Hallo zusammen. Mich beschäftigt eine Frage und ich hoffe jemand kann mir dazu etwas sagen. Wenn ein vermietetes Haus verkauft wird, wer ist dann der Vermieter? Nur die Person die das Haus gekauft hat (also z.b. der Mann) oder beide Eheleute?
Wenn es zu einem Termin mit dem Vermieter kommt, wen muss man dann hinein lassen?
Ich hoffe die Frage ist verständlich formuliert
Wer ist der Vermieter??
12. Januar 2022
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Frage vom 12. Januar 2022 | 18:59
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist der Vermieter??
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#1
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitatwer ist dann der Vermieter? :
Vermieter ist, wer durch vertragliche Vereinbarungen oder Gesetze den Status "Vermieter" erlangt hat.
ZitatNur die Person die das Haus gekauft hat (also z.b. der Mann) oder beide Eheleute? :
Oder gar keiner von denen.
ZitatWenn es zu einem Termin mit dem Vermieter kommt, wen muss man dann hinein lassen? :
Diejenigen welche im konkreten Einzelfall das Recht auf Einlass haben.
#2
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:12
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Wohnungsverwaltung hat einer der Eheleute das Haus gekauft. Wie sieht es dann aus?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatLaut Wohnungsverwaltung hat einer der Eheleute das Haus gekauft. Wie sieht es dann aus? :
Nicht anders.
#4
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32288 Beiträge, 5678x hilfreich)
Dann könnten trotzdem beide Eheleute als Vermieter auftreten. Käufer und Vermieter sind nicht unbedingt identisch.ZitatWie sieht es dann aus? :
Es könnte auch einer der Eheleute dem anderen Ehepartner eine Vollmacht erteilen, damit er die Aufgaben des Vermieters wahrnimmt.
Wie sieht es denn jetzt aus?
Hat sich ein neuer Vermieter schon vorgestellt?
-- Editiert von Anami am 12.01.2022 19:28
#5
Antwort vom 12. Januar 2022 | 19:31
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Bisher hieß es nur das einer von beiden das Haus gekauft hat und auch nur derjenige den Vertrag mit der Hausverwaltung unterschrieben hat.
Vorstellen gab es noch nicht. Daher die Frage wen man hinein lassen muss
#6
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:03
Von
Status: Senior-Partner (6443 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Dann könnten trotzdem beide Eheleute als Vermieter auftreten. Käufer und Vermieter sind nicht unbedingt identisch
Das sehe ich anders.
Da nach der Schilderung nur z.B. der Mann Käufer ist, ist auch nur er in den MIetvertrag eingetreten und Vertragspartner.
Die Ehefrau wäre vielleicht Bevollmächtigte aber nicht auch Vermieterin.
#7
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatVorstellen gab es noch nicht. :
Vorstellen alleine reicht nicht, der Vermieter müsste schon beweisen, das er den Status "Vermieter" hat, wenn der Mieter das fordert.
ZitatDie Ehefrau wäre vielleicht Bevollmächtigte aber nicht auch Vermieterin :
Selbstverständlich kann auch die Ehefrau den Status "Vermieter" bekommen.
#8
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:12
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Na dann nenne doch eine Möglichkeit, welche jemand anderen als den Käufer ohne Zutun des Mieters zum Vermieter macht. Da wäre ich wirklich sehr gespannt. § 566 BGB ist nämlich eigentlich sehr eindeutig.ZitatSelbstverständlich kann auch die Ehefrau den Status "Vermieter" bekommen. :
#9
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatNa dann nenne doch eine Möglichkeit, welche jemand anderen als den Käufer ohne Zutun des Mieters zum Vermieter macht. :
Abgesehen von (Teil-)Schenkung, kann man sich ja mal mit dem juristischen Güterstand in der Ehe befassen, insbesondere mit der Gütergemeinschaft.
#10
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatKäufer und Vermieter sind nicht unbedingt identisch. :
In den Mietvertrag tritt nach § 566 BGB nur der Käufer ein und das ist in diesem Fall der Ehemann. Die Ehefrau ist dagegen unter keinen Umständen in den Mietvertrag eingetreten, wenn sie nicht Käuferin ist.
Zitat:Selbstverständlich kann auch die Ehefrau den Status "Vermieter" bekommen.
Das ist natürlich Unsinn für den hier vorliegenden Fall, dass der Mann alleine die Immobilie gekauft hat.
#11
Antwort vom 12. Januar 2022 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitat§ 566 BGB ist nämlich eigentlich sehr eindeutig. :
Ja, und ziemlich unvollständig, denn die in § 566 BGB vorausgesetzte Identität zwischen Vermieter und Eigentümer ist ja nicht in allen Konstellationen gegeben.
#12
Antwort vom 12. Januar 2022 | 21:40
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatDie Ehefrau wäre vielleicht Bevollmächtigte aber nicht auch Vermieterin. :
Vorerst. Das kann aber geändert werden wenn beide Vermieter sein wollen.
#13
Antwort vom 12. Januar 2022 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatDas kann aber geändert werden wenn beide Vermieter sein wollen. :
Klar, alles kann geändert werden. Es wäre aber ziemlich dumm vom Ehemann, die Immobilie alleine zu kaufen und dann die Hälfte an die Ehefrau zu verschenken. Das verursacht doppelte Notar- und Grundbuchkosten ohne dass es irgendeinen Vorteil hätte.
Die Gedanken von @Harry van Sell konzentrieren sich auf exotische Fallkonstellationen, für deren Vorliegen es aus dem Sachverhalt keine Anhaltspunkte gibt.
Der Mieter darf daher davon ausgehen, dass der Käufer auch sein neuer Vermieter ist. Davon abweichende Konstellationen hat der Vermieter zu beweisen.
#14
Antwort vom 13. Januar 2022 | 10:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32288 Beiträge, 5678x hilfreich)
Wenn es so aussieht--- braucht man jetzt noch gar keinen hinein-bzw. hereinlassen.ZitatDaher die Frage wen man hinein lassen muss :
Derjenige, der dann tatsächlich befugt und berechtigt ist, den wird man irgendwann mal hereinlassen müssen.
Derjenige wird sich vorher entsprechend legitimieren.
Derjenige wird seinen Wunsch zur Wohnungsbesichtigung schriftlich formulieren.
Wenn das dann soweit ist, kannst du gern hier fragen, wozu du verpflichtet sein könntest.
Verständlich ist vielleicht, dass ein Käufer /Vermieter mal sehen will, was er sich da gekauft hat. Oder?
Alle anderen möglichen Konstellationen kann man erstmal ---vergessen---.
#15
Antwort vom 13. Januar 2022 | 10:13
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Käufer hat es zur Besichtigung bereits gesehen.
#16
Antwort vom 13. Januar 2022 | 10:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32288 Beiträge, 5678x hilfreich)
Dann wird er DANN, wenn er auch Vermieter ist, evtl. nochmal Interesse haben, die gekaufte Immobilie zu besichtigen.ZitatDer Käufer hat es zur Besichtigung bereits gesehen. :
Wenn er das will, müsste er dir seinen Wunsch mit Terminvorschlägen schriftlich mitteilen.
Je nachdem, was er dann schreibt...
Den Vermieter.ZitatWenn es zu einem Termin mit dem Vermieter kommt, wen muss man dann hinein lassen? :
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