Schönheitsreparaturen ?

15. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
marinalolita
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen ?

Liebe Community,

ich habe eine Frage bzgl. der Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Ich bin im September 2021 in meine neue Wohnung eingezogen und bei mir geht das Warmwasser über die Stromversorgung ( Boiler und Durchlauferhitzer). Nun habe ich vorhin die Temperatur gemessen beim Auslaufen des Wassers im Bad (Wachbecken und Dusche). Ich erhalte bei beiden zehn Grad weniger als das was am Durchlauferhitzer eingestellt ist. Der Handwerker sagte, dass die Mischbatterie (Waschbecken) kaputt sei. Zudem tropft es bei mir in der Dusche schon seit meinem Einzug… Da soll es eine Dichtung geben, die Armatur muss ausgetauscht werden. Die Reparatur der Mischbatterie + Armatur ergeben 220€. Es ist wichtig, dass das alles repariert wird, da das alles unnötige Kosten verursacht und wohl auch schon die letzten Monate verursacht hat.. (Strom und Wasser)

Nun ist die Frage, wer soll die Kosten übernehmen ich oder mein Vermieter? Im Mietvertrag steht, dass ich Schönheitsreparaturen bis zu 150€ tragen muss. Wie kann ich das verstehen, bezieht sich das nur auf eine Reparatur oder alles zusammen gerechnet? Die Reparatur, die bei mir gemacht werden müssen, gehen über 200€.

Vielen Dank!

Viele Grüße,

Nadine

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von marinalolita):
Im Mietvertrag steht, dass ich Schönheitsreparaturen bis zu 150€ tragen muss. Wie kann ich das verstehen, bezieht sich das nur auf eine Reparatur oder alles zusammen gerechnet? Die Reparatur, die bei mir gemacht werden müssen, gehen über 200€.

Das sind Kleinreparaturen, keine Schönheitsreparaturen. Für jede Kleinreparatur, die nicht mehr als € 150,00 beträgt, bist Du der Zahlmeister. Natürlich nur dann, wenn die Kleinreparatur auch rechtsgültig mit Dir vereinbart wurde.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Grenze von 150€ ist jedoch zu hoch angesetzt, so dass die Klausel unwirksam ist. Damit muss der Vermieter die Kosten tragen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von marinalolita):
Im Mietvertrag steht, dass ich Schönheitsreparaturen bis zu 150€ tragen muss.

Wenn da tatsächlich nicht mehr das steht, wäre die Klausel ungültig. Zum einen weil eine Obergrenze fehlt, zum anderen weil die 150 EUR zu hoch sein dürften.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Für Kleinreparaturen hatte man vor 10 Jahren schon € 150,00 angesetzt. Inzwischen sind
Handwerkerrechnungen enorm gestiegen. Es sieht so aus, Kleinreparaturen kann man nie zum Ansatz bringen, weil fast keine Rechnung unter € 150,00 liegt.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Für Kleinreparaturen hatte man vor 10 Jahren schon € 150,00 angesetzt.


Das verwechselst Du wohl damit, dass es mal 150 DM waren.

Der höchste von einem Gericht als zulässig eingestuft Betrag waren 120€.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Die ursprünglichen Urteile stammen ca. aus 1990 und lauteten 100-150 DM als Höchstgrenze. Umgerechnet und mit Inflation wären das heute 95-140 Euro. 150 Euro liegt da deutlich drüber. Da müsste man schon viel Überzeugungsarbeit leisten, um einen Richter von der Wirksamkeit dieser Klausel zu überzeugen.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Aber selbst wenn die Klausel noch gültig wäre, die Reparatur liegt oberhalb des Betrages, daher muss die Reparatur vollständig vom VM übernommen werden.

PS: Wenn der Mangel belegbar schon bei Einzug bestand müsste der VM die Repataur ohnehin auch unabhängig von der Schadenshöhe übernehmen.

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das verwechselst Du wohl damit, dass es mal 150 DM waren.

Auch vor 10 Jahren sagte man Euro zu unserem Geld. Ich meine wirklich, dass die Hand-
werkerrechnungen seither enorm gestiegen sind und fast keine Kleinreparatur für € 150,00
zum tragen kommt.
Dazu hatte ich auch vor kurzer Zeit von einem AG die Bestätigung gelesen. Da wurde die Kleinreparatur von € 200,00 erlaubt. Kann die Quelle leider nicht mehr nennen.

Signatur:

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von marinalolita):
Es ist wichtig, dass das alles repariert wird,
Der Handwerker sagte ...?

Also hast du den Vermieter schon informiert und der bzw. die bevollmächtigte Hausverwaltung hat schon einen Handwerker geschickt. aber nur für die Mischbatterie.
Der wird nun an die HV zurück informieren, was defekt ist und was repariert werden muss.
ODER hast du den Handwerker selbst bestellt?

Zitat (von marinalolita):
Nun habe ich vorhin die Temperatur gemessen
Also gestern...? Das ist ja was Neues. Das solltest du schriftlich dem Vermieter/der HV mitteilen und in angemessener Frist die Mangelbeseitigung fordern.

Was steht in deinem Mietvertrag zu Kosten für Kleinreparaturen?
Zitat (von marinalolita):
dass ich Schönheitsreparaturen bis zu 150€ tragen muss.
Das steht vermutlich NICHT bei Kleinreparaturen...
Lies bitte nach, was genau dort steht... der Wortlaut ist wichtig.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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