gekündigter Stromvertrag (Grundsicherung)

13. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pepe482
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gekündigter Stromvertrag (Grundsicherung)

Hallo zusammen,

vllt. ist es eine simple Frage - konnte aber keine klare Antwort zu meiner Situation finden.

zur Sache:
- wir leben in einem gemeinsamen Haushalt (EFH)

- der Stromvertrag läuft auf meine Partnerin (nicht verheiratet) dieser (Grundsicherung) ist gekündigt zum 31.01.22. Hierzu erhalten wir nach Zählerstandsmitteilung eine Schlussrechnung.

- neuen Stromanbieter habe wir ausgewählt. Den Vertrag dazu haben wir jedoch widerrufen.

Da ich mich um diese ganzen Angelegenheiten kümmere, ist es uns am liebsten wenn der Strom auf meinen Namen läuft.
Wie läuft das ganze nun ab ? Schließe ich einfach einen neuen Vertrag als Neueinzug ab ?
Der Vertrag meiner Partnerin ist ja zum 31.01 gekündigt.

Vielen Dank !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pepe482):
Schließe ich einfach einen neuen Vertrag als Neueinzug ab ?

Bist Du denn neu eingezogen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Pepe482
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Aber es gibt ja nur die Möglichkeit in Form eines Wechsels oder eines Neueinzugs.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pepe482
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mit dem Stromanbieter gesprochen. Ab dem 1.2 kann ich einen Vertrag auf meinen Namen abschliessen.

Auch wenn dies "Umzug, Neueinzug etc." sich nennt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pepe482):
Nein.

Dann wäre "Neueinzug" falsch.
Unter Umständen könnte das sogar zivil- und strafrechtliche Folgen haben.



Zitat (von Pepe482):
Aber es gibt ja nur die Möglichkeit in Form eines Wechsels oder eines Neueinzugs.

Dann wäre "Wechsel" das korrekte.



Zitat (von Pepe482):
Auch wenn dies "Umzug, Neueinzug etc." sich nennt.

Wenn der Anbieter weis das es kein Neueinzug ist und es dennoch billigt, dann ist das ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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