Einseitige Vertragsverlängerung aufgrund von zu Hoher Rückerstattung von Beiträgen.

10. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go599407-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitige Vertragsverlängerung aufgrund von zu Hoher Rückerstattung von Beiträgen.

Hallo! Ich würde mich freuen, ein Feedback durch euch für folgenden Sachverhalt zu bekommen:

Person A kündigt Mitgliedschafts-Vertrag (Fitnessstudio der Firma B) im Oktober 2020 nächstmöglich (und entzieht zum Vertragsende die EInzugsermächtigung) mit der Bitte, die Coronaschließzeiten im Mai 2020 von der Kündigungsfrist abzuziehen.

FIrma B bestätigt Kündigung zum 31.12.2021.

Firma B zieht in den Monaten 01-03/21 keine Mitgliedsbeiträge ein.

Person A bittet im November 21 um die Erstattung der gezahlten Beiträge für Zeiten, in denen Firma B coronabedingt geschlossen war.

Firma B erstattet Beiträge für 9 Monate.


Ende Dezember 2021 wird Person A ein Mitgliedschaftsbeitrag für 01/2022 vom Konto abgebucht.

Person A versucht Rücksprache mit Firma B zu halten, dies ist durch Schließzeiten der Firma nicht innerhalb der Zeitspanne möglich, in der eine Rückbuchung der Lastschrift möglich ist (8 Tage).

Person A veranlasst Rückbuchung erfolgreich.

Person A hält telefonische Rücksprache mit Firma B - diese schildert, dass der Vertrag erst zu 03+2022 gekündigt sei. Auf Nachfrage durch Person A, wie es zu diesem Kündigungsdatum kommt, wenn die Kündigung doch zum 31.12.21 bestätigt wurde, legt Chefin der Firma B auf und lässt ein Schreiben zu kommen.

im Schreiben (Zusammenfassung):
- Firma B hatte insgesamt 9 Monate geschlossen.
- da 01-03/21 keine Beiträge eingezogen wurden und dennoch 9 Monate Rückerstattet wurden, habe Person A nun ein "Beitragsdefizit von 3 Monatsbeiträgen", welche die (einseitige, ohne Wissen des andern!) Vertragsverlängerung begründen.

Am gleichen Tag erhält Person A eine Mail von einem durch Firma B beautragtem Inkasso-Unternehmen aufgrund der Rückbuchung in Höhe des Monatsbeitrags + Inkassogebühren.

______________________________

Person A ist bereit, die zu viel "erstatteten" 3 Monatsbeiträge zurück zu zahlen, hält die Inkasso-kosten aber für nicht gerechtfertigt, da die EInzugsermächtigung für Firma B ja zum 31.12.21 aufgehoben wurde.



Wie würdet Ihr den Sachverhalt bewerten? Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go599407-48):
ies ist durch Schließzeiten der Firma nicht innerhalb der Zeitspanne möglich, in der eine Rückbuchung der Lastschrift möglich ist (8 Tage).

Der Fall spielt nicht in DE? Hier kann man solche SEPA Lastschriften 13 Monate zurückbuchen lassen.



Zitat (von go599407-48):
da 01-03/21 keine Beiträge eingezogen wurden

Warum konkret nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go599407-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Fall spielt nicht in DE? Hier kann man solche SEPA Lastschriften 13 Monate zurückbuchen lassen.


Doch, in Deutschland. Habe auch bemerkt, das bei der Sparkasse einfach nur steht, dass es 8 Tage lang "ganz unkompliziert" geht.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum konkret nicht?


Das ist eine sehr gute Frage! Firma B behauptet, Person A habe im Studio danach gefragt, was definitiv so nicht stimmt und auch schriftlich so übermittelt wurde.

Vorstellbar ist für mich, dass die Bitte, den "Coronamonat" Mai von der Kündigungsfrist abzuziehen so interpretiert würde.

Aber der für mich unnachvollziehbare Punkt ist:
Wenn Firma B mehr auszahlt, als sie sozusagen eingezogen hat, ist das doch ein Fehler durch Firma B, eben gerade weil um die Erstattung der gezahlten gebeten wurde, und rechtfertigt keine (einseitige) Vertragsverlängerung, oder?



-- Editiert von go599407-48 am 11.01.2022 06:22

0x Hilfreiche Antwort

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