Vermieter zahlt Mietminderung nach Wasserschaden sowie Strom für Bautrockner nicht

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter zahlt Mietminderung nach Wasserschaden sowie Strom für Bautrockner nicht

Hallo zusammen,

nach einem nicht von mir verschuldeten Wasserschaden war die von mir bewohnte Mietwohnung nicht mehr bewohnbar und ich habe für den Zeitraum (ca. 1.5 Monate) den ich trotzdem noch volle Miete gezahlt habe sowie für die Stromkosten des Bautrockners eine Mietminderung bzw. Kostenrückerstattung gefordert. Der Wasserschaden trat zur Hälfte des Monats ein, ich habe dann noch ca. 4 Wochen in der Wohnung verbracht bis klar war, dass ich eine Übergangswohnung beziehen kann. Den Monat nach dem Wasserschaden habe ich die Miete noch "unter Vorbehalt" voll gezahlt da sich zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage über die Bewohnbarkeit der Wohnung und Übergangslösung usw. treffen ließ.

Die Mietminderung habe ich zu 100 % angesetzt, da von der 2 Zimmerwohnung nur noch das Bad "bewohnbar" war. Im Wohnzimmer stand ein Bautrockner, der ca. 55 dB Lärmpegel verursachte und die Fenster mussten bei voller Heizung geschlossen bleiben. Küche und Diele sind ohne schließbare Tür mit dem Wohnzimmer verbunden und somit auch vom Lärm und der feucht-trockenen Atmosphäre betroffen gewesen. Im Schlafzimmer stand kein Bautrockner, jedoch mussten die Fenster Tag und Nacht vollständig geöffnet sein um die Schimmelbildung zu verhindern. Eine sachgemäße Nutzung der Wohnung war nicht mehr möglich. Die Stromkosten des Bautrockners habe ich mit der Leistungsaufnahme mal der Dauer mal der Stromkosten berechnet.

Den so von mir berechneten Betrag von ca. 1200 € (1000 € für 6 Wochen Miete inkl. NK sowie 200 € Stromkosten Bautrockner) habe ich über einen Zeitraum von nun insgesamt 15 Monaten in ca. 10 Telefonaten, persönlichen Gesprächen und Mails mehrfach vom Vermieter zurückgefordert. Der hat stets versichert "sich darum zu kümmern", meldet sich nun aber seit Wochen nicht zurück. Welche Optionen habe ich nun? Kann ich die Mails als Mahnung ansehen, ihn noch ein letztes Mal so "anmahnen" und anschließend einen offiziellen Mahnbescheid ausstellen? Sind meine Forderungen gerechtfertigt (100 %) und sollte ich bei Widerspruch seitens des Vermieters in ein Verfahren übergehen? Was wenn z.B. nur 80 % Mietminderung gerechtfertigt sind, muss ich dann trotzdem in ein Verfahren übergehen? Lohnt es sich überhaupt mit den Kosten des Verfahrens so weit zu gehen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
Miete gezahlt habe sowie für die Stromkosten des Bautrockners eine Mietminderung bzw. Kostenrückerstattung gefordert.

An jedem Bautrockner ist ein Zähler, haben sie sich die Zahlen beim einschalten nicht aufgeschrieben, bzw. die Firma welche diesen aufstellte?
Am Ende wird abgelesen und die Differenz wird von der Versicherung überwiesen, wenn nicht an sie, dann an den Vermieter.
Sie haben für die Zeit des Schadens eine höhere Stromrechnung also sonst, deshalb solte man dem Energielieferanten diesen Verbrauch mitteilen, sonst könnte es sein, dass sie im nächsten Jahr höhere Abschläge haben.

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#2
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und Danke für die Antwort. Genau, die Stromkosten [€] habe ich über den Zähler am Bautrockner berechnet, d.h. Laufzeit [h] * Leistungsaufnahme [kW] * Strompreis [€/kWh].

Die mir entstandenen Kosten bzw. von mir bereits zu viel gezahlten Beträge lassen sich aufgliedern in:
- Stromkosten Bautrockner (s.o., ca. 200 €)
- Miete inkl. Nebenkosten für Dauer der nicht sachgemäß nutzbaren Wohnung (s.o., ca 1000 €)

Meine Frage ist jetzt: Wie kann ich diese von mir bereits gezahlten Beträge zurückverlangen wenn der Vermieter sie seit bereits 15 Monaten nicht willens ist zu zahlen?

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
Meine Frage ist jetzt: Wie kann ich diese von mir bereits gezahlten Beträge zurückverlangen wenn der Vermieter sie seit bereits 15 Monaten nicht willens ist zu zahlen?


Den VM mitteilen, dass der Betrag mit der nächsten Miete verrechnet wird.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

das zeigt mir, dass ich eine wichtige Information vergessen habe: Ich wohne nicht mehr in dieser Wohnung. Die Sanierung des Wasserschadens hat statt den angekündigten 3 Monaten über 12 Monate gedauert.

Die Mietminderung kann ich also nicht auf die aktuelle Miete anrechnen. Ich habe damals die volle Miete für den Monat nach dem Wasserschaden explizit "unter Vorbehalt" überwiesen da noch alles im Unklaren war. Die von mir zu viel gezahlte Miete und die Stromkosten möchte ich nun zurückfordern.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
Die von mir zu viel gezahlte Miete und die Stromkosten möchte ich nun zurückfordern.
Ja, fordere doch zurück.
Zitat (von RamonRainer):
Wie kann ich diese von mir bereits gezahlten Beträge zurückverlangen
Mit einer Klage. Anders will es der ehemalige Vermieter nicht .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten bis jetzt,

meine Frage ist was nun das beste Vorgehen für mich ist:
1) Sollte ich einen offiziellen Mahnbescheid mit oben genannten Forderungen bezahlen und versenden?
2) Was, wenn der Vermieter Widerspruch einlegt und ein Verfahren eingeleitet wird? Sollte ich dieses führen?
3) Was, wenn die Forderung von 100 % Mietminderung meinerseits nicht gerechtfertigt ist, sondern zum Beispiel nur 80 %? Wird meine Forderung dann einfach abgelehnt und alles war umsonst? Oder wird in einem folgenden Verfahren die Mietminderung vom Gericht festgelegt?
4) Kommen weitere Kosten auf mich zu, falls zum Beispiel Fall 3) eintritt und nur 80 % Mietminderung gerechtfertigt sind? Wer zahlt in diesem Fall die Prozesskosten?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
1) Sollte ich einen offiziellen Mahnbescheid mit oben genannten Forderungen bezahlen und versenden?

Ich denke, man sollte als erstes den Vermieter gerichtsfest in Verzug setzen und nach fruchtlosem Fristablauf sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
1) Sollte ich einen offiziellen Mahnbescheid mit oben genannten Forderungen bezahlen und versenden?


Ja

Zitat (von RamonRainer):
2) Was, wenn der Vermieter Widerspruch einlegt und ein Verfahren eingeleitet wird? Sollte ich dieses führen?


Ja

Zitat (von RamonRainer):
3) Was, wenn die Forderung von 100 % Mietminderung meinerseits nicht gerechtfertigt ist, sondern zum Beispiel nur 80 %? Wird meine Forderung dann einfach abgelehnt und alles war umsonst? Oder wird in einem folgenden Verfahren die Mietminderung vom Gericht festgelegt?


Die Höhe der Mietminderung wird im Rahmen Deiner Klage vom Gericht festgelegt, höchstens aber auf den Wert, den Du forderst.

Zitat (von RamonRainer):
4) Kommen weitere Kosten auf mich zu, falls zum Beispiel Fall 3) eintritt und nur 80 % Mietminderung gerechtfertigt sind? Wer zahlt in diesem Fall die Prozesskosten?


Wenn das Gericht meint, es seien nur 80% angemessen gewesen, dann musst Du 20% der Prozesskosten tragen und der Vermieter 80%, wenn Du zuvor 100% gefordert hast.

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#9
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja bereits mehrere Mails mit Betrag und Aufforderung zur Zahlung bis zum Termin X gesendet, d.h. in Verzug gesetzt habe ich ihn, die Frist ist abgelaufen, jetzt kann ich doch ohne einen RA zu beauftragen den Mahnbescheid versenden oder nicht?

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#10
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn das Gericht meint, es seien nur 80% angemessen gewesen, dann musst Du 20% der Prozesskosten tragen und der Vermieter 80%, wenn Du zuvor 100% gefordert hast.


Danke auch für deine Antworten! Wie hoch sind denn solche Prozesskosten? Setzt das Gericht die Mietminderung geringer an und fallen Kosten im vierstelligen Bereich an, so gehe ich ja das Risiko ein am Ende noch Geld draufzuzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
Ich habe ja bereits mehrere Mails mit Betrag und Aufforderung zur Zahlung bis zum Termin X gesendet, d.h. in Verzug gesetzt habe ich ihn, die Frist ist abgelaufen,

Und das war auch gerichtsfest?



Zitat (von RamonRainer):
etzt kann ich doch ohne einen RA zu beauftragen den Mahnbescheid versenden oder nicht?

Nö, denn das erstellen und versenden eines Mahnbescheides ist in DE Privatpersonen überhaupt nicht gestattet.
Und wenn es schon an solchen Basics fehlt, sollte man überlegen, wie man einen Prozess ohne RA erfolgreich führen will...



Zitat (von RamonRainer):
so gehe ich ja das Risiko ein am Ende noch Geld draufzuzahlen.

Das kann passieren, nennt sich Prozessrisiko.
Auch wenn die Gegenseite nicht zahlungsfähig ist, bleibt alles an Kosten beim Kläger hängen.



Zitat (von RamonRainer):
Wie hoch sind denn solche Prozesskosten?

Ohne eigenen Anwalt ca. 650 EUR, mit eigenem Anwalt ca. 1100 EUR.
Nur die erste Instanz und ohne Sachverständigenkosten, Zeugengelder etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das war auch gerichtsfest?


Ist etwas an meiner beschriebenen Variante nicht gerichtsfest?

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, denn das erstellen und versenden eines Mahnbescheides ist in DE Privatpersonen überhaupt nicht gestattet.
Und wenn es schon an solchen Basics fehlt, sollte man überlegen, wie man einen Prozess ohne RA erfolgreich führen will...


Wie kommst du denn darauf? Wieso sollte das nicht möglich sein, genau dafür ist der Mahnbescheid doch da?!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
Ist etwas an meiner beschriebenen Variante nicht gerichtsfest?

Keine Ahnung, da keine Details genannt wurden.

Gerichtsfest wäre z.B. eine Fristsetzung nach Datum mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) und einen Zustellnachweis bezüglich des Schreibens.

Wenn das nicht gerichtsfest war, muss die Gegenseite nur passend reagieren und man bleibt auf allen Kosten sitzen.



Zitat (von RamonRainer):
Wie kommst du denn darauf?

Weil das Gesetz (§§ 688 ff. ZPO) dieses Recht ausschließlich den Gerichten zuspricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, denn das erstellen und versenden eines Mahnbescheides ist in DE Privatpersonen überhaupt nicht gestattet.


Vor ein paar Jahren war die Zustellung eines Mahnbescheids durch den VM zulässig. Seit wann gibt es diese Möglichkeit nichtmehr?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ist etwas an meiner beschriebenen Variante nicht gerichtsfest?


Zumindest der Zugang der Mails beim Vermieter dürfte kaum nachweisbar sein. Außerdem kommt es auch darauf an, ob angemessene Fristen gesetzt wurden. Eine Frist von z.B. 1 Woche dürfte nicht angemessen sein und keinen Verzug herbeiführen.

Zitat:
Wie kommst du denn darauf? Wieso sollte das nicht möglich sein, genau dafür ist der Mahnbescheid doch da?!


Was @Harry vermutlich meint ist, Du kannst keinen Mahnbescheid ausstellen, sondern lediglich einen entsprechenden Antragsvordruck ausfüllen und an das Mahngericht senden. Der Mahnbescheid wird vom Gericht erlassen, welches auch für die Zustellung beim Vermieter sorgt.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RamonRainer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Zumindest der Zugang der Mails beim Vermieter dürfte kaum nachweisbar sein. Außerdem kommt es auch darauf an, ob angemessene Fristen gesetzt wurden. Eine Frist von z.B. 1 Woche dürfte nicht angemessen sein und keinen Verzug herbeiführen.


Ich habe 2020 eine Mail mit der Aufschlüsselung der Mietminderung (Miete inkl. NK + Stromkosten Bautrockner) an den Vermieter gesandt mit der Bitte mir den Betrag zu überweisen. Er hat auf die Mail geantwortet. Ist das gerichtsfest? Auch wenn in eben dieser Mail (noch) keine IBAN (hat mein Vermieter) und keine Fristsetzung (erfolgte in den Mails danach) kommuniziert wurde? Die Zustellbestätigung sollte doch durch seine Antwort auf die Mail gegeben sein.

Zitat (von AxelK):
Was @Harry vermutlich meint ist, Du kannst keinen Mahnbescheid ausstellen, sondern lediglich einen entsprechenden Antragsvordruck ausfüllen und an das Mahngericht senden. Der Mahnbescheid wird vom Gericht erlassen, welches auch für die Zustellung beim Vermieter sorgt.


Ich kann über "online-mahnantrag" als Privatperson einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Nach meinem Verständnis wird dann ein Mahnbescheid mit meiner o.g. Forderung an den Vermieter versandt. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit zu reagieren.

Meine Frage:
- Spricht etwas gegen das oben genannte Vorgehen (Mahnbescheid aufgrund der Mail von 2020 und den Anrufen/Mails seitdem? Sollte die Mail z.B. nicht gerichtsfest sein so wäre eine Alternative, zum x. Mal eine Mahnung nun aber per Einschreiben zu schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von RamonRainer):
Sollte die Mail z.B. nicht gerichtsfest sein

Ist sie nicht.



Zitat (von RamonRainer):
nun aber per Einschreiben zu schicken.

Ein Einschreiben ist auch kein gerichtsfester Zustellnachweis, wenn dann würde ich hier die Zustellung durch Gerichtsvollzieher empfehlen, denn der dokumentiert auch den Inhalt.


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