Hallo ,
Wir haben einen wohnungsbezogenen WBS beantragt und wurden abgelehnt, da mein Gehalt fiktiv hochgerechnet wurde.
Am 26.11 haben wir diesen beantragt, am 20.12 die Ablehnung erhalten am 21.12 war ich beim Anwalt .
Dieser schrieb einen Widerspruch und wollte diesen im neuen Jahr begründen .
Am 5.1 war ich dort,um alle Papiere abzugeben.
Wir wollen zum 1.2 in die neue Wohnung einziehen und stehen massiv unter Druck, was der Anwalt auch weiß.
Nun rief ich heute an, um zu Fragen , wie es aussieht , da bekomme ich zu hören , dass er nicht hexen könne und er aber nicht sagen kann wie lange es dauert.
Zudem habe ich ihn gefragt , was das alles ungefähr Kosten wird ,dazu habe ich auch keine Aussage erhalten.
Wie ist das geregelt, muss ich nicht vorher Bescheid bekommen , was das alles ungefähr kosten wird ?
Wir sind jetzt total verunsichert und wissen nicht , ob wir den Anwalt wechseln sollen.
Die Stadt muss ja auch noch Zeit haben zu reagieren .
Hätte der Anwalt uns informieren müssen , dass er es nicht schafft ?
Danke schonmal allen für die Hilfe.
Anwaltswechsel?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Nein. Vermutlich habt ihr dem Anwalt eine Vollmacht unterschrieben?Zitatmuss ich nicht vorher Bescheid bekommen , was das alles ungefähr kosten wird...Hätte der Anwalt uns informieren müssen, dass er es nicht schafft ? :
Der Anwalt konnte sich frühestens am 5.1. auf deine Sache stürzen. Er kann tatsächlich nicht hexen und hat evtl. mehrere wichtige Sachen auf dem Tisch?ZitatAm 5.1 war ich dort,um alle Papiere abzugeben. :
Und er kann auch nicht abschätzen, wie schnell die Widerspruchstelle reagiert. Maximal 3 Monate Zeit haben sie.
Meine Empfehlung:
Nicht den Anwalt wechseln.
Aber:
Es könnte auch mit dem schnellsten Anwalt aller Zeiten der Widerspruch abgelehnt werden können.
Wenn ich richtig rechne, sind seit Abgabe der Unterlagen beim Anwalt gerade mal zwei Arbeitstage vergangen. Du hattest 15 Tage gebraucht, um die Unterlagen des Anwalts zu vervollständigen. Fällt Dir was auf? Abgesehen davon soll der Anwalt in diesen zwei Tagen den Fall durcharbeiten, den Widerspruch substantiiert begründen, sein Vorzimmer soll das ganze schreiben und dann auf dem Postweg auch noch bei der Behörde eintreffen?
Abgesehen davon ist jeder Fall für den Mandanten ein dringender Fall, wirklich jeder. Aber auch bei Anwälten gilt: Fristen und Termine sind zunächst abzuarbeiten. Danach geht es der Reihe nach. Und Deine Sache ist nun wirklich nicht so dringend. Denn auch die Widerspruchsbehörde arbeitet der Reihe nach ab. Und da sind zumindest bei uns die Wartezeiten grundsätzlich und wegen Corona insbesondere etwa drei Monate bis zum Bescheid. Das scheint ein Bundesstandart zu sein, wenn man das mal auch so hier im Forum verfolgt. Anders ausgedrückt: selbst wenn die Begründung heute der Behörde vorliegen würde, hättet Ihr keinen Bescheid bis zum 1. Febr. Denn auch in der Behörde gibt es eine Posteingangsstelle, ein erstes Lesen, Transport in die zutreffende Abteilung, dann zum Sachbearbeiter, der auch der Reihe nach abarbeitet, wenn er denn überhaupt schon aus dem Urlaub zurück ist. Es ist also wirklich einerlei, ob die Begründung jetzt dort eingeht oder später. Ich würde mich auf jeden Fall auf eine längere Bearbeitungsdauer einstellen.
wirdwerden
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Zitat:Wir wollen zum 1.2 in die neue Wohnung einziehen und stehen massiv unter Druck, was der Anwalt auch weiß.
Wollen will man viel.
Zitat:Wie ist das geregelt, muss ich nicht vorher Bescheid bekommen , was das alles ungefähr kosten wird ?
Bei einem Anwalt sollte man das erfragen
ZitatWie ist das geregelt, muss ich nicht vorher Bescheid bekommen , was das alles ungefähr kosten wird ? :
Nicht wenn er nur die gesetzlichen Kosten nimmt.
Da die Kosten gesetzlich geregelt sind, entfällt die Hinweispflicht, da diese jederzeit von jedermann nachgelesen werden können,
Zitatda bekomme ich zu hören , dass er nicht hexen könne :
Ich frage mich ernsthaft, was man da eigentlich erwartet hat?
Man braucht wochenlang um die Unterlagen zum Anwalt zu bringen und der soll dann innerhalb von 16 Stunden alles erledigt haben?
ZitatHätte der Anwalt uns informieren müssen , dass er es nicht schafft ? :
In der Regel sind Anwälte nicht hellseherisch veranlagt.
Und vor allem, was meint man mit "nicht schafft"?
ZitatWir sind jetzt total verunsichert und wissen nicht , ob wir den Anwalt wechseln sollen. :
Das wäre derzeit wohl nur empfehlenswert, wenn man den Einzug für 2023 plant...
ZitatDie Stadt muss ja auch noch Zeit haben zu reagieren . :
Vor allem muss euer Fall dann auch erst mal an der Reihe sein.
Dann auch in der Behörde wartet man nicht nur auf euren Fall ...
So einmal für alle: also wir waren bereits vor den Feiertagen bei ihm und ich hatte alle nötigen Unterlagen dabei , er wollte sie aber nicht, da er zu viel zutun habe und es nicht schaffen würde diese durchzuschauen.
Wenn es ja nicht zu schaffen ist in diese Wohnung zu ziehen bzw. den WBS zu rechtzeitig zu erhalten, wäre es ja dann nicht fair gewesen dies zu kommunizieren.?
Es handelt sich ja hierbei um einen wohnungsbezogenen WBS.
Dass die Behörde Zeit braucht , weiß ich , dafür brauchen sie aber etwas um zu arbeiten.
Danke an alle die die Fragen beantwortet haben.
Ich benötige ansonsten keinen Rat mehr und schließe den Beitrag.
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