Hallo Miteinander,
folgendes Szenario
Arbeitnehmer wird ordentlich gekündigt (Einhaltung der Kündigungsfrist)
2 Wochen später fristlos gekündigt
Kündigungsschutzklage eingereicht bis zur Berufungsverhandlung
Vergleich wird geschlossen, es wird danach vereinbart das das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Kündigung
mit Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist geendet hat, also nicht außerordentlich, fristlos.
Arbeitnehmer bekommt dann sein Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist und eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatz.
Arbeitnehmer bekommt nun ein Anhörungsbogen vom Arbeitsamt in dem angegeben wird das der Anspruch auf ALG1 ruht,
da Arbeitnehmer ja trotz ALG1 Gehalt bekommen hat und er das hätte wissen und melden müssen.
Was heißt das jetzt? Irgendwo habe ich gelesen das das ein Standard Schreiben vom Arbeitsamt ist, bei Abschluss
eines Vergleichs.
Und da das Arbeitsverhältnis lt. Vergleich ja ordentlich, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, geendet hat,
dürfte doch da nichts mehr zurückverlangt werden oder? von der Fristlosen Kündigung können die ja jetzt nicht ausgehen,
da im Vergleich die ordentliche vereinbart wurde. Bin verwirrt.
Danke vorab für eure Hilfe.
-- Editiert von Maximus123mitglied am 12.01.2022 18:00
-- Editiert von Moderator topic am 12.01.2022 19:14
-- Thema wurde verschoben am 12.01.2022 19:14
gerichtlicher Vergleich nach Kündigungsschutzklage
12. Januar 2022
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Frage vom 12. Januar 2022 | 17:58
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
gerichtlicher Vergleich nach Kündigungsschutzklage
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#1
Antwort vom 12. Januar 2022 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
ZunächstZitatda Arbeitnehmer ja trotz ALG1 Gehalt bekommen hat :
Dann: Es gibt nicht ALG 1 + Gehalt.
Es geht auch nicht um die fristlose, sondern um das im Vergleich Erreichte.
Das ist die Gehaltszahlung bis zum Beschäftigungsende und eine Abfindung.
Deshalb das Ruhen des Anspruchs.
#2
Antwort vom 12. Januar 2022 | 18:48
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann: Es gibt nicht ALG 1 + Gehalt. :
Es geht auch nicht um die fristlose, sondern um das im Vergleich Erreichte.
Das ist die Gehaltszahlung bis zum Beschäftigungsende und eine Abfindung.
Deshalb das Ruhen des Anspruchs.
Ah Okay, d.h. Arbeitnehmer müsste dann ggf. 3 Gehälter (Kündigungsfrist) ans Amt zurückzahlen.
Und ruhen kann der Anspruch nicht, weil im Vergleich die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde,
wieso machen die das immer so kompliziert?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWas heißt das jetzt? :
Das hier wegen des strafrechtlich relevanten Verhaltens ein entsprechendes Verfahren läuft und das man sich nun erklären kann und seine Unschuld beweisen kann,
#4
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Die Sprache heißt *behördisch*.Zitatwieso machen die das immer so kompliziert? :
Die Arbeitsagentur konnte nicht wissen/ahnen/voraussehen, wie der Rechtsstreit ausgeht. Deshalb dieses Schreiben.
#5
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:43
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas hier wegen des strafrechtlich relevanten Verhaltens ein entsprechendes Verfahren läuft und das man sich nun erklären kann und seine Unschuld beweisen kann, :
Was muss man da jetzt machen? den Vergleich haben die bereits vorliegen, also
müsste man reinschreiben das ein Vergleich geschlossen wurde mit Einhaltung der Kündigungsfrist.
#6
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Die Fragen im Anhörungsbogen wahrheitsgemäß beantworten.ZitatWas muss man da jetzt machen? :
Was denn sonst?
Die Arbeitsagentur kann nur von dir als Leistungsbezieher/Kunde die notwendigen Infos erhalten.
Es geht nicht nur um die Kündigungsfrist, sondern um das Ergebnis des Vergleichs.
-- Editiert von Anami am 12.01.2022 19:51
#7
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatDie Arbeitsagentur konnte nicht wissen/ahnen/voraussehen, wie der Rechtsstreit ausgeht. Deshalb dieses Schreiben. :
ZitatEs geht nicht nur um die Kündigungsfrist, sondern um das Ergebnis des Vergleichs. :
Du solltest Dich eventuell mal vor dem posten informieren, was so ein Anhörungsbogen ist und was er bedeutet,
#8
Antwort vom 13. Januar 2022 | 11:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ist nicht so schwer. Der TE wird angehört zum Sachverhalt xy.ZitatDu solltest Dich eventuell mal vor dem posten informieren, was so ein Anhörungsbogen ist und was er bedeutet, :
Der TE hat es vermutlich längst verstanden.
Bevor der TE nicht angehört wurde und sich erklärt hat, kann und wird die Arbeitsagentur keine Rückforderung/Erstattung bescheiden.
§ 24 SGB X
In dem man den Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllt.ZitatDas hier wegen des strafrechtlich relevanten Verhaltens ein entsprechendes Verfahren läuft und das man sich nun erklären kann und seine Unschuld beweisen kann, :
Man muss tatsächlich nicht immer alles ausdehnen bis *schlimmstenfalls*.
#9
Antwort vom 13. Januar 2022 | 16:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatMan muss tatsächlich nicht immer alles ausdehnen bis *schlimmstenfalls*. :
Man wirft ihm bereits "Sozialbetrug" vor, da gibt es nicht mehr viel auszudehnen ...
#10
Antwort vom 13. Januar 2022 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ich hatte verstanden, es geht um ALG1, die altbekannte Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Und: Es wird ihm jetzt die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Er wird angehört, wenn er den Bogen ausfüllen möchte.ZitatMan wirft ihm bereits "Sozialbetrug" vor, da gibt es nicht mehr viel auszudehnen ... :
Der gerichtliche Vergleich liegt der Agentur bereits vor.
Bevor nun der VA (vermutlich mit einer Rückforderung der Summe X) in die Welt gesetzt werden kann, muss die Agentur dem TE erst die Möglichkeit geben, ihn anzuhören.
Vielleicht lesen wir noch, was in dem Schreiben tatsächlich steht. Es ist garantiert mehr als:
Zitatda Arbeitnehmer ja trotz ALG1 Gehalt bekommen hat und er das hätte wissen und melden müssen. :
Und jetzt?
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