Mietvertrag - Mieterauskunft - fristlose Kündigung

12. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Mietvertrag - Mieterauskunft - fristlose Kündigung

Hallo liebe Leser ...
Ein Vermieter inseriert eine Wohnung im ZFH in der er nach einem Mieter sucht der die Hausmeistertätigkeiten übernimmt, also Hausordnung, Strassenreinigung u.s.w dadurch erhält der Mieter einen günstigeren Mietpreis

Auch in der Mieterselbstauskunft steht diese Vertragsbedingung

In der Mieterselbstauskunft gibt der Interessent an das er den Tätigkeiten nachkommen wird und macht Angaben zum Einkommen

Der Vertrag wird geschlossen mit Kündigungsausschluss von 12 Monaten ... Im Mietvertrag die Tätigkeiten aufgenommen ... Kurz nach Einzug einem Monat stellt sich heraus daß der Mieter gegen die Hausordnung verstößt ... Keine Hausordnung macht ein Kohle Grill im 1. OG auf den Balkon stehen hat obwohl dies untersagt ist ...

Der Vermieter spricht den Mieter darauf an ... Kurze Zeit darauf im 3. Monat übergibt der Mieter eine außerordentlich Kündigung mit der Begründung sich die Miete nicht mehr leisten zu können und auch die Tätigkeiten zu viel seien, an den Vermieter ... Der Vermieter erklärt dem Mieter das er diese Gründe nicht akzeptiert im Gespräch zu welchem der Mieter die Polizei hinzuzieht gibt der Mieter andere Daten zum Einkommen als in der Selbstauskunft mündlich an

Nun die Fragen:
Darf der Vermieter Unterlagen wie Lohnnachweis oder ALG Bescheid zur Prüfung der Angaben in der Mieterselbstauskunft einfordern, nachträglich zur Prüfung

Wenn Vermieter auf Grund Verletzung der Vertragspflicht fristlos vorsorglich fristgerecht kündigt, entfällt dann automatisch die Verpflichtung des Mieters für die Tätigkeiten Hausordnung u.s.w

In Bezug auf Kündigungsausschluss wäre dann die fristgerechte Kündigung, falls die fristlose nicht bestand hätte nach 12 Monaten oder nach 3 Monaten ab Zugang

Für hilfreiche Antworten vielen Dank


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Darf der Vermieter Unterlagen wie Lohnnachweis oder ALG Bescheid zur Prüfung der Angaben in der Mieterselbstauskunft einfordern, nachträglich zur Prüfung

Fordern schon - aber wenn die Mieter die Forderung ignoriert, kann der Vermieter nichts machen.

Zitat:
Wenn Vermieter auf Grund Verletzung der Vertragspflicht fristlos vorsorglich fristgerecht kündigt, entfällt dann automatisch die Verpflichtung des Mieters für die Tätigkeiten Hausordnung u.s.w

Ja
Wenn Mietvertrag und Hausmeistervertrag verbunden sind, kann auch nur beides zusammen gekündigt werden. Wenn der Mietvertrag fristlos gekündigt wird, ist der Hausmeistervertrag auch fristlos gekündigt.

Grundsätzlich sollte der Vermieter folgendes im Hinterkopf behalten:
Wenn der Mieter finanziell schwach ausgestattet ist, wird der Vermieter etwaige Schadensersatzansprüche nur schwer durchsetzen können. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen - das ist immer noch so. Es ist aus Vermietersicht sehr oft sinnvoll, die Priorität darauf zu legen, die Wohnung möglichst schnell frei zu bekommen, um sie wieder gewinnbringend (an einen hoffentlich solventeren Mieter) neu vermieten zu können, anstatt sich in einen Rechtsstreit zu verzetteln, auf dessen Kosten man u. U. sitzen bleibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Meine Empfehlung:
Der Mieter kündigt außerordentlich zum ??? mit *seinem* wichtigen Grund---> ist ihm viel zu teuer, die HM-Tätigkeiten viel zu schwer.
Lass ihn möglichst bald von dannen ziehen.
Das wird preiswerter und kurzfristiger und nervenschonender als deine Nachforschungs-und Kündigungsideen.
---weg mit Schreck---

Vermutlich ist bei ihm nichts zu holen. Er hat es dir indirekt schon verraten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Klar wenn Mietvertrag fristlos gekündigt das Hausmeister Tätigkeiten auch gekündigt sind, aber muss der Mieter bis zum Auszug der Pflicht nachkommen

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bei fristlosen Kündigung muss der Mieter doch sofort ausziehen (= ohne Frist). Da gibt es doch keine Zeitspanne, in der der Mieter seinen Hausmeistertätigkeiten nachgehen könnte.

Aber selbst wenn: Das "fristlos" gilt auch für die Hausmeistertätigkeit. Die Pflicht endet sofort.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Wo zieht ein Mieter sofort aus ... In der Regel Frist ein bis zwei Wochen, meist länger mit Räumungsklage

Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig

Es ist ja auch ne Haftungsfrage gerade jetzt im Winter und so, mit Strassenreinigung

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig

Nein, Sie liegen nicht richtig.

Zitat:
Es ist ja auch ne Haftungsfrage gerade jetzt im Winter und so, mit Strassenreinigung

Ja - im Zweifel haftet der Eigentümer.
Sie können nicht einerseits den Vertrag fristlos kündigen und dann verlangen, dass der Mieter nach der Kündigung irgendwelchen Pflichten aus einem nicht mehr existierenden (weil fristlos gekündigten) Vertrag nachkommt.
Damit ernten Sie vor Gericht schallendes Gelächter.

Vielleicht war das mit der fristlosen Kündigung keine so gute Idee.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist, gibt es keinen Mietvertrag und damit auch keinen Vertrag zur Durchführungen der Tätigkeiten mehr. Ab sofort.

Wenn der ehemalige Mieter nicht sofort auszieht, steht dem Vermieter übrigens eine Nutzungsentschädigung in Höhe der üblichen Miete zu. Das muss also nicht die Miete sein, die der ehemalige Mieter gezahlt hat.

Nach der Darstellung bin ich mir aber unsicher, ob es aktuell überhaupt eine wirksame Kündigung gibt. Es scheint aber ja eine Menge passiert zu sein. Das hier

Zitat (von please_help):
im Gespräch zu welchem der Mieter die Polizei hinzuzieht gibt der Mieter andere Daten zum Einkommen als in der Selbstauskunft mündlich an
ist zumindest mal nicht üblich. Warum wurde denn die Polizei gerufen? Gab es Handgreiflichkeiten oder Beleidigungen?

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#8
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Es gab keine Handgreiflichkeiten, keine Bekleidung vom Vermieter ... Lediglich wollte der Vermieter erklären das es eine Hausordnung gibt die Vertragsbestandteil ist sowie gewisse Ordnung herrschen muss und man keine Gegenstände überall ablagern kann

Der Mieter teilte mit dass ihm die Tätigkeiten zuviel seien ... Noch zur Vorgeschichte... Mieter hat sein Haus veräußert da es ihm zu teuer war ... Angeblich nach Verkauf keine finanziellen Verpflichtungen mehr zum Haus, nach drei Monaten nach Einzug, was er einhielt ist Zahlung der Kaltmiete von 450€ vier Zimmer mit Stellplatz und harten auf dem Land zu viel

Der einzigen Verpflichtung der er nachkam war die Zahlung der Miete... Alles andere nicht Lärmbelästigung durch Hundegebell ... Keine Hausordnung ... Keine Strassenreinigung, keine Gartenpflege kein heizen

Er rief die Polizei um ... Keine Ahnung
... Die war ratlos was sie da soll ... In diesem Gespräch erwähnte er das er seine Wäsche in der Wohnung trocknet die nicht trocken wird ... Das er weniger Einkommen hat als angegeben ... Und außerordentlich zum 30.03 kündigen möchte und die mir erklären solln

Also fristlos gekündigt ist ja okay, wenn aber der Mieter nicht auszieht weil ja kein Mietvertrag mehr existiert warum muss ihm dann der Vermieter weiter den Wohnraum überlassen und sich um die Bewohnbarkeit kümmern



-- Editiert von please_help am 13.01.2022 23:00

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von please_help):
warum muss ihm dann der Vermieter weiter den Wohnraum überlassen

Muss er nicht.
Er kann ihn nur nicht einfach auf die Straße setzen, will er sich nicht zivil- wie strafrechtlich in die Bredouille bringen, sondern benötigt dazu das Urteil eines Gerichtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von please_help):
Also fristlos gekündigt ist ja okay, wenn aber der Mieter nicht auszieht weil ja kein Mietvertrag mehr existiert
In Deutschland ist es Aufgabe der Richter zu entscheiden, ob eine fristlose Kündigung wirklich okay ist, d.h. ob diese den Mietvertrag wirklich beendet. Bis das geschehen ist, darf der Vermieter nicht eigenmächtig Fakten schaffen. Daher muss dieser den gerichtlichen Weg wählen.

Im übrigen steht es den Vertragsparteien frei, einvernehmlich eine Lösung zu finden.

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#11
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Richtig eine Lösung finden, der Mieter will weiter wohnen jedoch keine Verpflichtungen übernehmen, keine Heizkosten zahlen

Vereinbart war das dieser sich um Beschaffung kümmert, das tut und zahlt die andere Partei

Der Vermieter wundert sich das jemand vor, beim Einzug alles kann kein Problem für sich sieht und nach drei Monaten derartige Aussagen ... Mach ich nicht kann ich mir nicht leisten kommen

Man könnte vorsätzliche Täuschung, gar Betrug vermuten

Gerichte sind ja nicht all zu schnell ... Leider

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Man könnte vorsätzliche Täuschung, gar Betrug vermuten

Ja.
Aber das ist halt das Risiko, das man als Vermieter eingeht.
Da muss man konsequent und vor allem korrekt als Vermieter handeln, damit man dem Mieter - wenn das Verhältnis schon in den Brunnen gefallen ist - nicht noch zusätzliche Angriffs- bzw. Verteidigungsfläche bietet.
Da hilft kein jammern - wenn man damit nicht professionell umgehen kann, sollte man nicht vermieten oder die Vermietung einer professionellen Hausverwaltungsfirma überlassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von please_help):
. Kurze Zeit darauf im 3. Monat übergibt der Mieter eine außerordentlich Kündigung mit der Begründung sich die Miete nicht mehr leisten zu können und auch die Tätigkeiten zu viel seien, an den Vermieter ... Der Vermieter erklärt dem Mieter das er diese Gründe nicht akzeptiert im Gespräch zu welchem der Mieter die Polizei hinzuzieht gibt der Mieter andere Daten zum Einkommen als in der Selbstauskunft mündlich an


Der M holt di Polizei wegen eines Gesprächs VM/M? In meinen Augen ein unseriöser M
der von Anfang an krumme Dinge im Schilde führte. Vortäuschen falscher Tatsachen.
Zitat (von please_help):
Darf der Vermieter Unterlagen wie Lohnnachweis oder ALG Bescheid zur Prüfung der Angaben in der Mieterselbstauskunft einfordern, nachträglich zur Prüfung

Selbstverständlich. Er kann es nicht, wenn der M bereits eingezogen ist.
Zitat (von please_help):
Wenn Vermieter auf Grund Verletzung der Vertragspflicht fristlos vorsorglich fristgerecht kündigt, entfällt dann automatisch die Verpflichtung des Mieters für die Tätigkeiten Hausordnung u.s.w

Nein. Der M hat seine vertragliche Pflicht bis zum Auszug zu erfüllen.

Zitat (von please_help):
Der Vertrag wird geschlossen mit Kündigungsausschluss von 12 Monaten

Daran hat sich der M zu halten. Wenn es zu einer berechtigten Kündigung des Vermieters kommt, hat der M den Schaden, der evtl. dem VM dadurch entsteht, zu berappen.





Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von please_help):
Kurze Zeit darauf im 3. Monat übergibt der Mieter eine außerordentlich Kündigung
Dann verrate doch noch, was in der außerordentlichen Kü des Mieters zu lesen ist.
Zitat (von please_help):
Wo zieht ein Mieter sofort aus ... In der Regel Frist ein bis zwei Wochen
Und hier? WAS schreibt der Vermieter denn?
Zitat (von please_help):
Da er nicht sofort auszieht kann er nicht bequem sein und sagen fristlos Klasse ich Zahl und mach nix aber wohnen zu ich, lieg ich damit richtig
Bitte mal verständliche Schilderung des Sachverhalts. Aber ich tippe auf *Ja, der Mieter kann das sagen*.
Zitat (von please_help):
Es gab keine Handgreiflichkeiten, keine Bekleidung vom Vermieter
Wie bitte?

Alles egal... ordentlich formulierte Klage beim Amtsgericht erheben.
Ein Anwalt kann das vermutlich besser formulieren als der Vermieter ohne Bekleidung. :wink:

Trotzdem wird der Vermieter vermutlich auf den alten und neu hinzukommenden Kosten sitzen bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

In der außerordentlichen waren die Gründe kein Geld ... Und psychische Belastung durch andere Bewohner ...

Außerordentlich zum 30.03

Meine Eltern wohnen im EG ... Und die sind so gemein das se mit Ende 70 Jahren Nagelbretter verstecken im Garten, laut Mieter

Außerdem manipulieren meine Eltern die Heizung, laut Mieter nur ist da tatsächlich was kaputt, was der Herr Mieter als noch soweit alles okay nicht merkte weil er sich ja nicht kümmert, Reparatur würde beauftragt ... Allerdings konnte nur notdürftig vom Heizungsfachmann repariert werden weil das Teil nicht lieferbar

Das sie sich im Haus bewegen und deshalb seine Hunde bellen


Ich dachte okay... Dann geh ich heut und mach Treppenhaus sauber, nun ja Mieter hat Polizei gerufen und mich des Hausfriedensbruch beschuldigt, Polizei konnte keine Straftat Ordnungswidrigkeit feststellen

Was das für nen Vogel des schreit nach Vorsatz

Ich danke euch für die bisherigen Kommentare

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