Verweigerung einer Erstattung trotz Krankheit bzw. fehlendem Impfstatus

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung einer Erstattung trotz Krankheit bzw. fehlendem Impfstatus

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier schon viele gute Erfahrungen mit euch Experten gemacht und daher möchte ich heute mal für meine sehr verzweifelte Freundin anfragen, weil ich ihr selbst nicht helfen kann.
Der Fall gestaltet sich wie folgt:

Im vergangenen Jahr (genauer im Juni 2021) hat sie (eigentlich Kauffrau) sich aus persönlichem Interesse und auch, weil sie sich langfristig eine berufliche Umorientierung erhoffte, zu einem privaten Lehrgang angemeldet, den sie aus eigener Tasche bezahlen wollte und der aus mehreren Präsenzveranstaltungen in Blockform beim Veranstalter vor Ort stattfinden sollte. Nebenberuflich.

Gesamtkosten sollten 5500 Euro sein, sie nahm den Frühbucherrabatt Anfang August in Anspruch, somit waren gesamt 4700 Euro fällig. Zahlbar gestaffelt anteilig im August 2021, im März 2022 sowie letzmalig im August 2022 fällig.
Bisher gezahlt hat sie 1500 Euro im letzten August.

Der 1. Block sollte im Oktober 2021 beginnen, da hat sie aber wegen erheblicher Erkrankung, bei der sie sogar pflegebedürftig war (mit ärztlichem Attest) absagen müssen.
Es folgte eine Verweis, dass sie diese verpassten Inhalte gleichzeitig mit dem 2. Block nachholen könnte (was aufgrund des Umfangs und des Berufes meiner Freundin unmöglich ist) oder einen Ersatzteilnehmer benennen kann, an den sie den Workshop abtritt gegen das Entgelt, weil man Vertragsrücktritte ausschließt und Rückzahlungen bereits gezahlter Beträge generell nicht erstatten würde. Dies ist sogar im Vertrag festgehalten wie auch in deren AGB. Dort ist explizit auch angegeben, dass dies auch aus wichtigen Gründen wie Krankheit nicht erfolgt.

Dies steht im Vertrag:
Regelung bei Verhinderung:
"Die Rechnungsbeträge sind auch dann fällig, wenn Sie z.B. wegen Krankheit verhindert sind."

Sie hat per Mail angefragt, ob man sie kulanzweise aus dem Vertrag lässt bzw. um Gebührenerstattung gebeten.

Dies war die Antwort:
__________________________________________
"Liebe Frau XXX,

da wir die Weiterbildungen immer mit einer bestimmten Anzahl Teilnehmenden kalkulieren, können wir Ihnen leider nicht entgegen kommen. Es tut uns sehr leid.
Ich denke, dass Sie an den Workshops aus dem Wahlmodul in diesem Durchgang, also von Februar bis Juli, teilnehmen können, es ist ja noch Zeit. Die von Ihnen gewählten Workshops finden ja dann wieder ab April statt, da ist ja noch Hoffnung, dass sich die Lage wieder beruhigt hat. Die Basisworkshops können sie dann im nächsten Jahr in der neuen Gruppe zusätzlich absolvieren.

Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Sie die 2 restlichen Teilrechnungen trotzdem für diesen Durchgang zahlen müssen.
Es tut mir wirklich leid, dass ich ihnen keine bessere Rückmeldung geben kann."
____________________________________________

Zum Nachfolgetermin im Dezember konnte sie aufgrund der noch ausstehenden Zweitimpfung und des somit fehlenden Impfstatus aufgrund der 2G-Regelung nicht teilnehmen, weil es sich um eine Präsenzveranstaltung handelt.

Jetzt ist das Geld futsch und im Folgejahr soll sie die 2 weiteren Teilbeträge auch noch zahlen.

Kann man hier nicht irgendwas machen? Ist denn der Erstattungsanspruch tatsächlich gänzlich ausschließbar, auch aus so einem wichtigen und triftigen Grund? Ich bitte euch um Hilfe.

Liebe Grüße eure Nicole

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Grundsätzlich:
Es wurde eine Leistung gebucht, der Anbieter hat die Leistung zur Verfügung gestellt, der Kunde hat die Leistung nicht abgerufen.
Der Kunde ist in Annahmeverzug und dem Anbieter steht die Vergütung zu.


Jetzt müsste man die ganzen relevanten Klauseln im Wortlaut kennen, um zu prüfen, was man daraus machen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Grundsätzlich:
Es wurde eine Leistung gebucht, der Anbieter hat die Leistung zur Verfügung gestellt, der Kunde hat die Leistung nicht abgerufen.
Der Kunde ist in Annahmeverzug und dem Anbieter steht die Vergütung zu.


Jetzt müsste man die ganzen relevanten Klauseln im Wortlaut kennen, um zu prüfen, was man daraus machen könnte.


Oh der Harry.
Danke, ich hatte sehr gehofft, dass Du Dich meldest. Ich hab so viel Kluges von Dir gelesen und einen Riesenrespekt vor Dir und allem, was Du bisher immer so geschrieben hast. Darauf kann man vertrauen.

Och Mist, das ist natürlich dumm für meine Freundin, klingt aber plausibel. Welche Klausel meinst Du? Kann ich Dir den Vertrag und die AGB im Vertrauen mal zusenden und Du sagst mir Deine ehrliche Meinung dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Mivolis3):
Welche Klausel meinst Du?

Alle Klauseln die was mit Vertragsende, Kündigung, Verhinderung zu tun haben.



Zitat (von Mivolis3):
Kann ich Dir den Vertrag und die AGB im Vertrauen mal zusenden und Du sagst mir Deine ehrliche Meinung dazu?

Das wäre eine verbotenen Rechtsberatung im Einzelfall - so was ist in DE per Gesetz zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Du kannst aber die AGB und den Vertrag gerne hier anonymisiert reinstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre eine verbotenen Rechtsberatung im Einzelfall - so was ist in DE per Gesetz zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Du kannst aber die AGB und den Vertrag gerne hier anonymisiert reinstellen.



Na so streng würde ich das nicht sehen, mehr als erwünschter Rat.
Aber einverstanden, das mache ich gerne.
Kommt gleich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal. So, ich habe alle personenbezogenen Daten geschwärzt, kann die Datei nur leider nicht hier einfügen. Daher habe ich die nur hier reinkopiert. Ich bitte um Hilfe. Vielleicht findest Du ja ein kleines, winziges Hintertürchen :)




Weiterbildungsvertrag
zwischen der


Wir bestätigen Ihre verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung Heidelberger Trainerausbildung
(Oktober 2021 - September 2022).

Umfang der Weiterbildung:
6 Workshops mit insgesamt 13 Präsenztagen und 2 zweistündige online Retrospektiven (digitaler Workshop)
Kosten
Die Gesamtkosten Ihrer gebuchten Weiterbildung betragen 5.298 Euro. Sie zahlen den Frühbucherpreis 4.797 Euro.
Alle Zahlungen sind vor den jeweiligen Veranstaltungsteilen fällig. Ihre Teilnahme ist nur bei Zahlungseingang möglich.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Rechnungen.

Regelung bei Verhinderung
Die Rechnungsbeträge sind auch fällig, wenn Sie z.B. wegen Krankheit an einem Workshop nicht teilnehmen können. Sie haben die Möglichkeit, jeweils komplette Workshops im Folgekurs nachzuholen. Wir bitten um Verständnis, dass das Nachholen einzelner Workshoptage nicht möglich ist.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Workshops 50 Euro.
Bitte melden Sie sich zu einem Nachholtermin mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung

Abschlusszertifikat
Voraussetzung für den Erwerb des Abschlusszertifikats sind Ihre Teilnahme an allen Workshopterminen, den Retrospektiven und die Durchführung eines berufsbezogenen Projektes und eine schriftliche Reflexion darüber
Die Bearbeitungsgebühr für die Zertifizierung beträgt 130 Euro.
Um zertifikatsberechtigt zu sein, dürfen Sie maximal einen Veranstaltungstag verpassen. Das Zertifikat wird ausgehändigt, wenn die Weiterbildungskosten vollständig beglichen wurden.

Datenschutz
Ihre Kontaktdaten werden in der Datenbank der Akademie gespeichert. Sie werden für die Durchführung der Veranstaltung und die Kommunikation von Informationen über weitere Veranstaltungen der Akademie erhoben und gespeichert. Diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung) sowie lit f) DSGVO (berechtigte Interessen bei Interessenabwägung) erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ihnen steht das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Sie können jederzeit dem Versand von Informationen über Weiterbildungen und Veranstaltungen der Akademie an Ihre E-Mail-Adresse widersprechen. Alle in der Weiterbildung verwendeten personenbezogenen Inhalte unterliegen der Schweigepflicht. Dies gilt für Teilnehmende, Trainer und der Akademie.

Urheberrecht
Zum Leistungsumfang der Weiterbildung gehört auch der Zugang zu workshopbezogenen Trainervideos und Materialien auf der passwortgeschützten eLearning-Plattform „blink.it". Diese Trainervideos und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Ihnen wird ein Einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zum Workshop gehörenden Videos und Materialien eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht erlaubt Ihnen, die betreffenden Trainervideos auf der Plattform anzuschauen. Das Ihnen eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es ausdrücklich nicht, diese Videos abzufilmen und außerhalb der Plattform zu veröffentlichen. Das Nutzungsrecht erlischt 12 Wochen nach Beendigung der Weiterbildung. Das dort eingestellte Material steht Ihnen zur persönlichen Nutzung zur Verfügung und darf unter Benennung der Quelle für eigene Workshops genutzt werden. Das dazu erforderliche Passwort wird Ihnen mitgeteilt, sobald Sie teilnahmeberechtigt sind. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie , sie sind Bestandteil dieses Vertrages.
Heidelberg, 15.09.2021
_____________________________________________________________________________________

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Die Akademie
(im Folgenden Akademie genannt) erbringt die Leistungen nach Art und mfang gemä den allgemeinen Seminarbeschreibungen bzw. nach den mit dem Auftraggeber von Inhouse-Seminaren getroffenen Vereinbarungen.

2. Seminarunterlagen
Die Rechte an den Seminarunterlagen liegen ausschließlich bei der Akademie. Jede weitere Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Akademie.

3. Urheberrechtsschutz und Persönlichkeitsrechtsschutz
Die digitalen Workshops sind - den Vor-Ort-Veranstaltungen entsprechend - als LiveVeranstaltungen konzipiert. Aus Gründen des Urheber- und Persönlichkeitsrechtsschutzes ist es nicht erlaubt, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den digitalen Workshops zu erstellen, zu teilen, zu veröffentlichen oder sonst zu verwerten.

4. Auftragserteilung
Die Anmeldung zu den offenen Reihen hat online oder schriftlich zu erfolgen. Die Akademie bestätigt die Seminaranmeldung schriftlich; mit der Bestätigung wird der Auftrag verbindlich.
Die Anmeldung zum digitalen Workshop gilt ausschließlich für die Person, die sich namentlich angemeldet hat.

5. Rücktritt
Wird die Anmeldung oder der Auftrag später als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen, werden 50%, bei einer Absage bis sieben Tage vor Seminarbeginn 100% der Gebühren berechnet. Der verhinderte Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für das gebuchte Paket zu benennen. Dann entstehen keine Stornierungsgebühren.
Die Rechnungsbeträge sind auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind. Sie haben die Möglichkeit jeweils komplette Workshops und komplette Praxiswerkstätten im Folgekurs nachzuholen. Das Nachholen einzelner Tage ist innerhalb der Workshops nicht möglich. Nachholtermine sind online gegen Bearbeitungsgebühr zu buchen.

6. Nichterfüllung
Kann die Akademie auf Grund höherer Gewalt oder aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, die zugesagte Leistung zum angebotenen Termin nicht erbringen, ist die Akademie verpflichtet, einen Ausweichtermin anzubieten.

Erfolgt keine Einigung auf einen Ausweichtermin, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die Akademie keine Ansprüche auf Stornierungsgebühren und kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.
Die Akademie behält sich das Recht vor, Seminare zu stornieren und ggf. Seminartermine zu ändern. Wird ein Seminar von der Akademie storniert, wird dies jedem Teilnehmer umgehend mitgeteilt. Bei einer Stornierung seitens der Akademie entstehen den
Teilnehmern keine Ansprüche auf den Ersatz von Auslagen, Stornierungsgebühren, Reiseund Übernachtungskosten sowie sonstigen Schäden.

7. Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühr wird mit dem Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die
Akademie berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 3,00 € pro Mahnung zu erheben. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die Akademie berechtigt, den Teilnehmer von der Seminarteilnahme auszuschließen.

8. Haftung
Die Akademie übernimmt keine Haftung für einen mit dem Ausbildungsabschnitt beabsichtigten Erfolg. Bei den von der Akademie durchgeführten Trainings und Workshops ist eine etwaigeHaftung sowohl gegen den Trainer, von der Akademie beschäftigte Servicekräfte sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter der Akademie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Akademie haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Kunden (Garderobe, Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Heidelberg. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt.
Heide/berg, im Oktober 2020




0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Anwälte schon.
Anwaltskammern auch.


Wenn ich sage, dass mich die Meinung von und der Rat von bestimmten Personen besonders interessiert, weil diese
in der Vergangenheit sich ebenfalls als besonders hilfreich erwiesen haben, so ist das meine Meinung!!! Und keine Bitte um eine Rechtsberatung. Ergo: Meine Meinunng zu einer (für mich besonders hilfreichen) MEINUNG!!!

Das wollte ich hier eigentlich aber auch nicht ausdiskutieren. Bitte bei der Sache bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

An der Zahlung wird sie nicht vorbeikommen.
Sie hat sich angemeldet, die Akademie bietet die Leistung an. Dass sie nicht teilnehmen kann, liegt im Risikobereich der Teilnehmerin. Die Chance, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, wurde nicht genutzt. Das Angebot, die Workshops noch nachzuholen besteht ja - wenn man wegen nicht rechtzeitiger Impfung nicht teilnehmen kann, liegt das auch im Risikobereich der Teilnehmerin.
Auf rechtlicher Schiene sieht es meiner Meinung nach sehr schlecht aus.

Ich würde mich darauf konzentrieren, dass man irgendwann später (wenn nicht 2022, denn wenigstens 2023) noch an der Weiterbildung teilnehmen kann, so dass man für das (jetzt) bezahlte Geld wenigstens (später) eine Leistung bekommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Mivolis3):
so ist das meine Meinung!!! Und keine Bitte um eine Rechtsberatung.

Das Problem ist tatsächlich das es juristisch gesehen eine Bitte um eine Rechtsberatung ist, wenn das per "im Vertrauen mal zusenden" erfolgen soll.
Wenn das so öffentlich hier rumsteht, ist das was anderes, da darf ich meine Meinung jederzeit schreiben.
Juristische Spitzfindigkeiten, aber manche Kammern und Anwälte sind da sehr genau.



Zitat (von Mivolis3):
Vielleicht findest Du ja ein kleines, winziges Hintertürchen

Ich fürchte ich kann die Hoffnung nicht erfüllen.

Zum einen kommt die "Störung" aus der "Sphäre des Kunden".
Zum andern bietet der Anbieter mehrere Alternativen zu Auswahl an, die auch als zumutbar erscheinen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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