Vermieter ergänzt viele Details im Mietvertrag nach beidseitiger Unterschrift

6. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go599120-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ergänzt viele Details im Mietvertrag nach beidseitiger Unterschrift

Hallo.
Als wir damals in die Wohnung eingezogen sind, haben meine frau und ich den Mietvertrag zusammen mit der Vermieterin unterschrieben. Ein paar Monate später hat unsere Vermieterin eine Kopie dessen Vertrages an uns geschickt und uns auf Verstöße gegen die Tierhaltung im Haus verwiesen.
In dieser Kopie wahren allerdingens viele Sachen nachträglich eingetragen. Um nur einen Teil zu erläutern, sollte nur eine Katze genehmigt gewesen sein anstatt 2.
Wie gesagt es wurde noch einige Punkte mehr hinzugefügt als besprochen Wahren und die wir Voralem NIE unterschrieben haben.

Das ist doch dann Dokument Fälschung oder?
Was genau bedeutet das jetzt für uns?
Ist der Vertrag noch gültig?
Kann ich dadurch Rechte geltend machen und wen ja welcher Art?

Ich danke schon einmal für Antworten

Mfg

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)



Ein Vertrag kann grundsätzlich nur von allen Beteiligten gemeinsam geändert werden. Eine Änderung kann erfolgen, wenn Einverständnis beider Seiten besteht, und der Nachtrag/Änderung zum Mietvertrag erkennbar auf den Ursprungsvertrag Bezug genommen wird.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-aendern/

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Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von go599120-95):
Als wir damals in die Wohnung eingezogen sind,
Wann war denn das?
Zitat (von go599120-95):
Was genau bedeutet das jetzt für uns? Ist der Vertrag noch gültig?Kann ich dadurch Rechte geltend machen und wen ja welcher Art?
Für euch bedeutet das, dass ihr schon lange einen gültigen MV habt, den ersten, von beiden Parteien unterschriebenen. Das Original.
Zitat (von go599120-95):
Das ist doch dann Dokument Fälschung oder?
Nein, das ist ungültig.
Was die Vermieterin euch Monate später geschickt hat, könnt ihr abheften. Genau zum Original-MV.
An welche Rechte hast du denn gedacht?
Gibts jetzt Ärger mit der Vermieterin oder wollt ihr ausziehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von go599120-95):
haben meine frau und ich den Mietvertrag zusammen mit der Vermieterin unterschrieben. Ein paar Monate später hat unsere Vermieterin eine Kopie dessen Vertrages an uns geschickt und uns auf Verstöße gegen die Tierhaltung im Haus verwiesen.


Verständnisfrage

Ich habt aber den "originalen" Mietvertrag, den Ihr damals zusammen unterschrieben habt in der ursprünglichen Form vorliegen, oder habt Ihr nun nur die "geänderte" Kopie der Vermieterin??

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go599120-95):
Ein paar Monate später hat unsere Vermieterin eine Kopie dessen Vertrages an uns geschickt
Hast Du ein Original des unterschriebenen Mietvetrags? Oder nur die Kope?

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#6
 Von 
go599120-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was die Vermieterin euch Monate später geschickt hat, könnt ihr abheften. Genau zum Original-MV.
An welche Rechte hast du denn gedacht?
Gibts jetzt Ärger mit der Vermieterin oder wollt ihr ausziehen?


Verstehe ich das richtig das, dass was sie geändert hat rechtlich richtig ist?

Ärger gibt es.. Wir wollen ausziehen und sie versucht uns um unsere Kaution zu betrügen. Aufjeden Fall werden wir zu einem Anwalt gehen.
Könnten wir sie z.B wegen Dokument Fälschung anzeigen?
Denn sie hat ja den original MV ergänzt nach dem wir ihn unterschrieben haben und das ohne unsere Zustimmung.

-- Editiert von go599120-95 am 06.01.2022 20:23

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von go599120-95):
Verstehe ich das richtig das, dass was sie geändert hat rechtlich richtig ist?


Die Vermieterin kann auf ihr Exemplar schreiben, was sie will. Sie kann da auch Bilder drauf malen oder Kaffee drüber schütten.

Es wird halt nur nicht zum Inhalt eures gemeinsamen Vertrages.

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go599120-95):
Verstehe ich das richtig das, dass was sie geändert hat rechtlich richtig ist?

Ob das richtig oder falsch ist, kann Euch ganz egal sein. Für Euch gilt der MV ohne Zusatzeintragungen

Zitat (von go599120-95):
Ärger gibt es.. Wir wollen ausziehen und sie versucht uns um unsere Kaution zu betrügen. Aufjeden Fall werden wir zu einem Anwalt gehen.
Könnten wir sie z.B wegen Dokument Fälschung anzeigen?[/quot[/i]
Ob eine Anzeige wegen Dokument Fälschung vorliegt wird Euch der Anwalt rechtssicher
sagen.

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Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn der Fragesteller aber kein Original hat ohne die Zusatzeintragungen könnte sich ein Beweisproblem ergeben.

Die Vermieterin hat ein Exemplar mit beiden Original-Unterschriften und den Zusatzeintragungen.
Was hat der Fragesteller?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

@ go599120-95
Warum gibt es keine klare Antwort auf die schon in #4 gestellte Frage ob der Mieter auch ein Exemplar des ursprünglichen Mietvertrages, also ohne diese Zusätze hat ? das wäre nämlich normal. Die Antwort in # 6 mit dem Wort: "den original MV" (Einzahl) klingt so, als ob nur 1 Exemplar des Mietvertages unterschrieben wurde. Wenn dies stimmt, wird der Mieter Schwierigkeiten haben zu beweisen, dass die Änderungen (mit den Zusätzen)
nach der Unterschrift vorgenommen wurden.










-- Editiert von Spezi-2 am 07.01.2022 11:41

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Und nochmal:

Zitat (von bostonxl):
Hast Du ein Original des unterschriebenen Mietvetrags? Oder nur die Kope?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von go599120-95):
Verstehe ich das richtig das,
Ich würde auch gern erst lesen:
Hast du den Original-Mietvertrag zu Hause? Original ist OHNE Änderungen.

Zitat (von go599120-95):
Wir wollen ausziehen und sie versucht uns um unsere Kaution zu betrügen.
Jetzt schon? Die Kaution bekommt man meist erst ca 6 Monate NACH dem Auszug zurück. Es ist bei euch noch lange Zeit.
Zitat (von go599120-95):
Aufjeden Fall werden wir zu einem Anwalt gehen.
Ja, das ist schließlich eines Menschen Recht. Anwälte wollen auch was verdienen.
Zitat (von go599120-95):
Könnten wir sie z.B wegen Dokument Fälschung anzeigen?
Ja, möglich ist das, vielleicht aber sinnlos.
Zitat (von go599120-95):
Denn sie hat ja den original MV ergänzt nach dem wir ihn unterschrieben haben und das ohne unsere Zustimmung.
Damit sind wir einmal im Kreis herum.

Hast du den Original-MV zu Hause?
Und AUCH noch eine Kopie mit Änderungen ?

Nimm bitte nicht gleich die große Keule mit Straftaten...Niemand weiß, ob Betrug, Fälschung o.s.ä. vorliegt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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