Kein Booster- kein Lohn

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gunman69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Booster- kein Lohn

Hallo, vielleicht kann ich mir hier einen guten Rat holen.
Und zwar arbeitete ich im medizinischen Bereich, mein Arbeitgeber verlangt von mir das ich mich boostern soll. Ich hab zu viel in den Medien gelesen und gehört, dass ich mich jetzt überhaupt nicht mehr boostern lassen möchte.
Es wurde dann schriftlich hingewiesen das ich unentgeltlich zu Hause bleiben muss. Ist das rechtens? Wie muss ich mich verhalten?

-- Editiert von Gunman69 am 14.01.2022 23:15

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Gunman69):
Un zwar arbeitete ich im medizinischen Bereich

Da müsste man mal als erstes prüfen, ob man in Einrichtungen oder Unternehmen tätig ist, welche in § 20a Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind.



Zitat (von Gunman69):
Es wurde dann schriftlich hingewiesen das ich unendgeldlich zu Hause bleiben muss. Ist das rechtens?

Das Gesetz (§ 20a Infektionsschutzgesetz) besagt
Zitat:
Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein:

Zitat:
Eine Person nach Satz 1, die über keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 verfügt oder diesen nicht vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig werden.




Zitat (von Gunman69):
Wie muss ich mich verhalten?

Es ist ein freies Land, insofern gibt es kein "muss". Du darfst also ganz frei entscheiden, welchen Weg Du beschreiten willst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Gunman69):
Ich hab zu viel in den Medien gelesen und gehört, dass ich mich jetzt überhaupt nicht mehr boostern lassen möchte.


Ich habe auch viel gehört. Dass geboosterte nicht schwer erkranken zum Beispiel. Und was genau haben Sie gehört?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was du da gehört haben willst, dass es dich vom Boostern abschreckt, weiß ich nicht. (Ich halte es für falsch, das zu verweigern.)
Andererseits gilt immer noch als voll geimpft, wer ("nur") die beiden Grundimpfungen erhalten hat. (Allerdings sollte bekannt sein, dass deren Wirkung mit der Zeit nachlässt.)
Insofern glaube ich nicht, dass es nach heutigem Stand rechtens sein kann, dich nachhause zu schicken und quasi Nicht-Geimpften gleichzustellen, d.h. ohne Lohn zur Quarantäne zu verdonnern. Sich dagegen zu wehren, dürfte Erfolg haben.

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#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von Gunman69):
Hallo, vielleicht kann ich mir hier einen guten Rat holen.
Und zwar arbeitete ich im medizinischen Bereich, mein Arbeitgeber verlangt von mir das ich mich boostern soll. Ich hab zu viel in den Medien gelesen und gehört, dass ich mich jetzt überhaupt nicht mehr boostern lassen möchte.
Es wurde dann schriftlich hingewiesen das ich unentgeltlich zu Hause bleiben muss. Ist das rechtens? Wie muss ich mich verhalten?


das ist nicht rechtens
du bist 2 Fach gegen Covid 19 geimpft.
damit giltst du stand jetzt als vollständig geimpft.

die EU hat die Gültigkeit der Impfzertifikate zwar auf 270 Tage nach der 2. Impfung verkürzt.
diese Regelung tritt aber erst am 1. Februar 2022 in Kraft

wenn also deine 2. Impfung in den letzten Monaten war und diese Frist von 270 Tagen noch nicht abgelaufen ist
darf der Arbeitgeber dich zwar nachhause schicken (das darf er immer, selbst ohne Grund), aber muss dich bezahlen.

eine Boosterpflicht gibt es in Deutschland stand heute nicht. weder im Medizinischen Bereich noch sonst wo.

die Einrichtungsbezone Impfflicht tritt auch erst am 16.03.2022 in Kraft.

wenn also die Faktoren bei dir zusammentreffen:
deine 2. Impfung ist am 1. Februar nicht länger als 270 Tage her + du gilt bis min 16.03.2022 durch einen gültiges Impfzertifikat als vollständig geimpft.
dann kann dir dein Arbeitgeber gar nichts
Ausgebliebenden Lohn kannst du dann selbstverständlich einklagen

sollte dein Impfzertifikat nach dem 16.03.2022 aber ablaufen sein, weil diese Frist von 270 Tagen rum sind. dann erst gilts du als nicht mehr vollständig geimpft und dein Arbeitgeber kann dich unentgeltlich nachhause schicken.
am besten du wendest dich an einen Betriebsrat

-- Editiert von seidi256 am 15.01.2022 10:14

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Gunman69):
mein Arbeitgeber verlangt von mir das ich mich boostern soll.
Zitat (von Gunman69):
Es wurde dann schriftlich hingewiesen das ich unentgeltlich zu Hause bleiben muss
Hast du mal den Wortlaut der Anweisung? Dort steht sicher auch, ab wann das gelten soll. Und dich selbst boostern musst du auf keinen Fall. DAS ist nicht zulässig.

Hast du die 2 Impfungen trotz der vielen Berichte im Netz über dich ergehen lassen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Gesetze setzen immer nur das absolute Minimum von dem fest, das von wem auch immer erbracht werden muss. Deshalb ist es in diesen Fällen müßig, darüber zu diskutieren, wann man nach welcher Impfung als nicht mehr geimpft gilt. Die einzige Frage ist, ob der Arbeitgeber darüber hinaus Bedingungen setzen kann. Und das ist eine Einzelfallentscheidung.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die einzige Frage ist, ob der Arbeitgeber darüber hinaus Bedingungen setzen kann. Und das ist eine Einzelfallentscheidung.


Selbst die Entscheidung eines Amtsgerichtes ist eine Einzelfallentscheidung, welche Relevanz hatte also diese Aussage.

Woraus sollte sich denn auf Basis des geschilderten Sachverhaltes eine Berechtigung des AG ableiten.
Sofern der AN geimpft, genesen, oder getestet ist hat der AG nicht das Recht den AN unbezahlt von der Arbeit freizustellen.

Diese Lage ändert ist erst im März, da muss der AN zumindest geimpft oder genesen sein, und selbst dann fehlt der Forderung nach einer zusätzlichen Boosterimpfung z.Z. noch jede rechtliche Grundlage.

-- Editiert von Alter Sack am 15.01.2022 18:25

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gesetze setzen immer nur das absolute Minimum von dem fest, das von wem auch immer erbracht werden muss.

So ist es.

Als erstes sollte man mal realisieren, das die Verordnungen etc. nur das unterste Mindestmaß darstellen, also jede Firma etc. das erst mal nach oben hin ausdehnen darf.

Dann sollte man realisieren, das es sich um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, er also im Rahmen seines Hausrechtes, der Weisungsbefugnis etc. seine Regeln aufstellen darf.



Zitat (von wirdwerden):
Die einzige Frage ist, ob der Arbeitgeber darüber hinaus Bedingungen setzen kann.

Nö, die Frage stellt sich nicht.

Die einzige Frage ist, ob die Lohnzahlung entfallt oder nicht und ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So ist es.

Als erstes sollte man mal realisieren, das die Verordnungen etc. nur das unterste Mindestmaß darstellen, also jede Firma etc. das erst mal nach oben hin ausdehnen darf.

Dann sollte man realisieren, das es sich um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, er also im Rahmen seines Hausrechtes, der Weisungsbefugnis etc. seine Regeln aufstellen darf.


wenn es aber aufgrund fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen keine rechtliche Grundlage gibt, kann der Arbeitgeber sagen was er will, er würde stand jetzt ]vor einem Arbeitsgericht scheitern.

es gibt in Deutschland stand heute, keine Pflicht für eine 3. Impfung gegen Corona.

also kann ein Arbeitgeber diese auch nicht anweisen oder im Rahmen seines Hausrechtes als Weisungsbefugnis etc als Bedingung aufstellen

ich selbst habe 3 Corona Impfungen und verstehe auch nicht wirklich das problem warum man sich nicht boostern lassen will, wenn man bereits 2 Impfungen hat.

aber auch ein Arbeitgeber muss sich an Recht und Gesetz halten und da kann in Deutschland eben kein Arbeitgeber verlangen, das man eine 3. oder in einigen Monaten sogar eine 4 oder später irgendwann einmal ggf eine 5 Corona Schutzimpfung durchführen muss oder es sonst Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt.

natürlich gilt meine Aussage nur solange es keine entsprechende rechtliche Grundlage gibt.



-- Editiert von seidi256 am 15.01.2022 23:46

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von seidi256):
also kann ein Arbeitgeber diese auch nicht anweisen

Richtig.



Zitat (von seidi256):
oder im Rahmen seines Hausrechtes als Weisungsbefugnis etc als Bedingung aufstellen

Er kann aber sehr wohl entscheiden, das Leute ohne Boosterimpfung die Betriebsstätte nicht mehr betreten dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Andererseits gilt immer noch als voll geimpft, wer ("nur") die beiden Grundimpfungen erhalten hat.

Ja - das ist der berühmte "Stand jetzt", aber das ändert sich ja.

Am 1.2.22 gilt ein das Impfzertifikat nur noch 270 Tage, wenn keine Auffrischungsimpfung gemacht wurde.
D.h. ab dem 1.2.22 werden Personen, die "nur" 2x geimpft sind und die zweite Impfung mehr als 270 Tage her ist, wie ungeimpfte Personen behandelt.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Am 1.2.22 gilt ein das Impfzertifikat nur noch 270 Tage, wenn keine Auffrischungsimpfung gemacht wurde.
D.h. ab dem 1.2.22 werden Personen, die "nur" 2x geimpft sind und die zweite Impfung mehr als 270 Tage her ist, wie ungeimpfte Personen behandelt.


Kannst Du das mal genauer erläutern ?
Wenn ich am 22.06.2021 die 2. Impfung bekommen habe, wären die 270 Tage Anfang März rum. Was genau hat es nun mit diesem 01.02.2022 auf sich ? Gilt das mit den 270 Tagen nun nur für Menschen, die nach dem 01.02.2022 die 2. Impfung erhalten haben und bei anderen, wie mir jetzt, sind es 360 Tage ??

Das verstehe ich nicht so richtig....

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Gilt das mit den 270 Tagen nun nur für Menschen, die nach dem 01.02.2022 die 2. Impfung erhalten haben

Nein:
Zitat (von drkabo):
ab dem 1.2.22 werden Personen, die "nur" 2x geimpft sind und die zweite Impfung mehr als 270 Tage her ist, wie ungeimpfte Personen behandelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Genau - ab dem 20.3.22 zählen Sie dann als "ungeimpft", weil die 270 Tage abgelaufen sind - also rechtzeitig zur "Boosterung" gehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er kann aber sehr wohl entscheiden, das Leute ohne Boosterimpfung die Betriebsstätte nicht mehr betreten dürfen.


Das war aber nicht die Frage der TE. Dieser fragte vielmehr:

Zitat (von Gunman69):
Es wurde dann schriftlich hingewiesen das ich unentgeltlich zu Hause bleiben muss. Ist das rechtens?


Und da gilt das "pacta sunt servanda" eben auch für den AG, er darf nicht einseitig und ohne Vertragsgrundlage eine unbezahlte Freistellung verfügen.

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#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
also rechtzeitig zur "Boosterung" gehen.


Nein danke, dafür hatte ich umd Menschen in meinem Umfeld zu sehr mit Nebenwirkungen zu kämpfen. Nochmal tue ich mir das nicht an.

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#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Nein danke, dafür hatte ich umd Menschen in meinem Umfeld zu sehr mit Nebenwirkungen zu kämpfen. Nochmal tue ich mir das nicht an.


Was bei wenigen der Fall war, könnte auch auf sie zutreffen, ihre Meinung? Die meisten Geimpften hatten keine Probleme, ebensowenig in ihrem Umfeld Menschen mit gravierenden NW.

Die Konsequenzen müssen sie tragen, wenn beruflich Booster verlangt wird.

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#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... arbeitsrechtlich ist der Drops doch gelutscht, oder?
Eine Impfdebatte hier im Forum scheint mir doch mehr als überflüssig.
Die Anfrage kann der Sache nach geschlossen werden.

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