Ablehnung vorzeitige Beendigung der Elternzeit

6. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem zweiten Kind drei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber genommen (erst eins und dann doch auf drei verlängert), die im März 2023 enden würde. Aktuell bin ich mit Nummer drei schwanger, Geburtstermin ist Mitte Oktober 2022. Ich arbeite in der Elternzeit mit Zustimmung meines Arbeitgebers selbständig, lasse diese Tätigkeit aber zum Mutterschutz hin auslaufen.

Mein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft wurde heute schriftlich abgelehnt, ohne Angabe von Gründen.

Ich hatte davor gelesen, dass dringende betriebliche Gründe genannt und erklärt werden müssten, damit mein Antrag vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann.

Meine Fragen:
- muss mein Arbeitgeber Gründe nennen und darlegen?
- Was sind in so einem Fall dringende betriebliche Gründe die eine Ablehnung begründen dürften?
- Habe ich irgendwelche Optionen dagegen vorzugehen?

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Möchtest du die Elternzeit für den Mutterschutz abbrechen oder schon früher? Willst / kannst du tatsächlich arbeiten?

-- Editiert von dummfragerin am 06.05.2022 14:57

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#2
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte die Elternzeit zum Mutterschutz beenden, habe den Antrag auch so formuliert.
Ich möchte also nicht früher beenden, um bei meinem Arbeitgeber noch kurz zu arbeiten, sondern lasse meine Selbständigkeit zum Mutterschutz hin auslaufen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
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#4
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... lies dazu


Danke für den Artikel. Daraus lese ich das, was ich oben geschrieben habe: Ein weiteres Kind ist ein sehr schöner Grund, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, der Arbeitgeber kann aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dann muss er das innerhalb von 4 Wochen tun. Oder verstehe ich das falsch?

Mein Arbeitgeber hat innerhalb von vier Wochen reagiert, ohne Gründe zu nennen. Nach den Gründen kann ich fragen - was sind in so einem Fall dringende betriebliche Gründe die eine Ablehnung begründen dürften?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Carina87):
dringende betriebliche Gründe

Mein Vorschlag: abwarten, lesen, urteilen (oder hier nachfragen)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Carina87):
was sind in so einem Fall dringende betriebliche Gründe die eine Ablehnung begründen dürften

Da wird man abwarten müssen, was der AG antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wird man abwarten müssen, was der AG antwortet.


Welche Frist kann ich meinem Arbeitgeber denn geben, um die Gründe zu nennen?
Die vier Wochen Frist, um meinen Antrag abzulehnen, endet am Montag, 9.5. Abgelehnt hat er ja, heute kam der Brief datiert auf den 03.05.., nur ohne die Gründe zu nennen.

Dankeschön!!

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von BEEG §16):
(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere ......, kann der Arbeitgeber ... nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Ich habe den Passus Mal auf den Kern gekürzt.
Bei nüchterner Lesart kann der AG nicht ablehnen, wenn er die 4-Wochen-Frist versemmelt oder keine dringenden betriebliche Gründe nennt. Angesichts des Zeitfortschritts kann der AG das gar nicht mehr fristgemäß hinbekommen und du hättest gewonnen. Allerdings kann man sich ausmalen, was passiert, wenn du dem AG eine Nase drehst und sagst: mein Antrag ist durch, weil du nichts an (dringenden betrieblichen) Gründen vorgebracht hast. Miese Stimmung ist vorprogrammiert.
Mir scheint, du kannst in der Situation ganz brav und lieb anrufen und sagen, dass du die Begründung vermisst und dass es schon dringende Gründe sein müssten. Und die Verfristung hast du immer noch in der Hinterhand, wenn der AG sich aufs hohe Ross setzen sollte.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bei nüchterner Lesart kann der AG nicht ablehnen, wenn er die 4-Wochen-Frist versemmelt oder keine dringenden betriebliche Gründe nennt.

So wie ich das sehe, muss er nur in der Frist schriftlich ablehnen und es müssen dringenden betriebliche Gründe vorliegen.
Das er sie in der Ablehnung auch nennen muss, steht dort nirgendwo.



Zitat (von Carina87):
Welche Frist kann ich meinem Arbeitgeber denn geben, um die Gründe zu nennen?

In der Regel geht man zwar von 14 Tagen aus, hier dürfte die Frist aber verkürzt werden (2-4 Tage), da er die Gründe ja schon vorliegen haben muss.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dort steht auch zu den Mutterschutzfristen: Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.

Wo ist denn der Unterschied zu "Ich beende wegen der Geburt eines weiteren Kindes" und "ich beende wegen dem Mutterschutz direkt vor der Geburt eines weiteren Kindes"?

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#11
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergebnis:

HR hat auch nur gegoogelt und abgelehnt, da sie davon nichts haben, wenn ich im Mutterschutz bin.
Durch die Diskussion hier habe ich den Unterschied zwischen "wegen Geburt eines weiteren Kindes" und "Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist" verstanden und darum gebeten, das entsprechend nochmal zu prüfen.

Im Gesetz steht, dass der Arbeitgeber wegen Geburt eines weiteren Kindes ablehnen kann (innerhalb 4 Wochen/Dringende betriebliche Gründe). Das heißt, das weitere Kind muss bereits geboren sein, der Arbeitnehmer beantragt dann die vorzeitige Beendigung der Elternzeit und der Arbeitgeber könnte aus genannten Gründen ablehnen.

Ist das Kind aber noch nicht geboren und man möchte die Elternzeit beenden, um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, man informiert ihn nur rechtzeitig.

Daher hat mein Arbeitgeber, den Antrag jetzt "angenommen" und ich kann meine Mutterschutzfrist nehmen.

Vielen Dank für die Hilfe

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