Geklaut?? was bekomme ich (14)?? bitte melden!!

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
sweet-mel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Geklaut?? was bekomme ich (14)?? bitte melden!!

Ich habe vor kurzen in einem Geschäft etwas für 17,90 geklaut!! der Ladendetiktiv hat mich erwischt!!er hat die polizei gerufen!! ich habe meine mutter angerufen!! sie musste 75 € zahlen und ich habe eine anzeige bekommen!! außerdem hat die polizei bei mir einen Gefälschten Schülerausweis gefunden !!! dehalb wurde ich auch wegen Urkundenfälschhung angezeigt!!! wie lange braucht es bis ich eine nachricht bekomme?? was bekomme ich ???? ach ja ich bin 14!!!!! bitte bitte sagt mir was ich bekomme!!!!
melanie

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Entweder wird das Verfahren eingestellt. Dann würde Dir die Staatsanwaltschaft mitteilen, dass das das letzte Mal gewesen zu sein hat und Du beim nächsten Mal vor dem Jugendrichter landest. Oder sie schickt die Sache gleich zum Jugendrichter, damit der Dir mal erzählt, wo es langgeht. Das ist gar nicht schlecht, weil Du dann gleich mal das Gericht erleben kannst.
Wirklich etwas passieren wird aber wohl kaum.

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#2
 Von 
tobby
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 4x hilfreich)

dir wird nicht viel passieren!!!
bin vor etwa zehn jahren auch beim klauen erwischt worden ( etwa der selbe betrag). ausser das es im vorstrafenregister drin steht wird wohl nicht sein!!!

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Dem schließe ich mich völlig an. Vermutlich wird das Verfahren eingestellt.
Was die Urkundenfälschung betrifft, wird zu prüfen sein, was es damit auf sich hat. Hast Du den selber erstellt, wenn ja wann? Hast du den Ausweis bewußt genutzt, um dadurch irgendeinen Vorteil zu erschleichen?
Insgesamt läßt sich das nicht abschließend beurteilen.

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 23.03.2006 19:40:49

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#4
 Von 
sweet-mel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

....

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
....



?

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Dem setze ich ein definitives '!' entgegen!

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, die wirklich interessante Frage wäre doch, was ein 14-jähriger mit einem gefälschen Schülerausweis will. In dem Alter ist man meines Wissens nach doch ohnehin schulpflichtig und bekäme entsprechend problemlos das Original. Oder ist bei dem Schülerausweis etwa die besuchte Schule 'verbessert' um an entsprechende Zeitkarten für öffentlichen Nahverkehr zu bekommen?

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#8
 Von 
Tulkki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schätze mal eher, auf dem Schülerausweis wurde das Alter verändert :)

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#9
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Nun, ein gefälschter Schülerausweis kann z.B. für verlängerten Aufenthalt in Discos verwendet werden.

Oder aber, um die Identität zu verschleiern, wenn man beim Klauen erwischt wird !

Sollte das Mädel beim Ladendetektiv oder vielleicht sogar bei der Polizei mit DIESEM Ausweis versucht haben, sich auszuweisen, wird die Strafe GARANTIERT höher ausfallen, als bei Jemandem, der nach dem Diebstahl mit offenen Karten gespielt hat !



-----------------
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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 25.03.2006 10:32:15

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#10
 Von 
sweet-mel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab sofort gesagt das der ausweis nich echt is als sie in gefunden haben!! und ich hab in nie benutzt war für ne disco aber die ham mich nich reingelassen weil sie es mir nich geklaubt haben

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#11
 Von 
tobby
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 4x hilfreich)

nur leider kannst du bestimmt nicht beweisen, dass du den ausweis (angeblich) nie irgendwo benutzt hast ,um dir irgendwelche vorteile zu "erschleichen". - oder!?!?

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#12
 Von 
Lennard84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

so rum funktioniert es ja bei uns nicht, die Staatsanwaltschaft müsste schon beweisen, dass du ihn eingesetzt hast.

Zur Frage zurück: meiner Einschätzung nach wirst du zum Jugendrichter geschickt (allerdings ohne Verhandlung), der dir sagt: "so nicht!" und musst vielleicht 25 bis 50 Euro an ne gemeinnützige Organisation zahlen.

Im Vorstrafenregister steht das aber nicht, du giltst als nicht vorbestraft.

Es kommt allerdings ein Eintrag ins Erziehungsregister, sodass jeder Richter und Staatsanwalt (und auch nur diese!) weiß, dass da mal was vorgefallen ist.

Dieser Eintrag im Erziehungsregister wird gelöscht wenn du 24 bist.

Was da jetzt genau auf dich zukommt kann man natürlich so nicht sagen, kann von der Verfahrenseinstellung mit Ermahnung bis zur Verhandlung kommen. Das glaube ich allerdings nicht.

Zum Zeitrahmen: da musste schon ordentlich was einplanen. ich tippe auf ca. 4 Monate bis Post von der Staatsanwaltschaft kommt. Dort steht das weitere Vorgehen ja dann drin (also ob Einstellung, Vorladung zum Jugendrichter oder Anklageerhebung)


Viel Glück ;)
Lennard

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lennard84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

P.S. die moralische Keule:
dass das nicht in Ordnung ist versteht sich ja von selbst!

also lern was draus und mach's nächstes Mal einfach nicht mehr!


Lennard

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Genau. Du hast Deinen Ersttäterbonus bereits jetzt verspielt, also lern besser jetzt daraus. Beim 2. Mal wirds Dich sicherlich wesentlich empfindlicher treffen.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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