch selbst abgelesen und notiert? Tatsache ist, dass in letzter Zeit alles teuerer geworden ist, insbesondere Strom, Gas, Wasser.
Bei korrekter Abrechnung müßte doch der Preis von € 1.500,00 auszumachen sein, es sei denn, es findet sich ein Abrechnungsfehler.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Seit dem Wechsel des Wasserzählers Mitte/Ende 2018, hatte ich den Zählerstand nicht mehr selbst geprüft. Erst eben jetzt beim Auszug die 560qm3.

Zum Vergleich: 135qm3 in der Wohnung ohne Garten, zeitweise ohne Waschmaschine für 2 1/2 Monate, nun wohne ich in einem Haus mit Garten, Waschmaschine, Spülmaschine und habe für 9 Monate ca. 90qm3 verbraucht.

Also in meinen Augen KANN das einfach nicht stimmen. Auch im Vergleich zu den Vorjahren.

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich nur die Belege einsehen (wobei ich nicht weiß, nach was ich dort noch schauen sollte) und Widerruf einlegen, oder? Wenn man davon ausgeht, dass der Zähler nicht defekt ist, müsste der Vermieter nicht für Mehrkosten (z.B. durch eine kaputte Spülung oä) aufkommen? Ich hatte dies ja auch gemeldet.

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#8
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Wichtig ist für mich vor allem gerade: bis diese hohe Summe geklärt wurde, möchte ich eigentlich nur unter Vorbehalt zahlen (dies kann man wohl auf dem Überweisungsschein vermerken).

Wenn ich es nicht schaffe, das vor Weihnachten/Silvester zu klären, könnte es ja passieren, dass mir das Geld wie sonst auch per Lastschrift abgebucht wird… hätte ich dann trotzdem die Möglichkeit Widerspruch einzulegen?

Oder sollte ich mir die Überweisung zurück holen und selbst unter Vorbehalt zahlen?

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ständig nachlaufen des WC-Spülkasten, und das über längere Zeit, kann natürlich zu überhöhtem Wasserverbrauch führen und letztlich zu diesen Kosten.


Da könnte eine Ursache sein.
Interessant wäre wie der Wasserverbrauch beim Nachmieter ist?

Wenn sie der Hausverwaltung mitteilen, dass ihr Wasserverbrauch ähnlich der letzten Jahre war, evtl. der Toilettenkasten nicht richtig repariert wurde, könnte sie diesen nochmals prüfen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Wurde vorher auch immer abgelesen, oder hast du es selber angegeben oder ist es geschätzt worden?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

i

-- Editiert von Leo4 am 19.12.2021 08:44

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#12
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich versuche morgen die Hausverwaltung mal ans Telefon zu kriegen, ob die irgendwas wissen, das ich nicht weiß. Nach Auszug habe ich von denen (oder Nachmietern) nichts mehr gehört.

Sofern ich das beurteilen kann, wurde immer abgelesen. Meinem Kenntnisstand nach, zweifle ich die Stände gerade auch nicht unbedingt an. Ich kann sie dann auch mal nach der Toilettenspülung oder anderen Fehlerquellen fragen… allerdings weiß ich nicht, was ich rechtlich nun wirklich gegen sie in der Hand habe, gesetz dem Fall, dass die Abrechnung korrekt ist.
Oder wie ich mit der Lastschrift verfahren soll :(

Vielen Dank schon mal für all eure Beiträge!

-- Editiert von go597902-24 am 19.12.2021 09:18

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
ich bin vor Schreck fast vom Stuhl gefallen: 1.600€ Nachzahlung der Nebenkosten für das Jahr 2020.
Da ich die 5 Jahre zuvor immer Geld zurück bekommen habe und sparsam lebe, habe ich die Abrechnung von Ista genauer geprüft.

Der Fehler (?) scheint bei dem Kaltwasserzähler zu liegen. Hatte ich dort sonst einen Verbrauch von ca. 20, liegt dieser nun bei 390 (Zählerstand 425).

Kommt es zu ungewöhnlich hohen Wasserverbrauch der sich mit dem bisherigen Verbrauch nicht vereinbaren lässt, ist der Vermieter verpflichtet, die Ursache zu erforschen. Z.B. dem Hinweis des Mieters nachzukommen oder die Suche nach einem Leck. Tut er das nicht macht er sich u.U. Schadensersatzpflichtig wenn sich herausstellt, dass der Mehrverbrauch entdeckbar oder vermeidbar gewesen wäre.
Plicht des Mieters, den Vermieter auf Umstände hinzuweisen, dass es zu Wasserverlust kommt, z.B. den Hinweis auf defekte Toilettenspülung.
Ich würde erst einmal die Lastschrift zurück buchen lassen bis die Sache geklärt ist. Ein Mangel wurde ja gemeldet. Ich denke dieser § könnte Anwendung finden.
§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
http://https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html

Dann mach dich schlau, wenn du über eine Rechtschutzvers. einen RA in Anspruch nimmst, worauf du achten musst um nicht auf einige Kosten sitzen bleibst.

Ps nur unter Vorbehalt zahlen. Du derehst damit die Beweispflicht um. Wird eine unter Vorbehalt geleistete Zahlung zurückgefordert, ist der Zahlungsempfänger in der Pflicht das Bestehen der Forderung nachzuweisen.


-- Editiert von Nachgehakt 1 am 19.12.2021 09:49

-- Editiert von Nachgehakt 1 am 19.12.2021 09:52

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#14
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankesehr! Einen Anwalt möchte ich unter allen Umständen vermeiden. Ich hoffe, die lassen mit sich reden.

Dann werde ich die Einzugsermächtigung morgen per Post schriftlich entziehen und unter Vorbehalt selbst überweisen. Wenn sie mir den Betrag trotzdem abbuchen, hole ich ihn wieder zurück.

-- Editiert von go597902-24 am 19.12.2021 10:11

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Rechtsgrundlage für die Umkehr der Beweislast würde ich schon gerne kennen. Wirklich. Auch der Anspruch auf Ursachenerforschung durch den Vermieter. Der richtige Weg ist doch aufgezeichnet worden. Erst einmal Einsicht in die Unterlagen nehmen, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#16
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
Dann werde ich die Einzugsermächtigung morgen per Post schriftlich entziehen und unter Vorbehalt selbst überweisen. Wenn sie mir den Betrag trotzdem abbuchen, hole ich ihn wieder zurück.

Richtig, so schnell wie möglich und so beweissicher wie möglich. Ist erst einmal gezahlt u. du forderst es zurück, bist du Beweispflichtig. Für einen Abschlag oder eine Vorauszahlung gilt das Gleiche.
Die Rechtsgrundlage könnte dieses Urteil sein: BGH Urt. v. 8. Juli 2004 - Az.: III ZR 435/02

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der richtige Weg ist doch aufgezeichnet worden. Erst einmal Einsicht in die Unterlagen nehmen, und dann sieht man weiter.

Das würde ich bezweifeln, dafür ist die Zeit zu knapp.
@ go597902-24 wenn du mehr über dein Einsichtsrecht wissen möchtest, könnte ich dir auf die Schnelle diese Seite empfehlen.
http://https://www.mietrecht.de/nebenkostenabrechnung-belegeinsicht/

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankeschön :-)

Ich sehe es auch so, was die Zahlung angeht, ist die Zeit zu knapp (wegen der Einzugsermächtigung). Wenn ich die Zahlung unter Vorbehalt leiste, hat das ja erstmal keine Auswirkung darauf, dass ich sie fristgerecht gezahlt habe.
Im zugehörigen Schreiben bitte ich den Vermieter ja lediglich darum, den Sachverhalt (ggf. Defekte Teile/Zähler) zu prüfen. Wenn er dies verweigert, muss ich schauen, was ich mache.


Die Einsicht kann dann, soweit ich das verstanden habe, ja immer noch erfolgen bzw. ggf. ein Widerruf (dieser sollte ein Jahr möglich sein).

-- Editiert von go597902-24 am 19.12.2021 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
ich die Zahlung unter Vorbehalt leiste, hat das ja erstmal keine Auswirkung darauf, dass ich sie fristgerecht gezahlt habe.


Das reicht nicht.

Wichtig ist zudem, nachweisbar (Einschreiben) seine Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen. Das sollte man nicht pauschal machen, sondern konkret die hohen Wasserkosten beanstanden.

Wie lange war die Toilettenspülung denn defekt und von wann bis wann? 350cbm Wasser können nämlich locker durch eine defekte Toilettenspülung verschwinden, wenn diese nicht umgehend repariert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
und habe für 9 Monate ca. 90qm3 verbraucht.
Wie viele Personen hat der Haushalt jetzt?

Wenn der KW-Verbrauch korrigiert wird, ändert sich selbstverständlich auch die Höhe der Nachzahlung.
Was sagt denn der Zählerstand für das Warmwasser aus? Wieviel m³ WW hast du in der Wohnung verbraucht?

Zitat (von go597902-24):
Im zugehörigen Schreiben bitte ich den Vermieter ja lediglich darum, den Sachverhalt (ggf. Defekte Teile/Zähler) zu prüfen
Ich meine, selbst wenn der Vermieter das prüft und der Spülkasten defekt war und nachlief--- war das trotzdem dein Verbrauch in diesen 3-4 Monaten bis zum 31.3.21
Ohne WaMa für 2,5 Monate sagt nicht viel aus. Manche waschen täglich, andere wöchentlich und wieder andere alle 4 Wochen. Dann jeweils 1-x Maschinen. o.s.ä.

Dein Vermieter bzw. die HV kann mE lediglich den Ablesedienst ista zur Prüfung der Abrechnung/Zählerstände auffordern. Die HV reicht die ista-Abrechnung auch nur durch. Da bringt Belegeinsicht wohl nicht viel bis nichts.

Es erfolgt doch vermutlich noch eine Abrechnung für die 3 Monate in 21---oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hh

Für eine Zahlung unter Vorbehalt muss ich keine nachweisbaren Einwände liefern (ich kann nur erklären, wieso ich mir das Recht vorbehalte, eben wegen der zu hohen Wasserkosten) zumindest habe ich das im Netz nirgendwo so herausgelesen. Woraus schließt du das?

Bei Widerruf muss ich klar angeben, wo ich den Fehler sehe, ja, aber das weiß ich ja nun noch gar nicht.
Wenn ich abbuchen lasse oder zahle, kann mir das als Einverständnis ausgelegt werden, dann habe ich garnichts in der Hand.

Ich schicke denen heute zuerst einmal die Kündigung der Einzugsbemächtigung.
Dann habe ich bis Mitte Januar Zeit selbst zu zahlen und entsprechend auch mit denen zu besprechen, was dir nächsten Schritte sind. Wenn die sich quer stellen, sehe ich keinen Hinderungsgrund, unter Vorbehalt zu zahlen. Das Schreiben dafür habe ich schon fertig gemacht.

Das mit der Toilettenspülung weiß ich nicht genau, gemeldet hatte ich es erst Mitte Dezember 2020, also habe ich es auch da erst hörbar wahrgenommen.

-- Editiert von go597902-24 am 19.12.2021 14:36

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#22
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami,

Warmwasser lag um die 17m3.

Der Haushalt jetzt hat mit der Wohnung nichts mehr zu tun, das war nur ein Vergleich, dass selbst in einem Haus mit neuen Geräten, großer Badewanne, Homeoffice etc. der Verbrauch weit, weit unter 430m3 liegt.

Ich nehme auch an, dass die Belegeinsicht nichts bringen wird, da der Zählerstand korrekt abgelesen wurde und die Rechnung an sich stimmt.

Ende 2022 werde ich dann die (wahrscheinlich auch viel zu hohe) Abrechnung für die 3 Monate in 2021 erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
Seit dem Wechsel des Wasserzählers Mitte/Ende 2018, hatte ich den Zählerstand nicht mehr selbst geprüft.
Wie war denn der Verbrauch 2018 und 2019? Wenn das im langjährigen Rahmen gewesen ist, schwindet die Option, dass der Zähler defekt ist gen NULL. Im Übrigen zeigen Wasserzähler seltenst mehr an, als tatsächlich durchgelaufen ist.


Zitat (von go597902-24):
Als eigene Aufzeichnung habe ich lediglich den Zählerstand von März diesen Jahres (Auszug), der schon zeigt, dass mit 135qm3 in 2 1/2 Monaten extrem viel Wasser verbraucht wurde.
Das hat Dich nicht stuzig gemacht?


Stand nach Deinem Auszug die Wohnung leer, oder wurde sie gleich weiter vermietet. Es sollte ein Anfangsbestand für die erneute Vermietung existieren. Den könnte man mit Deinem Endbestand vergleichen und Ungewöhnliches feststellen.


Zitat (von go597902-24):
Danke, ich müsste dort theoretisch prüfen, ob die Summe des Kaltwassers des Hauses mit den Einzelzählern zusammenpasst, oder auf was müsste ich achten?
Wenn Du an die Zahlen kommst, auf das "Differenzwasser" - das ist die Differenz zwischen der Summe aller KW-Zähler und des Warmwassers zur Anzeige des Hauptwasserzählers. Bei einem so großen Haus kann es allerdings da schon bemerkeswerte Unterschiede geben.


Zitat (von go597902-24):
aber es wirkte nicht so, als würde hier viel Wasser nachlaufen.
Das kann täuschen. Da plätschert mehr durch als man glaubt...


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
da der Zählerstand korrekt abgelesen wurde und die Rechnung an sich stimmt.
Mich macht noch immer stutzig--- 14,25 und daraus wurden 425
Dann ist vermutlich nicht der KW-Zähler defekt, sondern es ist falsch abgelesen worden.

Dass die Wohnung und das Haus und der Verbrauch nichts miteinander zu tun haben, stimmt nicht ganz .

Ansonsten können 425 m³ Verbrauch bis 12/20 und nochmals 130 m³ bis Ende 03/ 21 nur aus langer und nicht nur leicht laufender Spülung verursacht werden. Wenn du das tatsächlich erst Ende 20 bemerkt und gemeldet hast--- passt das wieder nicht.
2,5 Monate ohne WaMa-Nutzung reißen dann nichts raus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go597902-24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Zähler bei Auszug (also 2 1/2 Monate nach Ablesung für Ende 2020) stand bei 560m3 und leider hatte ich den alten 2019er Zählerstand nicht mehr im Kopf, sonst hätte mich das natürlich stutzig gemacht :-(

Die Jahre davor lag mein Verbrauch (Warm+Kaltwasser) ca. bei 30-35m3.

Würde es nun daran liegen, dass schon vor Dezember die Spülung unbemerkt lief oder ein Leck war o.ä., müsste ich dann trotzdem zahlen? Das erscheint mir irgendwie ziemlich unfair. Es gab auch einen großen Wasserschaden im Hochhaus, allerdings wüsste ich nicht, dass hier etwas an meinen Rohren kaputt war.

Und gute Idee, Roland-S, ich denke, die Wohnung wird einen Moment leer gestanden haben bzw. müsste auch der neue Mieter ja hohe Zählerstände haben. Ich denke wenn sie wollten, könnte die Hausverwaltung recht schnell herausfinden, wo der Hase begraben liegt. Ich frage sie mal am Telefon.


Nachtrag: ich habe mich übrigens vertan, jetzt im neuen Haus mit Garten und Waschmaschine habe ich nicht 90m3 verbraucht in den letzten 9 Monaten, sondern nur 40m3 (phew ;-))

-- Editiert von go597902-24 am 19.12.2021 17:35

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
müsste ich dann trotzdem zahlen?
Ja, denn es war DEIN Verbrauch. Daran wäre auch nichts unfair.

Ein Wasserschaden im Haus dürfte nicht über deinen KW-Zähler in deiner Wohnung oder durch deine Rohrleitungen gelaufen sein. Das erscheint absurd. Die Wasseruhr beginnt zu laufen/zu zählen, wenn du in deiner Wohnung Wasser aus der Zapfstelle entnimmst. Aus der Trinkwasserleitung in deiner Wohnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von go597902-24):
Würde es nun daran liegen, dass schon vor Dezember die Spülung unbemerkt lief oder ein Leck war o.ä., müsste ich dann trotzdem zahlen? Das erscheint mir irgendwie ziemlich unfair. Es gab auch einen großen Wasserschaden im Hochhaus, allerdings wüsste ich nicht, dass hier etwas an meinen Rohren kaputt war.

Wurde der Zählerstand nur nach Angabe der Abrechnung festgestellt, oder hat man selber den Zählerstand gesehen?

Für den hohen Wasserverbrauch kommen zwei Ursachen in Frage.
Ursache eins könnte der Wasserschaden sein. Den Wasserverlust müsste der Vermieter seiner Gebäudeversicherung gemeldet haben. Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs wird für gewöhnlich von der Wohngebäudeversicherung ausnahmslos ersetzt. Hat er es versäumt ist es seine Sache u. nicht die der Mieter. Es macht also Sinn auch in die Unterlagen zu schauen.
Durch eine defekte Toilettenspülung kann eine Menge Wasser verloren gehen. Wenn der Schaden vom Mieter gemeldet wurde sind die Mehrkosten von ihm nicht zu tragen.
Nach Ansicht des LG Rostock 19.05.2017 Az. 1 S 198/16 sind Kosten nicht als Betriebskosten anzusehen, die ihre alleinige Ursache in einem Mietmangel haben.
Ps. Wasserverbrauch wird doch einmal verbrauchsabhängig abgerechnet u. der Rest, allgemeiner Wasserverbrauch auf alle verteilt oder?


-- Editiert von Nachgehakt 1 am 19.12.2021 19:12

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Ursache eins könnte der Wasserschaden sein.
Welcher Wasserschaden? Der im Hochhaus? Lief der über die Wasserzähler des TE? Welcher Wasserverlust? Woher kam das Wasser und wohin lief es? Welche Unterlagen sollten gesichtet werden? Der TE wohnt seit April nicht mehr dort.
Zitat (von Nachgehakt 1):
Wenn der Schaden vom Mieter gemeldet wurde sind die Mehrkosten von ihm nicht zu tragen.
Völliger Nonsens. Du hast den Beschluss von Hansa Rostock , ähh LG nicht verstanden.
Zitat (von Nachgehakt 1):
Ps. Wasserverbrauch wird doch einmal verbrauchsabhängig abgerechnet u. der Rest, allgemeiner Wasserverbrauch auf alle verteilt oder?
Aua, nochmal. GELB! Ich helfe dir gern über die Straße:
Kaltwasserkosten sind zu 100% Verbrauchskosten.
Dagegen sind Heizkosten und auch WW-Kosten zu 50:50 auf Verbrauch und Wohnfläche zu verteilen.

Zitat (von Nachgehakt 1):
Durch eine defekte Toilettenspülung kann eine Menge Wasser verloren gehen.
Ja. Du hast genau 1 Punkt gemacht. Mit Allgemeinwissen eines Grundschülers. :grins:
---------------------------------------------
zu dem gefundenen Urteil:
1. Dem Urteil des LG Rostock vom 19. Mai 2017 – 1 S 198/16 – zufolge ist der Mieter verpflichtet, einen Mangel, den er in seiner Wohnung feststellt, dem Vermieter anzuzeigen. Kann er beweisen, dass ein ungewöhnlich hoher Wasserbrauch auf einen Mietmangel zurückzuführen ist, muss er für den Mehrverbrauch nicht einstehen.und
2.Vielmehr sei naheliegend, dass ein Wasserverlust vorgelegen habe, der seine Ursache in einem Mangel der Toilettenspülung oder des Boilers gehabt habe; denn unstreitig habe es insoweit Beanstandungen der Beklagten und Reparaturversuche der Klägerin gegeben.

Weder 1. noch 2. liegt bei dem hier angefragten Sachverhalt vor. Oder hat der Vermieter/HV versucht, die WC-Spülung zu reparieren? Liest du das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Also es gibt ja offensichtlich Wasserzähler in den Wohnungen und der TE weiß nicht, ob abgelesen, geschätzt oder (auch möglich) bei der Selbstablesung falsche Werte eingetragen wurden, versehentlich natürlich. Das kann vorkommen.

Neben der Einsicht in die Belege, würde ich tatsächlich mal in der Vorjahresrechnung nachsehen

Zitat (von Solan196):
Wie war der Zählerstand denn im Jahr davor, schau dir doch mal die Abrechnung an.


welcher Zählerstand dort vermerkt wurde und wie dieser ermittelt wurde. Es steht drauf, ob und wann abgelesen wurde (und wie) oder ob geschätzt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Also es gibt ja offensichtlich Wasserzähler in den Wohnungen und der TE weiß nicht, ob abgelesen, geschätzt oder (auch möglich) bei der Selbstablesung falsche Werte eingetragen wurden, versehentlich natürlich. Das kann vorkommen.


Die Antworten des Fragestellers hast Du gelesen? Offensichtlich nicht, denn diese Vermutung ist auf Basis der Angaben des Fragestellers abwegig.

Wenn zum Jahreswechsel der Zählerstand bei 425m³ lag und 4 Monate später bei Auszug bei 560m³, dann gibt es nur 2 Möglichkeiten.
1. Der Zähler ist defekt
2. es gibt einen kontinuierlichen Wasserfluss, z.B. durch eine defekte Toilettenspülung

Bei 2. reicht es übrigens, dass 0,8l/Min kontinuierlich über 4 Monate verloren gehen. Das ist nicht viel und entspricht einem leichten ständigen Wasserfluss in der Toilette.

Zitat (von go597902-24):
Ich meine, die Toilettenspülung war Ende 2020 kaputt (hat nachgespült, dies hatte ich dem Vermieter per Mail mitgeteilt und keine Antwort bekommen), aber es wirkte nicht so, als würde hier viel Wasser nachlaufen.


Das würde perfekt als Ursache passen für den Verbrauch in 2021. Gleichzeitig würde das aber auch bedeuten, dass die Toilettenspülung nicht erst seit Dezember 2020 defekt ist, sondern schon seit den Frühjahr 2020.

Wenn das Wasser ungebremst durch den Wasseranschluss läuft, dann können dagegen etwa 20l/Min. verloren gehen, je nach genauem Wasserdruck auch etwas mehr oder weniger. Da reichen dann 2 Wochen um so einen Wasserverbrauch wie in 2020 zu erzeugen.

Zitat (von go597902-24):
Für eine Zahlung unter Vorbehalt muss ich keine nachweisbaren Einwände liefern (ich kann nur erklären, wieso ich mir das Recht vorbehalte, eben wegen der zu hohen Wasserkosten) zumindest habe ich das im Netz nirgendwo so herausgelesen.


Das ist zwar richtig aber im Regelfall ziemlich sinnlos.

Zitat (von go597902-24):
Bei Widerruf muss ich klar angeben, wo ich den Fehler sehe, ja, aber das weiß ich ja nun noch gar nicht.


Hä?? Der ganze Thread dreht sich darum, dass der Wasserverbrauch unerklärlich hoch ist.
Und Du weißt nicht, ob die Nachzahlung nicht vielleicht doch durch die Heizkosten oder die Kosten des Hausmeister zustande kommt?

Du sollst im Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung keine saubere Beweisführung der Ursache vorbringen. Es reicht zunächst einmal der Einwand, dass der Wasserverbrauch aus unerklärlichen Gründen exorbitant hoch ist. Einfach nur unter Vorbehalt zu zahlen halt ich für wenig zielführend. Gerade weil Du schon ausgezogen bist, würde ich gar nicht zahlen, denn andernfalls läufst Du dem Geld hinterher und musst zur Zurückerlangung ggf. klagen.

Zitat (von Anami):
Ich meine, selbst wenn der Vermieter das prüft und der Spülkasten defekt war und nachlief--- war das trotzdem dein Verbrauch in diesen 3-4 Monaten bis zum 31.3.21


Das ist natürlich Unsinn und das geht aus der vorhergehenden Antwort von @Anami auch klar hervor. Spätestens ab Meldung des Defektes muss der Vermieter für den auftretenden Mehrverbrauch aufkommen. Wie es mit dem Verbrauch davor aussieht hängt davon ab, ob der Mieter die Schadenmeldung schuldhaft unterlassen hat.

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