Mein Mieter zahlt seit mehr als 2 Monaten grundlos keine Miete mehr und ich habe ihm nach einer Abmahnung eine fristlose Kündigung in die Hand gedrückt. Er weigerte sich jedoch zu räumen und zu zahlen und deshalb bin ich zu einer Rechtspflegerin ans Amtsgericht gegangen welche die Räumungsklage aufgenommen hat. Zum Schluss hat diese Kopien von allen mitgebrachten Unterlagen wie z.B. dem Kündigungsschreiben gemacht. Nun hatte das Kündigungsschreiben jedoch eine Vorder und Rückseite. Die Rückseite wo auch meine Unterschrift stand wurde aber unbemerkt nicht mitkopiert und ging so auch nicht an den Richter und mit der Klageschrift auch nicht an den Mieter.
Der Mieter legte keinen Widerspruch zur Klage ein und ich hoffte auf ein schnelles Versäumnisurteil welches ich beantragt hatte.
Doch der Richter erlies kein Versäumnisurteil sondern setzte aus mir unerklärlichen Gründen einen mündlichen Verhandlungstermin fest.
Daraufhin habe ich mir alles noch einmal genau angeschaut und mir fiel die vergessene Seite der Kündigung auf.
Diesen Sachverhalt habe ich dem Gericht sofort mitgeteilt, bisher ohne Antwort.
Die mündliche Verhandlung soll in 2 Wochen stattfinden.
Frage: Wird das Gericht eventuell doch noch einem Versäumnisurteil zustimmen, oder bekommt der Mieter wieder die veränderte Klageschrift zugeschickt und hat wieder 2 Wochen Zeit zu reagieren?
Fehler bei der Anklageerhebung
13. Januar 2022
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Frage vom 13. Januar 2022 | 14:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler bei der Anklageerhebung
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#1
Antwort vom 13. Januar 2022 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatNun hatte das Kündigungsschreiben jedoch eine Vorder und Rückseite. Die Rückseite wo auch meine Unterschrift stand wurde aber unbemerkt nicht mitkopiert und ging so auch nicht an den Richter und mit der Klageschrift auch nicht an den Mieter. :
I.d.R. wird mit "bitte wenden" auf die beschriebene Rückseite hingewiesen. Trotzdem hätte es einer/em aufmerksamen Angestellten des Amtes auffallen müssen, wenn auf der Vorderseite die Unterschrift fehlt. Da kann man nur "guten Schlaf" wünschen.
Ob diese Nachlässigkeit für Dich einen Nachteil haben wird, weiß ich nicht. Wirst Du ja sehen und kannst Dich rechtfertigen wie beschrieben.
#2
Antwort vom 13. Januar 2022 | 16:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatFehler bei der Anklageerhebung :
Es gibt hier gar keine Anklageerhebung ..
ZitatDoch der Richter erlies kein Versäumnisurteil sondern setzte aus mir unerklärlichen Gründen einen mündlichen Verhandlungstermin fest. :
Der Richter sieht da offenbar noch Klärungsbedarf ...
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#3
Antwort vom 14. Januar 2022 | 08:50
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatDa kann man nur "guten Schlaf" wünschen. :
Und dir gute Besserung bei dem Seelenleid.
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