Hallo.
Als wir damals in die Wohnung eingezogen sind, haben meine frau und ich den Mietvertrag zusammen mit der Vermieterin unterschrieben. Ein paar Monate später hat unsere Vermieterin eine Kopie dessen Vertrages an uns geschickt und uns auf Verstöße gegen die Tierhaltung im Haus verwiesen.
In dieser Kopie wahren allerdingens viele Sachen nachträglich eingetragen. Um nur einen Teil zu erläutern, sollte nur eine Katze genehmigt gewesen sein anstatt 2.
Wie gesagt es wurde noch einige Punkte mehr hinzugefügt als besprochen Wahren und die wir Voralem NIE unterschrieben haben.
Das ist doch dann Dokument Fälschung oder?
Was genau bedeutet das jetzt für uns?
Ist der Vertrag noch gültig?
Kann ich dadurch Rechte geltend machen und wen ja welcher Art?
Ich danke schon einmal für Antworten
Mfg
Vermieter ergänzt viele Details im Mietvertrag nach beidseitiger Unterschrift
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein Vertrag kann grundsätzlich nur von allen Beteiligten gemeinsam geändert werden. Eine Änderung kann erfolgen, wenn Einverständnis beider Seiten besteht, und der Nachtrag/Änderung zum Mietvertrag erkennbar auf den Ursprungsvertrag Bezug genommen wird.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-aendern/
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wann war denn das?ZitatAls wir damals in die Wohnung eingezogen sind, :
Für euch bedeutet das, dass ihr schon lange einen gültigen MV habt, den ersten, von beiden Parteien unterschriebenen. Das Original.ZitatWas genau bedeutet das jetzt für uns? Ist der Vertrag noch gültig?Kann ich dadurch Rechte geltend machen und wen ja welcher Art? :
Nein, das ist ungültig.ZitatDas ist doch dann Dokument Fälschung oder? :
Was die Vermieterin euch Monate später geschickt hat, könnt ihr abheften. Genau zum Original-MV.
An welche Rechte hast du denn gedacht?
Gibts jetzt Ärger mit der Vermieterin oder wollt ihr ausziehen?
Zitathaben meine frau und ich den Mietvertrag zusammen mit der Vermieterin unterschrieben. Ein paar Monate später hat unsere Vermieterin eine Kopie dessen Vertrages an uns geschickt und uns auf Verstöße gegen die Tierhaltung im Haus verwiesen. :
Verständnisfrage
Ich habt aber den "originalen" Mietvertrag, den Ihr damals zusammen unterschrieben habt in der ursprünglichen Form vorliegen, oder habt Ihr nun nur die "geänderte" Kopie der Vermieterin??
Hast Du ein Original des unterschriebenen Mietvetrags? Oder nur die Kope?ZitatEin paar Monate später hat unsere Vermieterin eine Kopie dessen Vertrages an uns geschickt :
ZitatWas die Vermieterin euch Monate später geschickt hat, könnt ihr abheften. Genau zum Original-MV. :
An welche Rechte hast du denn gedacht?
Gibts jetzt Ärger mit der Vermieterin oder wollt ihr ausziehen?
Verstehe ich das richtig das, dass was sie geändert hat rechtlich richtig ist?
Ärger gibt es.. Wir wollen ausziehen und sie versucht uns um unsere Kaution zu betrügen. Aufjeden Fall werden wir zu einem Anwalt gehen.
Könnten wir sie z.B wegen Dokument Fälschung anzeigen?
Denn sie hat ja den original MV ergänzt nach dem wir ihn unterschrieben haben und das ohne unsere Zustimmung.
-- Editiert von go599120-95 am 06.01.2022 20:23
ZitatVerstehe ich das richtig das, dass was sie geändert hat rechtlich richtig ist? :
Die Vermieterin kann auf ihr Exemplar schreiben, was sie will. Sie kann da auch Bilder drauf malen oder Kaffee drüber schütten.
Es wird halt nur nicht zum Inhalt eures gemeinsamen Vertrages.
ZitatVerstehe ich das richtig das, dass was sie geändert hat rechtlich richtig ist? :
Ob das richtig oder falsch ist, kann Euch ganz egal sein. Für Euch gilt der MV ohne Zusatzeintragungen
ZitatÄrger gibt es.. Wir wollen ausziehen und sie versucht uns um unsere Kaution zu betrügen. Aufjeden Fall werden wir zu einem Anwalt gehen. :
Könnten wir sie z.B wegen Dokument Fälschung anzeigen?[/quot[/i]
Ob eine Anzeige wegen Dokument Fälschung vorliegt wird Euch der Anwalt rechtssicher
sagen.
Wenn der Fragesteller aber kein Original hat ohne die Zusatzeintragungen könnte sich ein Beweisproblem ergeben.
Die Vermieterin hat ein Exemplar mit beiden Original-Unterschriften und den Zusatzeintragungen.
Was hat der Fragesteller?
@ go599120-95
Warum gibt es keine klare Antwort auf die schon in #4 gestellte Frage ob der Mieter auch ein Exemplar des ursprünglichen Mietvertrages, also ohne diese Zusätze hat ? das wäre nämlich normal. Die Antwort in # 6 mit dem Wort: "den original MV" (Einzahl) klingt so, als ob nur 1 Exemplar des Mietvertages unterschrieben wurde. Wenn dies stimmt, wird der Mieter Schwierigkeiten haben zu beweisen, dass die Änderungen (mit den Zusätzen)
nach der Unterschrift vorgenommen wurden.
-- Editiert von Spezi-2 am 07.01.2022 11:41
Und nochmal:
ZitatHast Du ein Original des unterschriebenen Mietvetrags? Oder nur die Kope? :
Ich würde auch gern erst lesen:ZitatVerstehe ich das richtig das, :
Hast du den Original-Mietvertrag zu Hause? Original ist OHNE Änderungen.
Jetzt schon? Die Kaution bekommt man meist erst ca 6 Monate NACH dem Auszug zurück. Es ist bei euch noch lange Zeit.ZitatWir wollen ausziehen und sie versucht uns um unsere Kaution zu betrügen. :
Ja, das ist schließlich eines Menschen Recht. Anwälte wollen auch was verdienen.ZitatAufjeden Fall werden wir zu einem Anwalt gehen. :
Ja, möglich ist das, vielleicht aber sinnlos.ZitatKönnten wir sie z.B wegen Dokument Fälschung anzeigen? :
Damit sind wir einmal im Kreis herum.ZitatDenn sie hat ja den original MV ergänzt nach dem wir ihn unterschrieben haben und das ohne unsere Zustimmung. :
Hast du den Original-MV zu Hause?
Und AUCH noch eine Kopie mit Änderungen ?
Nimm bitte nicht gleich die große Keule mit Straftaten...Niemand weiß, ob Betrug, Fälschung o.s.ä. vorliegt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten