Hallo liebe Leser ...
Ein Vermieter inseriert eine Wohnung im ZFH in der er nach einem Mieter sucht der die Hausmeistertätigkeiten übernimmt, also Hausordnung, Strassenreinigung u.s.w dadurch erhält der Mieter einen günstigeren Mietpreis
Auch in der Mieterselbstauskunft steht diese Vertragsbedingung
In der Mieterselbstauskunft gibt der Interessent an das er den Tätigkeiten nachkommen wird und macht Angaben zum Einkommen
Der Vertrag wird geschlossen mit Kündigungsausschluss von 12 Monaten ... Im Mietvertrag die Tätigkeiten aufgenommen ... Kurz nach Einzug einem Monat stellt sich heraus daß der Mieter gegen die Hausordnung verstößt ... Keine Hausordnung macht ein Kohle Grill im 1. OG auf den Balkon stehen hat obwohl dies untersagt ist ...
Der Vermieter spricht den Mieter darauf an ... Kurze Zeit darauf im 3. Monat übergibt der Mieter eine außerordentlich Kündigung mit der Begründung sich die Miete nicht mehr leisten zu können und auch die Tätigkeiten zu viel seien, an den Vermieter ... Der Vermieter erklärt dem Mieter das er diese Gründe nicht akzeptiert im Gespräch zu welchem der Mieter die Polizei hinzuzieht gibt der Mieter andere Daten zum Einkommen als in der Selbstauskunft mündlich an
Nun die Fragen:
Darf der Vermieter Unterlagen wie Lohnnachweis oder ALG Bescheid zur Prüfung der Angaben in der Mieterselbstauskunft einfordern, nachträglich zur Prüfung
Wenn Vermieter auf Grund Verletzung der Vertragspflicht fristlos vorsorglich fristgerecht kündigt, entfällt dann automatisch die Verpflichtung des Mieters für die Tätigkeiten Hausordnung u.s.w
In Bezug auf Kündigungsausschluss wäre dann die fristgerechte Kündigung, falls die fristlose nicht bestand hätte nach 12 Monaten oder nach 3 Monaten ab Zugang
Für hilfreiche Antworten vielen Dank
Mietvertrag - Mieterauskunft - fristlose Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Darf der Vermieter Unterlagen wie Lohnnachweis oder ALG Bescheid zur Prüfung der Angaben in der Mieterselbstauskunft einfordern, nachträglich zur Prüfung
Fordern schon - aber wenn die Mieter die Forderung ignoriert, kann der Vermieter nichts machen.
Zitat:Wenn Vermieter auf Grund Verletzung der Vertragspflicht fristlos vorsorglich fristgerecht kündigt, entfällt dann automatisch die Verpflichtung des Mieters für die Tätigkeiten Hausordnung u.s.w
Ja
Wenn Mietvertrag und Hausmeistervertrag verbunden sind, kann auch nur beides zusammen gekündigt werden. Wenn der Mietvertrag fristlos gekündigt wird, ist der Hausmeistervertrag auch fristlos gekündigt.
Grundsätzlich sollte der Vermieter folgendes im Hinterkopf behalten:
Wenn der Mieter finanziell schwach ausgestattet ist, wird der Vermieter etwaige Schadensersatzansprüche nur schwer durchsetzen können. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen - das ist immer noch so. Es ist aus Vermietersicht sehr oft sinnvoll, die Priorität darauf zu legen, die Wohnung möglichst schnell frei zu bekommen, um sie wieder gewinnbringend (an einen hoffentlich solventeren Mieter) neu vermieten zu können, anstatt sich in einen Rechtsstreit zu verzetteln, auf dessen Kosten man u. U. sitzen bleibt.
Meine Empfehlung:
Der Mieter kündigt außerordentlich zum ??? mit *seinem* wichtigen Grund---> ist ihm viel zu teuer, die HM-Tätigkeiten viel zu schwer.
Lass ihn möglichst bald von dannen ziehen.
Das wird preiswerter und kurzfristiger und nervenschonender als deine Nachforschungs-und Kündigungsideen.
---weg mit Schreck---
Vermutlich ist bei ihm nichts zu holen. Er hat es dir indirekt schon verraten.
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Klar wenn Mietvertrag fristlos gekündigt das Hausmeister Tätigkeiten auch gekündigt sind, aber muss der Mieter bis zum Auszug der Pflicht nachkommen
Bei fristlosen Kündigung muss der Mieter doch sofort ausziehen (= ohne Frist). Da gibt es doch keine Zeitspanne, in der der Mieter seinen Hausmeistertätigkeiten nachgehen könnte.
Aber selbst wenn: Das "fristlos" gilt auch für die Hausmeistertätigkeit. Die Pflicht endet sofort.
Wo zieht ein Mieter sofort aus ... In der Regel Frist ein bis zwei Wochen, meist länger mit Räumungsklage
Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig
Es ist ja auch ne Haftungsfrage gerade jetzt im Winter und so, mit Strassenreinigung
Zitat:Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig
Nein, Sie liegen nicht richtig.
Zitat:Es ist ja auch ne Haftungsfrage gerade jetzt im Winter und so, mit Strassenreinigung
Ja - im Zweifel haftet der Eigentümer.
Sie können nicht einerseits den Vertrag fristlos kündigen und dann verlangen, dass der Mieter nach der Kündigung irgendwelchen Pflichten aus einem nicht mehr existierenden (weil fristlos gekündigten) Vertrag nachkommt.
Damit ernten Sie vor Gericht schallendes Gelächter.
Vielleicht war das mit der fristlosen Kündigung keine so gute Idee.
Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist, gibt es keinen Mietvertrag und damit auch keinen Vertrag zur Durchführungen der Tätigkeiten mehr. Ab sofort.
Wenn der ehemalige Mieter nicht sofort auszieht, steht dem Vermieter übrigens eine Nutzungsentschädigung in Höhe der üblichen Miete zu. Das muss also nicht die Miete sein, die der ehemalige Mieter gezahlt hat.
Nach der Darstellung bin ich mir aber unsicher, ob es aktuell überhaupt eine wirksame Kündigung gibt. Es scheint aber ja eine Menge passiert zu sein. Das hier
ist zumindest mal nicht üblich. Warum wurde denn die Polizei gerufen? Gab es Handgreiflichkeiten oder Beleidigungen?Zitatim Gespräch zu welchem der Mieter die Polizei hinzuzieht gibt der Mieter andere Daten zum Einkommen als in der Selbstauskunft mündlich an :
Es gab keine Handgreiflichkeiten, keine Bekleidung vom Vermieter ... Lediglich wollte der Vermieter erklären das es eine Hausordnung gibt die Vertragsbestandteil ist sowie gewisse Ordnung herrschen muss und man keine Gegenstände überall ablagern kann
Der Mieter teilte mit dass ihm die Tätigkeiten zuviel seien ... Noch zur Vorgeschichte... Mieter hat sein Haus veräußert da es ihm zu teuer war ... Angeblich nach Verkauf keine finanziellen Verpflichtungen mehr zum Haus, nach drei Monaten nach Einzug, was er einhielt ist Zahlung der Kaltmiete von 450€ vier Zimmer mit Stellplatz und harten auf dem Land zu viel
Der einzigen Verpflichtung der er nachkam war die Zahlung der Miete... Alles andere nicht Lärmbelästigung durch Hundegebell ... Keine Hausordnung ... Keine Strassenreinigung, keine Gartenpflege kein heizen
Er rief die Polizei um ... Keine Ahnung
... Die war ratlos was sie da soll ... In diesem Gespräch erwähnte er das er seine Wäsche in der Wohnung trocknet die nicht trocken wird ... Das er weniger Einkommen hat als angegeben ... Und außerordentlich zum 30.03 kündigen möchte und die mir erklären solln
Also fristlos gekündigt ist ja okay, wenn aber der Mieter nicht auszieht weil ja kein Mietvertrag mehr existiert warum muss ihm dann der Vermieter weiter den Wohnraum überlassen und sich um die Bewohnbarkeit kümmern
-- Editiert von please_help am 13.01.2022 23:00
Zitatwarum muss ihm dann der Vermieter weiter den Wohnraum überlassen :
Muss er nicht.
Er kann ihn nur nicht einfach auf die Straße setzen, will er sich nicht zivil- wie strafrechtlich in die Bredouille bringen, sondern benötigt dazu das Urteil eines Gerichtes.
In Deutschland ist es Aufgabe der Richter zu entscheiden, ob eine fristlose Kündigung wirklich okay ist, d.h. ob diese den Mietvertrag wirklich beendet. Bis das geschehen ist, darf der Vermieter nicht eigenmächtig Fakten schaffen. Daher muss dieser den gerichtlichen Weg wählen.ZitatAlso fristlos gekündigt ist ja okay, wenn aber der Mieter nicht auszieht weil ja kein Mietvertrag mehr existiert :
Im übrigen steht es den Vertragsparteien frei, einvernehmlich eine Lösung zu finden.
Richtig eine Lösung finden, der Mieter will weiter wohnen jedoch keine Verpflichtungen übernehmen, keine Heizkosten zahlen
Vereinbart war das dieser sich um Beschaffung kümmert, das tut und zahlt die andere Partei
Der Vermieter wundert sich das jemand vor, beim Einzug alles kann kein Problem für sich sieht und nach drei Monaten derartige Aussagen ... Mach ich nicht kann ich mir nicht leisten kommen
Man könnte vorsätzliche Täuschung, gar Betrug vermuten
Gerichte sind ja nicht all zu schnell ... Leider
Zitat:Man könnte vorsätzliche Täuschung, gar Betrug vermuten
Ja.
Aber das ist halt das Risiko, das man als Vermieter eingeht.
Da muss man konsequent und vor allem korrekt als Vermieter handeln, damit man dem Mieter - wenn das Verhältnis schon in den Brunnen gefallen ist - nicht noch zusätzliche Angriffs- bzw. Verteidigungsfläche bietet.
Da hilft kein jammern - wenn man damit nicht professionell umgehen kann, sollte man nicht vermieten oder die Vermietung einer professionellen Hausverwaltungsfirma überlassen.
Zitat. Kurze Zeit darauf im 3. Monat übergibt der Mieter eine außerordentlich Kündigung mit der Begründung sich die Miete nicht mehr leisten zu können und auch die Tätigkeiten zu viel seien, an den Vermieter ... Der Vermieter erklärt dem Mieter das er diese Gründe nicht akzeptiert im Gespräch zu welchem der Mieter die Polizei hinzuzieht gibt der Mieter andere Daten zum Einkommen als in der Selbstauskunft mündlich an :
Der M holt di Polizei wegen eines Gesprächs VM/M? In meinen Augen ein unseriöser M
der von Anfang an krumme Dinge im Schilde führte. Vortäuschen falscher Tatsachen.
ZitatDarf der Vermieter Unterlagen wie Lohnnachweis oder ALG Bescheid zur Prüfung der Angaben in der Mieterselbstauskunft einfordern, nachträglich zur Prüfung :
Selbstverständlich. Er kann es nicht, wenn der M bereits eingezogen ist.
ZitatWenn Vermieter auf Grund Verletzung der Vertragspflicht fristlos vorsorglich fristgerecht kündigt, entfällt dann automatisch die Verpflichtung des Mieters für die Tätigkeiten Hausordnung u.s.w :
Nein. Der M hat seine vertragliche Pflicht bis zum Auszug zu erfüllen.
ZitatDer Vertrag wird geschlossen mit Kündigungsausschluss von 12 Monaten :
Daran hat sich der M zu halten. Wenn es zu einer berechtigten Kündigung des Vermieters kommt, hat der M den Schaden, der evtl. dem VM dadurch entsteht, zu berappen.
Dann verrate doch noch, was in der außerordentlichen Kü des Mieters zu lesen ist.ZitatKurze Zeit darauf im 3. Monat übergibt der Mieter eine außerordentlich Kündigung :
Und hier? WAS schreibt der Vermieter denn?ZitatWo zieht ein Mieter sofort aus ... In der Regel Frist ein bis zwei Wochen :
Bitte mal verständliche Schilderung des Sachverhalts. Aber ich tippe auf *Ja, der Mieter kann das sagen*.ZitatDa er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig :
Wie bitte?ZitatEs gab keine Handgreiflichkeiten, keine Bekleidung vom Vermieter :
Alles egal... ordentlich formulierte Klage beim Amtsgericht erheben.
Ein Anwalt kann das vermutlich besser formulieren als der Vermieter ohne Bekleidung.
Trotzdem wird der Vermieter vermutlich auf den alten und neu hinzukommenden Kosten sitzen bleiben.
In der außerordentlichen waren die Gründe kein Geld ... Und psychische Belastung durch andere Bewohner ...
Außerordentlich zum 30.03
Meine Eltern wohnen im EG ... Und die sind so gemein das se mit Ende 70 Jahren Nagelbretter verstecken im Garten, laut Mieter
Außerdem manipulieren meine Eltern die Heizung, laut Mieter nur ist da tatsächlich was kaputt, was der Herr Mieter als noch soweit alles okay nicht merkte weil er sich ja nicht kümmert, Reparatur würde beauftragt ... Allerdings konnte nur notdürftig vom Heizungsfachmann repariert werden weil das Teil nicht lieferbar
Das sie sich im Haus bewegen und deshalb seine Hunde bellen
Ich dachte okay... Dann geh ich heut und mach Treppenhaus sauber, nun ja Mieter hat Polizei gerufen und mich des Hausfriedensbruch beschuldigt, Polizei konnte keine Straftat Ordnungswidrigkeit feststellen
Was das für nen Vogel des schreit nach Vorsatz
Ich danke euch für die bisherigen Kommentare
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