Lohnfortzahlung Feiertage Minijob

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
cfischer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung Feiertage Minijob

Guten Tag.
Ich übe einen 450€ Job aus. Abends werden Medikamente an Privatpersonen geliefert.
Wir sind 4 Personen die sich die Woche Mo-Sa. aufteilen. Pro Tag fahren 2 Personen.
Hier fahre ich regelmäßig Dienstag, Donnerstag, alle zwei Wochen Freitag und einen Samstag im Monat.
Nun wäre ich lt. Plan eigentlich an Karfreitag gefahren.
Dafür habe ich mir auch die entsprechenden Stunden eingetragen.
Diese wurden aber bei der Abrechnung nicht berücksichtigt mit der Begründung das zähle nur für Vollzeitangestellte.
Das ist ja auf jeden Fall falsch.
Als ich den Chef darauf angesprochen habe, argumentierte dieser nun damit das im Vertrag ja keine festen Tage für die Arbeit festgelegt wurden und es somit auch keinen Dienstplan gebe der besagt das ich da gefahren wäre.
Die Planung hat er uns Fahrern selber überlassen.
Und wir haben dafür eine feste Regelung getroffen.
Dann kann er doch nicht damit argumentieren das es lt. Vertrag keinen festen Dienstplan gibt oder?
Auch wenn wir diesen festlegen.
Außerdem müsste das doch auch im Umkehrschluss bedeutend das er theoretisch JEDEN Feiertag bezahlten müsste, weil ich da ja potenziell fahren hätte können oder?
Aktuell bezahlt er damit nämlich keinem der Mitarbeiter (Fahrer) die Feiertage.
Vielen Dank für ein kurzes Feedback
Mit freundlichen Grüßen
C.Fischer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Du siehst die Sache völlig richtig.
Auch wenn im AV nichts festgelegt ist in dieser Sache, so gibt es doch eine feste Praxis: Hier fahre ich regelmäßig Dienstag, Donnerstag, alle zwei Wochen Freitag und einen Samstag im Monat. - und wenn du danach an einem Feiertag unter der Woche zur Arbeit verpflichtet wärest, greift eben das EntgFG.
Daran ändert auch nichts, dass der Chef euch die Festlegung überlassen hat.
Im Übrigen wäre eine Regelung rechtsmissbräuchlich, um die Feiertage herum zu organisieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cfischer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Daran ändert auch nichts, dass der Chef euch die Festlegung überlassen hat.
Im Übrigen wäre eine Regelung rechtsmissbräuchlich, um die Feiertage herum zu organisieren.


Was gibt es den für mich für Möglichkeiten um das nochmal unmissverständlich klar zu machen? Bleibt da im Zweifel nur ein Anwalt oder kann man sich da auch an andere Stellen wenden? In diesem Fall zb. an die Minijob Zentrale? Oder sind die für sowas nicht zuständig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von cfischer):
Was gibt es den für mich für Möglichkeiten um das nochmal unmissverständlich klar zu machen?

Eine entsprechende Lohnklage beim Arbeitsgericht.



Zitat (von cfischer):
Bleibt da im Zweifel nur ein Anwalt oder kann man sich da auch an andere Stellen wenden?

Der Anwalt lohnt sich hier wohl nur für den Anwalt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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