Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage: Mein Vermieter hat mein Mietvertrag fristlos gekündigt mit folgenden Begründungen: Angeblich würde ich meinem Nachbarn Strom klauen und außerdem habe ich angeblich in letzter Zeit meine Miete nicht bezahlt.
Beides stimmt aber nicht. Unser Hausmeister hat sogar den Verdacht, dass im Gegenteil der Nachbar den Strom geklaut hat. Deshalb möchte er mit dem Vermieter reden. Allerdings soll ich bis zum 21.01. ausziehen. Darf ich in der Wohnung bleiben, wenn die Sache bis dahin noch nicht geregelt wurde?
Ich freue mich auf eure Antwort.
ungerechtfertigte Kündigung wegen Stromdiebstahl
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatMein Vermieter hat mein Mietvertrag fristlos gekündigt :
Mit welchem Wortlaut konkret?
ZitatAngeblich würde ich meinem Nachbarn Strom klauen :
Und das wurde wie genau bewiesen?
Zitataußerdem habe ich angeblich in letzter Zeit meine Miete nicht bezahlt. :
Dann sollte man mal seine Kontoauszüge sorgfältig prüfen ...
Wenn alles passt hat man ja einen prima Gegenbeweis.
-- Editiert von Harry van Sell am 17.01.2022 17:46
ZitatAllerdings soll ich bis zum 21.01. ausziehen. :
Wer sagt das? Hast du eine Kündigung erhalten? Ist der Stromdieb bekannt oder wird nur vermutet.
Ausziehen muss Du vorerst nicht, dazu bedarf es einer Kündigung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die vielen Antworten. Als erstes: Ich habe in der Zwischenzeit alle Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass ich regelmäßig bezahlt habe. Damit ist das Problem so gut wie geklärt.
Zum Stromdiebstahl: Konkret wirft der Vermieter nur vor, dass ich von einem Nachbarn Strom klaue. Die Kündigung wurde per E-Mail versendet. Eine PDF-Datei wurde angehängt, die sich aus irgendeinem Grund nicht öffnen lässt. Deshalb habe ich den Vermieter gebeten, mir die ausgedruckte Datei per Post zu schicken. Vielleicht steht dort genaueres. Ist eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig?
ZitatHast du eine Kündigung erhalten? :
Seit wann ist es eigentlich unüblich geworden, vor dem antworten sich mal mit dem Sachverhalt zu beschäftigen?
Hab ich was verpasst?
Ist das ein neuer Trend, Antworten zu geben die den Sachverhalt komplett ignorieren?
ZitatDeshalb habe ich den Vermieter gebeten, mir die ausgedruckte Datei per Post zu schicken. :
Taktisch gesehen wohl der größten Fehler den man machen konnte ...
ZitatIst eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig? :
Nö.
Nach § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses der Schriftform, Anforderungen an die Schriftform finden sich in § 126 BGB.
ZitatIst eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig? :
Nö in diesem Fall nicht. A) hast du ja nachweislich alle Mieten bezahlt und B) müssteer dir erst mal nachweisen, dass du tatsächlich ein Stromdieb bist. Also ganz ruhig, und wenn du dich sonst mit dem VM gut verstehst, kannst du ihn ja mal anrufen?
ZitatIst eine Kündigung per E-Mail überhaupt rechtskräftig? :
Eine Kündigung bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Vermieters.
ZitatBeides stimmt aber nicht. Unser Hausmeister hat sogar den Verdacht, dass im Gegenteil der Nachbar den Strom geklaut hat. Deshalb möchte er mit dem Vermieter reden. Allerdings soll ich bis zum 21.01. ausziehen. Darf ich in der Wohnung bleiben, wenn die Sache bis dahin noch nicht geregelt wurde? :
Aus diesem Absatz geht nicht hervor, wer dem M sagt, dass er am 21.1.ausziehen soll. Ist es der VM oder der Hausmeister.
ZitatSeit wann ist es eigentlich unüblich geworden, vor dem antworten sich mal mit dem Sachverhalt zu beschäftigen? :
Hab ich was verpasst?
Ist das ein neuer Trend, Antworten zu geben die den Sachverhalt komplett ignorieren?
Kein neuer Trend, immer noch aktuell.
ZitatAus diesem Absatz geht nicht hervor, wer dem M sagt, dass er am 21.1.ausziehen soll. :
Irrelvant ...
ZitatAus diesem Absatz geht nicht hervor, wer dem M sagt, dass er am 21.1.ausziehen soll. Ist es der VM oder der Hausmeister. :
Das hat der Vermieter gesagt.
ZitatDas hat der Vermieter gesagt. :
Gesagt? Geschrieben? Gemailt? Wie auch immer, eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Unterschrift.
Bis jetzt haben wir per E-Mail kommuniziert. Ich kann aber nicht ausschließen, dass der Vermieter eine Kündigung per Post schicken wird. Was kann ich in dem Fall tun?
ZitatBis jetzt haben wir per E-Mail kommuniziert. Ich kann aber nicht ausschließen, dass der Vermieter eine Kündigung per Post schicken wird. Was kann ich in dem Fall tun :
Wenn die Kündigung per Post kommt, dieser widersprechen.
"Der Wohnungskündiung vom.....widerspreche ich". Deine Unterschrift, mehr nicht.
Absolut sinnfrei. Einer fristlosen Kündigung kann man nicht widersprechen. Es ist aber auch gar nicht nötig.ZitatWenn die Kündigung per Post kommt, dieser widersprechen. :
"Der Wohnungskündiung vom.....widerspreche ich". Deine Unterschrift, mehr nicht.
Wenn der Mieter reagieren möchte, kann er dem Vermieter mitteilen, dass er die Kündigung für unwirksam hält. Notfalls kann man auch noch dazuschreiben, das alle Mieten bezahlt wurden. Der Vermieter möge mitteilen, woraus sich ein Mietrückstand ergeben solle. Zudem könnte man mitteilen, dass kein Stromdiebstahl durch den Mieter begangen wurde und er doch bitte seinen Verdacht begründen solle
Notwendig ist das jedoch nicht. Bei der Darstellung gehe ich aber von einer Verwechslung aus.
Danke für eure Mithilfe. Das Problem habe ich so gut wie gelöst. Der Hausmeister hat sich gerade bei mir gemeldet und mir gesagt, dass unser Nachbar bei mir Strom stiehlt. Aber dem Vermieter hat er gesagt, dass ich Strom stehlen würde.
Heute werden wir (also der Hausmeister und ich) mit dem Vermieter reden und ihm das erklären.
1. Es liegt rechtlich gesehen keine Kündigung vor;
2. Als Mieter muss man auf die E-Mail des Vermieters nicht reagieren;
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
9 Antworten
-
25 Antworten