ungerechtfertigte Kündigung wegen Stromdiebstahl

17. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mieter1988
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
ungerechtfertigte Kündigung wegen Stromdiebstahl

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage: Mein Vermieter hat mein Mietvertrag fristlos gekündigt mit folgenden Begründungen: Angeblich würde ich meinem Nachbarn Strom klauen und außerdem habe ich angeblich in letzter Zeit meine Miete nicht bezahlt.

Beides stimmt aber nicht. Unser Hausmeister hat sogar den Verdacht, dass im Gegenteil der Nachbar den Strom geklaut hat. Deshalb möchte er mit dem Vermieter reden. Allerdings soll ich bis zum 21.01. ausziehen. Darf ich in der Wohnung bleiben, wenn die Sache bis dahin noch nicht geregelt wurde?

Ich freue mich auf eure Antwort.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Mieter1988):
Mein Vermieter hat mein Mietvertrag fristlos gekündigt

Mit welchem Wortlaut konkret?



Zitat (von Mieter1988):
Angeblich würde ich meinem Nachbarn Strom klauen

Und das wurde wie genau bewiesen?



Zitat (von Mieter1988):
außerdem habe ich angeblich in letzter Zeit meine Miete nicht bezahlt.

Dann sollte man mal seine Kontoauszüge sorgfältig prüfen ...
Wenn alles passt hat man ja einen prima Gegenbeweis.




-- Editiert von Harry van Sell am 17.01.2022 17:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mieter1988):
Allerdings soll ich bis zum 21.01. ausziehen.

Wer sagt das? Hast du eine Kündigung erhalten? Ist der Stromdieb bekannt oder wird nur vermutet.
Ausziehen muss Du vorerst nicht, dazu bedarf es einer Kündigung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mieter1988
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten. Als erstes: Ich habe in der Zwischenzeit alle Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass ich regelmäßig bezahlt habe. Damit ist das Problem so gut wie geklärt.

Zum Stromdiebstahl: Konkret wirft der Vermieter nur vor, dass ich von einem Nachbarn Strom klaue. Die Kündigung wurde per E-Mail versendet. Eine PDF-Datei wurde angehängt, die sich aus irgendeinem Grund nicht öffnen lässt. Deshalb habe ich den Vermieter gebeten, mir die ausgedruckte Datei per Post zu schicken. Vielleicht steht dort genaueres. Ist eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Hast du eine Kündigung erhalten?

Seit wann ist es eigentlich unüblich geworden, vor dem antworten sich mal mit dem Sachverhalt zu beschäftigen?
Hab ich was verpasst?
Ist das ein neuer Trend, Antworten zu geben die den Sachverhalt komplett ignorieren?



Zitat (von Mieter1988):
Deshalb habe ich den Vermieter gebeten, mir die ausgedruckte Datei per Post zu schicken.

Taktisch gesehen wohl der größten Fehler den man machen konnte ...



Zitat (von Mieter1988):
Ist eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig?

Nö.
Nach § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses der Schriftform, Anforderungen an die Schriftform finden sich in § 126 BGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4629 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Mieter1988):
Ist eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig?


Nö in diesem Fall nicht. A) hast du ja nachweislich alle Mieten bezahlt und B) müssteer dir erst mal nachweisen, dass du tatsächlich ein Stromdieb bist. Also ganz ruhig, und wenn du dich sonst mit dem VM gut verstehst, kannst du ihn ja mal anrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mieter1988):
Ist eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig?


Eine Kündigung bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Vermieters.

Zitat (von Mieter1988):
Beides stimmt aber nicht. Unser Hausmeister hat sogar den Verdacht, dass im Gegenteil der Nachbar den Strom geklaut hat. Deshalb möchte er mit dem Vermieter reden. Allerdings soll ich bis zum 21.01. ausziehen. Darf ich in der Wohnung bleiben, wenn die Sache bis dahin noch nicht geregelt wurde?


Aus diesem Absatz geht nicht hervor, wer dem M sagt, dass er am 21.1.ausziehen soll. Ist es der VM oder der Hausmeister.

Zitat (von Harry van Sell):
Seit wann ist es eigentlich unüblich geworden, vor dem antworten sich mal mit dem Sachverhalt zu beschäftigen?
Hab ich was verpasst?
Ist das ein neuer Trend, Antworten zu geben die den Sachverhalt komplett ignorieren?

Kein neuer Trend, immer noch aktuell.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Aus diesem Absatz geht nicht hervor, wer dem M sagt, dass er am 21.1.ausziehen soll.

Irrelvant ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mieter1988
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Aus diesem Absatz geht nicht hervor, wer dem M sagt, dass er am 21.1.ausziehen soll. Ist es der VM oder der Hausmeister.


Das hat der Vermieter gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4629 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Mieter1988):
Das hat der Vermieter gesagt.


Gesagt? Geschrieben? Gemailt? Wie auch immer, eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Unterschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mieter1988
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt haben wir per E-Mail kommuniziert. Ich kann aber nicht ausschließen, dass der Vermieter eine Kündigung per Post schicken wird. Was kann ich in dem Fall tun?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mieter1988):
Bis jetzt haben wir per E-Mail kommuniziert. Ich kann aber nicht ausschließen, dass der Vermieter eine Kündigung per Post schicken wird. Was kann ich in dem Fall tun

Wenn die Kündigung per Post kommt, dieser widersprechen.
"Der Wohnungskündiung vom.....widerspreche ich". Deine Unterschrift, mehr nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn die Kündigung per Post kommt, dieser widersprechen.
"Der Wohnungskündiung vom.....widerspreche ich". Deine Unterschrift, mehr nicht.
Absolut sinnfrei. Einer fristlosen Kündigung kann man nicht widersprechen. Es ist aber auch gar nicht nötig.

Wenn der Mieter reagieren möchte, kann er dem Vermieter mitteilen, dass er die Kündigung für unwirksam hält. Notfalls kann man auch noch dazuschreiben, das alle Mieten bezahlt wurden. Der Vermieter möge mitteilen, woraus sich ein Mietrückstand ergeben solle. Zudem könnte man mitteilen, dass kein Stromdiebstahl durch den Mieter begangen wurde und er doch bitte seinen Verdacht begründen solle

Notwendig ist das jedoch nicht. Bei der Darstellung gehe ich aber von einer Verwechslung aus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mieter1988
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Mithilfe. Das Problem habe ich so gut wie gelöst. Der Hausmeister hat sich gerade bei mir gemeldet und mir gesagt, dass unser Nachbar bei mir Strom stiehlt. Aber dem Vermieter hat er gesagt, dass ich Strom stehlen würde.

Heute werden wir (also der Hausmeister und ich) mit dem Vermieter reden und ihm das erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

1. Es liegt rechtlich gesehen keine Kündigung vor;
2. Als Mieter muss man auf die E-Mail des Vermieters nicht reagieren;

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen