Wer ist der Vermieter??

12. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist der Vermieter??

Hallo zusammen. Mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe jemand kann mir dazu etwas sagen. Wenn ein vermietetes Haus verkauft wird, wer ist dann der Vermieter? Nur die Person die das Haus gekauft hat (also z.b. der Mann) oder beide Eheleute?
Wenn es zu einem Termin mit dem Vermieter kommt, wen muss man dann hinein lassen?
Ich hoffe die Frage ist verständlich formuliert

Fragen zur Miete?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
wer ist dann der Vermieter?

Vermieter ist, wer durch vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze den Status "Vermieter" erlangt hat.



Zitat (von MaPe162):
Nur die Person die das Haus gekauft hat (also z.b. der Mann) oder beide Eheleute?

Oder gar keiner von denen.



Zitat (von MaPe162):
Wenn es zu einem Termin mit dem Vermieter kommt, wen muss man dann hinein lassen?

Diejenigen welche im konkreten Einzelfall das Recht auf Einlass haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Wohnungsverwaltung hat einer der Eheleute das Haus gekauft. Wie sieht es dann aus?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Laut Wohnungsverwaltung hat einer der Eheleute das Haus gekauft. Wie sieht es dann aus?

Nicht anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32288 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Wie sieht es dann aus?
Dann könnten trotzdem beide Eheleute als Vermieter auftreten. Käufer und Vermieter sind nicht unbedingt identisch.
Es könnte auch einer der Eheleute dem anderen Ehepartner eine Vollmacht erteilen, damit er die Aufgaben des Vermieters wahrnimmt.

Wie sieht es denn jetzt aus?
Hat sich ein neuer Vermieter schon vorgestellt?


-- Editiert von Anami am 12.01.2022 19:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher hieß es nur das einer von beiden das Haus gekauft hat und auch nur derjenige den Vertrag mit der Hausverwaltung unterschrieben hat.
Vorstellen gab es noch nicht. Daher die Frage wen man hinein lassen muss

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Dann könnten trotzdem beide Eheleute als Vermieter auftreten. Käufer und Vermieter sind nicht unbedingt identisch

Das sehe ich anders.
Da nach der Schilderung nur z.B. der Mann Käufer ist, ist auch nur er in den MIetvertrag eingetreten und Vertragspartner.
Die Ehefrau wäre vielleicht Bevollmächtigte aber nicht auch Vermieterin.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Vorstellen gab es noch nicht.

Vorstellen alleine reicht nicht, der Vermieter müsste schon beweisen, das er den Status "Vermieter" hat, wenn der Mieter das fordert.



Zitat (von Spezi-2):
Die Ehefrau wäre vielleicht Bevollmächtigte aber nicht auch Vermieterin

Selbstverständlich kann auch die Ehefrau den Status "Vermieter" bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich kann auch die Ehefrau den Status "Vermieter" bekommen.
Na dann nenne doch eine Möglichkeit, welche jemand anderen als den Käufer ohne Zutun des Mieters zum Vermieter macht. Da wäre ich wirklich sehr gespannt. § 566 BGB ist nämlich eigentlich sehr eindeutig.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Na dann nenne doch eine Möglichkeit, welche jemand anderen als den Käufer ohne Zutun des Mieters zum Vermieter macht.

Abgesehen von (Teil-)Schenkung, kann man sich ja mal mit dem juristischen Güterstand in der Ehe befassen, insbesondere mit der Gütergemeinschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Käufer und Vermieter sind nicht unbedingt identisch.


In den Mietvertrag tritt nach § 566 BGB nur der Käufer ein und das ist in diesem Fall der Ehemann. Die Ehefrau ist dagegen unter keinen Umständen in den Mietvertrag eingetreten, wenn sie nicht Käuferin ist.

Zitat:
Selbstverständlich kann auch die Ehefrau den Status "Vermieter" bekommen.


Das ist natürlich Unsinn für den hier vorliegenden Fall, dass der Mann alleine die Immobilie gekauft hat.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
§ 566 BGB ist nämlich eigentlich sehr eindeutig.

Ja, und ziemlich unvollständig, denn die in § 566 BGB vorausgesetzte Identität zwischen Vermieter und Eigentümer ist ja nicht in allen Konstellationen gegeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Ehefrau wäre vielleicht Bevollmächtigte aber nicht auch Vermieterin.


Vorerst. Das kann aber geändert werden wenn beide Vermieter sein wollen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das kann aber geändert werden wenn beide Vermieter sein wollen.


Klar, alles kann geändert werden. Es wäre aber ziemlich dumm vom Ehemann, die Immobilie alleine zu kaufen und dann die Hälfte an die Ehefrau zu verschenken. Das verursacht doppelte Notar- und Grundbuchkosten ohne dass es irgendeinen Vorteil hätte.

Die Gedanken von @Harry van Sell konzentrieren sich auf exotische Fallkonstellationen, für deren Vorliegen es aus dem Sachverhalt keine Anhaltspunkte gibt.

Der Mieter darf daher davon ausgehen, dass der Käufer auch sein neuer Vermieter ist. Davon abweichende Konstellationen hat der Vermieter zu beweisen.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32288 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Daher die Frage wen man hinein lassen muss
Wenn es so aussieht--- braucht man jetzt noch gar keinen hinein-bzw. hereinlassen.
Derjenige, der dann tatsächlich befugt und berechtigt ist, den wird man irgendwann mal hereinlassen müssen.
Derjenige wird sich vorher entsprechend legitimieren.
Derjenige wird seinen Wunsch zur Wohnungsbesichtigung schriftlich formulieren.

Wenn das dann soweit ist, kannst du gern hier fragen, wozu du verpflichtet sein könntest.
Verständlich ist vielleicht, dass ein Käufer /Vermieter mal sehen will, was er sich da gekauft hat. Oder?

Alle anderen möglichen Konstellationen kann man erstmal ---vergessen---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat es zur Besichtigung bereits gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32288 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Der Käufer hat es zur Besichtigung bereits gesehen.
Dann wird er DANN, wenn er auch Vermieter ist, evtl. nochmal Interesse haben, die gekaufte Immobilie zu besichtigen.
Wenn er das will, müsste er dir seinen Wunsch mit Terminvorschlägen schriftlich mitteilen.
Je nachdem, was er dann schreibt...

Zitat (von MaPe162):
Wenn es zu einem Termin mit dem Vermieter kommt, wen muss man dann hinein lassen?
Den Vermieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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