Hallo
Meine Eltern haben sich 1997 scheiden lassen,mein Vater hat nur mich und meine Schwester als Kinder,jetzt liegt er im Sterben,das Haus in dem er wohnt hat er letztes Jahr im Juni auf seine neue Frau umgeschrieben,mit Grundbuch Eintrag.
Haben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus?
Es gibt keinen Kauf Vertrag oder sonst was,ich hab nur die Urkunde vom Notar gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar
Stiefmutter erbe
6. März 2022
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Frage vom 6. März 2022 | 12:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefmutter erbe
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#1
Antwort vom 6. März 2022 | 12:30
Von
Status: Schlichter (7408 Beiträge, 4347x hilfreich)
ZitatHaben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus? :
Nein, das Haus gehört nicht mehr dem Vater.
Allerdings habt ihr ggf. Ergänzungsansprüche. Das hängt allerdings von vielen Faktoren ab (Schenkung, Kauf, wer ist Erbe, wie hoch ist der Nachlass)
#2
Antwort vom 6. März 2022 | 12:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Es gab ja so wie ich das sehe eine Schenkung.
Lg
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#3
Antwort vom 6. März 2022 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (45400 Beiträge, 16153x hilfreich)
ZitatHaben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus? :
Eigentumsansprüche auf das Haus habt Ihr nicht.
Ob und wie hoch ein Pflichtteilergänzungsanspruch ausfällt hängt davon ab, was der Vater bei seinem Tod noch hinterlässt. Sollte kein weiterer Nachlass vorhanden sein, so hat jedes Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 1/8 des Hauswertes zum Zeitpunkt der Übertragung.
#4
Antwort vom 6. März 2022 | 13:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sein Haus was er ihr überschrieben hat letztes Jahr.
Und das Inventar von dem Haus ist noch da.
Sonst nix.
Lg
#5
Antwort vom 6. März 2022 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (28153 Beiträge, 5134x hilfreich)
Der Vater lebt doch noch.
Nun wartet doch wenigstens ab, bis er verstorben ist.
#6
Antwort vom 6. März 2022 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (36610 Beiträge, 13616x hilfreich)
Also, wirklich! Erben kommt nach sterben. Außerdem weiß man gar nichts. Weder, ob Geld geflossen ist, noch, was die Umschreibungsmodalitäten waren. Also, was soll die Anfrage?
wirdwerden
#7
Antwort vom 6. März 2022 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (45400 Beiträge, 16153x hilfreich)
ZitatUnd das Inventar von dem Haus ist noch da. :
Sonst nix.
Dann steht beiden Kindern ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von je 1/8 des Hauswertes zu.
#8
Antwort vom 7. März 2022 | 13:12
Von
Status: Wissender (15652 Beiträge, 5687x hilfreich)
Alternativ könnte man auch einfach den Wunsch des Vaters berücksichtigen und ihn fragen, was er gerne hätte.
Noch ist dies ja scheinbar möglich.
#9
Antwort vom 22. Mai 2023 | 07:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, solche Anfragen machen mich echt traurig...
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