Werktägliche arbeitszeit

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Anaid87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Werktägliche arbeitszeit

Hallo zusammen! Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 40 Stunden Woche, was ja einer 5 Tage Woche entspricht. Unser AG meinte aber nun, dass wir eine 6 tage Woche hätten und somit ja 48 Stunden pro Woche arbeiten dürften. Unser Problem ist, dass wir Schichten haben die 8.5 bzw 9 Std pro Tag gehen und man ja eigentlich nicht mehr als 8 Std arbeiten darf laut §3 Arbeitszeitgesetz. Ja man kann die werktägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden erhöhen, wenn innerhalb 6monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8std nicht überschritten wird. Der AG sagte, dass wir unsere Wochenstunden dann durch 6 Werktage teilen müssten. Ist diese Rechnung so richtig? Wir haben Wochen wo wir 6tage a 9std arbeiten was ja dann 54 Stunden sind. Wir haben aber auch Wochen wo wir 4tage a 9 Stunden arbeiten was ja dann 36std sind. Meine Frage also, ob der AG recht hat mit seiner Rechnung oder ob man die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit anders ausrechnet?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anaid87):
Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 40 Stunden Woche, was ja einer 5 Tage Woche entspricht.
Nö. Was steht denn zu Arbeitstagen im Arbeitsvertrag? "Montag bis Freitag"?

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#2
 Von 
Anaid87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nö. Was steht denn zu Arbeitstagen im Arbeitsvertrag? "Montag bis Freitag"?


Da stehen keine Arbeitstage. Aber nach meiner Rechnung sind 40 : 8 =5. Kannst du mir denn erklären warum es keine 5 Tage Woche ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Anaid87):
Aber nach meiner Rechnung sind 40 : 8 =5
Mathematisch korrekt!

5 * 7+1 * 5 = 40 stimmt aber z.B. auch mathematisch!

Ich habe Kollegen, die haben eine 36h-Woche mit 4 x 9! Ich selber arbeite 40h mit 4 * 8,5 + 1 * 6!

Und eine Bekannte arbeitet 30h mit 6 * 5!

Warum MUSS 40h gleichbedeutend sein 5 Tagen?

taxpert



-- Editiert von taxpert am 25.05.2022 11:09

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anaid87):
Da stehen keine Arbeitstage. Aber nach meiner Rechnung sind 40 : 8 =5. Kannst du mir denn erklären warum es keine 5 Tage Woche ist?
Ganz einfach. Selbst bei 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag könntest Du in der ersten Woche Montag bis Freitag arbeiten, in der zweiten Woche Dienstag bis Samstag. Dann hättet Ihr eine 6-Tage-Woche.

Was steht denn bzgl. Urlaub im Arbeitsvertrag. Evtl. lässt sich daraus ableiten, ob es sich um eine 5- oder 6-Tage-Woche handelt.

Gibt es einen Tarifvertrag?

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#5
 Von 
Anaid87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Was steht denn bzgl. Urlaub im Arbeitsvertrag. Evtl. lässt sich daraus ableiten, ob es sich um eine 5- oder 6-Tage-Woche handelt.

Gibt es einen Tarifvertrag?


Also laut urlaubsregelung haben wir eine 6 tage Woche. Fangen mit 24 Urlaubstagen an. Ich hätte vllt dazu schreiben sollen, dass wir auch Sonntags arbeiten.
Also es geht sich weniger darum, wieviele Tage pro Woche wir arbeiten müssen, Sondern um unseren werktäglichen Durchschnitt.
Ist die Rechnung vom AG richtig, geleistete Wochenstunden durch 6 Werktage? Oder gibt es eine andere Rechnung zur Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anaid87):
Ist die Rechnung vom AG richtig, geleistete Wochenstunden durch 6 Werktage?
Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ist die Rechnung vom AG richtig, geleistete Wochenstunden durch 6 Werktage?

Ja - eine Woche hat halt immer noch 6 Werktage.

Zitat:
Wir haben Wochen wo wir 6tage a 9std arbeiten was ja dann 54 Stunden sind. Wir haben aber auch Wochen wo wir 4tage a 9 Stunden arbeiten was ja dann 36std sind.

Dann ist alles OK. Das sind im Schnitt nämlich 7,5 Stunden pro Werktag.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Anaid87):
Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 40 Stunden Woche


Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef darüber, wie die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist:

§ 87 Betriebsverfassugsgesetz
Der Betriebsrat hat ... in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen
"Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"

Zitat (von Anaid87):
wir haben Schichten die 8.5 bzw 9 Std pro Tag gehen


Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef über die Länge der täglichen Schichten.

Zitat (von Anaid87):
Wir haben Wochen wo wir 6tage a 9std arbeiten


Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef darüber, ob in bestimmten Wochen 6 Tage lang 9 Stunden gearbeitet werden soll.

Zitat (von Anaid87):
laut §3 Arbeitszeitgesetz kann die werktägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden erhöhen, wenn innerhalb 6monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8std nicht überschritten wird.


Die Mitarbeiter können sich mit ihrem Chef auf einen kürzeren Ausgleichszeitraum einigen, § 7 Absatz 1 Nr. 1 b) Arbeitszeitgesetz, z.B. 5 Wochen. Dann müßten Ausweitungen der täglichen Arbeitszeit auf über 8 Stunden "schneller" durch Verkürzungen oder freie Tage auf den 8-Stunden-Durchschnitt zurückgeführt werden.

Innerhalb des Ausgleichszeitraums geleistete Arbeit darf nur so ( auf bis zu 10 Stunden täglich ) ausgeweitet werden, dass an ALLEN Werktagen im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt höchstens 8 Stunden gearbeitet worden ist.

RK

-- Editiert von RrKOrtmann am 28.05.2022 02:44

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef darüber, wie die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist:

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef über die Länge der täglichen Schichten.

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef darüber, ob in bestimmten Wochen 6 Tage lang 9 Stunden gearbeitet werden soll.

Soviel Hoffnung auf "Demokratie", dass ist dann doch einigermaßen realitätsfern ...



Zitat (von RrKOrtmann):
Der Betriebsrat hat

Dazu müsst es erst mal einen geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Mitarbeiter bestimmen gemeinsam mit ihrem Chef darüber, wie die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist:

...

Innerhalb des Ausgleichszeitraums geleistete Arbeit darf nur so ( auf bis zu 10 Stunden täglich ) ausgeweitet werden, dass an ALLEN Werktagen im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt höchstens 8 Stunden gearbeitet worden ist.
RK
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun? Nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6502x hilfreich)

@Ortmann
Wenn du schon das BetrVerfG anführst, dann solltest du auch vom BR als handelnder Instanz reden; zwar sind BR-Mitglieder auch Mitarbeiter des Betriebes, sie wirken an Maßnahmen des AG aber eben nicht qua Mitarbeiter, sondern als BR.
Wenn es denn im konkreten Fall einen BR gibt. Ansonsten fällt es klar unter das Direktionsrecht des AG zu bestimmen, wann, wo und wie AN zu arbeiten haben, freilich im Rahmen der Gesetze und des AV und TV (TV soweit vorhanden).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Selbst bei 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag könntest Du in der ersten Woche Montag bis Freitag arbeiten, in der zweiten Woche Dienstag bis Samstag. Dann hättet Ihr eine 6-Tage-Woche.


Mit der Bezeichnung "6-Tage-Woche" wird nicht zum Ausdruck gebracht, an wievielen Tagen in der Woche im Betrieb gearbeitet wird ( auch wenn an allen 7 Tagen der Woche im Betrieb gearbeitet wird, arbeitet niemand in einer "7-Tagewoche" )

Zitat (von Anaid87):
Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 40 Stunden Woche


Aus der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Wochentage errechnet sich, ob eine 4-Tagewoche, 5-Tagewoche, 5,5-Tagewoche usw. vorliegt. ( Bei 40 Stunden pro Woche wäre auf Dauer eine 4-Tage-Woche möglich: JEDEN Montag-Donnerstag 10 Stunden. Da die Werktage Freitag und Samstag arbeitsfrei blieben, läge der werktägliche Durchschnitt in JEDER Woche bei 40/6 = 6 Stunden 40 Minuten, also unter der Grenze von 8 Stunden werktäglich. )

Zitat (von Anaid87):
Unser AG meinte aber nun, dass wir eine 6 tage Woche hätten und somit ja 48 Stunden pro Woche arbeiten dürften.


Falsch.

1) Weil im Arbeitsvertrag eine wöchentliche ( vermutlich durchschnittliche ) Arbeitszeit von 40 Stunden fixiert ist, kann keine durchschnittliche 48-Stundenwoche angeordnet werden.

2) Es kommt nicht darauf an, ob in einer "5-Tage-Woche" oder "6-Tage-Woche" ( oder 4-Tagewoche ) gearbeitet wird, wenn es um die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit geht. Bei der Ausweitung der werktäglichen Arbeitszeit über die 8-Stundengrenze ( bis zum Maximum von 10 Stunden ) ist NUR entscheidend, ob im Ausgleichszeitraum ( gesetzlich 8 Wochen, sofern nicht durch die Vertretung der Mitarbeiter kürzer vereinbart ) die Arbeitszeit an anderen Werktagen so weit verkürzt wird, dass an ALLEN WERKTAGEN des Ausgleichzeitraums zusammengenommen höchstens 8 Stunden im Durchschnitt gearbeitet wird.

Zitat (von Anaid87):
Der AG sagte, dass wir unsere Wochenstunden durch 6 Werktage teilen müssten


Richtig ist: Die Anzahl der in 8 Wochen geleisteten Arbeitsstunden darf bei Division durch die Anzahl der Werktage in den 8 Wochen höchstens 8 Stunden/Werktag ergeben ( auch falls sonntags und feiertags gearbeitet wird ). Eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag an 12 Tagen hintereinander kann bei entsprechendem Ausgleich noch zulässig sein - auch wenn nach obiger Formel ( 70 Wochenstunden / 6 ) eine unzulässig erscheinende werktägliche Arbeitszeit von über 10 Stunden herauskäme ....

RK

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