Das Haus wurde ohne Küche vermietet. Wir haben ein Eingebaute Küche vor ca. 4 Jahren selbst gekauft und vom Fachleute (die Firma) eingebaut lassen.Jetzt ist ein Roh in der Wand in der Küche gebrochen.(das ist nicht unsere Schuld) Unsere Küche muss aufbauen werden, damit das Rohr ersetzt werden kann und dann die Küche muss wieder eingebaut werden.
Unsere Vermieter übernimmt die Kosten für die Rohesetzung aber laut ihm wir sollen uns selbst kümmern für die Küche - abbauen und wieder einbauen.Leider das ist nicht einfach und muss durch Fachleute ausgeführt werden.
Jetzt meine Frage: wer soll die Kosten für Abbau und Wiederaufbau unsere Küche übernehmen?
Wasserschaden in die Küche - Wer übernimmt die Kosten für Abbauen und wieder Einbauen der Küche?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nach § 555a BGB hat der Mieter Reparaturmaßnahmen zu dulden. Er muss aber nicht selber aktiv werden. Der Vermieter muss also die Küche fachmännisch ab- und wieder aufbauen. Ich würde dem Mieter in diesem Fall auch empfehlen, darauf zu bestehen. Sonst gibt es nachher Streit um die Kosten.
Wegen § 555a (3) BGB müsste zwar der Vermieter die Kosten zahlen, welche der Mieter wegen einer Reparatur hat. Aber da der Vermieter offenbar klar gemacht hat, dass er das nicht will, sollte sich meiner Meinung nach der Mieter nicht auf das Problem einlassen. Es ist in der Rechtsprechung meines Wissens nach ganz eindeutig: Der Mieter muss bei Reparaturen nicht selber aktiv werden. Er muss die Handwerker nach Absprache nur in die Wohnung lassen. Mehr nicht.
ZitatJetzt meine Frage: wer soll die Kosten für Abbau und Wiederaufbau unsere Küche übernehmen? :
Hat bei uns alles die Versicherung übernommen. Wir hatten eine Firma welche für Wasserschäden zuständig ist.
Da wurde alles Notwendige in der vermieteten sowie in unseren beiden eigenen Wohnung darunter ab- und dann wieder aufgebaut.
Sie regulierte alles mit der Versicherung, dass Einzige was wir tun mussten den neuen Bodenbelag aussuchen.
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