Stellenbeschreibung Tätigkeiten weichen ab

11. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pachan88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellenbeschreibung Tätigkeiten weichen ab

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur einer Stellenbeschreibung bzw. Tätigkeiten die nicht im Arbeitsvertrag enthalten sind.

Ich bin gelernter Mechatroniker. Habe auch eine Ausbildung zum Mechatroniker abgeschlossen.

Bin bzw. wurde als Mechaniker eingestellt und habe auch einen Mechaniker Arbeitsvertrag erhalten.

In der Stellenbeschreibung sind auch keine elektrischen Tätigkeiten vorhanden.

Muss ich dann elektrische Tätigkeiten durchführen, wenn das mein Chef will, obwohl ich nur einen Mechaniker Arbeitsvertrag habe?

Danke im Voraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Andere Frage:
Wieviel Elan wollen Sie für Ihren Job mitbringen und wie viele der von Ihnen bereits erlangten Kentnisse wollen sie in den Job einbringen bzw. durch die Tätigkeit verfestigen?

Sie haben die Qualifikation, was spricht gegen elektrische Tätigkeiten? Wenn Sie diese Tätigkeiten zukünftig öfter machen sollen könnte man - wenn es Ihnen darum geht - dann über eine Gehaltserhöhung sprechen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
elektrische Tätigkeiten

Was habe ich mir denn unter 'elektrische Tätigkeiten' vorzustellen? Steckdosen verdrahten, Sicherungskästen ...? Was eben Elektriker machen - oder doch im Umfeld deiner üblichen Arbeit?

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#3
 Von 
Pachan88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sie haben die Qualifikation, was spricht gegen elektrische Tätigkeiten?


Mir geht es mehr ums rechtliche. Bin ich versichert, wenn ich etwas "kaputt" mache?

Ist ja laut Arbeitsvertrag nicht mein Aufgabengebiet. Am Ende heißt, dies ist nicht deine Aufgabe, du darfst sowas gar nicht machen.

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#4
 Von 
Pachan88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was habe ich mir denn unter 'elektrische Tätigkeiten' vorzustellen?


Arbeite in einem Pharmaunternehmen, hauptsächlich Kabel verlegen. Neue Sensoren anschließen oder auch schonmal einen Ablauf der Maschine geändert. Meiner Meinung nach bin ich bei diesen Tätigkeiten nicht versichert, da ich diese ja nicht ausführen darf.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
Meiner Meinung nach bin ich bei diesen Tätigkeiten nicht versichert, da ich diese ja nicht ausführen darf.

Und woher weißt du das, dass du solche Arbeiten nicht ausführen darfst?

Wenn diese Arbeiten tatsächlich zwingend an einschlägige Qualifikation gebunden sein sollten, erübrigt sich im Grunde deine Anfrage hier: Wenn nicht erlaubt, darfst du nicht.

Bleibt auf der anderen Seite, dass du doch Anweisungen erhältst, die einem generellen 'Nicht_Dürfen' widersprechen. Dann bist du freilich in der Situation, dass du deine Bedenken schriftlich geltend machen musst und die Arbeiten doch ausführst. Und am besten bittest du um schriftliche Anweisung, zeitgleich mit der Darstellung der Bedenken.
Sollte was schiefgehen, bist du auf der sicheren Seite. Und versichert bist du in jedem Fall, solange du nicht Dinge tust, die dir ausdrücklich untersagt sind.

-- Editiert von blaubär+ am 11.01.2022 11:37

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich denke, hier wird die Funktion einer Stellenbeschreibung völlig falsch eingeschätzt. Insbesondere beinhaltet sie keinerlei Wirkungen im Außenverhältnis, also etwa auf Versicherungsansprüche/Leistungen. Die Stellenbeschreibung ist ein Hilfsmittel, welches den Vertragsparteien bei der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses helfen soll. Etwa bei der Festlegung des Lohnes, der Definition der zu erbringenden Arbeit. Und - je komplexer ein Arbeitsbereich ist, desto schwieriger wird es auch, das Tätigkeitsfeld abschließend zu erfassen. Also, nicht verrückt machen, den Job ausüben und den Arbeitgeber dann auf eine fehlende Qualifikation hinweisen, wenn man dieselbe persönlich nicht vorweisen kann.

wirdwerden

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#7
 Von 
Pachan88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke, hier wird die Funktion einer Stellenbeschreibung völlig falsch eingeschätzt. Insbesondere beinhaltet sie keinerlei Wirkungen im Außenverhältnis, also etwa auf Versicherungsansprüche/Leistungen.


Wie sieht es aber dann mit dem Arbeitsvertrag aus? Wenn in meinem Vertrag steht, dass ich als Mechaniker eingestellt bin, kann doch keiner von mir verlangen, dass ich elektrische Tätigkeiten ausführen muss.

Ist doch dasselbe, wenn ein LKW Fahrer in der Firma Fliesen verlegen muss.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
Ist doch dasselbe, wenn ein LKW Fahrer in der Firma Fliesen verlegen muss.

Kann sein oder auch nicht.
In deinem AV wird es einen Passus geben, dass man dir andere, zumutbare Tätigkeiten anweisen darf - also ja, wenn LKW-Fahrer und Fliesenleger in etwa auf demselben Niveau liegen. (Ich weiß es nicht.) Und nein, wenn es ordentlich klafft: LKW-Fahrer und Pfortendienst oder dgl.
Wenn und da in deinem AV 'Mechaniker' steht, wird das deine Haupttätigkeit sein. Da gibt es einen klar fokussierten Bereich, was dazu gehört. Und es wird einen Saum an Tätigkeiten geben, bei dem es nicht so klar ist, gleichwohl sicher nicht weitab.
Weiter können sich Tätigkeiten im Betrieb in eine andere Richtung bewegen, als eingangs gedacht und geplant. Das passiert oft und eher schleichend, oft auch in stillschweigender Übereinstimmung. Dann ruckelt es gewaltig und hier im Forum tauchen Anfragen der Art auf 'Kann ich verlangen, wieder nach meinem Ursprungs-AV beschäftigt zu werden'

Das Thema ließe sich noch ausbauen.
Freilich kannst du dich gegen die ungeliebte Tätigkeit wehren, wenn intern keine akzeptable Lösung zu erreichen ist. Dafür gibt es am Ende ja die Arbeitsgerichte.
Die Klage vor dem Arbeitsgericht selbst ist nicht einmal schwierig; allerdings ist es nicht Nichts, gegen den AG zu klagen.

-- Editiert von blaubär+ am 11.01.2022 13:10

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
Am Ende heißt, dies ist nicht deine Aufgabe, du darfst sowas gar nicht machen.
Wenn dein Chef aber weiß, dass du eine abgeschlossene Ausbildung als Mechatroniker hat und dir eine Arbeit anweist /Arbeitsanweisung gibt, dann wirst du diese vermutlich auch ausführen können und sollen.
Wenn ein Fliesenleger oder LKW-Fahrer im Rahmen seiner Tätigkeit etwas kaputt macht, hat die Firma iaR eine Versicherung.
Dein AG hat sowas vermutlich auch.

Warum hat der dich eigentlich NICHT als Mechatroniker eingestellt?
Was genau an Tätigkeiten ist in deinem Arbeitsvertrag verankert?
Oder: Machst du tatsächlich nur Mechaniker-Arbeiten? Nie auch nur etwas minimal anderes?
Zitat (von Pachan88):
hauptsächlich Kabel verlegen
Als Mechaniker???

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pachan88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum hat der dich eigentlich NICHT als Mechatroniker eingestellt?
Was genau an Tätigkeiten ist in deinem Arbeitsvertrag verankert?
Oder: Machst du tatsächlich nur Mechaniker-Arbeiten? Nie auch nur etwas minimal anderes?


Weil wir keine verantwortliche Elektrofachkraft in der Firma haben, die für unsere elektrischen Tätigkeiten haftet bzw. Anweisungen gibt.

In meinen Arbeitsvertrag stehen nur mechanische Tätigkeiten, keine elektrischen. Es gibt auch keinen Passus, dass ich mehr ausüben soll bzw. kann.

Hauptsächlich nur mechanische Tätigkeiten. Durch einen neuen Vorgesetzten (ohne elektrische qualifiziertes Wissen) müssen wir Mechatroniker jetzt auch die elektrischen Tätigkeiten machen, dazu gehört: Leitungen verlegen, Sensorkabel tausche, Sensoren tauschen, Schaltschränke durchmessen etc.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
Ich bin gelernter Mechatroniker. Habe auch eine Ausbildung zum Mechatroniker abgeschlossen.

Und waren darin solche "elektrische Tätigkeiten" enthalten?
Sind diese "elektrische Tätigkeiten" im Berufsbild des Mechatronikers enthalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pachan88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und waren darin solche "elektrische Tätigkeiten" enthalten?
Sind diese "elektrische Tätigkeiten" im Berufsbild des Mechatronikers enthalten?


Jaa, Mechatroniker werden mechanisch und elektrisch geschult, sowie ein bisschen IT.

Aber nicht mein Arbeitsvertrag Mechaniker

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
Aber nicht mein Arbeitsvertrag Mechaniker
Hast du denn schon einen Schaden verursacht, obwohl du längst mehr als nur rein mechanische Tätigkeiten ausführst (und sogar die Quali hast)
Zitat (von blaubär+):
In deinem AV wird es einen Passus geben, dass man dir andere, zumutbare Tätigkeiten anweisen darf -
Bitte schau nochmal in deinen Arbeitsvertrag. Meist findet sich so etwas.

Stell dir vor, ein AN, in dessen AV sich Fliesenleger als vereinbarte Tätigkeit findet, beharrt nun darauf, nur Fliesen zu legen.
Weil... er wäre evtl. nicht versichert, wenn ihm ein Sack Fliesenkleber auf den Fuß fällt oder er beim Einkauf im Fachhandel irgendeinen Schaden verursacht. Oder der Kleber nicht klebt...er sei ja nur Fliesenleger.

Ich vermute, du machst dir unnötige Gedanken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Über die Dauer der Konversation hinweg komme ich zu der Vermutung, dass über die Frage der Tätigkeiten hinaus und jenseits des AV als Mechaniker womöglich ein anderer Konflikt traktiert wird, auf einer anderen Ebene, vll. eine generelle Unzufriedenheit.
Jedenfalls erscheint es eher ungewöhnlich, dass einer sich so vehement dagegen sträubt zu tun, was er im Grunde gelernt hat und kann ....

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Pachan88):
Jaa, Mechatroniker werden mechanisch und elektrisch geschult, sowie ein bisschen IT.

Also kann man das.



Zitat (von Pachan88):
Aber nicht mein Arbeitsvertrag Mechaniker

Meist gibt es in den vertraglichen Vereinbarungen eine Klausel, dass man Dir andere zumutbare Tätigkeiten zuweisen darf.
Der Arbeitsvertrag dann also nicht nur "Mechaniker".

Sollte man daher prüfen, sonst hat man schnell Abmahnung / Kündigung wegen "Arbeitsverweigerung".



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