Rechnung über Bestattungskosten ohne vorrige Info das Verstorben oder änliches

6. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung über Bestattungskosten ohne vorrige Info das Verstorben oder änliches

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Die Schwester meiner 92 jährigen Oma ist ende letzten Jahres verstorben.
Ohne auch eine Information über den Tod zu bekommen, hat meine Oma jetzt eine Rechnung über die Bestattungskosten bekommen.
Es bestand Jahrelang kein kontakt, denoch meinte meine Oma das eine Sterbeversicherung existiere.

Jetzt stelle ich mir folgende Fragen:

1. wird geschaut ob eine Sterbeversicherung oder änliches existiert?
2. wenn im nachhinein rauskommt das eine existiert aber nicht genutzt wurde, wie verhält es sich dann?
3. was ist eigentlich mit den Vermögenswerten der Verstorbenen, werden diese nicht für sowas genommen?
4. wie verhält es sich wenn die wertgegenstände vom Pflegeheim an eine dritte weitergegeben wurden?
5. Kann meine Oma eine Aufstellung des Erbes beantragen?
6. bis wieviel Rente kann man einen Antrag auf kostenübernahme stellen?

Vielen Dank schon mal

Gruß Erwin

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
Die Schwester meiner 92 jährigen Oma ist ende letzten Jahres verstorben.
Ohne auch eine Information über den Tod zu bekommen, hat meine Oma jetzt eine Rechnung über die Bestattungskosten bekommen. Es bestand Jahrelang kein kontakt.

Offensichtlich waren keine näheren Angehörigen vorhanden und die Stadt/Gemeinde hat die Bestattung in die Wege geleitet.
Zitat:
1. wird geschaut ob eine Sterbeversicherung oder änliches existiert?

Nein.
Zitat:
2. wenn im nachhinein rauskommt das eine existiert aber nicht genutzt wurde, wie verhält es sich dann?

Es kommt darauf an, ob ein Bezugsberechtigter benannt wurde oder nicht.
Zitat:
3. was ist eigentlich mit den Vermögenswerten der Verstorbenen, werden diese nicht für sowas genommen?

Die Oma hat als offensichtlich nächste Verwandte zunächst die Bestattungskosten zu tragen. Die Kosten können ggf. beim Erben eingefordert werden.

Ich gehe davon aus, dass keine weiteren Verwandten vorhanden sind. Man könnte beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob ein Testament vorhanden ist, das sich in der amtlichen Verwahrung befindet.
Zitat:
4. wie verhält es sich wenn die wertgegenstände vom Pflegeheim an eine dritte weitergegeben wurden?

Welche Wertgegenstände?
Zitat:
5. Kann meine Oma eine Aufstellung des Erbes beantragen?

Nein. Es ist Sache des Erben herauszufinden, aus was der Nachlass besteht. Es wäre auch möglich, dass die Oma Erbin ist.

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#2
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.

es gibt dort neuigkeiten woraus sich allerdings auch neue Fragen ergeben.
Nach einigen Telefonaten und viel Wartezeit hat meine Oma jetzt den Antrag auf kostenübernahme bekommen und dort werden einige Informationen verlangt.
Im zuge diese zu beschaffen ist jetzt rausgekommen dass das Nachlassgericht noch gar keine Akte eröffnet hat, da dort nie irgendwelche Dokumente / Informationen vom Tod der Schwester angekommen sind.

Jetzt soll sich meine Oma darum kümmern das diese Dokumente dort ankommen, ist das richtig so?

Könnte jetzt meine Oma eine Mail zu den Stadtwerken schicken nach dem Motto "warum schickst du mir ne Rechnung, bitte wendet euch an euren auftraggeber"?

Es macht vielleicht auch sinn mal lokal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, kann mir jemand sagen was normalerweise so ein Beratungsgespräch kostet?

Vielen Dank

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Könnte jetzt meine Oma eine Mail zu den Stadtwerken schicken nach dem Motto "warum schickst du mir ne Rechnung, bitte wendet euch an euren auftraggeber"? Nö - es gibt eine Bestattungspflicht, und die trifft halt die nächsten Angehörigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Könnte jetzt meine Oma eine Mail zu den Stadtwerken schicken nach dem Motto "warum schickst du mir ne Rechnung, bitte wendet euch an euren auftraggeber"? Nö - es gibt eine Bestattungspflicht, und die trifft halt die nächsten Angehörigen.

Das habe ich mir schon gedacht ;-)

Ist aber alles schon sehr mühselig, man bekommt eine Rechnung und kann diese einfach nicht Bezahlen und um den Antrag zu stellen braucht man Informationen die man aber nicht bekommen kann, da das Nachlassgericht keine Akte hat.

Werde Morgen nochmal mit den Stadtwerken Telefonieren um zu erfahren von wem die den Auftrag haben, oder ob sie die Sterbeurkunde zum Nachlassgericht schicken können.

-- Editiert von User am 19. September 2022 15:06

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
jetzt rausgekommen dass das Nachlassgericht noch gar keine Akte eröffnet hat, da dort nie irgendwelche Dokumente / Informationen vom Tod der Schwester angekommen sind.

Wenn es kein Testament gibt, wird das Nachlassgericht (in den meisten Bundesländern) nicht von Amts wegen tätig.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
Werde Morgen nochmal mit den Stadtwerken Telefonieren um zu erfahren von wem die den Auftrag haben, oder ob sie die Sterbeurkunde zum Nachlassgericht schicken können.

Was erwartest du vom NG? Die legen ggf. eine Akte an und das wars.

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#8
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Was erwartest du vom NG? Die legen ggf. eine Akte an und das wars.


Für den Antrag auf Kostenübernahme benötige ich folgende Informationen der Verstorbenen:
Nachweis über Einkommen des Verstorbenen
Nachweis über den Nachlass des Verstorbenen
Kopie des Erbscheins / Erbausschlagungserklärungen

und das bekomme ich laut Informationen nun mal vom Nachlassgericht.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
und das bekomme ich laut Informationen nun mal vom Nachlassgericht.


Woher soll das Nachlassgericht denn wissen, welches Einkommen der Verstorbene hatte und welches Vermögen er hatte? Diese Informationen bekommst Du daher nicht vom Nachlassgericht.

Auch eine Kopie des Erbschein oder der Erbausschlagungserklärung müsste Deine Oma selbst haben. Wenn sie die Unterlagen nicht hat, dann hat das Nachlassgericht die auch nicht.

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#10
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Woher soll das Nachlassgericht denn wissen, welches Einkommen der Verstorbene hatte und welches Vermögen er hatte? Diese Informationen bekommst Du daher nicht vom Nachlassgericht.

Auch eine Kopie des Erbschein oder der Erbausschlagungserklärung müsste Deine Oma selbst haben. Wenn sie die Unterlagen nicht hat, dann hat das Nachlassgericht die auch nicht.


Das sind ja alles Informationen die ich vom Sozialträger / den Stadtwerken bekommen habe.
Demnach wäre ja der Sachverhalt so:

1. Oma bekommt Rechnung über die Bestattungskosten und erfährt damit vom Tot der Schwester
2. Oma kann die Rechnung von ihrer kleine Rente nicht bezahlen und möchte einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialträger stellen.
3. der Sozailträger schickt den Antrag in dem auch Informationen wie Vermögen und Einkommen der Verstorbenen abgefragt werden und nach dem Erbschein und / oder der Erbausschlagung verlangt wird.
4. Oma kann hat diese Informationen nicht und bekommt diese anscheinend auch nicht, ebenso hat sie auch keinen Erbschein oder so (da sie ja erst vom tot mit der Rechnung erfahren hat).


Die große frage ist was man jetzt machen kann?
Denn meiner meinung nach ist einer 92 Jährigen nicht zuzumuten, den weg in die Insolvenz zu gehen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
Die große frage ist was man jetzt machen kann?
Dem Sozialträger genau das mitteilen.
-dass man keinerlei Kenntnisse über Einkommen und Vermögen der Verstorbenen hat.
-dass man selbst nur geringes Einkommen aus Rente hat und kein Vermögen hat.
-dass man keinerlei Kenntnisse zur Sterbeversicherung hat.
Zitat (von Erwin0815):
Das sind ja alles Informationen die ich vom Sozialträger / den Stadtwerken bekommen habe.
NÖ. Diese Infos will der Sozialträger von deiner Oma haben. Damit entschieden werden kann, ob Staat oder Oma die Kosten tragen müssen.

Wie viel will das städtische Bestattungsinstitut denn lt. Rechnung haben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dem Sozialträger genau das mitteilen.
-dass man keinerlei Kenntnisse über Einkommen und Vermögen der Verstorbenen hat.
-dass man selbst nur geringes Einkommen aus Rente hat und kein Vermögen hat.
-dass man keinerlei Kenntnisse zur Sterbeversicherung hat.


Das Problem ist nun aber das der Sozialträger relativ klar signalisiert hat das ohne diese Informationen der Antrag auf jeden fall abgelehnt wird.


Zitat (von Anami):
Wie viel will das städtische Bestattungsinstitut denn lt. Rechnung haben?


Es sind ca. 3000€

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
das der Sozialträger relativ klar signalisiert hat
Jetzt schon ? Ich hatte deinen #10 so verstanden, dass jetzt der Antrag auf Kostenübernahme beim Träger gestellt werden kann.
Das sollte deine Oma doch tun.
Dann, wenn ihr Antrag tatsächlich irgendwann abgelehnt wird, geht es erst weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt schon ? Ich hatte deinen #10 so verstanden, dass jetzt der Antrag auf Kostenübernahme beim Träger gestellt werden kann.
Das sollte deine Oma doch tun.
Dann, wenn ihr Antrag tatsächlich irgendwann abgelehnt wird, geht es erst weiter.


Ja, mir wurde gesagt das alle geforderten Information zum bearbeiten benötigt werden und ohne diese der Antrag nicht bewilligt werden kann.

Es ist jetzt schon eine erhebliche belastung für meine Oma und mit jedem brief oder zahlungsaufforderung wird das schlimmer.

Bis jetzt setzen die Stadtwerke jedes mal die weitere mahnstufe für eine bestimmte Zeit aus, das werden die aber auch nicht ewig machen.

-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 12:17

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Erwin0815):
Ja, mir wurde gesagt
gesagt, gesagt, gesagt.
Ich kann nur wiederholen, was ich in #11 und #13 bereits schrieb.
Und immer noch:
Zitat (von Anami):
Dann, wenn ihr Antrag tatsächlich irgendwann abgelehnt wird, geht es erst weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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