Untermiete bei dem Auszug des Hauptvermieters - Kautionrückzahlulng

15. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Untermieterhase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermiete bei dem Auszug des Hauptvermieters - Kautionrückzahlulng

Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um eine Untermiete in Berlin und die Kautionsrückzahlung.
Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2021.
Der Untermietvertrag ist fristlos.
Im September hat der Vermieter den Untermietvertrag gekündigt. Der Vertrag musste am Ende Dezember enden. Meine Miete ist 500 Euro pro Monat (alles inklusiv)
Die Kaution ist 1500 Euro.
Der Vermieter hat am 13.01.2022 den Betrag 860 Euro auf meinem Konto überwiesen.
Er hat zwei Sachen abgezogen.
Die Miete im Dezember 500 Euro und die Hälfte von zwei Nebenkostenabrechnungen im Dezember (Zeitraum 01.2020-12.2020 und Januar 1.2021-12.2021): 140 Euro als die Hälfte von 280 Euro.
Ich habe ab August 2021 zusätzlich 40 Euro Miete bezahlt, namlich 540 Euro bis zum Oktober bezahlt.
Da der Vermieter den Unterschied von den vergangenen Jahren von mir verlangen wollte.
Es basiert auf die Nebenkostenabrechnung, dass ungefähr monatlich 40 Euro erhöht wurde. (dass er meinte)
Der Vermieter hat eine andere Wohnung im September 2021 gefunden und wollte da umziehen.
Deswegen musste ich dringend eine Wohnung finden und habe ich im Oktober eine Wohnung in der Nähe gefunden. Ich musste aber im November umziehen, weil es für mich sehr schwierig zeitlich im Dezember eine Wohnung finde.  Ich habe am 4.11.2021 ausgezogen.

Der Vermieter musste die Wohnung zu der ehemaligen Lage zurücksetzen, weil er sehr viel Veränderung im Bad und in der Küche gemacht hat. Er hat den Stuck and der Wand abgerieben und gestrichen und den Dachboden im Bad weggestellt. Das war für mich sehr unangenehm mit vielen Staub und unschön mit weißem Pulver im Bad. Er musste auch auch die Spülbecken in der Küche ändern und den Herd auch wegstellen. Ich wollte schnell möglich ausziehen. Da ich unmöglcih da weiter zu wohnen fand.
Ich habe die Miete im November weiter für die Wohnung in Berlin bezahlt. Ich wollte eigentlich Zwischenmiete anbieten aber mein Zimmer war mit den Sachen von dem Vermietern voll besetzt. Ich habe ein Foto davon.
Ich habe den Vermieter gefragt, ob ich mein Zimmer für jemand zur Verfügung stellen oder anbieten kann. Aber er wollte es nicht. Ich habe ihn trotzdem verlassen, dass er ein allgemeines Verständnis hat, ohne dass ich ihm eine fristlose Kündigung stelle. Das war richtig großen Fehler von mir wahrscheinlich. Ich habe den Vermietern gesagt, dass ich keine Miete für Dezember zahlen kann. Er hat mir „Keine Sorgen Machen" geantwortet. Ich habe dann im Dezember keine Miete bezahlt. Der Vermieter hat daüber nichts gesagt.
Er meinte dass er im Dezember schon ausgezogen. Das heißt, er hat keine seine Sachen mehr da. Damit finde ich, keine Mietsachen waren da für mich zur Verfügung gestellt.
Die Wohnung war nicht mehr die Lage von dem Vermietern mir anzubieten.
Es scheint auch der Vermieter hat kein Recht die Nebenkostenabrechnung mich belasten lassen.
Ich werde zuerst eine richtige Kautionsabrechnung fordern.
Ist das sinnvoll, dass ich eine Schrift über Mängel an Mietsache und Wohnung verfasse..?
Ich weiß nicht genau, wie ich mich weiter miti dem Problem beschäftigen sollte.
15.01.2022

-- Editiert von Untermieterhase am 15.01.2022 23:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Untermieterhase):
Der Untermietvertrag ist fristlos.

Es gibt keine fristlosen Mietverträge.



Zitat (von Untermieterhase):
Meine Miete ist 500 Euro pro Monat (alles inklusiv)

Mit welchem Wortlaut genau findet sich das im Mietvertrag?



Zitat (von Untermieterhase):
Ich wollte eigentlich Zwischenmiete anbieten aber mein Zimmer war mit den Sachen von dem Vermietern voll besetzt. Ich habe ein Foto davon.

Dann entfällt in der Regel ab dem Tag der Nutzung durch den Vermieter die Pflicht zur Mietzahlung



Zitat (von Untermieterhase):
Ich werde zuerst eine richtige Kautionsabrechnung fordern.

Damit sollt eman noch warten, bis 07-2022, dann ist die Sache verjährt falls es bi dahin nicht korrekt abgerechnet hat.



Zitat (von Untermieterhase):
Ist das sinnvoll, dass ich eine Schrift über Mängel an Mietsache und Wohnung verfasse..?

Etwas spät, Monate nach den Mängeln eine Mängelmeldung zu verfassen.
Aber für die Forderung nach einer Mietminderung reicht es.

Hat man überhaupt die neue Anschrift vom Vermieter?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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