Fehler bei der Anklageerhebung

13. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Juraisttoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler bei der Anklageerhebung

Mein Mieter zahlt seit mehr als 2 Monaten grundlos keine Miete mehr und ich habe ihm nach einer Abmahnung eine fristlose Kündigung in die Hand gedrückt. Er weigerte sich jedoch zu räumen und zu zahlen und deshalb bin ich zu einer Rechtspflegerin ans Amtsgericht gegangen welche die Räumungsklage aufgenommen hat. Zum Schluss hat diese Kopien von allen mitgebrachten Unterlagen wie z.B. dem Kündigungsschreiben gemacht. Nun hatte das Kündigungsschreiben jedoch eine Vorder und Rückseite. Die Rückseite wo auch meine Unterschrift stand wurde aber unbemerkt nicht mitkopiert und ging so auch nicht an den Richter und mit der Klageschrift auch nicht an den Mieter.
Der Mieter legte keinen Widerspruch zur Klage ein und ich hoffte auf ein schnelles Versäumnisurteil welches ich beantragt hatte.
Doch der Richter erlies kein Versäumnisurteil sondern setzte aus mir unerklärlichen Gründen einen mündlichen Verhandlungstermin fest.
Daraufhin habe ich mir alles noch einmal genau angeschaut und mir fiel die vergessene Seite der Kündigung auf.
Diesen Sachverhalt habe ich dem Gericht sofort mitgeteilt, bisher ohne Antwort.
Die mündliche Verhandlung soll in 2 Wochen stattfinden.
Frage: Wird das Gericht eventuell doch noch einem Versäumnisurteil zustimmen, oder bekommt der Mieter wieder die veränderte Klageschrift zugeschickt und hat wieder 2 Wochen Zeit zu reagieren?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Juraisttoll):
Nun hatte das Kündigungsschreiben jedoch eine Vorder und Rückseite. Die Rückseite wo auch meine Unterschrift stand wurde aber unbemerkt nicht mitkopiert und ging so auch nicht an den Richter und mit der Klageschrift auch nicht an den Mieter.

I.d.R. wird mit "bitte wenden" auf die beschriebene Rückseite hingewiesen. Trotzdem hätte es einer/em aufmerksamen Angestellten des Amtes auffallen müssen, wenn auf der Vorderseite die Unterschrift fehlt. Da kann man nur "guten Schlaf" wünschen.
Ob diese Nachlässigkeit für Dich einen Nachteil haben wird, weiß ich nicht. Wirst Du ja sehen und kannst Dich rechtfertigen wie beschrieben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Juraisttoll):
Fehler bei der Anklageerhebung

Es gibt hier gar keine Anklageerhebung ..



Zitat (von Juraisttoll):
Doch der Richter erlies kein Versäumnisurteil sondern setzte aus mir unerklärlichen Gründen einen mündlichen Verhandlungstermin fest.

Der Richter sieht da offenbar noch Klärungsbedarf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Da kann man nur "guten Schlaf" wünschen.

Und dir gute Besserung bei dem Seelenleid.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen